Drese: Kommunen erhalten mehr als 10 Mio. Euro zusätzlich für

Drese: Kommunen erhalten mehr als 10
Mio. Euro zusätzlich für Kinderbetreuung
Schwerin, 9. Dezember 2016
Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten im
Jahr 2017 mehr als 10 Mio. Euro zusätzlich für die
Verbesserung der Kindertagesbetreuung. Sozialministerin
Stefanie Drese hat die entsprechenden Verträge am
Freitag unterzeichnet. Bei dem Geld handelt es sich um
nicht verbrauchte Mittel, die ursprünglich für das vom
Bundesverfassungsgericht gekippte Betreuungsgeld
eingeplant waren.
Nummer: 132
„Die Kommunen werden dadurch in die Lage versetzt, die
frühkindliche Bildung weiter zu verbessern“, sagte Drese
am Freitag. „Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig
ist es zu verdanken, dass die Mittel aus dem
Betreuungsgeld vor Ort für die Kindertagesbetreuung
eingesetzt werden können.“
Das Geld wird jeweils zu Hälfte an die Landkreise und die
Wohnsitzgemeinden gezahlt. Die Höhe des Betrages ist
abhängig von der Zahl der Kinder bis zu zehn Jahren im
jeweiligen Kreis. Das Land macht in den jeweiligen
Verträgen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten
keine konkreten Vorgaben, wie das Geld im Einzelnen
eingesetzt werden muss. Es ist lediglich festgeschrieben,
dass die Mittel für die Kindertagesbetreuung eingesetzt
werden müssen. Ein entsprechender Nachweis darüber
muss dann bis Mitte 2018 erfolgt sein.
Bereits im Jahr 2016 profitierten die Kommunen von diesen
Mitteln und erhielten mehr als 4,5 Mio. Euro.
Ministerium für Soziales, Integration und
Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
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Telefax: 0385/588-9709
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Internet: www.mv-regierung.de/sm
V. i. S. d. P.: Christian Moeller
Verteilung der Mittel an die Landkreise und kreisfreien
Städte:
Landkreis und
kreisfreie Stadt
Hansestadt Rostock
Landeshauptstadt
Schwerin
LK LudwigslustParchim
LK Mecklenburgische
Seenplatte
LK
Nordwestmecklenburg
LK Rostock
LK VorpommernGreifswald
LK VorpommernRügen
Insgesamt
Kinder im
Alter von 010 Jahren
am
31.12.2015 *
Anteil
in %
Insgesamte
Zuweisung an
die Landkreise
und
kreisfreien
Städte
davon
Anteil für die
Wohnsitzgemeinden
der
Landkreise
(50% von
Spalte 4)
17.045
12,70
1.315.212,00 €
8.673
6,46
668.997,60 €
17.564
13,09
1.355.600,40 €
677.800,20 €
21.445
15,98
1.654.888,80 €
827.444,40 €
13.392
18.659
9,98
13,90
1.033.528,80 €
1.439.484,00 €
516.764,40 €
719.742,00 €
19.377
14,44
1.495.406,40 €
747.703,20 €
18.047
13,45
696.441,00 €
134.202
100,00
1.392.882,00 €
10.356.000,00
€