Stand: Juni 2016 Merkblatt für das Visumverfahren zum Kindernachzug 1. Bitte drucken Sie dieses Dokument aus. 2. Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig durch. 3. Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen. 4. Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen. 5. Füllen Sie danach bitte Ihre Visumanträge aus und unterschreiben diese. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Internetseite der Botschaft www.hanoi.diplo.de. Dort finden Sie auch Informationen zum Terminvergabesystem der Botschaft. 6. Nach Ihrer Eintragung im System erhalten Sie eine automatische Terminbestätigung per E-Mail. Bringen Sie die Bestätigung sowie -alle- benötigten Unterlagen bitte mit zu Ihrem Termin in die Botschaft. 7. Zur Fingerabdruckabgabe ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache jedes Antragstellers notwendig. 8. Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein. Terminvereinbarung unter folgendem Link: http://www.hanoi.diplo.de/Vertretung/hanoi/de/06-Rechts-_20und_20Konsularwesen/06-14_20Terminvergabe/Terminvergabe__Rechts__2.html (!!! Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Termin. Die Wartezeiten bis zur Abgabe des Antrags können mehrere Monate betragen!!!) Die Visastelle bittet um Beachtung: Die Botschaft behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern. Unaufgefordert per Fax oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden. Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos. Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft: www.hanoi.diplo.de . Folgende Unterlagen sind vorzulegen: Kreuzen Sie in den linken Kästchen an, welche Dokumente Sie einreichen (X) 1 Zwei vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare sowie die Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG □ 2 Antragsformulare Das Antragsformular (Link dazu hier) bitte vollständig in deutscher Sprache ausfüllen (Name gemäß Pass) und eigenhändig unterschreiben □ Erklärung gem. § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG Eigenhändig ausgefüllt und unterschrieben 2 Drei identische aktuelle Passbilder □ 3 Passbilder 3 Pässe □ Ein gültiger Reisepass 4 Weitere Dokumente / Unterlagen zum Kindernachzug und Reisezweck Davon ist je ein Bild auf die Antragsformulare aufzukleben und eines lose beizufügen. Hinweis: Das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt und das Foto darf nicht retuschiert sein. und unterschriebener Original und zwei Kopien der Lichtbildseite. Der Pass muss nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig sein. 1/2 □ □ □ □ Geburtsurkunde der Kindes Original und Übersetzung mit zwei Kopien Familienbuch (Ho khau Gia dinh) Reisepass der Referenzperson in beglaubigter Kopie Aufenthaltstitel der Referenzperson in beglaubigter Kopie Nachweis der Personensorge für das Kind (jeweils Original und Übersetzung mit zwei Kopien) □ Bei alleiniger Personensorge eines Elternteils □ Bei Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht, falls der Nachzug zu einem Elternteil erfolgen soll Nachweis durch: - Sterbeurkunde oder - gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss oder - Verschollenheitserklärung eines Elternteils Persönliche Einverständniserklärung des in Vietnam verbleibenden, ebenfalls sorgeberechtigten Elternteils zur ständigen Wohnsitznahme des Kindes in Deutschland in der Botschaft unter Vorlage eine Identitätsnachweises Hinweis: Das vietnamesische Recht kennt grundsätzlich nur die gemeinsame elterliche Sorge. Dies gilt auch im Fall der Scheidung – denn als Scheidungsfolge wird nicht über das Sorgerecht verhandelt (entsprechende Urteilsübersetzungen sind in der Regel ungenau), sondern nur über die Lebens- und Betreuungssituation des Kindes. Es wird also bestimmt, welcher Elternteil das Kind großzieht – nicht aber, wer das Sorgerecht hat. Hieran ändern in der Regel auch nachträgliche „Sorgerechtsübertragungen“ nichts, es sei denn, einem Elternteil wurde das Sorgerecht gerichtlich aufgrund schwerer Verfehlungen auf Zeit entzogen. □ □ Wohnortnachweis der Familie in Deutschland Sollte Kein Elternteil die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen z.B. Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder Kopie des Personalausweises (zweifach) Nachweise über den gesicherten Lebensunterhalt Alle Unterlagen sind im Original mit zusätzlich zwei Sätzen Fotokopien vorzulegen. Originale werden nach Abschluss des Verfahrens zurückgegeben. Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer in englischsprachige Unterlagen), eine Übersetzung an und reichen Sie diese in doppelter Ausfertigung ein. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Die Bearbeitungszeit kann von Fall zu Fall deutlich variieren; sie beträgt in der Regel 8-12 Wochen. Während dieser Bearbeitungszeit werden Sachstandanfragen grundsätzlich nicht beantwortet. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit der beteiligten Inlandsbehörden. Da die Identität von Anrufern nicht geprüft werden kann, wird aus Gründen des Datenschutzes keine telefonische Auskunft über den Sachstand von laufenden Visaanträgen erteilt. Die Visastelle darf Auskünfte zu Visaverfahren nur erteilen an: - Antragsteller oder - Dritte, die eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Antragstellers vorlegen. Gebühren: Personen ab 12 Jahren: 60 Euro (zu zahlen in VND zum aktuellen Wechselkurs) Die Gebühr ist bei Antragstellung direkt am Visaschalter der Botschaft zu entrichten. Im Fall einer Ablehnung des Antrags erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr. Kinder von 6 bis 12 Jahren: 35 Euro (zu zahlen in VND zum aktuellen Wechselkurs) Die Gebühr ist bei Antragstellung direkt am Visaschalter der Botschaft zu entrichten. Im Fall einer Ablehnung des Antrags erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr. Visaanträge von Angehörigen der Kernfamilie (Ehegatten, minderjährige Kinder) deutscher und Unionsbürger (EU/EWR) sowie Visaanträge von Kindern unter 6 Jahren werden gebührenfrei bearbeitet. Außer den Visumgebühren fallen keine weiteren Gebühren an! 2/2
© Copyright 2024 ExpyDoc