Drese: Kommunen erhalten mehr als 10 Mio. Euro zusätzlich für Kinderbetreuung Schwerin, 9. Dezember 2016 Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten im Jahr 2017 mehr als 10 Mio. Euro zusätzlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung. Sozialministerin Stefanie Drese hat die entsprechenden Verträge am Freitag unterzeichnet. Bei dem Geld handelt es sich um nicht verbrauchte Mittel, die ursprünglich für das vom Bundesverfassungsgericht gekippte Betreuungsgeld eingeplant waren. Nummer: 132 „Die Kommunen werden dadurch in die Lage versetzt, die frühkindliche Bildung weiter zu verbessern“, sagte Drese am Freitag. „Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ist es zu verdanken, dass die Mittel aus dem Betreuungsgeld vor Ort für die Kindertagesbetreuung eingesetzt werden können.“ Das Geld wird jeweils zu Hälfte an die Landkreise und die Wohnsitzgemeinden gezahlt. Die Höhe des Betrages ist abhängig von der Zahl der Kinder bis zu zehn Jahren im jeweiligen Kreis. Das Land macht in den jeweiligen Verträgen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten keine konkreten Vorgaben, wie das Geld im Einzelnen eingesetzt werden muss. Es ist lediglich festgeschrieben, dass die Mittel für die Kindertagesbetreuung eingesetzt werden müssen. Ein entsprechender Nachweis darüber muss dann bis Mitte 2018 erfolgt sein. Bereits im Jahr 2016 profitierten die Kommunen von diesen Mitteln und erhielten mehr als 4,5 Mio. Euro. Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern Werderstraße 124 19055 Schwerin Telefon: 0385/588-9003 Telefax: 0385/588-9709 E-Mail: [email protected] Internet: www.mv-regierung.de/sm V. i. S. d. P.: Christian Moeller Verteilung der Mittel an die Landkreise und kreisfreien Städte: Landkreis und kreisfreie Stadt Hansestadt Rostock Landeshauptstadt Schwerin LK LudwigslustParchim LK Mecklenburgische Seenplatte LK Nordwestmecklenburg LK Rostock LK VorpommernGreifswald LK VorpommernRügen Insgesamt Kinder im Alter von 010 Jahren am 31.12.2015 * Anteil in % Insgesamte Zuweisung an die Landkreise und kreisfreien Städte davon Anteil für die Wohnsitzgemeinden der Landkreise (50% von Spalte 4) 17.045 12,70 1.315.212,00 € 8.673 6,46 668.997,60 € 17.564 13,09 1.355.600,40 € 677.800,20 € 21.445 15,98 1.654.888,80 € 827.444,40 € 13.392 18.659 9,98 13,90 1.033.528,80 € 1.439.484,00 € 516.764,40 € 719.742,00 € 19.377 14,44 1.495.406,40 € 747.703,20 € 18.047 13,45 696.441,00 € 134.202 100,00 1.392.882,00 € 10.356.000,00 €
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