RS Überprüfung Mittelbedarf und Fristen Vorlage und

Forschungsnetzwerk Mittelstand
AiF e.V. • Bayenthalgürtel 23 • 50968 Köln
An die
Geschäftsführerinnen
und Geschäftsführer
der Forschungsvereinigungen der AiF
Ihre Zeichen/Nachricht
Unser Zeichen
Kontakt/E-Mail
Durchwahl/Fax
Datum
Alexander Kokus
[email protected]
+49 221 37680-330
+49 221 37680-68
30.03.2015
Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF)
Überprüfung des Mittelbedarfs bei laufenden IGF-Vorhaben
Fristen für die Vorlage und Bewilligung neuer IGF-Vorhaben
Sehr geehrte Damen und Herren Geschäftsführer,
mit Schreiben vom 6. Februar 2015 hat das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi) der AiF mitgeteilt, dass für Projekte im
Rahmen der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) für das Jahr
2015 insgesamt 138,5 Mio. € zur Verfügung stehen.
Auf Grund der Erfahrung aus den vergangenen Jahren sind von uns
bereits zusätzliche 17 Mio. € eingeplant worden, die regelmäßig aus
dem laufenden Haushaltsjahr in die Folgejahre verschoben werden
und somit für Neubewilligungen zur Verfügung stehen. Die tatsächliche Höhe der Ratenumstellungen wird laufend evaluiert. Einzelheiten
hierzu werden unter Punkt I. erläutert.
Zur besseren Planbarkeit beim Start neuer IGF-Vorhaben haben wir
uns mit dem BMWi zudem darauf verständigen können, dass die Anträge auf Bewilligung nun jeweils gebündelt für die nächsten 6 Monate (bisher: 3 Monate) vorgelegt werden dürfen. Einzelheiten hierzu
werden unter Punkt II. erläutert.
I. Überprüfung des Mittelbedarfs bei laufenden Vorhaben und neuer
IGF-Vordruck Mittelanforderung
Bitte bestätigen Sie uns mit dem beiliegenden voradressierten Mustervordruck (Anlage 1), dass die in den Einzelfinanzierungsplänen für
jede beteiligte Forschungsstelle zur Durchführung eines laufenden
IGF-Vorhabens bewilligten derzeitigen Jahresraten tatsächlich auch
kassenmäßig in dieser Höhe in Anspruch genommen werden.
Sollten veränderte Jahresraten benötigt werden, muss mit diesem
Mustervordruck ein Antrag zur Ratenumstellung vorgelegt werden.
2
Wir weisen Sie darauf hin, dass aus den Rückmeldungen kein Anspruch auf Gewährung
etwaiger beantragter Ratenumstellungen abgeleitet werden kann und bitten um Ihre ausgefüllten Rückmeldungen für jedes Ihrer laufenden IGF-Vorhaben und hier für jede beteiligte Forschungsstelle möglichst umgehend, spätestens aber bis zum 30. Juni 2015.
Diese Terminsetzung ist notwendig, um möglichst frühzeitig die Planung überprüfen und
im Hinblick auf die monatlichen Neubewilligungen ggf. entsprechend anpassen zu können.
In der Anlage 2 finden Sie zu Ihrer Information und Arbeitserleichterung eine Auflistung
in Form eines Kontoauszuges Ihrer – ggf. auch in der Revision – noch nicht abgeschlossenen IGF-Vorhaben.
Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass die kassenmäßige Inanspruchnahme der Fö rdermittel bedarfsorientiert und zeitnah zu erfolgen hat. In den vergangenen Jahren flossen ca. 30% der Fördermittel erst im Dezember ab. Um dem entgegenzuwirken, bitten
wir Sie um eine vorausschauende Planung des Mittelbedarfs unter Berücksicht igung der
„2-Monatsfrist“ bzw. für ab 01.01.2013 bewilligte Vorhaben unter Berücksichtigung der
„6-Wochenfrist“. Im IGF-Vordruck „Mittelanforderung“ ist unterstützend die Angabe eines
Zieldatums für die Überweisung vorgesehen.
Bitte beachten Sie, dass der Termin für die Vorlage Ihrer letzten Mittelanforderung für
laufende IGF-Vorhaben der 30. September 2015 ist. So kann gewährleistet werden,
dass Ihnen die angeforderten Fördermittel fristenkongruent zur Verfügung gestellt we rden. Ihre Forschungsstellen sind von Ihnen entsprechend zu informieren.
II. Fristen für die Vorlage und Bewilligung neuer IGF-Vorhaben
Mit unserem Rundschreiben „Kontinuierliche Vorlage und frühzeitige Bewilligung ne uer
IGF-Vorhaben“ vom 21.03.2012 wurde eingeführt, dass Ihre Anträge auf Bewilligung
dem BMWi gebündelt für die nächsten 3 Startmonate statt wie zuvor nur für den nächsten Startmonat vorgelegt werden können. Dadurch konnte erreicht werden, dass Ihnen
die Zuwendungsbescheide/Weiterleitungsverträge, für eine frühzeitige Personaldisposition, ggf. mehrere Monate vor dem Startmonat übersendet werden. In Abstimmung mit
dem BMWi wird nun aufgrund der positiven Erfahrungen der Zeitraum auf 6 Startmonate
erweitert.
Um einen zu starken kurzzeitigen Anstieg der Punktgrenze im Wettbewerb zum Zeitpunkt der Umstellung zu vermeiden, ist eine 2 monatige Übergangsphase vorgesehen. In
der Anlage 3 sind die Fristen tabellarisch dargestellt.
Wenn Sie Fragen und Erläuterungsbedarf haben, so zögern Sie bitte nicht, uns anzur ufen. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.-Ing. Burkhard Schmidt
Geschäftsführer IGF
Anlagen:
1. Antrag zur Ratenumstellung
2. Liste „Kontrolle Mittelabfluss“
3. Fristen für die Vorlage und Bewilligung neuer IGF-Vorhaben
Anlage 1
Bitte schnellstmöglich ohne Anschreiben und nur einfach bis spätestens zum 30. Juni 2015
(Original oder FAX 0221 / 3768068) an die AiF in Köln zurück senden
AiF-Forschungsvereinigung
Ort, Datum
IGF-VorhabenNr.
AiF
IGF-Mittelbewirtschaftung
Bayenthalgürtel 23
50968 Köln
Nr. der FSt.
Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung und -entwicklung (IGF)
Antrag zur Ratenumstellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der o.g. Forschungsstelle (FSt) ergibt sich gegenüber den mit Zuwendungsbescheid
bewilligten Jahresraten ("Ist") folgende Änderung für die in 2015 kassenmäßig tatsächlich
benötigte Zuwendung ("Soll"):
2015
€
2016
€
2017
€
2018
€
Ist
Soll
Änderung
Wir bitten zu prüfen, ob und inwieweit diese beantragte Ratenumstellung vorgenommen
werden kann. Eine sachliche Begründung ist dieser Rückantwort beigefügt.
Die Rate 2015 bleibt unverändert und wird in voller Höhe abgerufen. Eine
entsprechende Mittelanforderung ist bereits beigefügt bzw. wird spätestens
bis zum 30. September 2015 nachgereicht.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsverbindliche Unterschrift
mit Stempelabdruck
der AiF-Forschungsvereinigung (FV)
- Erstzuwendungsempfänger M:\GEFO\MI\Rundschreiben\2015\Ratenumstellung und Fristen\Anlage Ratenumstellung.doc
Fristen für die Vorlage und Bewilligung neuer IGF-Vorhaben - Vorlaufzeit 6 Monate Die Übergangsphase von 3 auf 6 Monate Vorlaufzeit ist gelb und die neue Vorlaufzeit ist grün markiert
Erstmalige Vorlage der "Anträge auf Bewilligung"
Erneute Vorlage / Auswahlverfahren
Erstellung
Zuwendungsbescheid:
an AiF bis:
für Arbeitsbeginn:
Bezeichnung und Zeitpunkt:
bis einschließlich
Arbeitsbeginn:
31.03.15
01. Juni bis 01. August 2015
Juni
Anfang/Mitte Mai
01. August 2015
Ende Mai
30.04.15
01. Juli bis 01. Oktober 2015
Juli
Anfang/Mitte Juni
01. Oktober 2015
Ende Juni
31.05.15
01. August 2015 bis 01. Dezember 2015
August
Anfang/Mitte Juli
01. Dezember 2015
Ende Juli
30.06.15
01. September 2015 bis 01. Februar 2016**
September
Anfang/Mitte August
01. Dezember 2015
Ende August
31.07.15
01. Oktober 2015 bis 01. März 2016**
Oktober
Anfang/Mitte September
01. Dezember 2015
Ende September
31.08.15
01. November 2015 bis 01. April 2016**
November
Anfang/Mitte Oktober
01. Dezember 2015
Ende Oktober
30.09.15
01. Dezember 2015 bis 01. Mai 2016**
Dezember
Anfang/Mitte November
01. Dezember 2015
Ende November
31.10.15
01. Januar bis 01. Juni 2016
Januar
Anfang/Mitte Dezember
01. Juni 2016
Anfang/Mitte Januar*
30.11.15
01. Februar bis 01. Juli 2016
Februar
Anfang/Mitte Januar
01. Juli 2016
Ende Januar
31.12.15
01. März bis 01. August 2016
März
Anfang/Mitte Februar
01. August 2016
Ende Februar
31.01.16
01. April bis 01. September 2016
April
Anfang/Mitte März
01. September 2016
Ende März
28.02.16
01. Mai bis 01. Oktober 2016
Mai
Anfang/Mitte April
01. Oktober 2016
Ende April
31.03.16
01. Juni bis 01. November 2016
Juni
Anfang/Mitte Mai
01. November 2016
Ende Mai
* Sollten noch Fördermittel (Verpflichtungsermächtigungen) für die Folgejahre zur Verfügung stehen, könnten die Zuw endungsbescheide bereits Ende 2015 erstellt w erden.
** Anträge mit Arbeitsbeginn in 2016 nehmen erstmalig am Ausw ahlverfahren "Januar 2016" teil.