Vorgezogene Altersrente aus dem berufsständischen

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konkret
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V ersorgungswerke
Vorgezogene Altersrente aus dem
berufsständischen Versorgungswerk
Ein Musterbeispiel für zeitgemäße
Finanzplanung
Autor: Christoph Leichtweiß,
Certified Financial Planner, YPOS Consulting GmbH
Kundensituation und Fragestellungen
Architekt M (Jahrgang 1952) hat Rentenansprüche
aus dem Architektenversorgungswerk erworben. In
das Versorgungswerk zahlt er einen Monatsbeitrag
von 1.265 Euro. M stellt sich im Rahmen seiner privaten Finanzplanung die Frage, ob ein vorzeitiger
Abruf der Rente aus dem Versorgungswerk Sinn
macht. Eine Anfrage bei der Architektenversorgung
ergibt folgende Rentenalternativen:
Beitrag Versorgungswerk
Altersrente
brutto
Rentenbeginn
mit 62
Rentenbeginn
mit 67
entfällt
1.265 Euro
1.932 Euro
2.567 Euro
Auch wenn es die meisten Finanzplaner und rechnenden Finanzberater in den Fingern juckt, direkt zu
rechnen und Vor- und Nachteile für verschiedene Lebenserwartungen, Steuersätze und sonstige Parame-
ter zu errechnen, sollten wir uns zuvor deutlich machen, dass die Frage nach dem Sinn nicht nur mit
Zahlen zu beantworten ist.
Neben der Mathematik spielen noch eine Reihe weiterer Aspekte eine Rolle. Diese einzelnen Bereiche
dürfen keinesfalls isoliert betrachtet werden. Eine
verknüpfte Betrachtung ist zwingend erforderlich.
Abhängig von der steuerlichen Situation kann das
Versorgungswerk bei der Besteuerung der Erträge in
der ersten Schicht günstiger sein als die Abgeltungsteuer bei freier Anlage. Andererseits kann freies Vermögen auch frei vererbt werden. Versorgungswerksrenten nicht. Und wo ist der Widerspruch zwischen
finanzieller Risikobereitschaft und selbstbestimmter
Geldanlage anzusiedeln?
Um das Ganze etwas einzuordnen schauen wir uns
das Konstrukt Versorgungswerk zunächst an.
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Entstehung und Geschichte
Rechtlicher Status, Aufsicht und Mitglieder
Das erste berufsständische Versorgungswerk in
Deutschland war die Bayerische Ärzteversorgung und
dieses entstand im Jahr 1923. Eine wesentliche Motivation der Gründung war der sehr starke Verlust von
Ruhestandskapital durch die Inflation nach dem ersten Weltkrieg. Zum ersten Mal wurde damit eine soziale Sicherungseinrichtung geschaffen, die Aspekte der
soziale Sicherung, Solidarität und Eigeninitiative eines
Berufsstandes mit der Verbindlichkeit des öffentlichen
Rechts verband. Während der Kapitalstock vieler Freiberufler nach dem zweiten Weltkrieg erneut stark reduziert war konnte dieses Versorgungswerk auch nach
dem zweiten Weltkrieg Leistungen auszahlen.
Versorgungswerke sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie sind rechtsfähige Verwaltungseinheiten, die bestimmte Aufgaben des Staates übernehmen und in Ausübung dieser Tätigkeit unter
Aufsicht des Staates stehen.
Die Rentenreform des Jahres 1957 kann als Geburtsstunde für die Verbreitung und Bedeutung der heutigen berufsständischen Versorgung gewertet werden. Den freien Berufen wurde die Mitgliedschaft in
der gesetzlichen Rentenversicherung versagt, da die
Personengruppe nicht als ausreichend schutzbedürftig galt. Stattdessen sollten sie ihre Alterssicherung
eigenverantwortlich regeln.
Heute gibt es 89 Versorgungswerke. Die Versorgungswerke arbeiten in der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV)
zusammen.
Die Versorgungswerke unterstehen der Aufsicht der
Bundesländer. Die Rechtsaufsicht wird von der Behörde/dem Ministerium, das die Aufsicht über die
Kammer führt, ausgeübt. Die Versicherungsaufsicht
führt die Versicherungsaufsichtsbehörde des jeweiligen Landes (Wirtschaftsministerium/Finanzministerium). Dabei orientieren sich die Länder am Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) des Bundes, etwa
hinsichtlich der Kapitalanlagevorschriften.
Mitglieder in eigenständigen Versorgungswerken sind
u.a. Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte,
Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie selbstständige Ingenieure und
Psychotherapeuten. Aktuell sind über 800.000 Personen Mitglied.
Die bisher dargestellten Sachverhalte sind eine Zusammenfassung bzw. Zitate von der Website der
Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungs-
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einrichtungen e.V.: www.abv.de. Dort finden sich sehr
gut aufgearbeitete weiterführende Informationen zur
Geschichte, den Organen und statistischen Daten.
Leistungen und Finanzierungsverfahren
Der Freiberufler ist Pflichtmitglied. Er schuldet dem
Versorgungswerk Beiträge und erhält im Gegenzug
Leistungsversprechen bei Berufsunfähigkeit, Tod und
Altersrente. Die Leistungsfähigkeit der einzelnen
Versorgungswerke ist eher heterogen. Daher empfiehlt sich ein Blick in die Satzung und die konkreten
Dokumente des jeweiligen Versorgungswerks. Es gibt
zwei Finanzierungsverfahren:
1.Offenes Deckungsplanverfahren
2.Modifizierte Anwartschaftsdeckung
Aktuell dominiert das offene Deckungsplanverfahren.
Dieses kombiniert Elemente des Kapitaldeckungsverfahrens mit dem Umlageverfahren.
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Grundsätzlich kann eine Kapitalsammelstelle natürlich nicht dauerhaft mehr auszahlen, als sie durch
ihre Kapitalanlagen verdient bzw. durch aktuelle und
zukünftig erwartete Beiträge einnimmt. Dementsprechend wirken sich die steigende Lebenserwartung,
eine verändernde Altersstruktur und die historisch
niedrigen Kapitalmarktrenditen natürlich auch auf
Versorgungswerke aus.
Die aktuellen Rundschreiben einiger Versorgungswerke bzgl. notwendiger Anpassungen in den Finanzierungsverfahren sind auf diese Ursachen zurückzuführen.
Kapitalanlagestruktur der Versorgungswerke
Obwohl für alle der gleiche Grundsatz von Sicherheit,
Rentabilität und Sicherheit gilt, ist die konkrete Ausgestaltung der Kapitalanlagen doch unterschiedlich.
Auf konsolidierter Ebene ergibt sich dieses Bild.
Eine Kurzbeschreibung der Verfahren finden Sie unter
diesem Link: www.abv.de/finanzierung.html
Quelle: www.abv.de/nachhaltige-geldanlage.html
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Es ergibt sich eine Verteilung von ca. 70 Prozent
Geldwerten (Schuldscheine, Anleihen, Renten) zu 30
Prozent Sachwerten (Aktien und Immobilien). Auf
Basis der aktuellen Kapitalmarktrenditen für festverzinsliche Wertpapiere ist für die nächsten Jahre
nur ein relativ niedriger Ertrag zu erwarten.
Es ist also davon auszugehen, dass das Risiko in den
nächsten Jahren erhöht wird. Dies wird oberflächlich
an einer Erhöhung der Immobilien- und Aktienquote
erkennbar sein. Unterschwellig könnte aber die Akzeptanz von geringerer Kreditqualität und einer Laufzeitverlängerung bedeutend stärkere Auswirkungen
haben. Durch die angesprochenen Änderungen in
den Finanzierungsverfahren wird auch bilanziell Luft
für die veränderte Risikomentalität geschaffen.
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Beispielhafte Themen
für diesen konkreten Fall
Plausibilisierung der gelieferten Daten
Wenn der Mandant über die nächsten fünf Jahre die
Summe von 75.600 Euro (1265 Euro*60 Monate) einzahlt, dann wird ihm eine Rentendifferenz von monatlich 625 Euro (Differenz Rentenbeginn 62 zu 67)
zugesagt. Der Zahlungsstrom von Ein- und Auszahlung ergibt bei einer Lebenserwartung von 92 Jahren
eine Rendite von über 7 Prozent. Diese Rendite ist
im aktuellen Umfeld mit einer rentenlastigen Anlagestrategie mathematisch nicht erzielbar. Wie kommt
das Versorgungswerk auf diese Zahlen und wie nachhaltig belastbar sind diese aufgrund der niedrigen
Zinsen und der demographischen Entwicklungen?
Oder kann das Versorgungswerk deswegen anders
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als ein klassischer Kapitalanleger kalkulieren, da via
Umlageverfahrensanteil Beiträge der jüngeren Generation für die Rente der älteren Generation verwendet werden können?
Erwartungen des Kunden an Zinsen und Inflation
Die Ausrichtung des Versorgungswerks ist übermäßig stark auf Geldwerte gerichtet. Wie paßt dies zu
den sonstigen Kapitalanlagen des Kunden? Welche
Meinung hat er zu Inflation und Schuldenkrise?
Inwieweit ist der Charme einer gemanagten Verpackung wichtiger als die Selbstbestimmung (und auch
das Leben mit den Konsequenzen bei Fehlentscheidungen!) bei der Auswahl der Vermögensklassen?
Lohnt sich der vorgezogene Rentenbezug?
Im vorliegenden Fall führt eine unverzinste Anlage
der ab dem 62. Lebensjahr erhaltenen Renten und
der ersparten Nettoaufwendungen in das Versorgungswerk zu einem Kapitalstock der die monatliche
Nettorentendifferenz vom 67. bis zum 92. Lebensjahr decken kann und dann noch ein Restkapital von
12.000 Euro aufweist. Ist damit dem Langlebigkeitsrisiko genüge getan?
Fazit
Es sind verschiedene Dimensionen zu berücksichtigen und neben der fachlichen Kompetenz ist ein gewisses Maß an Methodenkompetenz erforderlich, um
die Ziele und die Fakten so abzugleichen, dass eine
vernünftige Diskussions- und Entscheidungsbasis getroffen werden kann.
In einer Onlinekonferenz werde ich dieses Thema
ausführlich darstellen. Bei Interesse senden Sie bitte eine e-mail mit dem Betreff „Versorgungswerk“ an
die [email protected]. Sie werden dann weitere Informationen erhalten.
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Kasinostraße 5
64293 Darmstadt
06151-15 94 023
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