Das (un)erwartete Vermögen So legen Sie ein Erbe richtig an_Final

Das (un)erwartete Vermögen So legen Sie ein Erbe richtig an | HVB
VERMÖGENSANLAGE
Das (un)erwartete Vermögen: So legen Sie
ein Erbe richtig an
Bei einem Erbe sind bestehende Finanzpläne plötzlich überholt. Bestenfalls ist das
nur ein Problem der Anlagestrategie. Doch auch Schulden werden vererbt.
> Warum Sie diesen Artikel lesen sollten: Verhindern Sie, dass geerbte Schulden Ihr eigenes Vermögen
angreifen. Vermeiden Sie Klumpenrisiken. Und denken Sie daran: Jeder Erbe ist auch einmal Erblasser.
Plötzlich reich. So geht es nur Lottogewinnern und Erben. Wobei die Chance, durch eine Erbschaft zu
einem Vermögen zu gelangen, größer ist. Im statistischen Mittel erben jedes Jahr vier Prozent aller
Privathaushalte, also jeder 25. Im Laufe von 12,5 Jahren hat jeder Zweite geerbt; im Zeitraum von 30
Jahren jeder Haushalt mindestens einmal.
Dazu muss man wissen: Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW)1 hat das
Nettovermögen der Deutschen mit 9.300 Milliarden Euro einen Rekord erreicht. Darin enthalten sind
insbesondere Bankeinlagen sowie Immobilien abzüglich Schulden wie zum Beispiel Hypothekenkredite.
Dieses Nettovermögen ist die Erbmasse. Davon werden jedes Jahr mehrere hundert Milliarden Euro
generationenübergreifend weitergeben – wobei der Staat in Form der Erbschaftsteuer mit von der Partie
ist.
Warmer Regen oder kalte Dusche?
Ein derart warmer Regen stellt für die meisten Erben eine Herausforderung dar. Was tun, wenn man in
einem Testament bedacht wird und plötzlich 250.000 Euro Bargeld erbt? Oder ein Aktiendepot im Wert
von 150.000 Euro? Oder eine Immobilie im Verkehrswert von einer Million Euro?
Oder Schulden?
„Auch Schulden werden vererbt.“
Manuela Zeilmaier, Financial und Estate Planner bei der HypoVereinsbank (HVB)
„Das wichtigste ist, Ruhe bewahren“, rät Manuela Zeilmaier, Financial und Estate Planner bei der
HypoVereinsbank (HVB). „Aber nutzen Sie die Zeit, um sich einen Überblick über die gesamte
Erbschaftssituation zu verschaffen.“ Geld aus einem Testament hat mitunter auch seine Tücken. Was oft
übersehen wird: „Auch Schulden werden vererbt“, sagt die Expertin Zeilmaier.
Es ist eben nicht immer sicher, dass der Verstorbene nur dicke Sparbücher und pralle Wertpapierdepots
hinterlässt, die das eigene Vermögen vermehren. Stattdessen kann sich eine nicht abbezahlte Immobilie
als Belastung erweisen. Statt eines warmen Geldregens trifft so manchen Erben eine kalte Dusche, für die
er dann auch mit seinem Vermögen haftet, sollte das Erbe nicht ausreichen, um etwaige Schulden zu
decken – Verluste, die jeder gern vermeiden möchte.
https://dossiers.hypovereinsbank.de/erben-und-vererben/so-legen-sie-ein-erbe-richtig-an.html
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Sechs Wochen Bedenkzeit
Bei Erbschaften gilt es, bestimmte Fristen und Formalitäten zu beachten. „Der Gesetzgeber hat eine Frist
von sechs Wochen vorgesehen“, sagt Steuerberater Dr. Thomas Fritz, Partner der Kanzlei Peters,
Schönberger & Partner in München. Innerhalb dieser Zeitspanne muss sich der Erbe beim Nachlassgericht
erklären, ob er die Erbschaft antritt oder ausschlägt.
Schlägt der Erbe die Erbschaft aus (schriftlich vor dem Nachlassgericht), haftet er nicht für etwaige
Schulden aus dem Nachlass, hat aber auch endgültig keinen Anspruch mehr auf beispielsweise
vorhandenes Geldvermögen. Allerdings lässt sich die Schuldenhaftung bei einem überschuldeten Erbe
beschränken. Dazu muss der Erbe beim zuständigen Amtsgericht einen Nachlassverwalter beantragen,
der die Nachlassinsolvenz einleitet und ihm einen genauen Überblick über den Schuldenstand gibt.
Dadurch wird der Nachlass vom Vermögen des Erben getrennt; eine Schuldenhaftung gibt es dann nur
noch für das vererbte Vermögen.
„Erben heißt kümmern“, fasst Thomas Fritz die Notwendigkeit in drei Worten zusammen und nennt als
Grund noch ein Beispiel: „Auch Steuerschulden wechseln den Besitzer. Hinterlässt der Erblasser irgendwo
ein Konto mit offensichtlich nicht deklariertem Vermögen, ist der Erbe verpflichtet, die Erklärung
gegenüber dem Finanzamt nachzuholen, sonst macht er sich strafbar.“
Finanzplanung aus dem Lot
Eine Erbschaft kann also nicht immer nur finanzielle Vorteile bringen. In der Mehrzahl der Fälle freilich
dürften die positiven Effekte überwiegen. Doch auch dann müssen sich Erben kümmern, wenn es darum
geht, Geld aus dem Erbe sinnvoll und effizient anzulegen. „Denn eine Erbschaft kann die bestehende
Anlagestrategie des Erben aus dem Gleichgewicht bringen“, sagt HVB-Expertin Manuela Zeilmaier. Grund
genug, die eigene Vermögensstrategie zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
Ein Beispiel sind geerbte Immobilien. Womöglich besitzt der Begünstigte bereits ein Eigenheim und
zusätzlich ein Mietobjekt. Noch mehr Betongold verschiebt das Gewicht des Gesamtvermögens eindeutig
in eine Richtung. Es kann ein so genanntes Klumpenrisiko entstehen, also ein Zuviel von einem Anlageund Risikotyp, das durch eine erneute bedarfsgerechte und ganzheitliche Vermögensanalyse identifiziert
und durch eine sinnvolle und effiziente Anlagestrategie abgebaut werden sollte. Oder der Erbe ist
plötzlich Besitzer eines Depots mit Technologieaktien, weil der Erblasser ein Technik-Fan war. Zur
Risikobereitschaft des Erben muss diese spezielle Anlage nicht passen, zum Beispiel wenn er in seiner
Vermögensaufstellung Risiken jeglicher Art scheut, weil er erst kürzlich ein Immobiliendarlehen für das
Familienheim aufgenommen hat.
Jeder Erbe ist einmal Erblasser
Kurz: Ein Erbe hat oftmals auch eine Herausforderung bei seiner Vermögens- und Anlagestrategie. Er
muss nicht nur entscheiden, wie er mit neuen Vermögenswerten umgeht, in welche zu ihm passenden
Anlageformen er also investiert, um Vermögenswerte zu bewahren oder im Idealfall zu vermehren. Zur
Auswahl steht die komplette Palette an Möglichkeiten, um das neue Vermögen anzulegen: vom Sparplan
über einen Investmentfonds bis hin zu unternehmerischen Beteiligungsmodellen. Auch die Gründung
einer Stiftung kann eine Option sein.
Notwendig ist manchmal auch die Neuordnung der kompletten privaten Finanzen. Für so manchen Erben
ist das unerwartete Vermögen eine gute Gelegenheit, sich zum ersten Mal einen Überblick über seine
Vermögensverhältnisse zu verschaffen. Das ist doppelt wichtig – schließlich ist jeder Mensch irgendwann
einmal Erblasser und möchte seinem Partner sowie seinen Kindern geordnet und wohlüberlegt Finanzen
übergeben und dabei Verluste vermeiden. So lässt sich durch Schenkungen die spätere Erbschaftsteuer
reduzieren, und eine komplette Aufstellung des Erbes, hinterlegt beispielsweise bei einem Notar,
verhindert, dass Vermögensteile nicht gefunden werden.
1
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW
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