was_ist_zu_zahlen_Fbl.12 25.12.2004 23:59 Uhr Seite 1 Was ist zu zahlen? Da innerhalb der Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V. alle Arbeit ehrenamtlich getan wird, freuen wir uns, wenn vermeidbare Verwaltungsarbeit unterbleibt. Dies bedeutet, daß Bezieher, Förderer und Mitglieder sowie Anwärter möglichst ohne Erhalt einer Rechnung die fälligen Beiträge zahlen. Dies sind für die einzelnen Gruppen folgende: A. Bezieher der „Nordischen Zeitung“ haben eine Jahresbezugsgebühr von 18,00 € einschließlich Versand zu zahlen, wobei diese Zahlung immer für das laufende Jahr gilt, in dem bestellt worden ist; schon erschienene Hefte werden nachgeliefert. Mit Rücksicht auf gestiegene Versandkosten sind wir für eine freiwillige Aufstockung der Bezugsgebühr dankbar. B. Förderer haben den Jahresbeitrag zu zahlen, zu dem sie sich in ihrer Erklärung uns gegenüber verpflichtet haben. Dies ist mindestens ein Betrag von 55,00 € jährlich. C. Anwärter haben ab dem Zeitpunkt ihres Antrages, Mitglieder ab Aufnahme einen Monatsbeitrag von 1% des Nettoeinkommens, mindestens aber 5,00 € monatlich zu zahlen. Auch insoweit ist die Erklärung auf dem Aufnahmeantrag verbindlich. Eine Ermäßigung unter den Mindestbeitrag von 60,00 € im Jahr gibt es mit Rücksicht auf die erheblichen Leistungen, die unsere Gemeinschaft für Mitglieder erbringt, nicht. Hinsichtlich des monatlichen Nettoeinkommens verlangen wir keinen Einkommensnachweis, sondern verlassen und auf die Richtigkeit der Selbsteinschätzung des Mitgliedes. Wenn sich das Einkommen erhöht oder verringert, sind dementsprechend auch die Beiträge zu erhöhen oder zu verringern. D. Die Mitglieder der Artgemeinschaft-GGG sind gleichzeitig Mitglied im Familienwerk e.V. Das Familienwerk führt einen Familienlastenausgleich durch; es finanziert z. B. Geburtsleuchter, Julgeschenke für Kinder und 150,00 € Geburtsbeihilfe. Die Beitragsregelung im Familienwerk sieht wie folgt aus: 1) Schüler, Studenten, Wehrpflichtige und Eltern von mindestens 3 Kindern sind beitragsfrei. Dies ist unabhängig davon, ob die Kinder volljährig sind oder selbst verdienen. 2) Kinderlose haben 95,00 € jährlich zu zahlen. 3) Mitglieder mit einem Kind haben 45,00 € jährlich zu zahlen. 4) Mitglieder mit zwei Kindern haben 23,00 € jährlich zu zahlen. 5) Auszubildende, Arbeitslose sowie Kleinrentner und auch andere Mitglieder können auf begründeten Antrag Ermäßigung oder Beitragsbefreiung erhalten. 6) Wenn bei Ehepartnern beide Ehepartner Mitglied sind, hat ein Mitglied den vollen, das andere den halben Beitrag zu zahlen. E. Alle Zahlungen, die sich aus diesem Blatt ergeben, sind – mit Ausnahme der Zahlung für das Familienwerk e.V. – auf das Konto der Artgemeinschaft, Postbank Berlin, Bankleitzahl 100 100 10, Konto-Nr. 52851-104 zu zahlen. Die Beiträge für das Familienwerk sind auf das Konto des Familienwerk e.V., Postbank Hannover, Bankleitzahl 250 100 30, Konto-Nr. 37345-308 zu zahlen. Fbl. Nr. 12.2
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