Was macht ein Heilerziehungspfleger? Heilerziehungspfleger

Was macht ein Heilerziehungspfleger?
Heilerziehungspfleger/-innen nehmen pädagogische
und pflegerische Aufgaben mit und für Menschen
mit Behinderung wahr. Sie begleiten Menschen mit
Handicap in allen Lebensweltbereichen, wie Arbeit,
Freizeit, Wohnen und Bildung. Ihr Aufgabenfeld
bestimmt sich vor allem durch die besondere
Lebenslage des Menschen mit Behinderung.
Autonomie und Inklusion sind wichtige Ziele ihrer
Arbeit.
Heilerziehungspfleger/-innen sind pädagogische und
pflegerische Fachkräfte in Einrichtungen der
Eingliederungshilfe.
Welche Einrichtungen kommen für die Ausbildung in
Frage?
Studierende der Heilerziehungspflege müssen als
Voraussetzung für die Ausbildung einen Praktikantenvertrag
mit einer Einrichtung der Behindertenhilfe abschließen.
Arten der Einrichtungen können sein: Werkstätten für
Menschen mit Behinderung, Wohnheime für Menschen mit
Behinderung, heilpädagogische Kindertagesstätten,
Schulen/Internate für Kinder mit besonderem
Entwicklungsbedarf, Kinder- und Jugendheime für Kinder
und Jugendliche mit Behinderung, ambulante und betreute
Wohneinrichtungen/Außenwohngruppen für Menschen mit
Behinderung, gruppenübergreifende (GÜF) oder
Übungswerkstätten für Menschen mit Behinderung und
viele weitere.
Welchen Abschluss erlangt der Heilerziehungspfleger
nach der Ausbildung?
Die Ausbildung endet mit einer Prüfung, dem
Fachschulexamen. Das Fachschulexamen besteht aus drei
schriftlichen Abschlussprüfungen und einem Kolloquium.
Wer zusätzlich am Mathematikunterricht teilgenommen hat
und zusätzlich eine 180 minütige schriftliche Prüfung (in
Deutsch, Mathematik oder Englisch) ablegt, kann zusätzlich
die Fachhochschulreife erreichen.
Bei erfolgreichem Bestehen ist die/der Studierende
staatlich geprüfte/-r Heilerziehungspfleger/-in.
Heilerziehungspfleger/-innen sind damit anerkannte
pädagogische und pflegerische Fachkräfte in Einrichtungen
der Eingliederungshilfe.
Was sind die Aufnahmebedingungen für die
Fachschule Heilerziehungspflege?
In die Fachschulen wird aufgenommen,
wer den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erreicht hat
und
wer den Nachweis der persönlichen Eignung in Form eines Führungszeugnisses erbringt
und zusätzlich
entweder
einen Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erreicht hat (staatlich geprüfter Sozialassistent, Kinderpfleger,
Sozialassistent mit Schwerpunkt Heilerziehung, etc.)
oder
ein einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren vorweisen kann
oder
den Erwerb beruflicher Kenntnisse in Bildungsgängen der Anlage C im Berufsfeld Sozialwesen (zweijährige höhere
Berufsfachschule oder Fachoberschule im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen etc.) nachweist
oder
die Hochschulzugangsberechtigung oder die vollständige Fachhochschulreife und eine berufliche Tätigkeit (z.B.
Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr) nachweist, die zusammenhängend absolviert wurde und mindestens
900 Arbeitsstunden umfasste
oder
eine nicht einschlägige mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine berufliche Tätigkeit (z.B.
Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr) nachweist, die zusammenhängend absolviert wurde und mindestens
900 Arbeitsstunden umfasste.
(Stand: 10.11.2014)
Wie wird die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger
organisiert?
Bisher:
1. Jahr
Fachschulunterricht
2. Jahr
Fachschulunterricht
3. Jahr
16 Wochen
Blockpraktikum
Berufspraktikum
(Praxisjahr mit einzelnen Seminartagen in der Schule)
Wie sieht die Ausbildungsorganisation
in der praxisintegrierten Form aus?
Heilerziehungspfleger/-innen absolvieren eine dreijährige Ausbildung.
In dieser Ausbildung sind Praxis und Schule eng verknüpft.
1. Jahr
2 Tage Fachschulunterricht/ 3 Tage Praxis
2 Tage Fachschulunterricht/ 3 Tage Praxis
2. Jahr
3 Tage Fachschulunterricht/ 2 Tage Praxis
3. Jahr
3 Tage Fachschulunterricht/ 2 Tage Praxis
Was bedeutet Wochentagsrotation?
Die Studierenden des ersten Jahrgangs sollen an
anderen Wochentagen Unterricht haben als die des
zweiten Jahrgangs usw., sodass sich zwei
Praktikanten eine volle Stelle in einer Einrichtung
teilen könnten.
Beispiel Wochentagsrotation im zweiten Jahr
1. Jahrgang
2. Jahrgang
Übersicht 1
Mo
Schule
Praxis
Di
Schule
Praxis
Mi
Praxis
Praxis
Do
Praxis
Schule
Fr
Praxis
Schule
Wie sieht eine Woche in der Ausbildung
zum Heilerziehungspfleger beispielsweise aus?
Montag
8.15
9.00
10.15
Englisch
Theorie der
Heilerziehung
Theorie der
Heilerziehung
11.00
Pflege
12.00
Pflege
12.45
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Praxis der
Heilerziehung
Praxis der
Heilerziehung
Gesundheit
Gesundheit
Deutsch
13.30
Religion
Deutsch
14.15
Psychiatrie
Basale Stimulation
15.00
Recht und Verwaltung
Mathematik
15.45
Psychomotorik
Musik
Unterschiedliche pflegerische und
pädagogische Aufgaben in einer
Einrichtung der Behindertenhilfe,
abhängig von den jeweiligen
beruflichen Arbeitsfeldern der
Einrichtung, im Umfang von 19,25
Stunden/pro Woche.
Pflegerische Inhalte der Ausbildung
a) Grundpflege
Ziel der grundpflegerischen Tätigkeiten ist die Durchführung eines Pflegeprozesses am Beispiel
der morgendlichen Grundpflege. Die Studierenden sollen sich in der systematischen Pflege üben,
die an den ganzheitlichen Bedürfnissen des Menschen orientiert ist. Dazu sammeln sie
Informationen über einen pflegebedürftigen Menschen und versuchen, die individuellen
Probleme und Ressourcen in Anlehnung an die AEDL’s von M. Krohwinkel zu erfassen. Auf dieser
Grundlage planen sie ganzheitlich und individuell die Pflegemaßnahmen, führen sie durch und
reflektieren sie.
Die Pflegeplanung und Pflegedurchführung sollen von dem Beziehungsprozess zwischen
Studieren-der/Studierendem und pflegebedürftigem Menschen geprägt sein, Kommunikation
und Einbezug der/des Pflegebedürftigen als bedeutsam erkannt und umgesetzt werden.
Gleichzeitig üben sich die Studierenden in einfachen Formen der schriftlichen Dokumentation.
b) Behandlungspflege
Ziele der behandlungspflegerischen Inhalte sind nicht nur Grundwissen behandlungspflegerischer
Maßnahmen, sondern auch die Vorbereitung der Studierenden auf das im Laufe der Zeit
gestiegene pflegerische und medizinische Anforderungsniveau. Die Studierenden sollen neben
grundpflegerischen Tätigkeiten (s. o.) spezielle pflegerische Tätigkeiten in Theorie und Praxis
kennen lernen, beobachten, in Assistenz ausführen und auch selbstständig durchführen (s.
Pflegekatalog des Berufskollegs erstellt von Diplompflegewiss. Andreas Hollmann).
Angehende Heilerziehungspfleger/-innen sollen neben der fachlich korrekten Ausführung von
Pflegemaßnahmen eine innere Haltung und Überzeugung entwickeln, die Pflege als ganzheitliche,
aktivierende und individuelle Maßnahme anerkennt. Die Bedeutung der persönlichen Beziehung
zwischen pflegender und zu pflegender Person soll als wichtig erachtet und
Förderpflegemöglichkeiten im Rahmen der Grundpflege umgesetzt werden.
Hinweis zu den pflegerischen Aufgaben
In Einrichtungen, in welchen regelmäßig
Grundpflege stattfindet, sollen die Studierenden
„en passant“ die Aufgaben der Grundpflege
erlernen und verrichten. In Einrichtungen, in
welchen nahezu keine Pflege stattfindet,
müssen die Praktikanten vor dem
Behandlungspflegepraktikum ein vierwöchiges
Grundpflegepraktikum ableisten. In beiden
Praktika finden Besuche durch eine Lehrkraft
statt.
Während die Aufgaben und Anforderungen der Grundpflege in den Einrichtungen
ausgeführt und begleitet werden sollen, könnte das Behandlungspflegepraktikum
in Krankenhäusern der Umgebung stattfinden.
1. Jahr
2 Tage Fachschulunterricht/ 3 Tage Praxis
4 Wochen
2 Tage Fachschulunterricht/
3 Tage Praxis
Behandlungspflegepraktikum
2. Jahr
3 Tage Fachschulunterricht/ 2 Tage Praxis
3. Jahr
3 Tage Fachschulunterricht/ 2 Tage Praxis