Was tun, wenn … - Verbraucherzentrale Niedersachsen

Der Preis …
setzt sich meist aus einem festen Grundpreis und einem
verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen. Manche
Verträge sehen auch tageszeitabhängige Preise vor.
Der Verbrauch …
Die Art der Ermittlung (Ablesung oder Schätzung) ist
anzugeben. Für eine genaue
Abrechnung sollten die
Zählerstände zum Abrechnungsstichtag, bei Ein- oder
Auszug, bei Preiserhöhungen
und bei einem Anbieterwechsel abgelesen und dem Energieversorger – bei Ein- oder
Auszug zusätzlich auch dem Netzbetreiber – mitgeteilt
werden. Wenn bereits ein intelligenter Zähler (Smart Meter),
bei dem eine Ablesung vor Ort überflüssig ist, vorhanden
ist, hat der Energieversorger eine monatliche Verbrauchsinformation, die auch die Kosten widerspiegelt, kostenfrei
bereitzustellen.
Die Abrechnungsperiode …
darf 12 Monate nicht wesentlich überschreiten. Verbraucher können (ggf. kostenpflichtig) eine kürzere, d. h.
monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnungsperiode verlangen.
Die Rechnungsstellung …
muss (ab dem 04.02.2012) spätestens sechs Wochen
nach Beendigung der Abrechnungsperiode oder des Lieferverhältnisses erfolgen. Wer keine Rechnung erhält, sollte
nachfragen, um keine böse Überraschung zu erleben, da
die Forderung ohne Rechnung nicht verjährt.
Vorauszahlungen und/oder Abschläge …
sind nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraumes und dem vereinbarten Preis – notfalls
auch nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Verbraucher – zu berechnen. Ein geringerer Verbrauch,
der nachvollziehbar begründet wird (z. B. Haushalt hat
sich verkleinert, neue Heizungsanlage o. ä.) ist angemessen
zu berücksichtigen. Eine Anpassung der Abschlagszahlungen kann nur bei bereits angekündigten und zulässigen
Preiserhöhungen, nur im Umfang der Preiserhöhung und
auch nur für die Zukunft erfolgen.
Probleme …
Auf Beschwerden muss der Energieversorger innerhalb
von 4 Wochen (mit Begründung) antworten.
Danach kann die im Energiewirtschaftssgesetz vorgesehene
Schlichtungsstelle (www.schlichtungsstelle-energie.de)
eingeschaltet werden. Deren Entscheidung ist unverbindlich
und für den Verbraucher kostenfrei.
Was tun, wenn …
Sie eine Rechnung bekommen?
Überprüfen Sie die Angaben zu Messstelle, Zählerständen,
Abrechnungszeitraum, Preis, Abschlagszahlungen.
Sie feststellen, dass der Zählerstand nicht stimmt?
Gleichen Sie die Zählernummern ab. Überprüfen Sie, wie die
Ablesung erfolgt ist und soweit Sie den Zählerstand mitgeteilt haben, ob der Versorger diesen auch berücksichtigt hat.
der Rechnungsbetrag wesentlich höher ist
als im Vorjahr?
Ursache kann entweder ein erhöhter Preis oder ein erhöhter
Verbrauch sein. Prüfen Sie, ob der abgerechnete Preis dem
vertraglich vereinbarten entspricht oder es eine (zulässige)
Preiserhöhung gab. Suchen Sie sich ggf. einen günstigeren
Energieversorger (über Vergleichsportale im Internet oder mit
Hilfe der Verbraucherzentrale). Bei einem erhöhten Verbrauch
können Sie eine Energieberatung der Verbraucherzentrale in
Anspruch nehmen.
Sie die Rechnung wegen Fehlern nicht
bezahlen wollen?
Teilen Sie dem Energieversorger mit Zugangsnachweis (z. B.
Einschreiben) den Fehler mit und fordern ihn zur ordnungsgemäßen Abrechnung auf. Ansonsten kann auch schon bei
relativ geringen „Rückständen“ von mindestens 100 Euro
– nach Ankündigung – eine Versorgungsunterbrechung
vorgenommen werden.
Sie nicht das Geld haben, um die
Rechnung zu bezahlen?
Stecken Sie auf keinen Fall den Kopf in den Sand, da sonst
eine Versorgungsunterbrechung droht. Bieten Sie, falls möglich, dem Energieversorger Ratenzahlung an. Ansonsten
wenden Sie sich unverzüglich hilfesuchend an Ihr Jobcenter,
die Agentur für Arbeit, das Sozialamt oder eine Schuldnerberatungsstelle und teilen dies dem Energieversorger mit.
Sie sich über das Verhalten eines
Energieversorgers beschweren möchten?
Wenden Sie sich bitte an die Bundesnetzagentur als
zuständige Aufsichtsbehörde (www.bundesnetzagentur.de),
die Ihnen nicht direkt hilft, aber Beschwerden sammelt.
Sie weitere Fragen zur Rechnung oder
zum Energierecht haben?
Wir beraten Sie gerne in einer unserer Beratungsstellen,
am Verbrauchertelefon und durch unsere E-Mail-Beratung.
Wir beraten Sie gern persönlich, telefonisch und per E-Mail.
Öffnungszeiten und Terminvereinbarungen unter Telefon (05 11) 9 11 96-0
oder www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de
26603 Aurich, Hafenstr. 7
21614 Buxtehude, Ziegelkamp 8
29221 Celle, Schuhstr. 40
27472 Cuxhaven, Bahnhofstr. 11
27749 Delmenhorst, Lange Str. 1
26721 Emden, An d. Berufsschule 3
37073 Göttingen, Papendiek 24-26
30159 Hannover, Herrenstr. 14
21335 Lüneburg, Wallstr. 4
49716 Meppen, Kirchstr. 29
26122 Oldenburg, Julius-Mosen-Pl. 5
49074 Osnabrück, Große Str. 67
37520 Osterode am Harz, Rollberg 3
31224 Peine, Woltorfer Str. 64
21682 Stade, Bahnhofstr. 2
27283 Verden, Holzmarkt 7
(Stadtbibliothek)
26382 Wilhelmshaven, Grenzstr. 95
38440 Wolfsburg, Schillerstr. 42-44
Verbrauchertelefon
(1,50 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend)
Die Rechnung eines Energieversorgers
muss nach dem Energiewirtschaftsgesetz enthalten:
Preis, Abrechnungszeitraum, Anfangs- und
Endzählerstand, Ableseart und gezahlte Abschläge
Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse des
Energieversorgers
0900
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7979-01 Internetbetrug: Mo 10 – 16 Uhr
7979-02 Verbraucherrecht: Mo – Do 10 – 16 Uhr
7979-03 Versicherungen: Di, Mi 10 – 16 Uhr
7979-04 Banken und Baufinanzierung: Di, Mi 10 – 16 Uhr
7979-05 Lebensmittel: Mo 10 – 16 Uhr
7979-06 Telekommunikation und Internet: Mo, Di, Do 10 – 16 Uhr
7979-07 Krankenversicherungen: Mo 10 – 12 Uhr
7979-08 Energierecht: Mo 16 – 17 Uhr und Di 12 – 13 Uhr
Impressum:
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. in Kooperation
mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V.,
der Verbraucherzentrale Thüringen e. V.,
der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. und
der Neuen Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier | Stand 11/2011
Vertragsdauer, geltende Preise, nächstmöglichen
Kündigungstermin und Kündigungsfrist
Nummer der Lieferstelle (Zählpunktbezeichnung)
und Codenummer des Netzbetreibers
Vorjahresverbrauch und Verbrauch der
Vergleichskundengruppe
die Anteile der einzelnen Energieträger, deren
Kohlendioxidemissionen und radioaktiver Abfall
Konzessionsabgabe, Netzentgelt, eventuelle
Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung
Hinweis auf die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens, Anschrift der Schlichtungsstelle
sowie Kontaktdaten der Bundesnetzagentur
als Aufsichtsbehörde.
Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V.
Herrenstraße 14, 30159 Hannover
Telefon: (05 11) 9 11 96-0
Fax: (05 11) 9 11 96-10
[email protected]
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de
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