Der Preis … setzt sich meist aus einem festen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen. Manche Verträge sehen auch tageszeitabhängige Preise vor. Der Verbrauch … Die Art der Ermittlung (Ablesung oder Schätzung) ist anzugeben. Für eine genaue Abrechnung sollten die Zählerstände zum Abrechnungsstichtag, bei Ein- oder Auszug, bei Preiserhöhungen und bei einem Anbieterwechsel abgelesen und dem Energieversorger – bei Ein- oder Auszug zusätzlich auch dem Netzbetreiber – mitgeteilt werden. Wenn bereits ein intelligenter Zähler (Smart Meter), bei dem eine Ablesung vor Ort überflüssig ist, vorhanden ist, hat der Energieversorger eine monatliche Verbrauchsinformation, die auch die Kosten widerspiegelt, kostenfrei bereitzustellen. Die Abrechnungsperiode … darf 12 Monate nicht wesentlich überschreiten. Verbraucher können (ggf. kostenpflichtig) eine kürzere, d. h. monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnungsperiode verlangen. Die Rechnungsstellung … muss (ab dem 04.02.2012) spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Abrechnungsperiode oder des Lieferverhältnisses erfolgen. Wer keine Rechnung erhält, sollte nachfragen, um keine böse Überraschung zu erleben, da die Forderung ohne Rechnung nicht verjährt. Vorauszahlungen und/oder Abschläge … sind nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraumes und dem vereinbarten Preis – notfalls auch nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Verbraucher – zu berechnen. Ein geringerer Verbrauch, der nachvollziehbar begründet wird (z. B. Haushalt hat sich verkleinert, neue Heizungsanlage o. ä.) ist angemessen zu berücksichtigen. Eine Anpassung der Abschlagszahlungen kann nur bei bereits angekündigten und zulässigen Preiserhöhungen, nur im Umfang der Preiserhöhung und auch nur für die Zukunft erfolgen. Probleme … Auf Beschwerden muss der Energieversorger innerhalb von 4 Wochen (mit Begründung) antworten. Danach kann die im Energiewirtschaftssgesetz vorgesehene Schlichtungsstelle (www.schlichtungsstelle-energie.de) eingeschaltet werden. Deren Entscheidung ist unverbindlich und für den Verbraucher kostenfrei. Was tun, wenn … Sie eine Rechnung bekommen? Überprüfen Sie die Angaben zu Messstelle, Zählerständen, Abrechnungszeitraum, Preis, Abschlagszahlungen. Sie feststellen, dass der Zählerstand nicht stimmt? Gleichen Sie die Zählernummern ab. Überprüfen Sie, wie die Ablesung erfolgt ist und soweit Sie den Zählerstand mitgeteilt haben, ob der Versorger diesen auch berücksichtigt hat. der Rechnungsbetrag wesentlich höher ist als im Vorjahr? Ursache kann entweder ein erhöhter Preis oder ein erhöhter Verbrauch sein. Prüfen Sie, ob der abgerechnete Preis dem vertraglich vereinbarten entspricht oder es eine (zulässige) Preiserhöhung gab. Suchen Sie sich ggf. einen günstigeren Energieversorger (über Vergleichsportale im Internet oder mit Hilfe der Verbraucherzentrale). Bei einem erhöhten Verbrauch können Sie eine Energieberatung der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen. Sie die Rechnung wegen Fehlern nicht bezahlen wollen? Teilen Sie dem Energieversorger mit Zugangsnachweis (z. B. Einschreiben) den Fehler mit und fordern ihn zur ordnungsgemäßen Abrechnung auf. Ansonsten kann auch schon bei relativ geringen „Rückständen“ von mindestens 100 Euro – nach Ankündigung – eine Versorgungsunterbrechung vorgenommen werden. Sie nicht das Geld haben, um die Rechnung zu bezahlen? Stecken Sie auf keinen Fall den Kopf in den Sand, da sonst eine Versorgungsunterbrechung droht. Bieten Sie, falls möglich, dem Energieversorger Ratenzahlung an. Ansonsten wenden Sie sich unverzüglich hilfesuchend an Ihr Jobcenter, die Agentur für Arbeit, das Sozialamt oder eine Schuldnerberatungsstelle und teilen dies dem Energieversorger mit. Sie sich über das Verhalten eines Energieversorgers beschweren möchten? Wenden Sie sich bitte an die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde (www.bundesnetzagentur.de), die Ihnen nicht direkt hilft, aber Beschwerden sammelt. Sie weitere Fragen zur Rechnung oder zum Energierecht haben? Wir beraten Sie gerne in einer unserer Beratungsstellen, am Verbrauchertelefon und durch unsere E-Mail-Beratung. Wir beraten Sie gern persönlich, telefonisch und per E-Mail. Öffnungszeiten und Terminvereinbarungen unter Telefon (05 11) 9 11 96-0 oder www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de 26603 Aurich, Hafenstr. 7 21614 Buxtehude, Ziegelkamp 8 29221 Celle, Schuhstr. 40 27472 Cuxhaven, Bahnhofstr. 11 27749 Delmenhorst, Lange Str. 1 26721 Emden, An d. Berufsschule 3 37073 Göttingen, Papendiek 24-26 30159 Hannover, Herrenstr. 14 21335 Lüneburg, Wallstr. 4 49716 Meppen, Kirchstr. 29 26122 Oldenburg, Julius-Mosen-Pl. 5 49074 Osnabrück, Große Str. 67 37520 Osterode am Harz, Rollberg 3 31224 Peine, Woltorfer Str. 64 21682 Stade, Bahnhofstr. 2 27283 Verden, Holzmarkt 7 (Stadtbibliothek) 26382 Wilhelmshaven, Grenzstr. 95 38440 Wolfsburg, Schillerstr. 42-44 Verbrauchertelefon (1,50 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend) Die Rechnung eines Energieversorgers muss nach dem Energiewirtschaftsgesetz enthalten: Preis, Abrechnungszeitraum, Anfangs- und Endzählerstand, Ableseart und gezahlte Abschläge Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse des Energieversorgers 0900 0900 0900 0900 0900 0900 0900 0900 1 1 1 1 1 1 1 1 7979-01 Internetbetrug: Mo 10 – 16 Uhr 7979-02 Verbraucherrecht: Mo – Do 10 – 16 Uhr 7979-03 Versicherungen: Di, Mi 10 – 16 Uhr 7979-04 Banken und Baufinanzierung: Di, Mi 10 – 16 Uhr 7979-05 Lebensmittel: Mo 10 – 16 Uhr 7979-06 Telekommunikation und Internet: Mo, Di, Do 10 – 16 Uhr 7979-07 Krankenversicherungen: Mo 10 – 12 Uhr 7979-08 Energierecht: Mo 16 – 17 Uhr und Di 12 – 13 Uhr Impressum: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V., der Verbraucherzentrale Thüringen e. V., der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. und der Neuen Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier | Stand 11/2011 Vertragsdauer, geltende Preise, nächstmöglichen Kündigungstermin und Kündigungsfrist Nummer der Lieferstelle (Zählpunktbezeichnung) und Codenummer des Netzbetreibers Vorjahresverbrauch und Verbrauch der Vergleichskundengruppe die Anteile der einzelnen Energieträger, deren Kohlendioxidemissionen und radioaktiver Abfall Konzessionsabgabe, Netzentgelt, eventuelle Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung Hinweis auf die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens, Anschrift der Schlichtungsstelle sowie Kontaktdaten der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde. Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V. Herrenstraße 14, 30159 Hannover Telefon: (05 11) 9 11 96-0 Fax: (05 11) 9 11 96-10 [email protected] www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de Energierechnungen verstehen! Strom und Gas
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