Eheschliessung in Deutschland

Stand 04/2015
Alle Angaben in diesem Informationsblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener
Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen
werden.
Informationen über das Visum zur Eheschließung in Deutschland
Die Antragsformulare werden kostenlos ausgegeben. Sie sind auch auf der Homepage der Botschaft
(www.rabat.diplo.de) abrufbar.
Sämtliche Amtshandlungen sind durch die erhobene Gebühr abgedeckt. Die Gebühr beträgt 60 EUR. Die Gebühr
kann bar in Dirham oder mit internationaler Kreditkarte (VISA, MasterCard) bezahlt werden.
Antragstellung ist nur mit vorheriger Terminbuchung über die Webseite der Botschaft möglich. Ein Termin
pro Person. Persönliche Vorsprache ist grundsätzlich erforderlich (montags bis freitags von 08.00 bis 10.00
Uhr).
Für die Erteilung des Visums ist die Zustimmung der deutschen Ausländerbehörde erforderlich. Sobald nach etwa
zwei bis drei Monaten eine Entscheidung vorliegt, werden Sie schriftlich benachrichtigt. Telefonische Anfragen
können nicht beantwortet werden.
Die nachfolgende Liste der vorzulegenden Unterlagen ist nicht abschließend. In Zweifelsfällen kann die Botschaft
zusätzliche Unterlagen nachfordern um den Antrag bearbeiten zu können. Die hier aufgeführten Unterlagen sind bei
Antrgstellung vollständig vorzulegen, da ein unvollständiger Antrag die Bearbeitung verzögert.
Fotokopien und Passfotos können Sie gegen Bezahlung bei einem privaten Anbieter auch in der Visastelle fertigen
lassen.
Folgende Unterlagen sind für den Visumantrag vorzulegen:
1.
Zwei leserlich in Deutsch ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare
2.
Drei biometrische Passfotos neuer Datums
3.
Identitätskarte (CIN) (im Original und zwei Fotokopien).
4.
Reisepass (im Original und zwei Fotokopien).
5.
Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG Ihres zukünftigen Ehegatten zum Zwecke der Eheschließung
(im Original und zwei Fotokopien) oder der Nachweis über eigene genügende finanzielle Mittel bis zur Eheschließung.
6. Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau A1 des Europäischen Referenzrahmens durch Zertifikat (im Original und zwei Fotokopien) eines nach den Standards der ALTE zertifizierten Prüfungsanbieters, der über eine mit
Entsandten besetzte Niederlassung verfügt. Dies ist in Marokko gegenwärtig unter anderem beim Goethe-Institut der Fall. Bitte beachten Sie: Bei der Anmeldung zur Prüfung müssen Sie sich mit demselben Reisepass ausweisen, mit dem Sie später den Visumantrag stellen möchten.
7.
Marokkanische Ledigkeitsbescheinigung mit Übersetzung ins Deutsche (im Original und jeweils zwei Fotokopien)
8.
Falls Sie bereits verheiratet waren und aktuell geschieden sind: Legalisiertes Scheidungsurteil mit Übersetzung
ins Deutsche (im Original und jeweils zwei Fotokopien)
9.
Nachweis des Standesamts in Deutschland, dass alle Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind, d.h.
Anmeldung zur Eheschließung mit Datum.
10. Ein ausreichend frankierter und an Sie adressierter Briefumschlag
Zum Legalisationsverfahren gibt es ein gesondertes Informationsblatt („Informationen zur Legalisation von marokkanischen öffentlichen Urkunden“).
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.00 bis 10.00 Uhr
Gebäudeadresse:
12, Av. Mehdi Ben Barka
10000 Rabat - Souissi
Postadresse:
B.P. 235
10001Rabat
Telefon:
(+212) 537 63 54 00
Telefax:
(+212) 537 65 36 49
Elektronische Adresse:
http:// www.rabat.diplo.de
E-mail: [email protected]