Wenn ein Mitarbeiter verstorben ist EinermeinerMitarbeiterGehaltskontodesArbeitnehmersneuimGegensatzzurAbfertig,"g ist auch möglich. alt nicht verloren. Die vom Arbeitist verstorben. Was muss , Da der fubeitgeber in den meisgeber geleisteten Beiträge an die ich als Arbeitgeber nun ten Eällen nicht darüber infor- Mitarbeitervorsorgekasse fallen tun = und an wen ist das miert ist, wer als Erbe in Prage in die Verlassenschaft. restliche Entgelt auszukommt, wird empfohlen, mit dem zahlen? Verlassenschaftsgericht in KonUrlaubsersatzleistung takt zu treten. Dieses befindet sich muss ausbezahlt werden Durch den Tod des Arbeitnehmers beim Bezirksgericht, in dessen wird das Dienstverhältnis auto- Sprengel der Verstorbene seinen Testamentarisch, gesetzlich matisch beendet - es bedarfkeiner Erklärung. Jedenfalls gebührt im Todesfall das restliche Gehalt bis zum Todestag, inklusive anteiliger Sonderzahlungen. Die Zahlung hat an den Nachlass zu erfolgen. Eine Überweisung an das bisherige Ietzten Wohnsitz hatte. Bestimmte Leistungen muss der Arbeitgeber unmittelbar an bestimmte Erben erbringen, da sie nicht in den Nachlass fallen. teilen. Umgang mit Abfertigung alt und neu Die Sozialversicherung wird durch die Auszahlung der Ur- Gesetzlich unterhaltsberechtigte Erben erhalten die Abfertigung alt in halber Höhe. Gibt es keine Erben, die zum Zeitpunkt des Todes einen Unterhaltsan- das Ende des Dienstverhältnisses spruch hatten, so gebührt keine Abfertigung alt. Kollektiwertragliche Besserstellungen sind zu beachten. Ebenso gebührt die Abfertigung neu den gesetzlich unterhaltsbeWK-Servicezentrum Tel. 05 90 90 4 DW 719 oder durch Erbvertrag bestimmte Erben haben einen direkten Anspruch auf die Urlaubsersatzleistung. Bei mehreren Erben ist sie durch sogenannte Kopfquoten zu rechtigten Erben. Sollten keine unterhaltsberechtigten Erben vorhanden sein, geht die Abfertigung laubsersatzleistung nicht über hinaus verlängert. Die Auszah- lung der Urlaubsersatzleistung an die Erben ist daher sozialversicherungsfrei. Viele Angestelltenkollektiwerträge sehen auch Sterbebezüge vor, wonach das Gehalt für den Sterbemonat oder für einen längeren Zeitraum fortzuzahlen ist. Zumeist wird aber geregelt, dass je nach Günstigkeit entweder die Todesfallabfertigung oder die Sterbebezüge auszuzahlen siird. Verstirbt ein Mitarbeiter, sollte der Arbeitgeber das Verlassenschaft sgericht kontaktieren. l
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