Die häufigsten Fehler bei Trennung/Scheidung!

Rechtstipp des Monats
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Diana Wiemann-Große
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Familien-/Scheidungsrecht
Erbrecht
Eheverträge/Testamentsgestaltung
Die häufigsten Fehler bei
Trennung/Scheidung!
Der Rat der Fachanwältin für Familienrecht
Jede Trennung ist von Emotionen begleitet. Da es nicht selten auch um die wirtschaftliche Existenz der Kinder geht, ist
bedachtes Handeln zwingend anzuraten.
1. Der falsche Zeitpunkt für die Stellung des Scheidungsantrages:
Im Falle der Scheidung kann der Zugewinnausgleich durchgeführt werden. Dabei werden die gesamten Vermögenspositionen der Eheleute zum Zeitpunkt der Heirat und zum
Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages verglichen. Derjenige, der den höheren Zugewinn erwirtschaftet
hat, ist dem anderen Ehegatten zum Ausgleich des hälftigen
Differenzbetrages verpflichtet.
2. Die falsche Regelung zur gemeinsamen Immobilie:
Ist eine gemeinsame Immobilie vorhanden, sollte geklärt
werden, ob ein Ehegatte diese übernehmen kann. Derjenige,
der das Eigentum überträgt, sollte darauf achten, dass er aus
den Kreditverbindlichkeiten durch die Bank entlassen wird.
Eine Freistellung im Innenverhältnis ist dafür nicht ausreichend. Ferner muss nach dem Vergleich des Verkehrswertes
der Immobilie mit den valutierenden Kreditverbindlichkeiten über Ausgleichszahlungen verhandelt werden.
3. Die falsche Berechnung von Unterhaltsansprüchen:
Ehegattenunterhaltsansprüche und Kindesunterhaltsansprüche sind meist die finanzielle Grundlage für die weitere
Zukunft. Eine fehlerhafte Berechnung kann im Einzelfall
nicht ohne weiteres korrigiert werden. So ist z.B. darauf zu
achten, dass zu dem unterhaltsrechtlich relevanten Nettoeinkommen nicht nur das Arbeitsentgelt, sondern auch
Dienstwagen, mietfreies Wohnen in einer Immobilie, etc.
zählen. Ferner können insbesondere beim Kindesunterhalt
nicht ohne weiteres sämtliche Kreditverbindlichkeiten in
Abzug gebracht werden.
Ziel sollte immer mit juristischer Hilfe der Abschluss einer
außergerichtlichen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zur Vermeidung langjähriger und kostenintensiver Gerichtsverfahren sein.
Die vorgenannten Fragen werden Ihnen beantwortet in einer kostenfreien Informationsveranstaltung durch Frau Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große am Donnerstag, den 16.04.2015, 18
Uhr, in unserer Kanzlei Pöppinghaus : Schneider : Haas, Maxstraße
8, 01067 Dresden. Um telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0351/48181-13 (Frau König) wird gebeten.
Pöppinghaus : Schneider : Haas | Rechtsanwälte
Maxstr. 8 | 01067 Dresden | Tel.:0351 48181-0
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