Kosten DBfK 2015.01.01

Leistungskomplexe der ambulanten häuslichen Pflege nach SGB XI in Schleswig-Holstein
Laufzeit
Punktwert
LK
1
2
3
4
5
6
6a
7
8
8a
9
10
11
12
13
13a
14
15
16
Leistungen
Kleine Morgen-/Abendtoilette (inkl. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes)
Kleine Morgen-/Abendtoilette
Große Morgen-/Abendtoilette (inkl. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes)
Große Morgen-/Abendtoilette
Lagern/Betten
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme einer Zwischenmahlzeit
Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
Darm- und Blasenentleerung
Darm- und Blasenentleerung ( Kleine Hilfe )
Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Begleitung bei Aktivitäten
Häusliche Betreuung
Reinigung der Wohnung
Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
Wechseln der Bettwäsche
Einkaufen
Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (nicht Essen auf Rädern)
Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
17
Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
18 Erstbesuch
18a Folgebesuch zur Aktualisierung der Pflege
01.01.2015 - 31.12.2015
0,0487 €
Bereich
Grundpflege
Grundpflege
Grundpflege
Grundpflege
Grundpflege
Grundpflege
Grundpflege
Grundpflege
Grundpflege
Grundpflege
Grundpflege
Grundpflege
Hauswirtschaftliche
Hauswirtschaftliche
Hauswirtschaftliche
Hauswirtschaftliche
Hauswirtschaftliche
Hauswirtschaftliche
PunktePreis
270 13,15
230 11,20
440 21,43
380 18,51
110
5,36
270 13,15
100
4,87
200
9,74
120
5,84
60
2,92
120
5,84
600 29,22
500 24,35
Versorgung
100
4,87
Versorgung
50
2,44
Versorgung
55
2,68
Versorgung
60
2,92
Versorgung
270 13,15
Versorgung
80
3,90
70
3,41
60
2,92
Pflegestufe I & II 22,00
Pflegestufe III 32,00
900 43,83
400 19,48
Anmerkungen
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
100 Punkte pro Tag / max. 600 Punkte pro Woche
50 Punkte pro Tag / max. 300 Punkte pro Woche
pro Einsatz
60 Punkte pro Tag / max. 360 Punkte pro Woche
pro Tag
1. Einsatz
2. Einsatz
Bei Essen auf Rädern für den 3. Einsatz
Einsatzpauschale
4,23 € je Einsatz / max. 2 x täglich abrechenbar
Die Einsatzpauschale in Servicehäusern, Einrichtungen des „Betreutes Wohnen“, Altenwohnanlagen und ähnlichen Einrichtungen beträgt 1,79 € je Einsatz und ist 1 x täglich abrechenbar. Das gilt auch für
Leistungsanbieter von außen, die Leistungen aufgrund der Wahlfreiheit der Pflegebedürftigen in den Anlagen erbringen.
Pflegedienste, die in Servicehäusern, Einrichtungen des „Betreuten Wohnen“, Altenwohnanlagen und ähnlichen Einrichtungen nur einen einzigen Kunden pflegen, können die Einsatzpauschale in Höhe von 4,23 € je
Einsatz (max. 2 x tägich) abrechnen.
Für Einsätze zu ungünstigen Zeiten (= Einsätze an Sonn- und Feiertagen und in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) wird ein Zuschlag von 10 % auf die Gesamtvergütung gezahlt.
Stand: Dezember 2014