HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER RP176702 Mittwoch, 5. April 2017 InterCityHotel Mainz Binger Straße 21 55131 Mainz Telefon: 06131 58851-358 BW172518 Donnerstag, 6.April 2017 Filharmonie Kultur- und Kongresszentrum Filderstadt Tübinger Straße 40 70794 Filderstadt-Bernhausen Telefon: 0711 70976 -0 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59 3705 0198 0001 2098 16, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung und Getränke/ Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Seminar PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e.V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreise beschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Ver anstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Geschäftsstelle Rheinland-Pfalz Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-2 Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Baden-Württemberg Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0 Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Aktuelle Rechtsfragen der Gewährung von Bildungsund Teilhabeleistungen Mittwoch 5. April 2017 Mainz Donnerstag 6. April 2017 Filderstadt www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Während der Gesetzgeber im Jahr 2016 bei den Bildungs- und Teilhabeleistungen nur kleine Modifizierungen vorgenommen hat, entwickelt die Sozialrechtsprechung weitere Lösungen für praktische Umsetzungsprobleme verschiedener Einzelpakete der BuT-Regelungen, insbesondere bei der Lernförderung, der Schülerbeförderung und den Klassenfahrten. Noch keine Bindungswirkung haben interessant begründete erstinstanzliche Entscheidungen zur einzelfallbezogenen Aufstockung des Schulbedarfes als sog. Schulbefähigungskosten. Das Seminar thematisiert die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Bildungs- und Teilhabeleistungen, vor allem der Lernförderung, unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung und den Richtlinien und Arbeitshilfen der Bundesländer. Darüber hinaus bietet es ausreichend Raum zur Erörterung der örtlich unterschiedlichen Problemsichten. Gerne können Sie vorab bis zum 21. März 2017 Ihre Fragen an [email protected] senden. Diese werden dann an den Referenten weitergeleitet und in der Veranstaltung mit besprochen. PROGRAMMABLAUF Aktuelle Rechtsfragen der Gewährung von Bildungs- und Teilhabeleistungen 10:00 Uhr Beginn des Seminars Unter Einbeziehung der Fragen und Erfahrungen aus dem Teilnehmerkreis werden folgende Schwerpunkte behandelt: •• Rechtsaufsicht und Rechtsqualität der fachlichen Hinweise der Ländersozialministerien Dr. Jörg Tänzer Fachanwalt für Sozialrecht, Berlin. Er ist Dozent für Sozial-und Jugendhilferecht. Aktuelle Rechtsfragen der Gewährung von Bildungs- und Teilhabeleistungen RP176702, Mittwoch, 5. April 2017, Mainz BW172518, Donnerstag, 6. April 2017, Filderstadt Name, Vorname •• Zeitpunkt und Wirkung der Antragstellung Dienstbezeichnung •• Berechtigte Selbsthilfe: Vorleistungen und Amt / Abteilung •• Erstattung in Geld •• Leistungsbezieher nach dem AsylbLG IHR REFERENT HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN •• Lernförderung: Erforderlichkeit und Leistungserbringung TelefonE-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung •• Schülerbeförderung, Klassenfahrten und schulrechtliche Regelungen Amt / Abteilung •• Abwicklung sozialkultureller Teilhabeleistungen TelefonE-Mail •• BuT-Leistungen für junge Menschen mit Behinderungen Name, Vorname 16:30 Uhr AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der in den Städten, Gemeinden und Landkreisen für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes zuständigen (Sozial- und Jugend)ämter sowie Jobcenter Ende des Seminars 11:15 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr 15:00 bis 15:15 Uhr Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause Dienstbezeichnung Amt / Abteilung TelefonE-Mail Rechnungsadresse DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter und die Folgen ihrer Verletzung BW172521 am 25.4.17 in Karlsruhe BY170907 am 24.4.17 in München Referent: Dr. Jens Blüggel Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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