PM_17_2017_Beratungsförderung Bund

PRESSEINFORMATION 17/2017
Presseinfo
Beratungsförderung von Unternehmen in Schwierigkeiten neu gestaltet
IHKs in Baden-Württemberg sind regionaler Ansprechpartner
Stuttgart, 8. März 2017 – Der Mittelstand bildet das Rückgrat der Wirtschaft in BadenWürttemberg. Daher ist eine Unterstützung von kleineren und mittleren Unternehmen in
wirtschaftlichen Schwierigkeiten unerlässlich. Betriebe, in denen sich eine Krisensituation
abzeichnet oder eine solche bereits eingetreten ist, sollten umgehend mit ihrer regional
zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) Kontakt aufnehmen. Erfahrene IHKBerater analysieren zunächst die betriebliche Situation und informieren über mögliche
Förderprogramme und Unterstützungsangebote, die für die jeweilige Situation geeignet sind.
Über viele Jahre hinweg haben die baden-württembergischen IHKs Unternehmen in
Schwierigkeiten mit dem Beratungsprojekt „Runder Tisch“ erfolgreich unterstützt und
begleitet. Dieses wurde 2016 abgelöst durch das Programm des Bundes „Förderung
unternehmerischen Know-hows“. Unternehmen in Schwierigkeiten können hierüber einen
90-prozentigen Zuschuss für eine Unternehmenssicherungsberatung sowie für eine
nachfolgende Beratung zur Vertiefung der erarbeiteten Maßnahmen erhalten. Vor der
Antragstellung muss ein kostenloses Gespräch mit einem regionalen Ansprechpartner
geführt werden. Die IHKs in Baden-Württemberg sind Regionalpartner für ihre
Mitgliedsunternehmen.
„Die Beratungsförderung des Bundes ist ein wichtiges Instrument zur Wiederherstellung der
wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Schwierigkeiten.
Mit dem Förderprogramm wird ein zentraler Beitrag geleistet für die Sicherung von
Arbeitsplätzen im Mittelstand. Daher unterstützen alle baden-württembergischen IHKs das
Programm als regionale Ansprechpartner“, erklärt Prof. Dr. Dr. h. c. Harald Unkelbach,
Vizepräsident des BWIHK und Präsident der für den Bereich Gewerbeförderung der badenwürttembergischen IHKs federführenden IHK Heilbronn-Franken. „In der Praxis hat sich
jedoch die Notwendigkeit einer Programmanpassung gezeigt. So sollte sichergestellt
werden, dass alle Unternehmen, welche sich tatsächlich in einer schwierigen wirtschaftlichen
Situation befinden, gefördert werden können. Zudem sollte das Programm so ausgeweitet
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werden, dass auch Betriebe, bei denen bedrohliche wirtschaftliche oder finanzielle
Situationen absehbar sind, unterstützt werden können“, fordert Professor Unkelbach.
Nach der Richtlinie zur Beratungsförderung des Bundes ist ein bilanzierendes Unternehmen
nur dann in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, wenn durch vorangegangene Verluste mehr als
die Hälfte des Eigenkapitals bzw. des Stammkapitals verloren gegangen ist und zudem
aktuell Verluste gemacht werden. Demzufolge sind Unternehmen, die auch nur einen Euro
Gewinn machen, keine Unternehmen in Schwierigkeiten.
Einzelunternehmer erfahren gegenüber Kapitalgesellschaften eine Benachteiligung, da der
Lebensunterhalt vom Gewinn zu decken ist. Bei einer Kapitalgesellschaft wirkt sich dagegen
das Gehalt für die Geschäftsführung gewinnmindernd aus. Das bedeutet, dass ein
Einzelunternehmer im Falle eines geringen Gewinnes, der sein Existenzminimum nicht
abdeckt, die Beratungsförderung für Unternehmen in Schwierigkeiten nicht in Anspruch
nehmen kann.
Diese und weitere Presseinformationen unter
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