Amtsblatt des Landkreises München Nr. 1 / 263 – 274 · Mittwoch, 14. Januar 2015 www.landkreis-muenchen.de Inhalt, Nr. 1/2015 •Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur am Montag, den 19.01.2015, 14:00 Uhr •Sitzung des Ausschusses für Bauen und Schulen am Mittwoch, den 21.01.2015, 14:00 Uhr •Bekanntmachung des Schulverbandes der Mittelschule Kirchheim – Feldkirchen – Aschheim •Bekanntmachung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Hachinger Tal •Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) •Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) •Bekanntmachung der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Bekanntmachung des Schulverbandes der Mittelschule Kirchheim – Feldkirchen – Aschheim nach Art. 40 KommZG und Art. 88 Abs. 5 GO i.V.m. Art. 67 oder Art. 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile. Nr. 265 / Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 (Geschäftsführende Gemeinde: Kirchheim) Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2015 liegen gem. Art. 40 KommZG i.V.m. Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tage der Bekanntmachung eine Woche lang während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, in 82024 Taufkirchen, Rotwandweg 16, zur Einsichtnahme aus. Auf Grund des Art. 9 Abs. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) sowie des Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung: § 1 Haushaltsplan Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben 565.300 Euro Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben 569.500 Euro 1.134.800 Euro § 2 Kredite Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Nr. 263 / Am Montag, den 19.01.2015, findet um 14:00 Uhr im Sitzungssaal D 0.12, Landratsamt München, Mariahilfplatz 17, 81541 München, eine Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur statt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Tagesordnung 1. Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage), wird auf 444.900 Euro festgesetzt (Umlagesoll). Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 20.11.2014 2. ÖPNV im Landkreis München; Neuvergabe der auslaufenden Verkehrsverträge der MVV-Regionalbuslinien 267 und 268 3. ÖPNV im Landkreis München; Vergabe des Verkehrsvertrags der MVG-Linie 160 4. ÖPNV im Landkreis München; Antrag der Gemeinde Ismaning auf Erweiterung des MVV-Angebots und der MVV-Regionalbuslinie 531 5. ÖPNV im Landkreis München; Antrag der Stadt Garching auf Prüfung der Einrichtung einer direkten MVV-Busverbindung von Garching zum Flughafen München und Ermittlung der Kosten 6. ÖPNV im Landkreis München; Antrag der Gemeinden Kirchheim und Pliening auf eine Direktbus-Verbindung zur Messestadt Ost (U) 7. Öffentlicher Personennahverkehr; Verkehrsuntersuchung der Potentiale einer zusätzlichen Schienenanbindung im Landkreis München 8. Landkreiseigene Projektstudie; Verbesserung des schienengebunden und tangentialen ÖPNV im Landkreis München; Ergebnis der Ausschreibung des 1. Schrittes; - mündlicher Bericht - § 4 Verbandsumlagen 2. Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Vermögenshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt werden soll (Investitionssoll), wird auf 569.500 Euro festgesetzt (Umlagesoll). 3. Für die Bemessung der Umlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2014 herangezogen (Bemessungsgrundlagen). 4. Die Verbandsschule wurde am 01. Oktober 2014 von insgesamt 268 Mittelschülern besucht. § 6 Inkrafttreten Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2015 in Kraft. Schulverband Mittelschule Kirchheim - Feldkirchen – Aschheim Kirchheim b. München, Maximilian Böltl Vorsitzender des Schulverbandes Bekanntmachung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Hachinger Tal Nr. 266 / Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2015 I. Nr. 264 / Am Mittwoch, den 21.01.2015, findet um 14:00 Uhr im Sitzungssaal D 0.12, Landratsamt München, Mariahilfplatz 17, 81541 München, eine Sitzung des Ausschusses für Bauen und Schulen statt. Auf Grund von Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff GO erlässt der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Hachinger Tal folgende Tagesordnung §1 Öffentliche Sitzung 1.Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung 10.11.2014 2.Zweckverbände staatlich weiterführender Schulen im Landkreis München; Kostenverteilung des Schulaufwandes 3. Antrag von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 03.07.2014 Energetisches Gebäude-Sanierungsprogramm 2014 - 2020 4. Neubau / Umstrukturierung / Erweiterung Förderzentrum Unterhaching; Vergabe der Gerüstbauarbeiten, Gewerk 107/14 5. Neubau / Umstrukturierung / Erweiterung Förderzentrum Unterhaching; Vergabe Fenster- und Verglasungsarbeiten, Gewerk 108/14 6. Neubau / Umstrukturierung / Erweiterung Förderzentrum Unterhaching; Vergabe der Fassadenbauarbeiten - vorgehängte, hinterlüftete Fassade, Gewerk 109/14 7. Neubau / Umstrukturierung / Erweiterung Förderzentrum Unterhaching; Vergabe der Metallbauarbeiten, Rohrrahmentüren, Gewerk 110/14 8. Neubau / Umstrukturierung / Erweiterung Förderzentrum Unterhaching; Vergabe Flachdach, Abdichtungsarbeiten, Dachbegrünung, Gewerk 111/14 9. Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung 10. Verschiedenes, Anträge und Anfragen in öffentlicher Sitzung Wolfgang Panzer Verbandsvorsitzender Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Nr. 267 / Die Landeshauptstadt München – Stadtgüter München – hat beim Landratsamt München gem. § 16 Abs. 1 BImSchG eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Änderung der bestehenden Verbrennungsmotoren- und Biogasanlage auf dem Gelände mit den Fl. Nrn. 2819, 2820/2 der Gemarkung Ismaning (Freisinger Straße 64, 85737 Ismaning), beantragt. Für das Vorhaben war gem. §§ 3 a ff. UVPG und Nr. 1.2.2.2, Nr. 8.4.2.2 der Anlage 1 zum UVPG im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass das Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Diese Feststellung wird hiermit gem. § 3 a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Weitere Informationen hierzu können unter Angabe des Aktenzeichens 6.1-824-970/Hau beim Landratsamt München, Sachgebiet Immissionsschutz und staatliches Abfallrecht, Herrn Hauptmann, Postfach 95 02 60, 81518 München, nach den Bestimmungen des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) eingeholt werden. Landratsamt München § 5 Kassenkredite Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht. 9. Verschiedenes, Anträge und Anfragen in öffentlicher Sitzung Sitzung des Ausschusses für Bauen und Schulen am Mittwoch, den 21.01.2015, 14:00 Uhr Taufkirchen, den 08.01.2015 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab: Gesamthaushalt Einnahmen und Ausgaben Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur am Montag, den 19.01.2015, 14:00 Uhr III. Haushaltssatzung: Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird hiermit festgestellt; er schließt im Erfolgsplan in Erträgen mit und Aufwendungen mit und im 8.896.000,-- € 8.896.000,-- € Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Nr. 268 / Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl. Nr. 73, Gemarkung Oberhaching, Gemeinde Oberhaching, zum Betrieb einer Wärmepumpe beim Anwesen Hahilingastr. 15 a in 82041 Oberhaching Bekanntmachung nach § 3 a Satz 2 UVPG (Entscheidung zur Umweltverträglichkeitsprüfung) Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die o.g. Gewässerbenutzung beantragt. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 3 a Satz 1, § 3 c Satz 1 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG). Die Vorprüfung des Landratsamtes München hat ergeben, dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3 a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Nähere Informationen können nach den Vorschriften des Bayer. Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) beim Landratsamt München, Sachgebiet 6.2, Postanschrift: Postfach 95 02 60, 81518 München, Besuchsanschrift: Frankenthaler Str. 5-9, 81539 München, eingeholt werden. Landratsamt München Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben mit 950.000,-- € ab. §2 Kredite zur Finanzierung von Aufwendungen im Vermögensplan werden nicht aufgenommen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden keine festgesetzt. §4 Verbandsumlagen werden nicht erhoben. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Aufwendungen nach dem Wirtschaftsplan wird auf 150.000 € festgesetzt. §6 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft. II. Das Landratsamt München hat mit Schreiben vom 23.12.2014, Az.: 3.1-941-343/14, den Haushalt 2015 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 enthält keine Nr. 269 / Entnahme von Grundwasser und Einleiten von thermisch genutztem Wasser in das Grundwasser auf dem Grundstück Fl. Nr. 1491, Gemarkung Oberhaching, Gemeinde Oberhaching, zum Betrieb einer Wärmepumpe beim Anwesen Holzstr. 7 in 82041 Furth Bekanntmachung nach § 3 a Satz 2 UVPG (Entscheidung zur Umweltverträglichkeitsprüfung) Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die o.g. Gewässerbenutzung beantragt. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 3 a Satz 1, § 3 c Satz 1 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG). Die Vorprüfung des Landratsamtes München hat ergeben, dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3 a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Nähere Informationen können nach den Vorschriften des Bayer. Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) beim Landratsamt München, Sachgebiet 6.2, Postanschrift: Postfach 95 02 60, 81518 München, Besuchsanschrift: Frankenthaler Str. 5-9, 81539 München, eingeholt werden. Landratsamt München Nr. 270 / Entnahme von Grundwasser und Einleiten von thermisch genutztem Wasser in das Grundwasser auf den Grundstücken Fl. Nr. 3276, 3277 und 3280, Gemarkung Ismaning, Gemeinde Ismaning, zur Erweiterung der thermischen Grundwassernutzung des MPI im Gewinnungsgebiet „Isar-Ost“ (Antragsteller: Max-PlanckInstitut für Plasmaphysik, Boltzmannstr. 2, 85748 Garching) Bekanntmachung nach § 3 a Satz 2 UVPG (Entscheidung zur Umweltverträglichkeitsprüfung) Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die o.g. Gewässerbenutzung beantragt. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 3 a Satz 1, § 3 c Satz 1 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG). Die Vorprüfung des Landratsamtes München hat ergeben, dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3 a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Nähere Informationen können nach den Vorschriften des Bayer. Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) beim Landratsamt München, Sachgebiet 6.2, Postanschrift: Postfach 95 02 60, 81518 München, Besuchsanschrift: Frankenthaler Str. 5-9, 81539 München, eingeholt werden. Landratsamt München Nr. 271 / Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl. Nr. 669, Gemarkung Grasbrunn, Gemeinde Grasbrunn, für die Beregnung des Golfplatzes in Harthausen 85630 Grasbrunn Bekanntmachung nach § 3 a Satz 2 UVPG (Entscheidung zur Umweltverträglichkeitsprüfung) Beim Landratsamt München wurde eine neue wasserrechtliche Erlaubnis für die o.g. Gewässerbenutzung beantragt. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 3 a Satz 1, § 3 c Satz 1 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG). Die Vorprüfung des Landratsamtes München hat ergeben, dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3 a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Nähere Informationen können nach den Vorschriften des Bayer. Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) beim Landratsamt München, Sachgebiet 6.2, Postanschrift: Postfach 95 02 60, 81518 München, Besuchsanschrift: Frankenthaler Str. 5-9, 81539 München, eingeholt werden. Landratsamt München Nr. 272 / Entnahme von Grundwasser und Einleiten von thermisch genutztem Wasser in das Grundwasser auf dem Grundstück Fl. Nr. 876, Gemarkung Taufkirchen, Gemeinde Taufkirchen, zum Betrieb von Kühlanlagen auf dem Gelände der Airbus Defence and Space GmbH an der Rolf-Engel-Str. in 82024 Taufkirchen Bekanntmachung nach § 3 a Satz 2 UVPG (Entscheidung zur Umweltverträglichkeitsprüfung) Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die o.g. Gewässerbenutzung beantragt. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 3 a Satz 1, § 3 c Satz 1 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG). Die Vorprüfung des Landratsamtes München hat ergeben, dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3 a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Nähere Informationen können nach den Vorschriften des Bayer. Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) beim Landratsamt München, Sachgebiet 6.2, Postanschrift: Postfach 95 02 60, 81518 München, Besuchsanschrift: Frankenthaler Str. 5-9, 81539 München, eingeholt werden. Landratsamt München (Fortsetzung nächste Seite) Amtsblatt des Landkreises München Nr. 1 / 263 – 274 · Mittwoch, 14. Januar 2015 www.landkreis-muenchen.de (Fortsetzung) Bekanntmachung der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Nr. 273 / Aufgebote verlorengegangener Sparkassenbücher Die von der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg ausgestellten Sparkassenbücher Kontonummer Kontoinhaber 3414027957 3552159067 Kouris Georgios und Eugenia Schwer Elisabeth wurden als verloren gemeldet. Die Inhaber der Sparkassenbü- cher werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte unter Vorlage der Urkunde Nr. 274 / Kraftloserklärung verlorengegangener Sparkassenbücher binnen drei Monaten Die von der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg ausgestellten Sparkassenbücher (vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet) bei der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg; Sendlinger-Tor-Platz 1, 80336 München, anzumelden. Falls für die Sparkassenbücher innerhalb der dreimonatigen gesetzlichen Frist Rechte Dritter nicht angemeldet werden, werden sie für kraftlos erklärt. Kontonummer Kontoinhaber 3414252704 3414219653 3025101811 3120084474 3025066816 3414194450 Heard David und Dr. Frauke Angerer Erhard Giesl Sebastian Giesl Sebastian Steppert Helmut Zaglauer Adolf und Monika Impressum Herausgeber: Landratsamt München, Mariahilfplatz 17, 81541 München, www.landkreis-muenchen.de, Verantwortlich: Landrat Christoph Göbel, Redaktion: Christina Walzner werden für kraftlos erklärt. Auf das erlassene Aufgebot wurden innerhalb der dreimonatigen Einspruchsfrist Rechte Dritter nicht geltend gemacht. Christoph Göbel Landrat Ihr Landratsamt im Internet www.landkreis-muenchen.de
© Copyright 2024 ExpyDoc