Clever erben, vererben und schenken: Was Ihre Kunden zum

Information
für Vertriebspartner.
Weil jeder Erbfall und jede Schenkung individuell ist: Gothaer Lösungen für jeden Bedarf.
Die Lebenssituationen sind heute unterschiedlicher
ausgezahlt oder eine zweite Person für den Todes-
denn je – das gilt auch für die Nachlassplanung.
fall auf Gegenseitigkeit abgesichert werden soll:
Ganz gleich, ob die Steuerlast für ein Erbe oder
Die Gothaer bietet für jede Situation die passende
eine Schenkung niedrig gehalten, ein Miterbe
Lösung.
Clever erben, vererben und schenken:
Was Ihre Kunden zum Thema Erbschaft wissen sollten.
Fallbeispiele: Ihr Kunde möchte ...
1
Versicherungsnehmer:
Beitragszahler/
Versicherte Person:
Begünstigter
im Todesfall:
... Kapital anlegen und
dabei die Vorteile einer
Lebensversicherung
nutzen.
Künftiger Erblasser
2 ... Kapital anlegen,
um beispielsweise die
Erbschaftsteuerlast zu
finanzieren.
Künftiger Erbe
3
... Vermögen übertragen und die Schenkungsteuerfreibeträge nutzen.
Der Nachlass sollte sorgfältig geplant werden.
Künftiger Erbe (99%)
Künftiger Erblasser (1%)
Niemand spricht gern über das Thema Erben
und Vererben, denn eine Erbschaft ist immer
auch mit einem Todesfall verbunden.
Künftiger Erblasser
Künftiger Erblasser
Künftiger Erblasser
Doch wer seinen Nachlass nicht rechtzeitig
Künftiger Erbe
Künftiger Erbe
Künftiger Erbe
• Keine Ertragsbesteuerung während der Vertragsdauer
• Erbschaftsteuerfrei
• Schenkungsteuerfrei
im Rahmen der Freibeträge
regelt, bürdet seinen Erben oft hohe Steuerzahlungen auf. Durch eine kluge Planung lassen
Vorteile:
• Einkommensteuerfreie
Todesfallleistung
• Ideal zur gegenseitigen
steueroptimierten
Absicherung mit dem
Lebenspartner oder
einer anderen Person
sich diese in vielen Fällen reduzieren oder ganz
vermeiden – zum Beispiel durch eine Schenkung
Überkreuz-Lösung.
Bei der Überkreuz-Lösung werden zwei Verträge
• Steueroptimierung
bei der Schenkungsteuer im Rahmen
der 10-Jahres-Frist
abgeschlossen, bei denen sich die Kunden
keiten unter den Nachkommen. Nicht selten
landen solche Fälle vor Gericht.
gegenseitig als versicherte Person einsetzen.
Die Vorteile dieser Lösung:
• Im Todesfall wird keine Erbschaftsteuer fällig,
Besser verschenken statt vererben? Und wie
können sich zwei Personen gegenseitig für den
Todesfall absichern? Unser Leitfaden gibt wert-
2. Vertrag
volle Hinweise rund um das Thema Erben und
Versicherungsnehmer
(schließt Vertrag ab)
Versicherungsnehmer
(schließt Vertrag ab)
Bezugsberechtigter
(erhält die Leistung
aus dem Vertrag)
Bezugsberechtigter
(erhält die Leistung
aus dem Vertrag)
Versicherte Person
(auf das Leben
dieser Person läuft
die Versicherung)
Versicherte Person
(auf das Leben
dieser Person läuft
die Versicherung)
fällig, da die Erlebensfall-Leistung an den Versicherungsnehmer fließt
© Gothaer Marketing. Trotz sorgfältiger Prüfung kann eine Gewähr für die Richtigkeit nicht übernomen werden.
• Reduzierung oder Vermeidung der
Erbschaftsteuerlast für die Erben
• Gegenseitiger Absicherungswunsch für den
Todesfall zum Beispiel mit dem Ehepartner
Was den zukünftigen Erben wichtig ist:
• Reduzierung oder Vermeidung der
Erbschaftsteuerlast
• Auszahlungen an Miterben (beispielsweise
Pflichtteilsansprüche)
• Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
Oft kann es sinnvoll sein, den Steuerberater
hinzuzuziehen. Damit das Erben und Vererben
Nutzen Sie unseren umfassenden Vorsorge-
tatsächlich glückt, ist jedoch vor allem eines
Service (108034) – damit schon zu Lebzei-
wichtig: Unterstützen Sie Ihre Kunden kompetent
ten alles optimal im Interesse Ihrer Kunden
beim Thema Erbschaft – informieren Sie recht-
geregelt ist!
zeitig über Zusammenhänge und Möglichkeiten!
106706 – 02.2015
• Im Erlebensfall wird keine Schenkungsteuer
im Erbfall
Schenken.
da die Todesfall-Leistung an den Versicherungsnehmer fließt
• Vermeidung von Familienstreitigkeiten
ungeregelte Nachlässe immer wieder zu Streitig-
Über-Kreuz-Versicherung
1. Vertrag
• Der letzte Wille soll Realität werden
schon vor Eintritt des Erbfalls. Außerdem führen
Wie viel Erbschaftsteuer muss gezahlt werden?
Gegenseitig intelligent absichern mit der
Was den Erblassern wichtig ist:
Das Finanzamt erbt oft mit. Helfen Sie, die Steuerlast niedrig zu halten.
Ganz gleich, ob aufgrund gesetzlicher Erbfolge,
• Je nach Verwandtschaftsbeziehung gelten
durch Testament oder als Auszahlung des
außerdem die Steuerklasse, in die das Finanz-
diese sind, hängt von der Verwandtschaftsbezie-
amt den Erben bzw. Beschenkten einordnet
hung und der Höhe des übertragenen Vermö-
Ehe- und Lebenspartner
Schenkung) dem überlebenden Ehegatten/
• Die Verwandtschaftsbeziehung bestimmt
kommt, muss dafür Steuern zahlen. Wie hoch
Die Versorgungsfreibeträge:
• Der jeweilige Steuersatz steigt mit der Höhe
des Erb- bzw. Schenkungsbetrags
Fällen durch eine Schenkung vor Eintritt des Erb-
Lebenspartner und den Kindern (auch Stief- oder
Kinder bis 5 Jahre
52.000
Adoptivkindern) ein besonderer Versorgungsfrei-
Kinder 5 bis 10 Jahre
41.000
Kinder 10 bis 15 Jahre
30.700
Kinder 15 bis 20 Jahre
20.500
Kinder 20 bis 27 Jahre
10.300
betrag gewährt. Dieser wird gegebenenfalls noch
sorgungsbezüge (beispielsweise Witwen- und
Waisenrente) gekürzt.
falls reduzieren oder ganz vermeiden.
Quelle: § 17 ErbStG
Im Überblick – Steuerklassen und Freibeträge:
in EUR
Steuerklasse
Verwandtschaftsbeziehung
I
Ehepartner, eingetragener Lebenspartner
500.000
Kinder, Stiefkinder
400.000
Enkelkinder
200.000
Eltern und Großeltern bei Tod/Erbfall
100.000
III
256.000
um den Kapitalwert erbschaftsteuerfreier Ver-
gens ab. Dabei lässt sich die Steuerlast in vielen
II
in EUR
Zusätzlich wird im Erbfall (aber nicht bei einer
spezielle Freibeträge
Pflichtteils: Wer etwas erbt oder geschenkt be-
Besondere Versorgungsfreibeträge im Erbfall.
Freibetrag
Eltern und Großeltern im Schenkungsfall
Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder,
Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner, Lebenspartner
einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft
20.000
Alle übrigen Erwerber, z. B. Lebensgefährte, Freunde
20.000
Fallbeispiele:
Schenkung: Walter K. (48) schenkt seinem
Neffen 25.000 EUR für ein neues Auto.
in EUR
Erbschaft: Elisabeth S. (56 †) vermacht
Ihrer Tochter (26) 600.000 EUR.
Schenkung
Erbschaft
25.000
Steuerfreibetrag
– 20.000
Steuerfreibetrag
Versorgungsfreibetrag
Steuerpflichtiger Erwerb
Erbschaftsteuer
gemäß Steuerklasse II
(5.000 EUR x 15%)
5.000
600.000
– 400.000
Versorgungsfreibetrag
– 10.300
Steuerpflichtiger Erwerb
189.700
Erbschaftsteuer
gemäß Steuerklasse I
(189.700 EUR x 11%)
750
in EUR
20.867
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Die gesetzliche Erbfolge.
Quelle: §§ 15 – 16 ErbStG
Die Steuersätze:
in %
Wert des Erbes bzw. der
Schenkung in EUR
Steuerklasse I
Steuerklasse II
Steuerklasse III
75.000
7
15
30
300.000
11
20
30
600.000
15
25
30
6.000.000
19
30
30
13.000.000
23
35
50
26.000.000
27
40
50
über 26.000.000
30
43
50
Wer als Erblasser eine genaue Vorstellung von
Die Verwandten sind dabei nicht in gleicher
der Aufteilung seines Vermögens hat, sollte dies
Weise erbberechtigt, sondern werden vom Gesetz
rechtzeitig mit einem Testament regeln. Denn
in Erben verschiedener Ordnung eingeteilt.
wenn im Todesfall kein Testament vorhanden ist,
Dabei bekommen die Erben erster Ordnung am
gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie regelt, wer das
meisten, während die Erben zweiter und dritter
Vermögen des Erblassers erhält – Ehepartner
Ordnung jeweils geringer werdende Erbanteile
bzw. Lebenspartner und die Verwandten.
erhalten.
Die gesetzliche Erbfolge:
Quelle: § 19 ErbStG
Da die Freibeträge alle zehn Jahre erneut zur Verfügung stehen, wird ein optimales Ausschöpfen
Erben 1. Ordnung
• Ehegatte
• Kinder
• Enkel
Erben 2. Ordnung
• Eltern des Erblasssers
• Geschwister
• Nichten und Neffen
Erben 3. Ordnung
• Großeltern des Erblasssers
• Tanten/Onkel
• Cousinen/Cousins
Erblasser
der Freibeträge durch frühzeitige Schenkungen erreicht!
Quelle: § 1924 ff. BGB