Diese Sammlung der Bestimmungen als PDF downloaden

Aargau
Häusliche Schulung ist melde-, aber nicht bewilligungspflichtig. Die unterrichtende
Person benötigt kein Lehrpatent. Das Inspektorat empfiehlt der jeweiligen Schulpflege,
die Rahmenbedingungen des Unterrichts mit den Eltern schriftlich festzuhalten. Der
Unterricht sowie die Erreichung der Unterrichtsziele werden überprüft. Unschooling ist
mit den Vorgaben nicht vereinbar.
Appenzell Innerrhoden
Privatunterricht bedarf der Bewilligung durch die Landesschulkommission. Die
Bewilligung wird befristet auf ein Jahr erteilt und kann erneuert werden. Die
unterrichtende Person benötigt die kantonale Lehrbewilligung. Der Lehrplan muss
eingehalten und die obligatorischen Lehrmittel verwendet werden. Das Schulamt kann
zur Überprüfung der Einhaltung des Lehrplanes Prüfungen durchführen.
http://www.ai.ch/dl.php/de/53feced9b6ea9/411.012.pdf
Appenzell Ausserrhoden
Eltern benötigen für die private Schulung eine Bewilligung des zuständigen Amtes. Der
Unterricht muss nicht zwingend von einer Person mit Lehrpatent erteilt werden.
Bewilligungen werden befristet, vor einer Verlängerung werden die
Bewilligungsvoraussetzungen überprüft. Die Kinder absolvieren periodisch einen Test,
damit sichergestellt ist, dass die Lernziele erreicht werden.
Basel-Stadt
Privatunterricht bedarf einer jährlich wiederkehrenden Bewilligung der
Volksschulleitung. Ab dem 2. Jahr muss der Unterricht von einer Person mit Lehrdiplom
erteilt werden. Eine Aufsichts- und Kontaktperson überprüft, ob das Kind den Anschluss
an das nächste Bildungsangebot erreicht. Unschooling ist nicht erlaubt.
Basel-Land
Private Schulung ist bewilligungspflichtig. Die unterrichtende Person muss über ein
Lehrpatent verfügen. Die Schülerinnen und Schüler werden zweimal innerhalb ihrer
Schulart in den Fächern Deutsch, Mathematik und zwei anderen Fächern überprüft.
Bern
Eine Bewilligung des Schulinspektorats ist erforderlich. Die Eltern müssen von einer
pädagogisch ausgebildeten Person angeleitet werden. Das Schulinspektorat besucht die
Familie mindestens alle zwei Jahre.
https://www.sta.be.ch/belex/D/4/432_210.html
Freiburg
Eine Bewilligung der Erziehungsdirektion wird benötigt. Diese wird erteilt, wenn die
Eltern in der Lage sind, eine Ausbildung zu vermitteln, die jener der öffentlichen Schule
gleichwertig ist. Ein Lehrdiplom oder eine gleichwertige, anerkannte pädagogischdidaktische Qualifikation ist nötig. Das Schulinspektorat entscheidet, inwiefern die
Familien überprüft werden.
Glarus
Der private Einzelunterricht muss vom Departement für Bildung und Kultur bewilligt
werden. Er muss von einer Person mit abgeschlossener stufenspezifischer
Lehrerausbildung erteilt werden. Jährlich muss dargelegt werde, wie die Lernziele
erreicht worden sind. Wegen der strikten Auflagen ist Unschooling im Kanton Glarus
nicht möglich.
Graubünden
Privatunterricht bedarf einer Bewilligung des Departements. Diese wird erteilt, wenn
das Bildungsangebot demjenigen der öffentlichen Volksschule entspricht und der
Lehrplan erfüllt wird. Lehrpersonen an Privatschulen und für den Privatunterricht
müssen die gleichen Voraussetzungen für die Unterrichtsberechtigung erfüllen wie
Lehrpersonen der öffentlichen Volksschule. Der Privatunterricht muss den gesetzlichen
und lehrplanmässigen Anforderungen und Auflagen entsprechen. Der Privatunterricht
wird durch das Schulinspektorat beaufsichtigt. Die Aufsicht erfolgt so, dass überprüft
werden kann, ob die Anforderungen eingehalten werden. Falls dies nicht der Fall ist,
kann das Departement auf Antrag des Schulinspektorates den Übertritt in die öffentliche
Schule verfügen.
Luzern
Häusliche Schulung ist melde-, aber nicht bewilligungspflichtig. Die unterrichtende
Person benötigt ein stufengerechtes Lehrpatent. Das Inspektorat empfiehlt der
jeweiligen Schulpflege, die Rahmenbedingungen des Unterrichts mit den Eltern
schriftlich festzuhalten. Der Unterricht sowie die Erreichung der Unterrichtsziele
werden überprüft.
Nidwalden
Private Beschulung ist bewilligungspflichtig. Eine Lehrbewilligung muss vorhanden sein.
Die Erreichung der Lehrplanziele wird überprüft.
Obwalden
Erforderlich ist eine Bewilligung vom kantonalen Amt für Volks- und Mittelschulen.
Diese wird nur bei triftigen Gründen und für eine befristete Zeit gewährt. Der Unterricht
muss von einer Person mit Lehrdiplom der entsprechenden Stufe erteilt werden.
Unschooling ist nicht möglich.
Schaffhausen
Bewilligung des Erziehungsrats erforderlich. Der Unterricht muss von einer Person mit
Lehrdiplom erteilt werden. Die Lehrpläne müssen eingehalten werden. Häuslicher
Unterricht darf maximal sechs Monate dauern. Unschooling ist nicht möglich.
Schwyz
Häuslicher Unterricht muss vom Am für Volksschulen und Sport bewilligt werden.
Verlangt werden: pädagogisches Konzept, Lehrdiplom für die entsprechende Stufe,
Einhaltung der Lehrpläne sowie Stunden- und Stoffplan. Es muss ein Arbeitsplatz für das
Kind vorhanden sein. Tests gibt es keine, jedoch sporadische Kontrollen. Unschooling ist
nicht möglich.
Solothurn
Häuslicher Unterricht muss vom Volksschulamt bewilligt werden. Verlangt werden:
Lehrdiplom, Einhaltung der Lehr-, Stunden und Stoffpläne, Kurzrapport auf
Semesterende. Unschooling widerspricht der Solothurnischen Kantonsverfasung.
St. Gallen
Für den häuslichen Unterricht ist eine Bewilligung des Erziehungsrats nötig. Es gelten
die Vorschriften bezüglich der Privatschulen. Häuslicher Einzelunterricht wird
bewilligt, wenn ein der öffentlichen Schule gleichwertiger, auf Dauer angelegter
Unterricht gewährleistet ist und dieser von einer Person erteilt wird, welche für die
vorgesehene Lehrtätigkeit eine ausreichende Ausbildung nachweist sowie die
persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Somit kann privater Einzelunterricht auch von
Personen ohne Lehrdiplom erteilt werden. Der private Einzelunterricht wird im Kanton
St.Gallen nur sehr zurückhaltend zugelassen. Unschooling ist nicht bekannt.
www.gesetzessammlung.sg.ch/frontend/versions/.../download_pdf_file
Thurgau
Private Schulung ist nur mit einer Bewilligung vom kantonalen Amt für Volks- und
Mittelschulen erlaubt. Diese wird nur bei triftigen Gründen und für eine befristete Zeit
gewährt. Der Unterricht muss von einer Person mit Lehrdiplom der entsprechenden
Stufe erteilt werden. Unschooling ist nicht möglich.
Uri
Häuslicher Unterricht ist nicht direkt rechtlich geregelt. Es werden sehr strenge
Auflagen gemacht, ähnlich der Auflagen für eine Privatschule: Die unterrichtende Person
verfügt über stufengerechtes Lehrpatent, Lehrpläne müssen eingehalten werden. Im
Moment gibt es im Kanton Uri keinen Fall von häuslichem Unterricht.
Zug
Privatunterricht muss von der Direktion für Bildung und Kultur bewilligt werden. Der
private Unterricht muss von einer Person mit abgeschlossener Lehrerausbildung erteilt
werden. Die Qualität des Unterrichts wird jährlich kontrolliert, sei es mittels eines
Heimbesuches oder mittels Überprüfung der Lernzielerreichung. Wegen der strengen
Auflagen ist Unschooling im Kanton Zug nicht möglich.
Zürich
Häuslicher Unterricht ist erlaubt. Dauert er länger als ein Jahr, muss er von einer Person
mit abgeschlossener Lehrerausbildung erteilt werden. Lehrplan und Lernziele müssen
erreicht werden, die Qualität des Unterrichts wird jährlich geprüft. Unschooling ist nicht
möglich.