Information für Vertriebspartner. Weil jeder Erbfall und jede Schenkung individuell ist: Gothaer Lösungen für jeden Bedarf. Die Lebenssituationen sind heute unterschiedlicher ausgezahlt oder eine zweite Person für den Todes- denn je – das gilt auch für die Nachlassplanung. fall auf Gegenseitigkeit abgesichert werden soll: Ganz gleich, ob die Steuerlast für ein Erbe oder Die Gothaer bietet für jede Situation die passende eine Schenkung niedrig gehalten, ein Miterbe Lösung. Clever erben, vererben und schenken: Was Ihre Kunden zum Thema Erbschaft wissen sollten. Fallbeispiele: Ihr Kunde möchte ... 1 Versicherungsnehmer: Beitragszahler/ Versicherte Person: Begünstigter im Todesfall: ... Kapital anlegen und dabei die Vorteile einer Lebensversicherung nutzen. Künftiger Erblasser 2 ... Kapital anlegen, um beispielsweise die Erbschaftsteuerlast zu finanzieren. Künftiger Erbe 3 ... Vermögen übertragen und die Schenkungsteuerfreibeträge nutzen. Der Nachlass sollte sorgfältig geplant werden. Künftiger Erbe (99%) Künftiger Erblasser (1%) Niemand spricht gern über das Thema Erben und Vererben, denn eine Erbschaft ist immer auch mit einem Todesfall verbunden. Künftiger Erblasser Künftiger Erblasser Künftiger Erblasser Doch wer seinen Nachlass nicht rechtzeitig Künftiger Erbe Künftiger Erbe Künftiger Erbe • Keine Ertragsbesteuerung während der Vertragsdauer • Erbschaftsteuerfrei • Schenkungsteuerfrei im Rahmen der Freibeträge regelt, bürdet seinen Erben oft hohe Steuerzahlungen auf. Durch eine kluge Planung lassen Vorteile: • Einkommensteuerfreie Todesfallleistung • Ideal zur gegenseitigen steueroptimierten Absicherung mit dem Lebenspartner oder einer anderen Person sich diese in vielen Fällen reduzieren oder ganz vermeiden – zum Beispiel durch eine Schenkung Überkreuz-Lösung. Bei der Überkreuz-Lösung werden zwei Verträge • Steueroptimierung bei der Schenkungsteuer im Rahmen der 10-Jahres-Frist abgeschlossen, bei denen sich die Kunden keiten unter den Nachkommen. Nicht selten landen solche Fälle vor Gericht. gegenseitig als versicherte Person einsetzen. Die Vorteile dieser Lösung: • Im Todesfall wird keine Erbschaftsteuer fällig, Besser verschenken statt vererben? Und wie können sich zwei Personen gegenseitig für den Todesfall absichern? Unser Leitfaden gibt wert- 2. Vertrag volle Hinweise rund um das Thema Erben und Versicherungsnehmer (schließt Vertrag ab) Versicherungsnehmer (schließt Vertrag ab) Bezugsberechtigter (erhält die Leistung aus dem Vertrag) Bezugsberechtigter (erhält die Leistung aus dem Vertrag) Versicherte Person (auf das Leben dieser Person läuft die Versicherung) Versicherte Person (auf das Leben dieser Person läuft die Versicherung) fällig, da die Erlebensfall-Leistung an den Versicherungsnehmer fließt © Gothaer Marketing. Trotz sorgfältiger Prüfung kann eine Gewähr für die Richtigkeit nicht übernomen werden. • Reduzierung oder Vermeidung der Erbschaftsteuerlast für die Erben • Gegenseitiger Absicherungswunsch für den Todesfall zum Beispiel mit dem Ehepartner Was den zukünftigen Erben wichtig ist: • Reduzierung oder Vermeidung der Erbschaftsteuerlast • Auszahlungen an Miterben (beispielsweise Pflichtteilsansprüche) • Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist? Oft kann es sinnvoll sein, den Steuerberater hinzuzuziehen. Damit das Erben und Vererben Nutzen Sie unseren umfassenden Vorsorge- tatsächlich glückt, ist jedoch vor allem eines Service (108034) – damit schon zu Lebzei- wichtig: Unterstützen Sie Ihre Kunden kompetent ten alles optimal im Interesse Ihrer Kunden beim Thema Erbschaft – informieren Sie recht- geregelt ist! zeitig über Zusammenhänge und Möglichkeiten! 106706 – 02.2015 • Im Erlebensfall wird keine Schenkungsteuer im Erbfall Schenken. da die Todesfall-Leistung an den Versicherungsnehmer fließt • Vermeidung von Familienstreitigkeiten ungeregelte Nachlässe immer wieder zu Streitig- Über-Kreuz-Versicherung 1. Vertrag • Der letzte Wille soll Realität werden schon vor Eintritt des Erbfalls. Außerdem führen Wie viel Erbschaftsteuer muss gezahlt werden? Gegenseitig intelligent absichern mit der Was den Erblassern wichtig ist: Das Finanzamt erbt oft mit. Helfen Sie, die Steuerlast niedrig zu halten. Ganz gleich, ob aufgrund gesetzlicher Erbfolge, • Je nach Verwandtschaftsbeziehung gelten durch Testament oder als Auszahlung des außerdem die Steuerklasse, in die das Finanz- diese sind, hängt von der Verwandtschaftsbezie- amt den Erben bzw. Beschenkten einordnet hung und der Höhe des übertragenen Vermö- Ehe- und Lebenspartner Schenkung) dem überlebenden Ehegatten/ • Die Verwandtschaftsbeziehung bestimmt kommt, muss dafür Steuern zahlen. Wie hoch Die Versorgungsfreibeträge: • Der jeweilige Steuersatz steigt mit der Höhe des Erb- bzw. Schenkungsbetrags Fällen durch eine Schenkung vor Eintritt des Erb- Lebenspartner und den Kindern (auch Stief- oder Kinder bis 5 Jahre 52.000 Adoptivkindern) ein besonderer Versorgungsfrei- Kinder 5 bis 10 Jahre 41.000 Kinder 10 bis 15 Jahre 30.700 Kinder 15 bis 20 Jahre 20.500 Kinder 20 bis 27 Jahre 10.300 betrag gewährt. Dieser wird gegebenenfalls noch sorgungsbezüge (beispielsweise Witwen- und Waisenrente) gekürzt. falls reduzieren oder ganz vermeiden. Quelle: § 17 ErbStG Im Überblick – Steuerklassen und Freibeträge: in EUR Steuerklasse Verwandtschaftsbeziehung I Ehepartner, eingetragener Lebenspartner 500.000 Kinder, Stiefkinder 400.000 Enkelkinder 200.000 Eltern und Großeltern bei Tod/Erbfall 100.000 III 256.000 um den Kapitalwert erbschaftsteuerfreier Ver- gens ab. Dabei lässt sich die Steuerlast in vielen II in EUR Zusätzlich wird im Erbfall (aber nicht bei einer spezielle Freibeträge Pflichtteils: Wer etwas erbt oder geschenkt be- Besondere Versorgungsfreibeträge im Erbfall. Freibetrag Eltern und Großeltern im Schenkungsfall Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft 20.000 Alle übrigen Erwerber, z. B. Lebensgefährte, Freunde 20.000 Fallbeispiele: Schenkung: Walter K. (48) schenkt seinem Neffen 25.000 EUR für ein neues Auto. in EUR Erbschaft: Elisabeth S. (56 †) vermacht Ihrer Tochter (26) 600.000 EUR. Schenkung Erbschaft 25.000 Steuerfreibetrag – 20.000 Steuerfreibetrag Versorgungsfreibetrag Steuerpflichtiger Erwerb Erbschaftsteuer gemäß Steuerklasse II (5.000 EUR x 15%) 5.000 600.000 – 400.000 Versorgungsfreibetrag – 10.300 Steuerpflichtiger Erwerb 189.700 Erbschaftsteuer gemäß Steuerklasse I (189.700 EUR x 11%) 750 in EUR 20.867 Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist? Die gesetzliche Erbfolge. Quelle: §§ 15 – 16 ErbStG Die Steuersätze: in % Wert des Erbes bzw. der Schenkung in EUR Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III 75.000 7 15 30 300.000 11 20 30 600.000 15 25 30 6.000.000 19 30 30 13.000.000 23 35 50 26.000.000 27 40 50 über 26.000.000 30 43 50 Wer als Erblasser eine genaue Vorstellung von Die Verwandten sind dabei nicht in gleicher der Aufteilung seines Vermögens hat, sollte dies Weise erbberechtigt, sondern werden vom Gesetz rechtzeitig mit einem Testament regeln. Denn in Erben verschiedener Ordnung eingeteilt. wenn im Todesfall kein Testament vorhanden ist, Dabei bekommen die Erben erster Ordnung am gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie regelt, wer das meisten, während die Erben zweiter und dritter Vermögen des Erblassers erhält – Ehepartner Ordnung jeweils geringer werdende Erbanteile bzw. Lebenspartner und die Verwandten. erhalten. Die gesetzliche Erbfolge: Quelle: § 19 ErbStG Da die Freibeträge alle zehn Jahre erneut zur Verfügung stehen, wird ein optimales Ausschöpfen Erben 1. Ordnung • Ehegatte • Kinder • Enkel Erben 2. Ordnung • Eltern des Erblasssers • Geschwister • Nichten und Neffen Erben 3. Ordnung • Großeltern des Erblasssers • Tanten/Onkel • Cousinen/Cousins Erblasser der Freibeträge durch frühzeitige Schenkungen erreicht! Quelle: § 1924 ff. BGB
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