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Landkreis Rostock erhält rund 580.000
Euro für Kindertagesbetreuung
Der Landkreis Rostock erhält zusätzliches Geld für die
Verbesserung der Kindertagesbetreuung. 579.665,48 Euro
werden aus den ursprünglich für das Betreuungsgeld
vorgesehenen Mitteln zur Verfügung gestellt. Einen
entsprechenden Vertrag haben das Ministerium für Arbeit,
Gleichstellung und Soziales und der Landkreis
unterzeichnet. Mehr fast 330.000 Euro davon kommen den
Gemeinden zu Gute, um die Kosten für zusätzliche
Kitaplätze abzufedern.
Schwerin, 23. Juni 2016
Nummer: 073
„Die Qualität in der Kindertagesbetreuung kann mit den
zusätzlichen Mitteln gesteigert werden.“, sagte
Sozialministerin Birgit Hesse am Donnerstag in Schwerin.
„Die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichten sich,
das Geld gezielt für die Kinder auszugeben. Das kommt
Kindern und Eltern zu Gute.“
Insgesamt erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte in
Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr mehr als 4,5
Mio. Euro aus dem nicht verbrauchten Betreuungsgeld. Im
Jahr 2017 stehen den Landkreisen und kreisfreien Städten
10,356 Mio. Euro und 2018 dann 11,64 Mio. Euro zur
Verfügung.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Juli 2015, dass
das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstoße.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hatte
daraufhin durchgesetzt, dass die Mittel den Ländern zur
Verbesserung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung
gestellt werden.
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung
und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Bereits in den vergangenen Wochen hat das
Sozialministerium entsprechende Verträge mit den Städten
Schwerin und Rostock sowie dem Landkreis VorpommernGreifswald unterzeichnet. Weitere Landkreise werden
folgen.
Telefon: 0385/588-9003
Telefax: 0385/588-9709
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.mv-regierung.de/sm
V. i. S. d. P.: Christian Moeller
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Die Mittel werden in Mecklenburg-Vorpommern wie folgt
den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung
gestellt:
Landkreis/kreisfreie
Stadt
Zusätzliche
Mittel für
örtliche Träger
der öffentlichen
Jugendhilfe
Zusätzliche Mittel
an die Landkreise
für die
Wohnsitzgemeinde
Insgesamte
Zuweisung an
den Landkreis
bzw. kreisfreie
Stadt
Schwerin
Hansestadt Rostock
Ludwigslust-Parchim
Nordwestmecklenburg
Vorpommern-Rügen
VorpommernGreifswald
Meckl. Seenplatte
LK Rostock
MV insgesamt
138.546,22 €
309.561,08 €
282.878,58 €
221.569,57 €
303.529,04 €
318.860,05 €
258.481,10 €
695.304,90 €
209.378,96 €
128.777,32 €
204.283,45 €
395.596,53 €
397.027,32 €
1.004.865,98 €
492.257,54 €
350.346,90 €
507.812,49 €
714.456,58 €
362.569,76 €
329.985,70 €
2.267.500,00 €
125.997,96 €
249.679,78 €
2.267.500,00 €
488.567,72 €
579.665,48 €
4.535.000,00 €