Leistungskomplexe der ambulanten häuslichen Pflege nach SGB XI in Schleswig-Holstein Laufzeit Punktwert LK 1 2 3 4 5 6 6a 7 8 8a 9 10 11 12 13 13a 14 15 16 Leistungen Kleine Morgen-/Abendtoilette (inkl. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes) Kleine Morgen-/Abendtoilette Große Morgen-/Abendtoilette (inkl. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes) Große Morgen-/Abendtoilette Lagern/Betten Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Hilfe bei der Nahrungsaufnahme einer Zwischenmahlzeit Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG) Darm- und Blasenentleerung Darm- und Blasenentleerung ( Kleine Hilfe ) Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung Begleitung bei Aktivitäten Häusliche Betreuung Reinigung der Wohnung Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung Wechseln der Bettwäsche Einkaufen Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (nicht Essen auf Rädern) Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen 17 Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI 18 Erstbesuch 18a Folgebesuch zur Aktualisierung der Pflege 01.01.2015 - 31.12.2015 0,0487 € Bereich Grundpflege Grundpflege Grundpflege Grundpflege Grundpflege Grundpflege Grundpflege Grundpflege Grundpflege Grundpflege Grundpflege Grundpflege Hauswirtschaftliche Hauswirtschaftliche Hauswirtschaftliche Hauswirtschaftliche Hauswirtschaftliche Hauswirtschaftliche PunktePreis 270 13,15 230 11,20 440 21,43 380 18,51 110 5,36 270 13,15 100 4,87 200 9,74 120 5,84 60 2,92 120 5,84 600 29,22 500 24,35 Versorgung 100 4,87 Versorgung 50 2,44 Versorgung 55 2,68 Versorgung 60 2,92 Versorgung 270 13,15 Versorgung 80 3,90 70 3,41 60 2,92 Pflegestufe I & II 22,00 Pflegestufe III 32,00 900 43,83 400 19,48 Anmerkungen € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € 100 Punkte pro Tag / max. 600 Punkte pro Woche 50 Punkte pro Tag / max. 300 Punkte pro Woche pro Einsatz 60 Punkte pro Tag / max. 360 Punkte pro Woche pro Tag 1. Einsatz 2. Einsatz Bei Essen auf Rädern für den 3. Einsatz Einsatzpauschale 4,23 € je Einsatz / max. 2 x täglich abrechenbar Die Einsatzpauschale in Servicehäusern, Einrichtungen des „Betreutes Wohnen“, Altenwohnanlagen und ähnlichen Einrichtungen beträgt 1,79 € je Einsatz und ist 1 x täglich abrechenbar. Das gilt auch für Leistungsanbieter von außen, die Leistungen aufgrund der Wahlfreiheit der Pflegebedürftigen in den Anlagen erbringen. Pflegedienste, die in Servicehäusern, Einrichtungen des „Betreuten Wohnen“, Altenwohnanlagen und ähnlichen Einrichtungen nur einen einzigen Kunden pflegen, können die Einsatzpauschale in Höhe von 4,23 € je Einsatz (max. 2 x tägich) abrechnen. Für Einsätze zu ungünstigen Zeiten (= Einsätze an Sonn- und Feiertagen und in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) wird ein Zuschlag von 10 % auf die Gesamtvergütung gezahlt. Stand: Dezember 2014
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