Amtsblatt 01/2015 - Landkreis München

Amtsblatt des Landkreises München
Nr. 1 / 263 – 274 · Mittwoch, 14. Januar 2015
www.landkreis-muenchen.de
Inhalt, Nr. 1/2015
•Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur
am Montag, den 19.01.2015, 14:00 Uhr
•Sitzung des Ausschusses für Bauen und Schulen
am Mittwoch, den 21.01.2015, 14:00 Uhr
•Bekanntmachung des Schulverbandes der Mittelschule
Kirchheim – Feldkirchen – Aschheim
•Bekanntmachung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Hachinger Tal
•Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG)
•Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
•Bekanntmachung der Kreissparkasse
München Starnberg Ebersberg
Bekanntmachung des Schulverbandes
der Mittelschule Kirchheim – Feldkirchen –
Aschheim
nach Art. 40 KommZG und Art. 88 Abs. 5 GO i.V.m. Art. 67 oder
Art. 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Nr. 265 / Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
(Geschäftsführende Gemeinde: Kirchheim)
Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2015 liegen
gem. Art. 40 KommZG i.V.m. Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tage der
Bekanntmachung eine Woche lang während der allgemeinen
Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes,
in 82024 Taufkirchen, Rotwandweg 16, zur Einsichtnahme aus.
Auf Grund des Art. 9 Abs. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) sowie des Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Haushaltsplan
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben
565.300 Euro
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben 569.500 Euro
1.134.800 Euro
§ 2 Kredite
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Nr. 263 / Am Montag, den 19.01.2015, findet um 14:00 Uhr
im Sitzungssaal D 0.12, Landratsamt München, Mariahilfplatz 17, 81541 München, eine Sitzung des Ausschusses
für Mobilität und Infrastruktur statt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Tagesordnung
1. Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage), wird auf
444.900 Euro festgesetzt (Umlagesoll).
Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom
20.11.2014
2. ÖPNV im Landkreis München;
Neuvergabe der auslaufenden Verkehrsverträge der MVV-Regionalbuslinien 267 und 268
3. ÖPNV im Landkreis München;
Vergabe des Verkehrsvertrags der MVG-Linie 160
4. ÖPNV im Landkreis München;
Antrag der Gemeinde Ismaning auf Erweiterung des MVV-Angebots und der MVV-Regionalbuslinie 531
5. ÖPNV im Landkreis München;
Antrag der Stadt Garching auf Prüfung der Einrichtung einer
direkten MVV-Busverbindung von Garching zum Flughafen
München und Ermittlung der Kosten
6. ÖPNV im Landkreis München;
Antrag der Gemeinden Kirchheim und Pliening auf eine Direktbus-Verbindung zur Messestadt Ost (U)
7. Öffentlicher Personennahverkehr;
Verkehrsuntersuchung der Potentiale einer zusätzlichen
Schienenanbindung im Landkreis München
8. Landkreiseigene Projektstudie;
Verbesserung des schienengebunden und tangentialen ÖPNV
im Landkreis München; Ergebnis der Ausschreibung des
1. Schrittes; - mündlicher Bericht -
§ 4 Verbandsumlagen
2. Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Vermögenshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbandes
umgelegt werden soll (Investitionssoll), wird auf 569.500 Euro
festgesetzt (Umlagesoll).
3. Für die Bemessung der Umlage wird die Schülerzahl nach
dem Stand vom 01.10.2014 herangezogen (Bemessungsgrundlagen).
4. Die Verbandsschule wurde am 01. Oktober 2014 von insgesamt 268 Mittelschülern besucht.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2015 in Kraft.
Schulverband Mittelschule Kirchheim - Feldkirchen – Aschheim
Kirchheim b. München,
Maximilian Böltl
Vorsitzender des Schulverbandes
Bekanntmachung des Zweckverbandes zur
Abwasserbeseitigung im Hachinger Tal
Nr. 266 / Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2015
I.
Nr. 264 / Am Mittwoch, den 21.01.2015, findet um 14:00 Uhr
im Sitzungssaal D 0.12, Landratsamt München, Mariahilfplatz 17, 81541 München, eine Sitzung des Ausschusses
für Bauen und Schulen statt.
Auf Grund von Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG in Verbindung mit
Art. 63 ff GO erlässt der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Hachinger Tal folgende
Tagesordnung
§1
Öffentliche Sitzung
1.Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
10.11.2014
2.Zweckverbände staatlich weiterführender Schulen im
Landkreis München;
Kostenverteilung des Schulaufwandes
3. Antrag von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 03.07.2014 Energetisches Gebäude-Sanierungsprogramm 2014 - 2020
4. Neubau / Umstrukturierung / Erweiterung Förderzentrum
Unterhaching;
Vergabe der Gerüstbauarbeiten, Gewerk 107/14
5. Neubau / Umstrukturierung / Erweiterung Förderzentrum
Unterhaching;
Vergabe Fenster- und Verglasungsarbeiten, Gewerk 108/14
6. Neubau / Umstrukturierung / Erweiterung Förderzentrum
Unterhaching;
Vergabe der Fassadenbauarbeiten - vorgehängte, hinterlüftete Fassade, Gewerk 109/14
7. Neubau / Umstrukturierung / Erweiterung Förderzentrum
Unterhaching;
Vergabe der Metallbauarbeiten, Rohrrahmentüren, Gewerk
110/14
8. Neubau / Umstrukturierung / Erweiterung Förderzentrum
Unterhaching;
Vergabe Flachdach, Abdichtungsarbeiten, Dachbegrünung,
Gewerk 111/14
9. Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung
10. Verschiedenes, Anträge und Anfragen in öffentlicher Sitzung
Wolfgang Panzer
Verbandsvorsitzender
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Nr. 267 / Die Landeshauptstadt München – Stadtgüter
München – hat beim Landratsamt München gem. § 16
Abs. 1 BImSchG eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Änderung der bestehenden Verbrennungsmotoren- und Biogasanlage auf dem Gelände mit
den Fl. Nrn. 2819, 2820/2 der Gemarkung Ismaning (Freisinger Straße 64, 85737 Ismaning), beantragt.
Für das Vorhaben war gem. §§ 3 a ff. UVPG und Nr. 1.2.2.2,
Nr. 8.4.2.2 der Anlage 1 zum UVPG im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob die
Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben,
dass das Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
zu besorgen sind.
Diese Feststellung wird hiermit gem. § 3 a Satz 2 Halbsatz 2
UVPG öffentlich bekannt gemacht.
Weitere Informationen hierzu können unter Angabe des
Aktenzeichens 6.1-824-970/Hau beim Landratsamt München,
Sachgebiet Immissionsschutz und staatliches Abfallrecht,
Herrn Hauptmann, Postfach 95 02 60, 81518 München, nach
den Bestimmungen des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) eingeholt werden.
Landratsamt München
§ 5 Kassenkredite
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
9. Verschiedenes, Anträge und Anfragen in öffentlicher Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Bauen und
Schulen
am Mittwoch, den 21.01.2015, 14:00 Uhr
Taufkirchen, den 08.01.2015
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab:
Gesamthaushalt
Einnahmen und Ausgaben Sitzung des Ausschusses für Mobilität und
Infrastruktur
am Montag, den 19.01.2015, 14:00 Uhr
III.
Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird hiermit festgestellt; er schließt im
Erfolgsplan
in Erträgen mit
und Aufwendungen mit
und im
8.896.000,-- €
8.896.000,-- €
Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG)
Nr. 268 / Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl. Nr. 73, Gemarkung Oberhaching, Gemeinde
Oberhaching, zum Betrieb einer Wärmepumpe beim Anwesen Hahilingastr. 15 a in 82041 Oberhaching
Bekanntmachung
nach § 3 a Satz 2 UVPG
(Entscheidung zur Umweltverträglichkeitsprüfung)
Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche
Erlaubnis für die o.g. Gewässerbenutzung beantragt. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer standortbezogenen
Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 3 a Satz 1, § 3 c Satz 1 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG).
Die Vorprüfung des Landratsamtes München hat ergeben,
dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind.
Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3 a Satz 2 Halbsatz 2
UVPG öffentlich bekannt gemacht.
Nähere Informationen können nach den Vorschriften des Bayer. Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) beim Landratsamt
München, Sachgebiet 6.2, Postanschrift: Postfach 95 02 60,
81518 München, Besuchsanschrift: Frankenthaler Str. 5-9,
81539 München, eingeholt werden.
Landratsamt München
Vermögensplan
in Einnahmen und Ausgaben mit
950.000,-- € ab.
§2
Kredite zur Finanzierung von Aufwendungen im Vermögensplan werden nicht aufgenommen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden
keine festgesetzt.
§4
Verbandsumlagen werden nicht erhoben.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Aufwendungen nach dem Wirtschaftsplan wird auf
150.000 € festgesetzt.
§6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft.
II.
Das Landratsamt München hat mit Schreiben vom 23.12.2014,
Az.: 3.1-941-343/14, den Haushalt 2015 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 enthält keine
Nr. 269 / Entnahme von Grundwasser und Einleiten von
thermisch genutztem Wasser in das Grundwasser auf
dem Grundstück Fl. Nr. 1491, Gemarkung Oberhaching,
Gemeinde Oberhaching, zum Betrieb einer Wärmepumpe
beim Anwesen Holzstr. 7 in 82041 Furth
Bekanntmachung
nach § 3 a Satz 2 UVPG
(Entscheidung zur Umweltverträglichkeitsprüfung)
Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche
Erlaubnis für die o.g. Gewässerbenutzung beantragt. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer standortbezogenen
Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 3 a Satz 1, § 3 c Satz 1 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG).
Die Vorprüfung des Landratsamtes München hat ergeben,
dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind.
Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3 a Satz 2 Halbsatz 2
UVPG öffentlich bekannt gemacht.
Nähere Informationen können nach den Vorschriften des Bayer. Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) beim Landratsamt
München, Sachgebiet 6.2, Postanschrift: Postfach 95 02 60,
81518 München, Besuchsanschrift: Frankenthaler Str. 5-9,
81539 München, eingeholt werden.
Landratsamt München
Nr. 270 / Entnahme von Grundwasser und Einleiten von
thermisch genutztem Wasser in das Grundwasser auf
den Grundstücken Fl. Nr. 3276, 3277 und 3280, Gemarkung Ismaning, Gemeinde Ismaning, zur Erweiterung
der thermischen Grundwassernutzung des MPI im Gewinnungsgebiet „Isar-Ost“ (Antragsteller: Max-PlanckInstitut für Plasmaphysik, Boltzmannstr. 2, 85748 Garching)
Bekanntmachung
nach § 3 a Satz 2 UVPG
(Entscheidung zur Umweltverträglichkeitsprüfung)
Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche
Erlaubnis für die o.g. Gewässerbenutzung beantragt. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht
(§ 3 a Satz 1, § 3 c Satz 1 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG). Die
Vorprüfung des Landratsamtes München hat ergeben, dass
das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind.
Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3 a Satz 2 Halbsatz 2
UVPG öffentlich bekannt gemacht.
Nähere Informationen können nach den Vorschriften des Bayer. Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) beim Landratsamt
München, Sachgebiet 6.2, Postanschrift: Postfach 95 02 60,
81518 München, Besuchsanschrift: Frankenthaler Str. 5-9,
81539 München, eingeholt werden.
Landratsamt München
Nr. 271 / Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl. Nr. 669, Gemarkung Grasbrunn, Gemeinde Grasbrunn, für die Beregnung des Golfplatzes in Harthausen
85630 Grasbrunn
Bekanntmachung
nach § 3 a Satz 2 UVPG
(Entscheidung zur Umweltverträglichkeitsprüfung)
Beim Landratsamt München wurde eine neue wasserrechtliche Erlaubnis für die o.g. Gewässerbenutzung beantragt. Im
Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 3 a Satz 1, § 3 c Satz 1 UVPG (Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung) und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum
UVPG). Die Vorprüfung des Landratsamtes München hat ergeben, dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind.
Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3 a Satz 2 Halbsatz 2
UVPG öffentlich bekannt gemacht.
Nähere Informationen können nach den Vorschriften des Bayer. Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) beim Landratsamt
München, Sachgebiet 6.2, Postanschrift: Postfach 95 02 60,
81518 München, Besuchsanschrift: Frankenthaler Str. 5-9,
81539 München, eingeholt werden.
Landratsamt München
Nr. 272 / Entnahme von Grundwasser und Einleiten von
thermisch genutztem Wasser in das Grundwasser auf
dem Grundstück Fl. Nr. 876, Gemarkung Taufkirchen, Gemeinde Taufkirchen, zum Betrieb von Kühlanlagen auf
dem Gelände der Airbus Defence and Space GmbH an der
Rolf-Engel-Str. in 82024 Taufkirchen
Bekanntmachung
nach § 3 a Satz 2 UVPG
(Entscheidung zur Umweltverträglichkeitsprüfung)
Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche
Erlaubnis für die o.g. Gewässerbenutzung beantragt. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer standortbezogenen
Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 3 a Satz 1, § 3 c Satz 1 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG).
Die Vorprüfung des Landratsamtes München hat ergeben,
dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind.
Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 3 a Satz 2 Halbsatz 2
UVPG öffentlich bekannt gemacht.
Nähere Informationen können nach den Vorschriften des Bayer. Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) beim Landratsamt
München, Sachgebiet 6.2, Postanschrift: Postfach 95 02 60,
81518 München, Besuchsanschrift: Frankenthaler Str. 5-9,
81539 München, eingeholt werden.
Landratsamt München
(Fortsetzung nächste Seite)
Amtsblatt des Landkreises München
Nr. 1 / 263 – 274 · Mittwoch, 14. Januar 2015
www.landkreis-muenchen.de
(Fortsetzung)
Bekanntmachung der Kreissparkasse
München Starnberg Ebersberg
Nr. 273 / Aufgebote verlorengegangener Sparkassenbücher
Die von der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
ausgestellten Sparkassenbücher
Kontonummer
Kontoinhaber
3414027957
3552159067
Kouris Georgios und Eugenia
Schwer Elisabeth
wurden als verloren gemeldet. Die Inhaber der Sparkassenbü-
cher werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte unter Vorlage
der Urkunde
Nr. 274 / Kraftloserklärung verlorengegangener Sparkassenbücher
binnen drei Monaten
Die von der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
ausgestellten Sparkassenbücher
(vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet)
bei der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg; Sendlinger-Tor-Platz 1, 80336 München, anzumelden. Falls für die
Sparkassenbücher innerhalb der dreimonatigen gesetzlichen
Frist Rechte Dritter nicht angemeldet werden, werden sie für
kraftlos erklärt.
Kontonummer
Kontoinhaber
3414252704
3414219653
3025101811
3120084474
3025066816
3414194450
Heard David und Dr. Frauke
Angerer Erhard
Giesl Sebastian
Giesl Sebastian
Steppert Helmut
Zaglauer Adolf und Monika
Impressum Herausgeber: Landratsamt München, Mariahilfplatz 17, 81541 München, www.landkreis-muenchen.de, Verantwortlich: Landrat Christoph Göbel, Redaktion: Christina Walzner
werden für kraftlos erklärt. Auf das erlassene Aufgebot wurden innerhalb der dreimonatigen Einspruchsfrist Rechte Dritter nicht geltend gemacht.
Christoph Göbel
Landrat
Ihr Landratsamt im Internet
www.landkreis-muenchen.de