Aargau Häusliche Schulung ist melde-, aber nicht bewilligungspflichtig. Die unterrichtende Person benötigt kein Lehrpatent. Das Inspektorat empfiehlt der jeweiligen Schulpflege, die Rahmenbedingungen des Unterrichts mit den Eltern schriftlich festzuhalten. Der Unterricht sowie die Erreichung der Unterrichtsziele werden überprüft. Unschooling ist mit den Vorgaben nicht vereinbar. Appenzell Innerrhoden Privatunterricht bedarf der Bewilligung durch die Landesschulkommission. Die Bewilligung wird befristet auf ein Jahr erteilt und kann erneuert werden. Die unterrichtende Person benötigt die kantonale Lehrbewilligung. Der Lehrplan muss eingehalten und die obligatorischen Lehrmittel verwendet werden. Das Schulamt kann zur Überprüfung der Einhaltung des Lehrplanes Prüfungen durchführen. http://www.ai.ch/dl.php/de/53feced9b6ea9/411.012.pdf Appenzell Ausserrhoden Eltern benötigen für die private Schulung eine Bewilligung des zuständigen Amtes. Der Unterricht muss nicht zwingend von einer Person mit Lehrpatent erteilt werden. Bewilligungen werden befristet, vor einer Verlängerung werden die Bewilligungsvoraussetzungen überprüft. Die Kinder absolvieren periodisch einen Test, damit sichergestellt ist, dass die Lernziele erreicht werden. Basel-Stadt Privatunterricht bedarf einer jährlich wiederkehrenden Bewilligung der Volksschulleitung. Ab dem 2. Jahr muss der Unterricht von einer Person mit Lehrdiplom erteilt werden. Eine Aufsichts- und Kontaktperson überprüft, ob das Kind den Anschluss an das nächste Bildungsangebot erreicht. Unschooling ist nicht erlaubt. Basel-Land Private Schulung ist bewilligungspflichtig. Die unterrichtende Person muss über ein Lehrpatent verfügen. Die Schülerinnen und Schüler werden zweimal innerhalb ihrer Schulart in den Fächern Deutsch, Mathematik und zwei anderen Fächern überprüft. Bern Eine Bewilligung des Schulinspektorats ist erforderlich. Die Eltern müssen von einer pädagogisch ausgebildeten Person angeleitet werden. Das Schulinspektorat besucht die Familie mindestens alle zwei Jahre. https://www.sta.be.ch/belex/D/4/432_210.html Freiburg Eine Bewilligung der Erziehungsdirektion wird benötigt. Diese wird erteilt, wenn die Eltern in der Lage sind, eine Ausbildung zu vermitteln, die jener der öffentlichen Schule gleichwertig ist. Ein Lehrdiplom oder eine gleichwertige, anerkannte pädagogischdidaktische Qualifikation ist nötig. Das Schulinspektorat entscheidet, inwiefern die Familien überprüft werden. Glarus Der private Einzelunterricht muss vom Departement für Bildung und Kultur bewilligt werden. Er muss von einer Person mit abgeschlossener stufenspezifischer Lehrerausbildung erteilt werden. Jährlich muss dargelegt werde, wie die Lernziele erreicht worden sind. Wegen der strikten Auflagen ist Unschooling im Kanton Glarus nicht möglich. Graubünden Privatunterricht bedarf einer Bewilligung des Departements. Diese wird erteilt, wenn das Bildungsangebot demjenigen der öffentlichen Volksschule entspricht und der Lehrplan erfüllt wird. Lehrpersonen an Privatschulen und für den Privatunterricht müssen die gleichen Voraussetzungen für die Unterrichtsberechtigung erfüllen wie Lehrpersonen der öffentlichen Volksschule. Der Privatunterricht muss den gesetzlichen und lehrplanmässigen Anforderungen und Auflagen entsprechen. Der Privatunterricht wird durch das Schulinspektorat beaufsichtigt. Die Aufsicht erfolgt so, dass überprüft werden kann, ob die Anforderungen eingehalten werden. Falls dies nicht der Fall ist, kann das Departement auf Antrag des Schulinspektorates den Übertritt in die öffentliche Schule verfügen. Luzern Häusliche Schulung ist melde-, aber nicht bewilligungspflichtig. Die unterrichtende Person benötigt ein stufengerechtes Lehrpatent. Das Inspektorat empfiehlt der jeweiligen Schulpflege, die Rahmenbedingungen des Unterrichts mit den Eltern schriftlich festzuhalten. Der Unterricht sowie die Erreichung der Unterrichtsziele werden überprüft. Nidwalden Private Beschulung ist bewilligungspflichtig. Eine Lehrbewilligung muss vorhanden sein. Die Erreichung der Lehrplanziele wird überprüft. Obwalden Erforderlich ist eine Bewilligung vom kantonalen Amt für Volks- und Mittelschulen. Diese wird nur bei triftigen Gründen und für eine befristete Zeit gewährt. Der Unterricht muss von einer Person mit Lehrdiplom der entsprechenden Stufe erteilt werden. Unschooling ist nicht möglich. Schaffhausen Bewilligung des Erziehungsrats erforderlich. Der Unterricht muss von einer Person mit Lehrdiplom erteilt werden. Die Lehrpläne müssen eingehalten werden. Häuslicher Unterricht darf maximal sechs Monate dauern. Unschooling ist nicht möglich. Schwyz Häuslicher Unterricht muss vom Am für Volksschulen und Sport bewilligt werden. Verlangt werden: pädagogisches Konzept, Lehrdiplom für die entsprechende Stufe, Einhaltung der Lehrpläne sowie Stunden- und Stoffplan. Es muss ein Arbeitsplatz für das Kind vorhanden sein. Tests gibt es keine, jedoch sporadische Kontrollen. Unschooling ist nicht möglich. Solothurn Häuslicher Unterricht muss vom Volksschulamt bewilligt werden. Verlangt werden: Lehrdiplom, Einhaltung der Lehr-, Stunden und Stoffpläne, Kurzrapport auf Semesterende. Unschooling widerspricht der Solothurnischen Kantonsverfasung. St. Gallen Für den häuslichen Unterricht ist eine Bewilligung des Erziehungsrats nötig. Es gelten die Vorschriften bezüglich der Privatschulen. Häuslicher Einzelunterricht wird bewilligt, wenn ein der öffentlichen Schule gleichwertiger, auf Dauer angelegter Unterricht gewährleistet ist und dieser von einer Person erteilt wird, welche für die vorgesehene Lehrtätigkeit eine ausreichende Ausbildung nachweist sowie die persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Somit kann privater Einzelunterricht auch von Personen ohne Lehrdiplom erteilt werden. Der private Einzelunterricht wird im Kanton St.Gallen nur sehr zurückhaltend zugelassen. Unschooling ist nicht bekannt. www.gesetzessammlung.sg.ch/frontend/versions/.../download_pdf_file Thurgau Private Schulung ist nur mit einer Bewilligung vom kantonalen Amt für Volks- und Mittelschulen erlaubt. Diese wird nur bei triftigen Gründen und für eine befristete Zeit gewährt. Der Unterricht muss von einer Person mit Lehrdiplom der entsprechenden Stufe erteilt werden. Unschooling ist nicht möglich. Uri Häuslicher Unterricht ist nicht direkt rechtlich geregelt. Es werden sehr strenge Auflagen gemacht, ähnlich der Auflagen für eine Privatschule: Die unterrichtende Person verfügt über stufengerechtes Lehrpatent, Lehrpläne müssen eingehalten werden. Im Moment gibt es im Kanton Uri keinen Fall von häuslichem Unterricht. Zug Privatunterricht muss von der Direktion für Bildung und Kultur bewilligt werden. Der private Unterricht muss von einer Person mit abgeschlossener Lehrerausbildung erteilt werden. Die Qualität des Unterrichts wird jährlich kontrolliert, sei es mittels eines Heimbesuches oder mittels Überprüfung der Lernzielerreichung. Wegen der strengen Auflagen ist Unschooling im Kanton Zug nicht möglich. Zürich Häuslicher Unterricht ist erlaubt. Dauert er länger als ein Jahr, muss er von einer Person mit abgeschlossener Lehrerausbildung erteilt werden. Lehrplan und Lernziele müssen erreicht werden, die Qualität des Unterrichts wird jährlich geprüft. Unschooling ist nicht möglich.
© Copyright 2024 ExpyDoc