Nationalrat, XXV. GP 1. Februar 2017 162. Sitzung / 1 17.08 Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte mich zuerst bedanken, und zwar bei allen Initiatorinnen und Initiatoren dieses Volksbegehrens, bei den NGOs, die das Volksbegehren unterstützt haben, und bei allen, die die Mühe auf sich genommen haben, zu den Gemeindeämtern gegangen sind, und dieses Volksbegehren unterstützt haben. Ich freue mich, dass es so viele Menschen in Österreich gibt, die sich auch politisch für eine Sache engagieren. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.) In diesem Zusammenhang möchte ich auch aufs Schärfste zurückweisen, dass alle Menschen, die sich kritisch mit einer Sache auseinandersetzen, jetzt irgendwie als Populisten und Angstmacher hingestellt werden. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) Ich denke, wenn man gute Argumente hat, dann kann man sie einfach austauschen, es gibt für beide Seiten Argumente, aber dann ist es nicht notwendig, dem Gegenüber Populismus zu unterstellen. (Abg. Rädler: Wenn es aber so ist?!) Ich nehme das sehr ernst, was fast 600 000 Menschen unterschrieben haben. (Abg. Kogler – in Richtung ÖVP –: Das ist ja unglaublich! Ihr wisst nicht mal, was ihr selber beschlossen habt!) Diese fast 600 000 Menschen haben offensichtlich Sorge, was in Zukunft ihre Lebensbedingungen angehen wird, welche Lebensmittel sie in Zukunft essen werden, wie ihre Arbeitsbedingungen in Zukunft ausschauen werden, wie die Umwelt in Zukunft ausschauen wird und wer darüber entscheiden wird. Die Sorge ist nämlich, dass die Kontrolle darüber aus der Hand gegeben wird, und zwar nicht von einer politischen Instanz zur anderen, sondern von politisch gewählten VertreterInnen an Konzerne. Diese Sorge ist nicht unberechtigt, und es ist unsere Verantwortung, damit umzugehen. Herr Kollege Loacker! Ich danke Ihnen für Ihr Beispiel, das ist nämlich genau das, warum die Sorge besteht: Ein Unternehmen geht in ein Land, nicht ein Unternehmen, ein Konzern in Ihrem Fall geht in ein Land und möchte dort ein Projekt umsetzen. Das Land ändert die Sozialstandards – so war es in Ihrem Fall – oder in einem anderen Fall vielleicht die Umweltstandards, und dann klagt das Unternehmen. (Abg. Loacker: … der Vereinbarung!) – Na ja, aber das ist ja genau der Punkt. Das heißt, wann immer ein Konzern in ein Land geht, hat der Staat danach nicht mehr die Möglichkeit, Umweltstandards oder Sozialstandards zu erhöhen, gerade das werden wir aber brauchen, wenn wir zukunftsfähige Politik machen wollen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Barbara Rosenkranz.) Version vom 08. März 2017, 10:31 nach § 52(2) GOG autorisiert Nationalrat, XXV. GP 1. Februar 2017 162. Sitzung / 2 Unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen. Ich finde, wir hier im Nationalrat haben diese Aufgabe auch wahrgenommen. Darauf sollten wir stolz sein und uns nicht darum herumschwindeln. Wir haben ganz klar festgelegt und die Regierung gebunden, dass wir keine Schiedsverfahren wollen, dass wir das Vorsorgeprinzip sichergestellt haben wollen und dass wir keine vorläufige Anwendung dieser Abkommen haben wollen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Hübner. – Bravoruf des Abg. Kogler.) Diese drei wichtigen Punkte sind nach wie vor nicht erfüllt. Frau Staatssekretärin! Nichts für ungut, aber zumindest die Frage 7, wie Sie sichergestellt sehen, dass die Bundesregierung ihre verfassungsrechtlichen Verpflichtungen, nämlich sich an diese bindende Stellungnahme zu halten, eingehalten hat, wurde einfach nicht beantwortet. Diese Fragen sind nicht beantwortet, und die Verpflichtungen sind nicht erfüllt. Ich freue mich aber, dass vom Kollegen Weninger, mit dem ich sonst nicht immer einer Meinung bin, heute hier klar festgehalten wurde, dass das Abkommen in der Form auch für Sie, für die SPÖ nicht ratifizierbar ist. Für uns Grüne ist das jedenfalls so. Ich möchte noch auf drei Aspekte eingehen: die internationalen – wie sie auch immer heißen – Schiedsverfahren, Schiedsgerichte in irgendeiner Form. – Ich finde das höchst bedenklich. Wir haben einen Klimavertrag. Die Verträge, die hier ausgehandelt werden, widersprechen diesem Klimavertrag; da kann nicht über Verfahren außerhalb von Staaten darüber hinweggegangen werden. Das Zweite ist die Transparenz. – Ja, ich kenne das durchaus, dass BürgerInnen immer wieder gesagt wird: Regt euch nicht auf, lasst uns zuerst zu Ende verhandeln, dann schauen wir uns das alles an! Und dann, wenn man sich einbringen möchte, ist es aber zu spät, denn dann ist es schon fertig, dann kann man nichts mehr machen. So gewinnen wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger nicht. Auch da: Schauen Sie sich bitte an, wie die Klimaverhandlungen geführt werden! Transparent in jeder Sekunde; sobald es hiezu auch nur einen Zwischenentwurf gibt, kann sich das jeder Mensch auf dieser Welt mit Internetzugang anschauen. Das war ein Erfolgsgeheimnis dieser Abkommen, dass sie letztlich auch so breit akzeptiert wurden, weil sich eben jeder einbringen und das transparent verfolgen konnte. Das Dritte sind Exporte. – Natürlich wollen wir alle Handelsbeziehungen haben. Österreich handelt ja auch und Österreich ist ein Exportland. Ich finde es komisch, dass das gerade von jenen kommt, die den Exportschlager der Zukunft immer wieder blockieren. Sogar die Wirtschaftskammer sagt, dass erneuerbare Energien, Umwelttechnologien der Exportschlager der Zukunft für Österreich sind. Diese Version vom 08. März 2017, 10:31 nach § 52(2) GOG autorisiert Nationalrat, XXV. GP 1. Februar 2017 162. Sitzung / 3 Maßnahmen werden aber von Ihnen auf der einen Seite blockiert, und auf der anderen Seite müssen wir dann irgendwelche schwindligen Abkommen abschließen. So geht es nicht! Ich finde: Setzen wir mutig einfach den Klimavertrag von Paris um! Das ist die Chance für die Wirtschaft in Österreich. (Beifall bei den Grünen.) Abschließend noch ein Wort zum Entschließungsantrag der FPÖ. Wir werden ihm nicht zustimmen, und ich möchte auch erklären, warum. Wir Grüne lehnen dieses Abkommen aus inhaltlichen Gründen ab. Für uns ist das Volksbegehren Willensbekundung der Bevölkerung genug. Eine Volksabstimmung hat die Bedingung, dass wir zuerst hier im Haus ein Gesetz beschließen müssen. Und ich sage es Ihnen ganz persönlich: Ich als Abgeordnete werde keinem Gesetz zustimmen, damit das CETA-Abkommen ratifiziert wird, meine Fraktion auch nicht. Wir wollen CETA nicht, deswegen kann es dann auch keine Volksabstimmung geben. (Zwischenruf des Abg. Stefan.) Ich verspreche allen, die sich da engagiert haben: Wir Grüne werden alle Möglichkeiten, die wir hier im Parlament haben, nutzen, um dieses Abkommen zu verhindern. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.) 17.15 Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte. Version vom 08. März 2017, 10:31 nach § 52(2) GOG autorisiert
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