Was ist nach der Geburt eines Kindes zu erledigen? - Gleisdorf

Was ist nach der Geburt eines Kindes zu erledigen? Was Geburtsurkunde Wohnsitzanmeldung Staatsbürgerschaft Reisepass Zuständige Stelle Benötigte Unterlagen Diese Informationen finden Sie im Merkblatt Standesamt des Geburtsortes des Kindes "Geburt‐Beurkundung" unter "Formulare & Downloads". Standesamt des Geburtsortes des Kindes oder Wohnsitzgemeinde des Kindes 
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die Geburtsurkunde des Kindes ein ausgefüllter Meldezettel Lichtbildausweis des Anmeldenden Der Staatsbürgerschaftsnachweis für ein österreichisches Kind kann bereits bei der Beurkundung der Geburt vom Jedenfalls die Geburtsurkunde des Kindes Geburtsstandesamt bzw. von jeder Staatsbürgerschaftsbehörde in Österreich ausgestellt werden.  Lichtbildausweis des Antragstellers/der Antragstellerin (AntragstellerIn ist die Person, die mit der gesetzlichen Obsorge betraut ist)  die Geburtsurkunde des Kindes  der Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes Bezirkshauptmannschaft des Wohnsitzes  ein EU‐konformes Passbild des Kindes des Kindes bzw. kann der Antrag auch bei Gegebenenfalls ist auch ein vielen Gemeinden eingebracht werden. Scheidungsvergleich mit Rechtskraftbestätigung oder ein Obsorgebeschluss bzw. der Nachweis über die pflegschaftsgerichtliche Vereinbarung vorzulegen. Standesamtsverband Gleisdorf, Rathausplatz 3, 8200 Gleisdorf, Tel.: 03112/2601 Wichtige Hinweise Die Erstausstellung der Geburtsurkunde ist innerhalb der ersten beiden Lebensjahre gebührenfrei; danach kostet die Urkunde € 9,30. Die Erstausstellung ist innerhalb der ersten beiden Lebensjahre gebührenfrei, danach kostet der Staatsbürgerschaftsnachweis € 48,10. Bei der Antragstellung muss das Kind persönlich anwesend sein, damit die Identität eindeutig festgestellt werden kann. Die Erstausstellung innerhalb der ersten beiden Lebensjahre ist gebührenfrei (der Reisepass ist zwei Jahre gültig), danach kostet der Reisepass € 30,00. An den Sozialversicherungsträger ist keine Meldung erforderlich. Diese Meldung Information wird vom Sozialversicherung ‐ E‐
Geburtsstandesamt direkt auf Card elektronischem Weg übermittelt. Das Kind bekommt dann automatisch eine e‐card zugesendet. Voraussetzung: Vater oder Mutter haben einen Wohnsitz in Österreich und eine Krankenversicherung. Unselbständig Beschäftigte: Wochengeld Familienbeihilfe Krankenversicherungsträger, bei dem die Antragstellerin versichert ist oder zuletzt versichert war. Z.B. Gebietskrankenkasse, SV der gewerblichen Wirtschaft, SV der Bauern
Wohnsitzfinanzamt Vor der Geburt: Eine Bestätigung des Arztes über den Geburtstermin und eine Arbeits‐ und Entgeltsbestätigung des Dienstgebers für Wochengeld ist vorzulegen. Nach der Geburt: Die Geburtsbestätigung des Standesamtes bzw. bei Frühgeburt oder Kaiserschnitt eine Bestätigung des Arztes ist vorzulegen. Für nicht österreichische Antragsformulare sind im Service‐Center der Staatsangehörige gelten Stadtgemeinde Gleisdorf erhältlich bzw. kann gesonderte Bestimmungen, der Antrag auch elektronisch über FinanzOnline über die Sie gerne Ihr (finanzonline.bmf.gv.at) übermittelt werden. Finanzamt informiert. Krankenversicherungsträger, bei dem der antragstellende Elternteil Kinderbetreuungsgeld
Geburtsurkunde des Kindes versichert ist oder zuletzt versichert war. Standesamtsverband Gleisdorf, Rathausplatz 3, 8200 Gleisdorf, Tel.: 03112/2601 Nähere Informationen erhalten Sie im Internet (www.help.gv.at) 
Familienpass des Landes Steiermark 
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Aufenthaltstitel
online (zweiundmehr.steiermark.at) oder persönlich in der Zwei‐und‐Mehr‐
Familien‐ & KinderInfo, Karmeliterplatz 2, 8010 Graz oder in allen steirischen Gemeinden Für Kinder mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft ist nach dem Niederlassungs‐ und Aufenthaltsgesetz ab der Geburt des Kindes ein Antrag für einen Aufenthaltstitel zu stellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie selbst über einen aufrechten Aufenthaltstitel verfügen. Für Kinder aus EU‐ bzw. EWR‐
Mitgliedstaaten ist bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz, Birkfelder Straße 28, 8160 Weiz, ein Antrag für die Anmeldebescheinigung zu stellen. Standesamtsverband Gleisdorf, Rathausplatz 3, 8200 Gleisdorf, Tel.: 03112/2601 Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in der Steiermark können den Familienpass beantragen. Er bietet exklusive Ermäßigungen (teilweise auch in anderen Bundesländern) in den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur und Bildung sowie spezielle Familienermäßigungen im Verkehrsverbund Steiermark, Oberösterreich und Salzburg. Für Kinder von rechtmäßig niedergelassenen Drittstaatsangehörigen wird empfohlen mit der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 7C, Kontakt aufzunehmen. Für Kinder von Asylwerbern nach der Genfer Flüchtlingskonvention sollte direkt das Bundesasylamt Graz, Grabenstraße 88, 8010 Graz, kontaktiert werden. Standesamtsverband Gleisdorf, Rathausplatz 3, 8200 Gleisdorf, Tel.: 03112/2601