N E M M A S U Z N E N N Ö K R I W WWW.FIDI.VERDI.DE 18. FEBRUAR 2015 INFORMATIONEN FÜR BESCHÄFTIGTE DER POSTBANK AG, FIRMENKUNDEN AG UND BHW Ergebnis aus der 1. Verhandlungsrunde: TARIFLICHER VORRUHESTAND MIT RECHTSANSPRUCH ABGELEHNT ZUM KÜNDIGUNGSSCHUTZ KEIN ANGEBOT VORGELEGT LANGJÄHRIGE BESCHÄFTIGTE UNVERZICHTBAR FÜR DEN ARBEITGEBER? WIRTSCHAFTLICHES WACHSTUM NICHT ZU LASTEN DER BESCHÄFTIGTEN! Unsere Forderungen zu einer tariflichen Regelung zum Vorruhestand für die Tarifbeschäftigten bei der Postbank AG, Postbank Firmenkunden AG und BHW, ähnlich wie für die Beamten, allerdings mit Rechtsanspruch, hat der Arbeitgeber rundweg abgelehnt. ver.di begrüßt die Wertschätzung die der Arbeitgeber mit diesen Worten vermittelt, weist aber darauf hin, dass für viele Beschäftigte der Leistungsdruck gerade nach langer Berufstätigkeit zu hoch ist. Dies hat auch oft negative Folgen für die eigene Gesundheit. Auch bei der Postbank möchten die Beschäftigten gesund ihren Ruhestand erreichen. Hier würde der Arbeitgeber viel dafür tun, wenn eine tarifliche Regelung mit Rechtsanspruch zum Vorruhestand realisiert wird. Dem demografischen Wandel will der Arbeitgeber nicht damit begegnen, dass erfahrene Beschäftigte vorzeitig das Unternehmen verlassen können. „Wir wollen wachsen, gerade im Vertrieb. Vorruhestand wäre hier schädlich, weil wir auf die Erfahrungen der langjährigen Beschäftigten nicht verzichten können“, so der Verhandlungsführer auf Arbeitgeberseite. Eine faire Sozialpartnerschaft würde somit fortgeführt werden, wenn der Arbeitgeber Vorruhestand nicht nur weiterhin freiwillig anbietet. Nur ein tarifvertraglicher Rechtsanspruch gibt den Beschäftigten auch Sicherheit. Finanzdienstleistungen EN AMM S U Z N E N WWW.FIDI.VERDI.DE WIR KÖN 18. FEBRUAR 2015 INFORMATIONEN FÜR BESCHÄFTIGTE DER POSTBANK AG, FIRMENKUNDEN AG UND BHW KEINE GRAVIERENDEN VERÄNDERUNGEN – ERFORDERN AUCH KEINEN KÜNDIGUNGSSCHUTZ? HOHE UNSICHERHEIT MIT BLICK AUF DIE ZUKUNFT Beim Thema Kündigungsschutz sieht der Arbeitgeber im Moment keine Notwendigkeit die Verhandlungen überhaupt zu führen. Es stünden keine gravierenden Änderungen an, die so eine Absicherung für die Mitarbeiter der Postbank nötig machen. Das Geschäftsmodell ist die Sicherheit, welche die Beschäftigten haben. Probleme gibt es momentan nicht in den organisatorischen Strukturen, sondern im Umfeld, wie z.B. die Niedrigzinsphase. Der Arbeitgeber sagt, diese würden nicht mit internen Veränderungen verbessert. Die momentanen Verkaufs-, Teilverkaufs- oder Börsenganggerüchte der Postbank bedeuten für die Beschäftigten im Moment eine hohe Unsicherheit. Auch ein fehlendes Dementi des Arbeitgebers zu solchen Plänen, lässt viele Mitarbeiter eher angstvoll in die Zukunft blicken. Klar ist, den Beschäftigten sind beide Aspekte wichtig. Möglichkeit zum gesunden Arbeiten bis zur Rente, auch mit der Möglichkeit auf einen Vorruhestand, zum Einen. Zum Anderen, gerade in Zeiten von immer schneller und gravierenderen Veränderungen, aber auch der Schutz vor Arbeitsplatzverlust. Dies müssen wir dem Arbeitgeber bis zur nächsten Verhandlung am 05. März noch einmal nachdrücklich deutlich machen. Die ver.di-Verhandlungskommission argumentiert: „Umstrukturierungen die in der Vergangenheit liegen sind nur deshalb gelungen, weil wir uns auf die Veränderungsprozesse konzentrieren konnten.“ Die Arbeitsplätze waren seit 1995 durch einen Kündigungsschutz abgesichert. So musste der Fokus ausschließlich darauf liegen, dass die Veränderungsprozesse sozialverträglich umgesetzt werden konnten. Durch den Kündigungsschutz hatten die Beschäftigten auch das Vertrauen in das Unternehmen, dass es nicht bis zum Äußersten kam. Dieses Vertrauen sollten die Arbeitgeber nicht enttäuschen. Dafür braucht es aber eine weitere Absicherung durch einen tarifierten Kündigungsschutz. Beitrittserklärung Titel / Vorname / Name UNTERSTÜTZUNG DER BESCHÄFTIGTEN GEBRAUCHT! Hier brauchen wir die Beschäftigten. Auch für die Tarifkommission ist diese Unterstützung unersetzlich. Wir würden es daher begrüßen, wenn sich zu Aktionen der ver.di-Betriebsgruppen in den Postbankunternehmen, die Kolleginnen und Kollegen recht zahlreich beteiligen. Änderungsmitteilung Mitgliedsnummer Staatsangehörigkeit Ich möchte Mitglied werden ab Telefon Geburtsdatum 0 Straße Hausnummer Wohnort Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Beschäftigungsdaten Beamter/in Selbständige/r freie/r Mitarbeiter/in Erwerbslos Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden: Azubi-Volontär/inReferendar/in bis Praktikant/in bis ich bin Meister/inTechniker/in-Ingenieur/in 0 E-Mail Geschlecht Arbeiter/in Angestellte/r 2 Straße weiblich männlich Ich wurde geworben durch: Name Werber/in Hausnummer Mitgliedsnummer PLZ Ort Schüler/in-Student/in (ohne Arbeitseinkommen) Ich war Mitglied in der Gewerkschaft Branche bis Altersteilzeit von ausgeübte Tätigkeit bis monatlicher Bruttoverdienst Sonstiges: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497 Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto Lohn- / Gehaltsgruppe o. Besoldungsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre o. Lebensalterstufe € Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro. gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsweise monatlich halbjährlich vierteljährlich jährlich Monatsbeitrag in Euro bis aufwerten-jetzt.de PLZ 1 zur Monatsmitte zum Monatsende Titel / Vorname / Name vom/von Kontoinhaber/in (nur wenn abweichend) Straße und Hausnummer PLZ Ort BIC IBAN W-3272-04-1213 Ort, Datum und Unterschrift Datenschutz Die mit diesem Beitrittsformular erhobenen personenbezogenen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich gem. § 28 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie dienen dem Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung und sofern und soweit diese von ver.di ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet wurden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. Nur für Lohn- und Gehaltsabzug! Personalnummer Einwilligungserklärung zum Lohn-/Gehaltsabzug in bestimmten Unternehmen: Ich bevollmächtige die Gewerkschaft ver.di, meinen satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren bei meinem Arbeitgeber monatlich einzuziehen. Ich erkläre mich gemäß § 4a Abs.1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine diesbezüglichen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, zur Erledigung aller meine Gewerkschaftsmitgliedschaft betreffenden Aufgaben im erforderlichen Umfang verarbeitet und genutzt werden können. Ort, Datum und Unterschrift
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