Landkreis Rostock erhält rund 580.000 Euro für Kindertagesbetreuung Der Landkreis Rostock erhält zusätzliches Geld für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung. 579.665,48 Euro werden aus den ursprünglich für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mitteln zur Verfügung gestellt. Einen entsprechenden Vertrag haben das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und der Landkreis unterzeichnet. Mehr fast 330.000 Euro davon kommen den Gemeinden zu Gute, um die Kosten für zusätzliche Kitaplätze abzufedern. Schwerin, 23. Juni 2016 Nummer: 073 „Die Qualität in der Kindertagesbetreuung kann mit den zusätzlichen Mitteln gesteigert werden.“, sagte Sozialministerin Birgit Hesse am Donnerstag in Schwerin. „Die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichten sich, das Geld gezielt für die Kinder auszugeben. Das kommt Kindern und Eltern zu Gute.“ Insgesamt erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr mehr als 4,5 Mio. Euro aus dem nicht verbrauchten Betreuungsgeld. Im Jahr 2017 stehen den Landkreisen und kreisfreien Städten 10,356 Mio. Euro und 2018 dann 11,64 Mio. Euro zur Verfügung. Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Juli 2015, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstoße. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hatte daraufhin durchgesetzt, dass die Mittel den Ländern zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt werden. Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Werderstraße 124 19055 Schwerin Bereits in den vergangenen Wochen hat das Sozialministerium entsprechende Verträge mit den Städten Schwerin und Rostock sowie dem Landkreis VorpommernGreifswald unterzeichnet. Weitere Landkreise werden folgen. Telefon: 0385/588-9003 Telefax: 0385/588-9709 E-Mail: [email protected] Internet: www.mv-regierung.de/sm V. i. S. d. P.: Christian Moeller 2 Die Mittel werden in Mecklenburg-Vorpommern wie folgt den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt: Landkreis/kreisfreie Stadt Zusätzliche Mittel für örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zusätzliche Mittel an die Landkreise für die Wohnsitzgemeinde Insgesamte Zuweisung an den Landkreis bzw. kreisfreie Stadt Schwerin Hansestadt Rostock Ludwigslust-Parchim Nordwestmecklenburg Vorpommern-Rügen VorpommernGreifswald Meckl. Seenplatte LK Rostock MV insgesamt 138.546,22 € 309.561,08 € 282.878,58 € 221.569,57 € 303.529,04 € 318.860,05 € 258.481,10 € 695.304,90 € 209.378,96 € 128.777,32 € 204.283,45 € 395.596,53 € 397.027,32 € 1.004.865,98 € 492.257,54 € 350.346,90 € 507.812,49 € 714.456,58 € 362.569,76 € 329.985,70 € 2.267.500,00 € 125.997,96 € 249.679,78 € 2.267.500,00 € 488.567,72 € 579.665,48 € 4.535.000,00 €
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