Forschungsnetzwerk Mittelstand AiF e.V. • Bayenthalgürtel 23 • 50968 Köln An die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Forschungsvereinigungen der AiF Ihre Zeichen/Nachricht Unser Zeichen Kontakt/E-Mail Durchwahl/Fax Datum Alexander Kokus [email protected] +49 221 37680-330 +49 221 37680-68 30.03.2015 Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) Überprüfung des Mittelbedarfs bei laufenden IGF-Vorhaben Fristen für die Vorlage und Bewilligung neuer IGF-Vorhaben Sehr geehrte Damen und Herren Geschäftsführer, mit Schreiben vom 6. Februar 2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) der AiF mitgeteilt, dass für Projekte im Rahmen der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) für das Jahr 2015 insgesamt 138,5 Mio. € zur Verfügung stehen. Auf Grund der Erfahrung aus den vergangenen Jahren sind von uns bereits zusätzliche 17 Mio. € eingeplant worden, die regelmäßig aus dem laufenden Haushaltsjahr in die Folgejahre verschoben werden und somit für Neubewilligungen zur Verfügung stehen. Die tatsächliche Höhe der Ratenumstellungen wird laufend evaluiert. Einzelheiten hierzu werden unter Punkt I. erläutert. Zur besseren Planbarkeit beim Start neuer IGF-Vorhaben haben wir uns mit dem BMWi zudem darauf verständigen können, dass die Anträge auf Bewilligung nun jeweils gebündelt für die nächsten 6 Monate (bisher: 3 Monate) vorgelegt werden dürfen. Einzelheiten hierzu werden unter Punkt II. erläutert. I. Überprüfung des Mittelbedarfs bei laufenden Vorhaben und neuer IGF-Vordruck Mittelanforderung Bitte bestätigen Sie uns mit dem beiliegenden voradressierten Mustervordruck (Anlage 1), dass die in den Einzelfinanzierungsplänen für jede beteiligte Forschungsstelle zur Durchführung eines laufenden IGF-Vorhabens bewilligten derzeitigen Jahresraten tatsächlich auch kassenmäßig in dieser Höhe in Anspruch genommen werden. Sollten veränderte Jahresraten benötigt werden, muss mit diesem Mustervordruck ein Antrag zur Ratenumstellung vorgelegt werden. 2 Wir weisen Sie darauf hin, dass aus den Rückmeldungen kein Anspruch auf Gewährung etwaiger beantragter Ratenumstellungen abgeleitet werden kann und bitten um Ihre ausgefüllten Rückmeldungen für jedes Ihrer laufenden IGF-Vorhaben und hier für jede beteiligte Forschungsstelle möglichst umgehend, spätestens aber bis zum 30. Juni 2015. Diese Terminsetzung ist notwendig, um möglichst frühzeitig die Planung überprüfen und im Hinblick auf die monatlichen Neubewilligungen ggf. entsprechend anpassen zu können. In der Anlage 2 finden Sie zu Ihrer Information und Arbeitserleichterung eine Auflistung in Form eines Kontoauszuges Ihrer – ggf. auch in der Revision – noch nicht abgeschlossenen IGF-Vorhaben. Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass die kassenmäßige Inanspruchnahme der Fö rdermittel bedarfsorientiert und zeitnah zu erfolgen hat. In den vergangenen Jahren flossen ca. 30% der Fördermittel erst im Dezember ab. Um dem entgegenzuwirken, bitten wir Sie um eine vorausschauende Planung des Mittelbedarfs unter Berücksicht igung der „2-Monatsfrist“ bzw. für ab 01.01.2013 bewilligte Vorhaben unter Berücksichtigung der „6-Wochenfrist“. Im IGF-Vordruck „Mittelanforderung“ ist unterstützend die Angabe eines Zieldatums für die Überweisung vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass der Termin für die Vorlage Ihrer letzten Mittelanforderung für laufende IGF-Vorhaben der 30. September 2015 ist. So kann gewährleistet werden, dass Ihnen die angeforderten Fördermittel fristenkongruent zur Verfügung gestellt we rden. Ihre Forschungsstellen sind von Ihnen entsprechend zu informieren. II. Fristen für die Vorlage und Bewilligung neuer IGF-Vorhaben Mit unserem Rundschreiben „Kontinuierliche Vorlage und frühzeitige Bewilligung ne uer IGF-Vorhaben“ vom 21.03.2012 wurde eingeführt, dass Ihre Anträge auf Bewilligung dem BMWi gebündelt für die nächsten 3 Startmonate statt wie zuvor nur für den nächsten Startmonat vorgelegt werden können. Dadurch konnte erreicht werden, dass Ihnen die Zuwendungsbescheide/Weiterleitungsverträge, für eine frühzeitige Personaldisposition, ggf. mehrere Monate vor dem Startmonat übersendet werden. In Abstimmung mit dem BMWi wird nun aufgrund der positiven Erfahrungen der Zeitraum auf 6 Startmonate erweitert. Um einen zu starken kurzzeitigen Anstieg der Punktgrenze im Wettbewerb zum Zeitpunkt der Umstellung zu vermeiden, ist eine 2 monatige Übergangsphase vorgesehen. In der Anlage 3 sind die Fristen tabellarisch dargestellt. Wenn Sie Fragen und Erläuterungsbedarf haben, so zögern Sie bitte nicht, uns anzur ufen. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr.-Ing. Burkhard Schmidt Geschäftsführer IGF Anlagen: 1. Antrag zur Ratenumstellung 2. Liste „Kontrolle Mittelabfluss“ 3. Fristen für die Vorlage und Bewilligung neuer IGF-Vorhaben Anlage 1 Bitte schnellstmöglich ohne Anschreiben und nur einfach bis spätestens zum 30. Juni 2015 (Original oder FAX 0221 / 3768068) an die AiF in Köln zurück senden AiF-Forschungsvereinigung Ort, Datum IGF-VorhabenNr. AiF IGF-Mittelbewirtschaftung Bayenthalgürtel 23 50968 Köln Nr. der FSt. Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung und -entwicklung (IGF) Antrag zur Ratenumstellung Sehr geehrte Damen und Herren, bei der o.g. Forschungsstelle (FSt) ergibt sich gegenüber den mit Zuwendungsbescheid bewilligten Jahresraten ("Ist") folgende Änderung für die in 2015 kassenmäßig tatsächlich benötigte Zuwendung ("Soll"): 2015 € 2016 € 2017 € 2018 € Ist Soll Änderung Wir bitten zu prüfen, ob und inwieweit diese beantragte Ratenumstellung vorgenommen werden kann. Eine sachliche Begründung ist dieser Rückantwort beigefügt. Die Rate 2015 bleibt unverändert und wird in voller Höhe abgerufen. Eine entsprechende Mittelanforderung ist bereits beigefügt bzw. wird spätestens bis zum 30. September 2015 nachgereicht. Mit freundlichen Grüßen Rechtsverbindliche Unterschrift mit Stempelabdruck der AiF-Forschungsvereinigung (FV) - Erstzuwendungsempfänger M:\GEFO\MI\Rundschreiben\2015\Ratenumstellung und Fristen\Anlage Ratenumstellung.doc Fristen für die Vorlage und Bewilligung neuer IGF-Vorhaben - Vorlaufzeit 6 Monate Die Übergangsphase von 3 auf 6 Monate Vorlaufzeit ist gelb und die neue Vorlaufzeit ist grün markiert Erstmalige Vorlage der "Anträge auf Bewilligung" Erneute Vorlage / Auswahlverfahren Erstellung Zuwendungsbescheid: an AiF bis: für Arbeitsbeginn: Bezeichnung und Zeitpunkt: bis einschließlich Arbeitsbeginn: 31.03.15 01. Juni bis 01. August 2015 Juni Anfang/Mitte Mai 01. August 2015 Ende Mai 30.04.15 01. Juli bis 01. Oktober 2015 Juli Anfang/Mitte Juni 01. Oktober 2015 Ende Juni 31.05.15 01. August 2015 bis 01. Dezember 2015 August Anfang/Mitte Juli 01. Dezember 2015 Ende Juli 30.06.15 01. September 2015 bis 01. Februar 2016** September Anfang/Mitte August 01. Dezember 2015 Ende August 31.07.15 01. Oktober 2015 bis 01. März 2016** Oktober Anfang/Mitte September 01. Dezember 2015 Ende September 31.08.15 01. November 2015 bis 01. April 2016** November Anfang/Mitte Oktober 01. Dezember 2015 Ende Oktober 30.09.15 01. Dezember 2015 bis 01. Mai 2016** Dezember Anfang/Mitte November 01. Dezember 2015 Ende November 31.10.15 01. Januar bis 01. Juni 2016 Januar Anfang/Mitte Dezember 01. Juni 2016 Anfang/Mitte Januar* 30.11.15 01. Februar bis 01. Juli 2016 Februar Anfang/Mitte Januar 01. Juli 2016 Ende Januar 31.12.15 01. März bis 01. August 2016 März Anfang/Mitte Februar 01. August 2016 Ende Februar 31.01.16 01. April bis 01. September 2016 April Anfang/Mitte März 01. September 2016 Ende März 28.02.16 01. Mai bis 01. Oktober 2016 Mai Anfang/Mitte April 01. Oktober 2016 Ende April 31.03.16 01. Juni bis 01. November 2016 Juni Anfang/Mitte Mai 01. November 2016 Ende Mai * Sollten noch Fördermittel (Verpflichtungsermächtigungen) für die Folgejahre zur Verfügung stehen, könnten die Zuw endungsbescheide bereits Ende 2015 erstellt w erden. ** Anträge mit Arbeitsbeginn in 2016 nehmen erstmalig am Ausw ahlverfahren "Januar 2016" teil.
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