Eheschließung in der Ukraine oder in Deutschland Stand: 21.08.2015 Die deutsche Botschaft kann keine rechtsverbindlichen Angaben zu ukrainischem Recht machen. Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Eheschließung in der Ukraine Die zivilrechtliche Eheschließung nach ukrainischem Recht wird in Deutschland anerkannt. Internationales Ehefähigkeitszeugnis Um in der Ukraine heiraten zu können, benötigten deutsche Staatsangehörige bisher ein Internationales Ehefähigkeitszeugnis. Dieses wurde von dem für den Wohnsitz oder Aufenthaltsort des deutschen Partners zuständigen Standesamt in Deutschland ausgestellt. Gemäß Verordnung des Justizministeriums Nr. 247/5 vom 24.02.2015 ist die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses durch Ausländer und Staatenlose für die Anmeldung einer Eheschließung in der Ukraine nicht mehr erforderlich. Stattdessen werden die Angaben zum Familienstand nun lediglich im Antrag auf Anmeldung einer Eheschließung eingetragen und der Antragsteller über die Rechtfolgen im Falle falscher Angaben belehrt. Weitere Dokumente Fragen Sie bitte das ukrainische Standesamt, welche Dokumente dort vorzulegen sind. In der Regel müssen z.B. ein Scheidungsurteil des deutschen Partners und die Fotokopie seines Reisepasses Seite 2 von 3 vorgelegt werden. Falls diese Fotokopie beglaubigt werden muss, dann erhalten Sie diese Beglaubigungen z.B. von der ukrainischen Botschaft oder dem ukrainischen Generalkonsulat in dessen Amtsbezirk der deutsche Partner lebt. Wichtig: Alle deutschen Urkunden sind dem ukrainischen Standesamt mit Apostille und mit Übersetzung in die ukrainische Sprache vorzulegen. Nach der Eheschließung in der Ukraine erhalten Sie vom Standesamt eine Heiratsurkunde. Damit diese von deutschen Behörden anerkannt wird, sollten Sie diese unbedingt mit einer Apostille versehen lassen. Beachten Sie hierzu bitte die Informationen zu Apostillen- und Urkundenbeschaffung auf unserer Website. Wenn Sie zusätzlich eine deutsche Heiratsurkunde erhalten möchten, dann können Sie Ihre Eheschließung freiwillig im deutschen Eheregister registrieren lassen. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der Deutschen Botschaft in Kiew stellen. Anschrift: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland (Kanzleigebäude) Wul. Bohdana Chmelnytzkoho 25, 01901 Kiew Telefon: 00380 44 247 68 00 (Telefonzentrale) Telefon: 00380 44 247 68 27 (Rechts- und Konsularreferat) Fax: 00380 44 247 68 21 (Rechts- und Konsularreferat) E-Mail: [email protected] Internet: www.kiew.diplo.de 1 Eheschließung in Deutschland Vorbemerkung: Um zur Eheschließung nach Deutschland reisen zu können, muss der ukrainische Partner zunächst ein Visum zur Eheschließung beantragen. Damit dieses erteilt werden kann, sollte in Deutschland die Eheschließung vorab angemeldet werden. Bitte beachten Sie das entsprechende Merkblatt der Visastelle auf unserer Homepage. Wenn ein Partner die Eheschließung in Deutschland alleine anmelden möchte, dann muss er durch den anderen Ehepartner zur Anmeldung der Eheschließung bevollmächtigt werden. Das Formular für diese Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung erhalten Sie von Ihrem deutschen Standesamt. Von dem deutschen Standesamt, bei welchem Sie heiraten möchten, erfahren Sie welche Dokumente beide Partner vorlegen müssen. Grundsätzlich sind dies: beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern und/oder eine Abstammungsurkunde aktuelle Bescheinigung über den derzeitigen Familienstand (siehe unten) Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung falls geschieden: Scheidungsurteil bzw. Scheidungsurkunde falls verwitwet: Sterbeurkunde falls aufgehobene Lebenspartnerschaft: Aufhebungsurteil und notariell beurkundete Erklärung des ukrainischen Partners zu seinem Familienstand Erläuterung zur der „Notariell beurkundete Erklärung des ukrainischen Partners zu seinem Familienstand“: In der Ukraine gibt es kein Ehefähigkeitszeugnis im Sinne des deutschen Dokumentes. Der ukrainische Partner kann stattdessen vor einem ukrainischen Notar eine Erklärung über seinen Familienstand beurkunden lassen. Dieses Dokument wird jedoch nicht von allen deutschen Standesämtern akzeptiert. Von der Pflicht zur Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses kann sich der ausländische Partner in diesem Fall unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen. Die Antragstellung erfolgt über das Standesamt der Stadt oder Gemeinde, in der die Trauung stattfinden soll. Alles Weitere veranlasst dann der/die dortige Standesbeamte/-in. Bitte setzen Sie sich dafür mit dem zuständigen Standesbeamten frühzeitig in Verbindung. Häufig verlangen deutsche Standesämter zur Anmeldung der Eheschließung zusätzlich zur ukrainischen notariellen Erklärung eine eidesstattliche Versicherung des ukrainischen Partners, dass dieser unverheiratet ist. Diese eidesstattliche Versicherung für das zuständige deutsche Standesamt kann bei der Deutschen Botschaft in Kiew abgegeben werden. Hierfür vereinbaren Sie bitte telefonisch einen gesonderten Termin. Die Unterschriftsbeglaubigung für die Anmeldung der Eheschließung in Deutschland erfolgt an der Botschaft Kiew, wul. Bohdana Chmelnytzkoho 25, Eingang Rechts- und Konsularreferat, Schalter 10 ausschließlich nach vorheriger Terminbuchung über das Terminvergabesystem der Botschaft. Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung beträgt 20,- EUR. Ein Termin kann über den folgenden Link gebucht werden: Terminsystem Anschrift: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland (Kanzleigebäude) Wul. Bohdana Chmelnytzkoho 25, 01901 Kiew Telefon: 00380 44 247 68 00 (Telefonzentrale) Telefon: 00380 44 247 68 27 (Rechts- und Konsularreferat) Fax: 00380 44 247 68 21 (Rechts- und Konsularreferat) E-Mail: [email protected] Internet: www.kiew.diplo.de 2 Ob Apostillen für alle Dokumente erforderlich ist oder ob die ausländischen Urkunden auch ohne weiteren Nachweis als echt anerkannt werden können, entscheidet die deutsche Behörde, bei der die Urkunden vorzulegen sind. In den meisten Fällen wird allerdings eine Urkunde mit Apostille und mit Übersetzung verlangt. In der Ukraine gibt es keine vereidigten Übersetzer. Klären Sie vorab, ob das deutsche Standesamt eine in der Ukraine gefertigte Übersetzung anerkennt. Andernfalls muss ein vereidigter Übersetzer in Deutschland die Übersetzung machen. Anschrift: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland (Kanzleigebäude) Wul. Bohdana Chmelnytzkoho 25, 01901 Kiew Telefon: 00380 44 247 68 00 (Telefonzentrale) Telefon: 00380 44 247 68 27 (Rechts- und Konsularreferat) Fax: 00380 44 247 68 21 (Rechts- und Konsularreferat) E-Mail: [email protected] Internet: www.kiew.diplo.de 3
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