Ehegattennachzug

Stand: April 2015
Merkblatt für das Visumverfahren
für den Nachzug zum Ehegatten/ eingetragenen
Lebenspartner
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Bitte drucken Sie dieses Dokument aus.
Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch.
Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen
Sie vorlegen. Es sind jeweils Originale zusammen mit 2 Kopien einzureichen.
Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen mit einer beglaubigten deutschen
Übersetzung + 1 Kopie der Übersetzung vorgelegt werden.
Füllen Sie danach bitte Ihren Visumantrag aus und unterschreiben ihn. Das entsprechende Formular finden Sie auf der
Internetseite der Botschaft www.hanoi.diplo.de. Dort finden Sie auch Informationen zum Terminvergabesystem der Botschaft.
Nach Ihrer Eintragung im Terminvergabesystem der Botschaft erhalten Sie eine automatische Terminbestätigung per E-Mail.
Bringen Sie die Bestätigung sowie -alle- benötigten Unterlagen bitte mit zu Ihrem Termin in die Botschaft.
Zur Fingerabdruckabgabe ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache jedes Antragstellers notwendig.
Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.
Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos.
Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft www.hanoi.diplo.de.
Bitte beachten Sie:
Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrags.
Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.
Unaufgefordert per Fax oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden. Die Botschaft
übernimmt keine Verteilung von unaufgefordert per Fax oder E-Mail übersandten Unterlagen. Alle hier aufgeführten Dokumente
sind vom Antragsteller in der erbetenen Form bei seiner Vorsprache vorzulegen.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Kreuzen Sie in den linken Kästchen an, welche Dokumente Sie einreichen (X)
1
Zwei vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare sowie die
Erklärung gemäß § 55 AufentG
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Name und Unterschrift
Name gemäß Pass und Ihre eigenhändige Unterschrift
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2 Antragsformulare
Das Antragsformular dazu auf der Internetseite der Botschaft www.hanoi.diplo.de).
Bitte vollständig in deutscher Sprache ausfüllen.
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Erklärung gem. § 55 AufenthaltG
Eigenhändig ausgefüllt und unterschrieben
2
Drei biometrische, identische und aktuelle Passbilder
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3 Passbilder
3
Pässe
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Ein gültiger
Reisepass
4
Weitere Dokumente / Unterlagen zum Nachzug
Davon sind je ein Bild auf die Antragsformulare aufzukleben und eines lose
beizufügen.
Fototafel zu Biometrie finden Sie auf der Internetseite der Botschaft
www.hanoi.diplo.de)
Hinweis: Der Hintergrund muss weiß sein, das Gesicht muss auf dem Foto frontal
aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt und das Foto darf nicht retuschiert
sein.
und
unterschriebener
Original und zwei Kopien der Lichtbildseite.
Das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen, der Pass muss
nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig sein und mindestens noch
über zwei freie Seiten verfügen.
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Heiratsurkunde oder Urkunde über die
Eintragung der Lebenspartnerschaft
ggfls. Scheidungsurteil von Vorehen
Formlose schriftliche Erklärung des in
Deutschland lebenden Partners
Beglaubigte Kopie des Reisepasses
des in Deutschland lebenden Partners
aktuelle Meldebescheinigung des in
Deutschland lebenden Partners
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse
Nur für Partner in Deutschland, die
keine deutsche oder EUStaatsangehörigkeit besitzen:
Erklärung darüber, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft/Lebenspartnerschaft in
Deutschland geführt werden soll.
Beglaubigte Kopie des Reisepasses (alle Seiten, die Einträge enthalten, müssen
kopiert sein)
(nicht älter als 6 Monate) oder Kopie des Personalausweises (zweifach)
Grundsätzlich durch ein aktuelles Zeugnis Stufe A 1 GER (Zertifikat „Start Deutsch
1“) des Goethe Instituts (Original mit zwei Kopien). Nähere Informationen dazu im
Merkblatt „Spracherfordernisse beim Familiennachzug“ und auf der Internetseite der
Botschaft www.hanoi.diplo.de)
Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts: Nachweis über Einkommen (aktuelle
Verdienstbescheinigungen, mindestens 3 Monate / bei selbständig Tätigen auf der
Grundlage der Jahresbilanz des Vorjahrs) und ausreichenden Wohnraum
(Mietvertrag) sowie
Kopie des Aufenthaltstitels
Alle Unterlagen sind im Original mit zusätzlich zwei Sätzen Fotokopien vorzulegen. Originale werden nach Abschluss des
Verfahrens zurückgegeben. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen.
Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer englischsprachige
Unterlagen), eine Übersetzung an und reichen Sie diese in doppelter Ausfertigung ein.
Die Bearbeitungszeit kann von Fall zu Fall deutlich variieren; sie beträgt in der Regel 8-12 Wochen. Während dieser Bearbeitungszeit
werden Sachstandsanfragen grundsätzlich nicht beantwortet. Da die Identität von Anrufern nicht geprüft werden kann, wird aus
Gründen des Datenschutzes keine telefonische Auskunft über den Sachstand von laufenden Visaanträgen erteilt. Die Visastelle darf
Auskünfte zu Visaverfahren nur erteilen an:
- Antragsteller oder
- Dritte, die eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Antragstellers vorlegen.
Gebühren:
Personen ab 12 Jahren: 60 Euro (zu zahlen in VND zum aktuellen Wechselkurs). Die Gebühr ist bei Antragstellung direkt am
Visaschalter der Botschaft zu entrichten. Im Fall einer Ablehnung des Antrags erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr.
Kinder von 6 bis 12 Jahren: 35 Euro (zu zahlen in VND zum aktuellen Wechselkurs). Die Gebühr ist bei Antragstellung direkt am
Visaschalter der Botschaft zu entrichten. Im Fall einer Ablehnung des Antrags erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr.
Visaanträge von Angehörigen der Kernfamilie (Ehegatten, minderjährige Kinder) deutscher und
Unionsbürger (EU/EWR) sowie Visaanträge von Kindern unter 6 Jahren werden gebührenfrei bearbeitet.
Außer den Visumgebühren fallen keine weiteren Gebühren an!
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