Prüfungsreglement THP

Prüfungsreglement THP- TEN DIFT Schweiz
Prüfungskommision
Art. 1 Zusammensetzung
Die Prüfungskommision besteht aus 3 Personen:
a. TierarztIN
b. TierheilpraktikerIN / HundetrainerIN / TierphysiotherpeutIN (nach Fachrichtung)
c. Beisitzer
Art. 2 Aufgaben
Die Prüfungskommission
a. Sorgt für die Organisation und Durchführung der Prüfung
b. Formuliert die Prüfungsfragen und legt die Kriterien für die Bewertung der Antworten fest
c. Nimmt die mündlichen Prüfungen ab und führt darüber ein Protokoll
d. Bewertet die Antworten und stellt das Prüfungsergebnis fest
e. Teilt das Prüfungsergebnis den Prüfungsteilnehmenden spätestens innert dreissig Tagen
nach der Prüfung mit.
Art. 3 Verfahren
Die Prüfungskommission nimmt mündliche Prüfungen ab und benotet diese.
Bürglenweg 5 – 8374 Oberwangen – 071 977 34 83 - [email protected] – www.dift.ch
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Prüfungsinhalt
Art. 4 Prüfungsfächer
Prüfungsfächer sind:
Schriftlicher Teil Prüfungsfragen zu:
2 Stunden
Anatomie / Physiologie
Pathologie
Ethologie
Haltung / Pflege / Zucht
Ernährung
Homöopathie
Phytotherapie
Bachblüten
Div. Naturheilkundliche Verfahren
Gesetzeskunde
Mündlicher Teil Prüfungsfragen zu:
30 Minuten – 1 Stunde
Anatomie / Physiologie
Pathologie
Ethologie
Haltung / Pflege / Zucht
Ernährung
Homöopathie
Phytotherapie
Bachblüten
Div. Naturheilkundliche Verfahren
Gesetzeskunde
Anamnese
Praktischer Teil:
3-4 Stunden
Untersuchungstechniken
Anamnese
Telefonanfrage
2 Praxisfälle
Die Prüfung besteht, wer über ausreichende Grundkenntnisse in den Prüfungsfächern verfügt.
Die Prüfungskommission legt die für die einzelnen Prüfungsfächer geltenden Anforderungen fest.
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Art. 5 Befreiung von der Prüfung
Von der Prüfung befreit wird:
a. Wer über ein abgeschlossenes Universitätsstudium als Human oder Tiermediziner mit
eidgenössischem oder gleichwertigem Diplom verfügt wird von der Anatomieprüfung befreit.
Durchführung der Prüfung
Art. 6 Termin
Die Prüfung findet in der Regel zweimal jährlich statt.
Die Prüfungskommission
a. Bestimmt Termin und Ort
b. Gibt den nächsten Prüfungstermin spätestens drei Monate vorher bekannt und weist auf das
Anmeldeverfahren hin.
Art. 7 Anmeldung
a. Wer an der Prüfung teilnehmen will, meldet sich mit dem bei der Schulleitung zu
beziehendem Formular spätestens vier Wochen vor dem Termin bei der Schulleitung an.
b. Es muss der Studiendurchlaufplan vorgelegt werden nur wenn alle Studienfächer / Stunden
besucht wurden wird man zur Prüfung zugelassen.
c. 2 Monate vor der Prüfung muss die Diplomarbeit eingereicht werden
d. Zur Zulassung zu der mündlichen Prüfung muss die Schriftliche Prüfung bestanden werden
Art. 8 Prüfungsteile
Die Prüfung dauert zwei Tage und besteht aus vier Teilen:
a.
b.
c.
d.
Schriftlicher Teil
Mündlicher Teil
Praktischer Teil
Diplomarbeit
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Art. 9 Bewertung
Die Prüfungskommission bewertet das Ergebnis von schriftlicher und mündlicher Prüfung mit einer
Benotung von 1-6 (100% = 6)
Die Prüfung ist bestanden wenn alle Teile mit mind. der Note 4 abgeschlossen werden
Die Prüfungskommission bescheinigt das Bestehen der Prüfung in einem Diplom
6. sehr gut (6)
Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße
entspricht.
5. gut (5)
Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
4. genügend (4)
Die Note „genügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen
entspricht.
3. ungenügend (3)
Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht,
jedoch erkennen lässt, das die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in
absehbarer Zeit behoben werden können.
2. schlecht (2)
Die Note „schlecht“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und
selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben
werden können.
1. sehr schlecht (1)
Die Note „sehr schlecht“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen gar nicht
entspricht und selbst die Grundkenntnisse nicht vorhanden sind.
Art. 10 Wiederholung
Wer die Prüfung nicht besteht, kann diese höchstes einmal wiederholen
Die Wiederholung umfasst die nicht bestandenen Prüfungsteile
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