Stellungnahme des interministeriellen Arbeitskreises der

37. Ausgabe
Oktober 2014
Neufassung des Bundesgleichstellungsgesetzes
– eine Rolle rückwärts –
Der derzeit verhandelte Referentenentwurf für die gleichberechtigte Teilhabe von
Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen
Dienst enthält in Artikel 2 eine Neufassung des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG). Der
Entwurf stellt nach Auffassung vieler Sachverständigen einen Rückschritt in der Gleichstellung
in den Bundesbehörden und Bundesgerichten dar.
Auch der IMA argumentiert seit Bekanntwerden des ersten Entwurfs gegen die geplanten Verschlechterungen. Kern unserer Kritik: die strukturelle Benachteiligung von Frauen wird hier mit der gelegentlichen Unterrepräsentanz von Männern gleichgesetzt. Das hat mit Gleichstellungspolitik nichts zu tun, sondern ist allenfalls ein Versuch von Gleichmacherei.
Wir halten den Artikel 2 des Bundesgleichstellungsgesetzes nicht für
grundgesetzkonform. Daher fordert der IMA die ersatzlose Streichung
des Artikels 2 BGleiG aus dem Entwurf (weitere Kritikpunkte auf Seite 2).
Die Kritik fast aller Gleichstellungsexpert/inn/en geht in die gleiche Richtung.
Hier ein kurzer Überblick über Stellungnahmen:
Deutscher Juristinnenbund (djb): „Da die Verschlechterungen die wenigen Verbesserungen sogar deutlich überwiegen, sollte das BGleiGNeu aus dem Entwurf ganz entfernt werden.
... Erkennbar fehlt es an einer aktuellen Befundaufnahme für den öffentlichen Dienst und an
einer validen Analyse der bisherigen positiven oder negativen Wirkungen des BGleiG 2001. ...
Die Förderung des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts, unabhängig ob Frau oder Mann
(“Geschlechteransprache“) im Entwurf zur Novellierung des BGleiG (Entwurf) dürfte kaum mit
Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und 3 Abs. 2 GG vereinbar sein.“
Deutscher Frauenrat (DFR): „Auch die Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes
wird vom DEUTSCHEN FRAUENRAT in der Fassung des vorliegenden Referentenentwurfs –
bis auf wenige Ausnahmen – auf das Schärfste zurückgewiesen. ... Dort wo Veränderungen
festgeschrieben sind, fällt der Referentenentwurf hinter der aktuellen Gesetzeslage zurück und
schwächt diese deutlich ab. ... Der DEUTSCHE FRAUENRAT ist ganz grundsätzlich davon
überzeugt, dass Gesetzentwürfe ohne Sanktionsmechanismen nicht den erwünschten Erfolg
erzielen werden. Alle Erfahrungen der letzten Jahre weisen darauf hin, dass derlei Gesetze
„zahnlose Tiger“ bleiben.“
Dr. Torsten von Roetteken, Vors. Richter am VG Frankfurt/Main und Verfasser des
BGleiG-Standardkommentars: „Nach Durchsicht des in die Anhörung gegangenen Entwurfs
vom 14.9.2014 neige ich dazu vorzuschlagen, das BGleiG-Neu aus dem Entwurf ganz zu
entfernen, da inzwischen die Verschlechterungen die wenigen Verbesserungen deutlich überwiegen und das bisherige Gesetz aus meiner Sicht besser ist als das neue. Das gilt insbesondere für die Beteiligungsrechte, da hier auch die Entwurfsbegründung eine massive Verschlech-
terung in der Praxis bewirken und zur weitgehenden faktischen Bedeutungslosigkeit der
Mitwirkungsrechte führen wird.“
Gender Mainstreaming Experts International: „Das internationale Netzwerk GMEI hat
mit
Bestürzung
zur
Kenntnis nehmen müssen, dass es in Deutschland zu einer Rolle
rückwärts in der Gleichstellungspolitik kommen
soll. Wir begrüßen jeden
Schritt zu einer modernen,
internationalen
Standards entsprechenden Gleichstellungspolitik. Dazu müssen aber
die Mängel der bisherigen Politik beseitigt
werden. Die geplante
Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes verfestigt diese
Mängel jedoch: Der jetzige Entwurf höhlt die
Strategie des Gender
Mainstreaming
völlig
aus. ... Im Übrigen
schließen wir uns den
kritischen
Positionen
des
Interministeriellen
Arbeitskreises
der
Gleichstellungsbeauftragten der obersten
Bundesbehörden sowie
des Deutschen Juristinnenbundes an und plädieren für einen generellen Verzicht auf diese
Novellierung.“
Angesichts dieser fundierten Unterstützung appelliert der IMA an alle politisch Verantwortlichen, die Gleichstellung im Bund proaktiv voranzubringen
und eine Neufassung des BGleiG in der vorliegenden Fassung zu verhindern.
„Nur eine Frauenorganisation, die lästig ist, hat eine Existenzberechtigung“
Johanna Dohnal, erste Frauenministerin Österreichs, 1990-1995
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Redaktion, Herausgabe und v.i.S.d.P.: IMA, c/o Gleichstellungsbeauftragte im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend , 53107 Bonn; E-Mail: [email protected].