Merkblatt Kindernachzug

Stand: März 2015
Merkblatt für das Visumverfahren
zum Kindernachzug
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Bitte drucken Sie dieses Dokument aus.
Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.
Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen
Sie vorlegen. Es sind jeweils Originale zusammen mit 2 Kopien einzureichen.
Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen mit einer beglaubigten deutschen
Übersetzung + 1 Kopie der Übersetzung vorgelegt werden.
Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter
Angabe von Ort und Datum.
Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn. Das entsprechende Formular finden Sie auf der
Internetseite der Botschaft www.hanoi.diplo.de. Dort finden Sie auch Informationen zum Terminvergabesystem der Botschaft.
Nach Ihrer Eintragung im System erhalten Sie eine automatische Terminbestätigung per E-Mail. Bringen Sie die Bestätigung
sowie -alle- benötigten Unterlagen bitte mit zu Ihrem Termin in die Botschaft. Vorsprachen außerhalb eines bestätigten Termins,
Buchungen in der falschen Kategorie sowie Vorlage von unvollständigen Anträgen werden -nicht- akzeptiert.
Zur Fingerabdruckabgabe ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache jedes Antragstellers notwendig.
Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.
Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos.
Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft www.hanoi.diplo.de .
Bitte beachten Sie:
Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrags.
Die Botschaft behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.
Unaufgefordert per Fax oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden. Die Botschaft
übernimmt keine Verteilung von unaufgefordert per Fax oder E-Mail übersandten Unterlagen. Alle hier aufgeführten Dokumente
sind vom Antragsteller in der erbetenen Form bei seiner Vorsprache vorzulegen.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Kreuzen Sie in den linken Kästchen an, welche Dokumente Sie einreichen (X)
1
Zwei vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare sowie die
Erklärung gemäß § 55 AufentG
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Name und Unterschrift
Name gemäß Pass und Ihre eigenhändige Unterschrift
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2 Antragsformulare
Das Antragsformular (Link dazu hier) bitte vollständig in deutscher Sprache ausfüllen
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Erklärung gem. § 55 AufenthaltG
Eigenhändig ausgefüllt und unterschrieben
2
Drei identische aktuelle Passbilder
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3 Passbilder
3
Pässe
□
Ein gültiger
Reisepass
4
Weitere Dokumente / Unterlagen zum Kindernachzug und Reisezweck
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Geburtsurkunde der Kindes
Davon sind je ein Bild auf die Antragsformulare aufzukleben und eines lose
beizufügen.
Hinweis: Das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen
nicht bedeckt und das Foto darf nicht retuschiert sein.
und
unterschriebener
Original und zwei Kopien der Lichtbildseite.
Der Pass muss nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Original und Übersetzung mit zwei Kopien
Familienbuch (Ho khau Gia dinh)
Reisepass der Referenzperson
in beglaubigter Kopie
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Aufenthaltstitel der Referenzperson
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Nachweis der Personensorge für das Kind (jeweils Original und Übersetzung mit zwei Kopien)
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Bei alleiniger Personensorge eines
Elternteils
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Bei Eltern mit gemeinsamen
Sorgerecht, falls der Nachzug zu einem
Elternteil erfolgen soll
in beglaubigter Kopie
Nachweis durch:
- Sterbeurkunde oder
- gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss oder
- Verschollenheitserklärung eines Elternteils
Persönliche Einverständniserklärung des in Vietnam verbleibenden, ebenfalls
sorgeberechtigten Elternteils zur ständigen Wohnsitznahme des Kindes in
Deutschland in der Botschaft unter Vorlage eine Identitätsnachweises
Hinweis: Das vietnamesische Recht kennt grundsätzlich nur die gemeinsame elterliche Sorge. Dies gilt auch im Fall der
Scheidung – denn als Scheidungsfolge wird nicht über das Sorgerecht verhandelt (entsprechende Urteilsübersetzungen sind in
der Regel ungenau), sondern nur über die Lebens- und Betreuungssituation des Kindes. Es wird also bestimmt, welcher
Elternteil das Kind großzieht – nicht aber, wer das Sorgerecht hat. Hieran ändern in der Regel auch nachträgliche
„Sorgerechtsübertragungen“ nichts, es sei denn, einem Elternteil wurde das Sorgerecht gerichtlich aufgrund schwerer
Verfehlungen auf Zeit entzogen.
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Wohnortnachweis der Familie in
Deutschland
Sollte Kein Elternteil besitzt die
deutsche oder eine EUStaatsangehörigkeit
z.B. Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder Kopie des
Personalausweises (zweifach)
Nachweise über den gesicherten Lebensunterhalt
Alle Unterlagen sind im Original mit zusätzlich zwei Sätzen Fotokopien vorzulegen. Originale werden nach Abschluss des
Verfahrens zurückgegeben.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen.
Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer in englischsprachige
Unterlagen), eine Übersetzung an und reichen Sie diese in doppelter Ausfertigung ein.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Die Bearbeitungszeit kann von Fall zu Fall deutlich variieren; sie
beträgt in der Regel 8-12 Wochen. Während dieser Bearbeitungszeit werden Sachstandanfragen grundsätzlich nicht beantwortet. Die
Botschaft hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit der beteiligten Inlandsbehörden. Da die Identität von Anrufern nicht geprüft
werden kann, wird aus Gründen des Datenschutzes keine telefonische Auskunft über den Sachstand von laufenden Visaanträgen
erteilt. Die Visastelle darf Auskünfte zu Visaverfahren nur erteilen an:
- Antragsteller oder
- Dritte, die eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Antragstellers vorlegen.
Gebühren:
Personen ab 12 Jahren: 60 Euro (zu zahlen in VND zum aktuellen Wechselkurs) Die Gebühr ist bei Antragstellung direkt am
Visaschalter der Botschaft zu entrichten. Im Fall einer Ablehnung des Antrags erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr.
Kinder von 6 bis 12 Jahren: 35 Euro (zu zahlen in VND zum aktuellen Wechselkurs) Die Gebühr ist bei Antragstellung direkt am
Visaschalter der Botschaft zu entrichten. Im Fall einer Ablehnung des Antrags erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr.
Visaanträge von Angehörigen der Kernfamilie (Ehegatten, minderjährige Kinder) deutscher und Unionsbürger (EU/EWR) sowie
Visaanträge von Kindern unter 6 Jahren werden gebührenfrei bearbeitet.
Außer den Visumgebühren fallen keine weiteren Gebühren an!
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