Stand: März 2015 Merkblatt für das Visumverfahren zum Kindernachzug 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Bitte drucken Sie dieses Dokument aus. Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen. Es sind jeweils Originale zusammen mit 2 Kopien einzureichen. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung + 1 Kopie der Übersetzung vorgelegt werden. Markieren Sie bitte die Belehrung am Ende der Dokumentenliste mit einem Haken und unterschreiben die Dokumentenliste unter Angabe von Ort und Datum. Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Internetseite der Botschaft www.hanoi.diplo.de. Dort finden Sie auch Informationen zum Terminvergabesystem der Botschaft. Nach Ihrer Eintragung im System erhalten Sie eine automatische Terminbestätigung per E-Mail. Bringen Sie die Bestätigung sowie -alle- benötigten Unterlagen bitte mit zu Ihrem Termin in die Botschaft. Vorsprachen außerhalb eines bestätigten Termins, Buchungen in der falschen Kategorie sowie Vorlage von unvollständigen Anträgen werden -nicht- akzeptiert. Zur Fingerabdruckabgabe ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache jedes Antragstellers notwendig. Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein. Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos. Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft www.hanoi.diplo.de . Bitte beachten Sie: Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrags. Die Botschaft behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern. Unaufgefordert per Fax oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden. Die Botschaft übernimmt keine Verteilung von unaufgefordert per Fax oder E-Mail übersandten Unterlagen. Alle hier aufgeführten Dokumente sind vom Antragsteller in der erbetenen Form bei seiner Vorsprache vorzulegen. Folgende Unterlagen sind vorzulegen: Kreuzen Sie in den linken Kästchen an, welche Dokumente Sie einreichen (X) 1 Zwei vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare sowie die Erklärung gemäß § 55 AufentG □ Name und Unterschrift Name gemäß Pass und Ihre eigenhändige Unterschrift □ 2 Antragsformulare Das Antragsformular (Link dazu hier) bitte vollständig in deutscher Sprache ausfüllen □ Erklärung gem. § 55 AufenthaltG Eigenhändig ausgefüllt und unterschrieben 2 Drei identische aktuelle Passbilder □ 3 Passbilder 3 Pässe □ Ein gültiger Reisepass 4 Weitere Dokumente / Unterlagen zum Kindernachzug und Reisezweck □ □ □ Geburtsurkunde der Kindes Davon sind je ein Bild auf die Antragsformulare aufzukleben und eines lose beizufügen. Hinweis: Das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt und das Foto darf nicht retuschiert sein. und unterschriebener Original und zwei Kopien der Lichtbildseite. Der Pass muss nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig sein. Original und Übersetzung mit zwei Kopien Familienbuch (Ho khau Gia dinh) Reisepass der Referenzperson in beglaubigter Kopie 1/2 □ Aufenthaltstitel der Referenzperson □ Nachweis der Personensorge für das Kind (jeweils Original und Übersetzung mit zwei Kopien) □ Bei alleiniger Personensorge eines Elternteils □ Bei Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht, falls der Nachzug zu einem Elternteil erfolgen soll in beglaubigter Kopie Nachweis durch: - Sterbeurkunde oder - gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss oder - Verschollenheitserklärung eines Elternteils Persönliche Einverständniserklärung des in Vietnam verbleibenden, ebenfalls sorgeberechtigten Elternteils zur ständigen Wohnsitznahme des Kindes in Deutschland in der Botschaft unter Vorlage eine Identitätsnachweises Hinweis: Das vietnamesische Recht kennt grundsätzlich nur die gemeinsame elterliche Sorge. Dies gilt auch im Fall der Scheidung – denn als Scheidungsfolge wird nicht über das Sorgerecht verhandelt (entsprechende Urteilsübersetzungen sind in der Regel ungenau), sondern nur über die Lebens- und Betreuungssituation des Kindes. Es wird also bestimmt, welcher Elternteil das Kind großzieht – nicht aber, wer das Sorgerecht hat. Hieran ändern in der Regel auch nachträgliche „Sorgerechtsübertragungen“ nichts, es sei denn, einem Elternteil wurde das Sorgerecht gerichtlich aufgrund schwerer Verfehlungen auf Zeit entzogen. □ □ Wohnortnachweis der Familie in Deutschland Sollte Kein Elternteil besitzt die deutsche oder eine EUStaatsangehörigkeit z.B. Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder Kopie des Personalausweises (zweifach) Nachweise über den gesicherten Lebensunterhalt Alle Unterlagen sind im Original mit zusätzlich zwei Sätzen Fotokopien vorzulegen. Originale werden nach Abschluss des Verfahrens zurückgegeben. Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer in englischsprachige Unterlagen), eine Übersetzung an und reichen Sie diese in doppelter Ausfertigung ein. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Die Bearbeitungszeit kann von Fall zu Fall deutlich variieren; sie beträgt in der Regel 8-12 Wochen. Während dieser Bearbeitungszeit werden Sachstandanfragen grundsätzlich nicht beantwortet. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit der beteiligten Inlandsbehörden. Da die Identität von Anrufern nicht geprüft werden kann, wird aus Gründen des Datenschutzes keine telefonische Auskunft über den Sachstand von laufenden Visaanträgen erteilt. Die Visastelle darf Auskünfte zu Visaverfahren nur erteilen an: - Antragsteller oder - Dritte, die eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Antragstellers vorlegen. Gebühren: Personen ab 12 Jahren: 60 Euro (zu zahlen in VND zum aktuellen Wechselkurs) Die Gebühr ist bei Antragstellung direkt am Visaschalter der Botschaft zu entrichten. Im Fall einer Ablehnung des Antrags erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr. Kinder von 6 bis 12 Jahren: 35 Euro (zu zahlen in VND zum aktuellen Wechselkurs) Die Gebühr ist bei Antragstellung direkt am Visaschalter der Botschaft zu entrichten. Im Fall einer Ablehnung des Antrags erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr. Visaanträge von Angehörigen der Kernfamilie (Ehegatten, minderjährige Kinder) deutscher und Unionsbürger (EU/EWR) sowie Visaanträge von Kindern unter 6 Jahren werden gebührenfrei bearbeitet. Außer den Visumgebühren fallen keine weiteren Gebühren an! 2/2
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