Rechtstipp des Monats Anzeige Diana Wiemann-Große Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Tätigkeitsschwerpunkte: Familien-/Scheidungsrecht Erbrecht Eheverträge/Testamentsgestaltung Die häufigsten Fehler bei Trennung/Scheidung! Der Rat der Fachanwältin für Familienrecht Jede Trennung ist von Emotionen begleitet. Da es nicht selten auch um die wirtschaftliche Existenz der Kinder geht, ist bedachtes Handeln zwingend anzuraten. 1. Der falsche Zeitpunkt für die Stellung des Scheidungsantrages: Im Falle der Scheidung kann der Zugewinnausgleich durchgeführt werden. Dabei werden die gesamten Vermögenspositionen der Eheleute zum Zeitpunkt der Heirat und zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages verglichen. Derjenige, der den höheren Zugewinn erwirtschaftet hat, ist dem anderen Ehegatten zum Ausgleich des hälftigen Differenzbetrages verpflichtet. 2. Die falsche Regelung zur gemeinsamen Immobilie: Ist eine gemeinsame Immobilie vorhanden, sollte geklärt werden, ob ein Ehegatte diese übernehmen kann. Derjenige, der das Eigentum überträgt, sollte darauf achten, dass er aus den Kreditverbindlichkeiten durch die Bank entlassen wird. Eine Freistellung im Innenverhältnis ist dafür nicht ausreichend. Ferner muss nach dem Vergleich des Verkehrswertes der Immobilie mit den valutierenden Kreditverbindlichkeiten über Ausgleichszahlungen verhandelt werden. 3. Die falsche Berechnung von Unterhaltsansprüchen: Ehegattenunterhaltsansprüche und Kindesunterhaltsansprüche sind meist die finanzielle Grundlage für die weitere Zukunft. Eine fehlerhafte Berechnung kann im Einzelfall nicht ohne weiteres korrigiert werden. So ist z.B. darauf zu achten, dass zu dem unterhaltsrechtlich relevanten Nettoeinkommen nicht nur das Arbeitsentgelt, sondern auch Dienstwagen, mietfreies Wohnen in einer Immobilie, etc. zählen. Ferner können insbesondere beim Kindesunterhalt nicht ohne weiteres sämtliche Kreditverbindlichkeiten in Abzug gebracht werden. Ziel sollte immer mit juristischer Hilfe der Abschluss einer außergerichtlichen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zur Vermeidung langjähriger und kostenintensiver Gerichtsverfahren sein. Die vorgenannten Fragen werden Ihnen beantwortet in einer kostenfreien Informationsveranstaltung durch Frau Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große am Donnerstag, den 16.04.2015, 18 Uhr, in unserer Kanzlei Pöppinghaus : Schneider : Haas, Maxstraße 8, 01067 Dresden. Um telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0351/48181-13 (Frau König) wird gebeten. Pöppinghaus : Schneider : Haas | Rechtsanwälte Maxstr. 8 | 01067 Dresden | Tel.:0351 48181-0 E-Mail: [email protected] Internet: www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de
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