Wenn ein Mitarbeiter verstorben ist l

Wenn ein Mitarbeiter verstorben
ist
EinermeinerMitarbeiterGehaltskontodesArbeitnehmersneuimGegensatzzurAbfertig,"g
ist auch möglich.
alt nicht verloren. Die vom Arbeitist verstorben. Was muss
, Da der fubeitgeber in den meisgeber geleisteten Beiträge an die
ich als Arbeitgeber nun
ten Eällen nicht darüber infor- Mitarbeitervorsorgekasse fallen
tun = und an wen ist das
miert ist, wer als Erbe in Prage in die Verlassenschaft.
restliche Entgelt auszukommt, wird empfohlen, mit dem
zahlen?
Verlassenschaftsgericht in KonUrlaubsersatzleistung
takt zu treten. Dieses befindet sich
muss ausbezahlt werden
Durch den Tod des Arbeitnehmers beim Bezirksgericht, in dessen
wird das Dienstverhältnis auto- Sprengel der Verstorbene seinen
Testamentarisch, gesetzlich
matisch beendet - es bedarfkeiner
Erklärung.
Jedenfalls gebührt im Todesfall
das restliche Gehalt bis zum Todestag, inklusive anteiliger Sonderzahlungen. Die Zahlung hat an
den Nachlass zu erfolgen. Eine
Überweisung
an das
bisherige
Ietzten Wohnsitz hatte. Bestimmte
Leistungen muss der Arbeitgeber
unmittelbar an bestimmte Erben
erbringen, da sie nicht
in
den
Nachlass fallen.
teilen.
Umgang mit
Abfertigung alt und neu
Die Sozialversicherung wird
durch die Auszahlung der Ur-
Gesetzlich unterhaltsberechtigte Erben erhalten die Abfertigung alt in halber Höhe. Gibt es
keine Erben, die zum Zeitpunkt
des Todes einen Unterhaltsan-
das Ende des Dienstverhältnisses
spruch hatten, so gebührt keine
Abfertigung alt. Kollektiwertragliche Besserstellungen sind zu
beachten.
Ebenso gebührt die Abfertigung
neu den gesetzlich unterhaltsbeWK-Servicezentrum
Tel. 05 90 90 4 DW 719
oder durch Erbvertrag bestimmte
Erben haben einen direkten Anspruch auf die Urlaubsersatzleistung. Bei mehreren Erben ist sie
durch sogenannte Kopfquoten zu
rechtigten Erben. Sollten keine
unterhaltsberechtigten Erben vorhanden sein, geht die Abfertigung
laubsersatzleistung
nicht
über
hinaus verlängert. Die Auszah-
lung der Urlaubsersatzleistung
an die Erben ist daher sozialversicherungsfrei.
Viele Angestelltenkollektiwerträge sehen auch Sterbebezüge
vor, wonach das Gehalt für den
Sterbemonat oder für einen längeren Zeitraum fortzuzahlen ist.
Zumeist wird aber geregelt, dass
je nach Günstigkeit entweder die
Todesfallabfertigung oder die
Sterbebezüge auszuzahlen siird.
Verstirbt ein Mitarbeiter, sollte
der Arbeitgeber das Verlassenschaft sgericht kontaktieren.
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