HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER PLZ/Ort Straße Institution Name 320,00 € für Mitglieder des vhw 385,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE593705 01980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. ANMELDUNG / ABMELDUNG vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: NS170901 Montag, 8. Mai 2017 Advena Hotel Hohenzollern Theodor-Heuss-Platz 5 49074 Osnabrück Telefon: 0541-33170 BY170608 Montag, 25. September 2017 Stadthalle am Schloss Schloßplatz 1 63739 Aschaffenburg Telefon: 06021.395888 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Region Nord Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-14 Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Bayern Rosenbuschstraße 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30 Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Vertiefungsseminar Hilfen in Wohnungsnotfällen und bei Obdachlosigkeit Montag 8. Mai 2017 Osnabrück Montag 25. September 2017 Aschaffenburg Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Kreise, Städte und Gemeinden bei der Vermeidung und Behebung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Die Zahl der Wohnungsnotfälle in deutschen Städten und Gemeinden ist erschreckend hoch: Im Jahr 2012 galten 414.000 Personen und Haushalte als Wohnungsnotfälle; für die kommenden Jahre wird ein starker Anstieg prognostiziert. Als Wohnungsnotfälle gelten insb. jene Personen und Haushalte, die von Wohnungslosigkeit konkret betroffen oder unmittelbar von ihr bedroht sind, früher wohnungslos waren und nun Unterstützung benötigen sowie Menschen, die in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben. Städte und Gemeinden sind – neben Bund, Ländern, den Wohlfahrtsverbänden, freien Trägern, etc. – ein wichtiger Akteur im System der Wohnungsnotfallhilfe. Wohnungsnotfallhilfe verfolgt das Ziel, in einer existentiellen Notlage Unterstützung anzubieten, Wohnungslosigkeit zu vermeiden (Prävention), eingetretene Wohnungslosigkeit baldmöglichst zu beheben und die Lebenssituation dauerhaft zu verbessern (Nachsorge). Diese Fortbildung richtet sich an das Fachpersonal der Wohnungsnotfallhilfe. Sie vermittelt praxisrelevante Kenntnisse darüber, wie das System der Wohnungsnotfallhilfe weiterentwickelt werden kann, und zwar in Hinblick auf • Ansätze eines präventiven Systems zur Verhinderung von Wohnungsverlusten, • Konzepte zur Unterstützung bei der Suche nach Hilfsangeboten, • Ansätze zur dauerhaften Verbesserung der Lebenssituation, • die verbesserte Koordination aller relevanten Akteure der Wohnungsnotfallhilfe und • die Finanzierung der Wohnungsnothilfe. Die Veranstaltung bietet den Teilnehmern/-innen zudem eine Plattform für den moderierten Erfahrungsaustausch. IHR REFERENT Dr. Volker Busch-Geertsema GISS – Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V., seit 25 Jahren beruflich tätig zu Fragen sozialer Integration und Wohnungsnotfallhilfe in Deutschland und Europa; seit 2009 Koordinator des European Observatory on Homelessness und seit 2015 ‚Honorary Professor‘ der Heriot Watt University, Edinburgh, Schottland AUF DEM VERTIEFUNGSSEMINAR TREFFEN SIE Fachpersonal aus Kommunen, Kreisen und Ländern, insbesondere den Verwaltungen für Wohnen, Soziales, Jugend, Familie, Integration und Stadtplanung; Fachpersonal der Wohlfahrtsverbände, der Freien Träger, der Kirchen; der Einrichtungen und Institutionen der Wohnungslosenhilfe; Rechtsanwälte, Wohnungsunternehmen, Mietervereine 8. MAI 2017 / 25. SEPTEMBER 2017 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Hilfen in Wohnungsnotfällen und bei Obdachlosigkeit I. Wohnungslosigkeit und Hilfen in Wohnungsnotfällen als gesellschaftliche Herausforderung a) Wohnungslosigkeit und Wohnungsnotfälle – Begriffsklärung b) Aktuelle Situation und Entwicklungstrends: • Lebenssituation der Wohnungslosen; Wohnungslosigkeit und Wohnungsnotfallhilfe als gesellschaftliche Herausforderung • Wohnungslosigkeit und Wohnungsnotfälle in Zahlen, Probleme der Erfassung und der Statistik • Neue Herausforderungen: Flüchtlinge, Zuwanderung c) Ursachen für Wohnungslosigkeit/Wohnungsnotfälle II. Rechtsgrundlagen, Akteure und Strukturen der Wohnungsnotfallhilfe a) Rechtsgrundlagen • Ordnungsrecht • § 22 Abs. 8 SGB II und § 36 SGB XII (Mietschuldenübernahme) • § 67f SGB XII (Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten), Durchführungsverordnung zu § 67f SGB XII b) Akteure der Wohnungsnotfallhilfe, Verantwortlichkeiten c) Strukturen der Wohnungsnotfallhilfe • Angebote der verschiedenen Akteure • Schnittstellen der Arbeit staatlicher und nicht-staatlicher Akteure (u.a. Jobcenter und soziale Träger) • Modell der zentralen Fachstelle zur Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit • Präventionsstellen • Strukturen in Großstädten und im ländlichen Raum • Integrierte Gesamthilfesysteme III.Wohnungsnotfallhilfe in der kommunalen Praxis – Moderierter Erfahrungsaustausch der Veranstaltungsteilnehmer IV.Ansätze für ein effizientes und innovatives System der Wohnungslosenhilfe a) Konsequenter Vorrang für präventive Maßnahmen b) Wesentliche Elemente und Voraussetzungen gelingender Prävention von Wohnungslosigkeit c) „Housing First“. Schnellstmögliche Beendigung eingetretener Wohnungslosigkeit d) Neue Wohnungsbeschaffungsstrategien, Zugang zu Wohnraum e) Neue Strukturen der Zusammenarbeit schaffen f) Vorhandene Mittel effizienter einsetzen g) Ressourcen – statt defizitorientierte Ansätze, Selbsthilfe fördern 09:30 Uhr 11:30 und 15:15 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr 16:30 Uhr Beginn der Veranstaltung Kaffeepausen Mittagessen Ende der Veranstaltung Hilfen in Wohnungsnotfällen und bei Obdachlosigkeit 씲 NS170901, Montag, 8. Mai 2017, Osnabrück 씲 BY170608, Montag, 25. September 2017, Aschaffenburg Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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