Prüfungsreglement THP- TEN DIFT Schweiz Prüfungskommision Art. 1 Zusammensetzung Die Prüfungskommision besteht aus 3 Personen: a. TierarztIN b. TierheilpraktikerIN / HundetrainerIN / TierphysiotherpeutIN (nach Fachrichtung) c. Beisitzer Art. 2 Aufgaben Die Prüfungskommission a. Sorgt für die Organisation und Durchführung der Prüfung b. Formuliert die Prüfungsfragen und legt die Kriterien für die Bewertung der Antworten fest c. Nimmt die mündlichen Prüfungen ab und führt darüber ein Protokoll d. Bewertet die Antworten und stellt das Prüfungsergebnis fest e. Teilt das Prüfungsergebnis den Prüfungsteilnehmenden spätestens innert dreissig Tagen nach der Prüfung mit. Art. 3 Verfahren Die Prüfungskommission nimmt mündliche Prüfungen ab und benotet diese. Bürglenweg 5 – 8374 Oberwangen – 071 977 34 83 - [email protected] – www.dift.ch 1 Prüfungsinhalt Art. 4 Prüfungsfächer Prüfungsfächer sind: Schriftlicher Teil Prüfungsfragen zu: 2 Stunden Anatomie / Physiologie Pathologie Ethologie Haltung / Pflege / Zucht Ernährung Homöopathie Phytotherapie Bachblüten Div. Naturheilkundliche Verfahren Gesetzeskunde Mündlicher Teil Prüfungsfragen zu: 30 Minuten – 1 Stunde Anatomie / Physiologie Pathologie Ethologie Haltung / Pflege / Zucht Ernährung Homöopathie Phytotherapie Bachblüten Div. Naturheilkundliche Verfahren Gesetzeskunde Anamnese Praktischer Teil: 3-4 Stunden Untersuchungstechniken Anamnese Telefonanfrage 2 Praxisfälle Die Prüfung besteht, wer über ausreichende Grundkenntnisse in den Prüfungsfächern verfügt. Die Prüfungskommission legt die für die einzelnen Prüfungsfächer geltenden Anforderungen fest. Bürglenweg 5 – 8374 Oberwangen – 071 977 34 83 - [email protected] – www.dift.ch 2 Art. 5 Befreiung von der Prüfung Von der Prüfung befreit wird: a. Wer über ein abgeschlossenes Universitätsstudium als Human oder Tiermediziner mit eidgenössischem oder gleichwertigem Diplom verfügt wird von der Anatomieprüfung befreit. Durchführung der Prüfung Art. 6 Termin Die Prüfung findet in der Regel zweimal jährlich statt. Die Prüfungskommission a. Bestimmt Termin und Ort b. Gibt den nächsten Prüfungstermin spätestens drei Monate vorher bekannt und weist auf das Anmeldeverfahren hin. Art. 7 Anmeldung a. Wer an der Prüfung teilnehmen will, meldet sich mit dem bei der Schulleitung zu beziehendem Formular spätestens vier Wochen vor dem Termin bei der Schulleitung an. b. Es muss der Studiendurchlaufplan vorgelegt werden nur wenn alle Studienfächer / Stunden besucht wurden wird man zur Prüfung zugelassen. c. 2 Monate vor der Prüfung muss die Diplomarbeit eingereicht werden d. Zur Zulassung zu der mündlichen Prüfung muss die Schriftliche Prüfung bestanden werden Art. 8 Prüfungsteile Die Prüfung dauert zwei Tage und besteht aus vier Teilen: a. b. c. d. Schriftlicher Teil Mündlicher Teil Praktischer Teil Diplomarbeit Bürglenweg 5 – 8374 Oberwangen – 071 977 34 83 - [email protected] – www.dift.ch 3 Art. 9 Bewertung Die Prüfungskommission bewertet das Ergebnis von schriftlicher und mündlicher Prüfung mit einer Benotung von 1-6 (100% = 6) Die Prüfung ist bestanden wenn alle Teile mit mind. der Note 4 abgeschlossen werden Die Prüfungskommission bescheinigt das Bestehen der Prüfung in einem Diplom 6. sehr gut (6) Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht. 5. gut (5) Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht. 4. genügend (4) Die Note „genügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht. 3. ungenügend (3) Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, das die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. 2. schlecht (2) Die Note „schlecht“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. 1. sehr schlecht (1) Die Note „sehr schlecht“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen gar nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse nicht vorhanden sind. Art. 10 Wiederholung Wer die Prüfung nicht besteht, kann diese höchstes einmal wiederholen Die Wiederholung umfasst die nicht bestandenen Prüfungsteile Bürglenweg 5 – 8374 Oberwangen – 071 977 34 83 - [email protected] – www.dift.ch 4
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