Land zahlt mehr als 4,5 Mio. Euro zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung Die Landesregierung zahlt für das Jahr 2016 zusätzlich 4,535 Mio. Euro zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung an die Kommunen aus. 50 Prozent des Geldes erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte und 50 Prozent die jeweiligen Wohnsitzgemeinden. Die Mittel stammen aus dem vom Bund nicht mehr benötigten Betreuungsgeld. Schwerin, 23. März 2016 Nummer: 036 „Die Zuweisungen sind zweckgebunden für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, Nikolaus Voss, am Mittwoch. „Das Land macht bewusst keine Vorgaben, wie die Mittel konkret eingesetzt werden. Das kann und soll vor Ort in den Landkreisen und kreisfreien Städten entschieden werden.“ Voss kündigte an, dass im Jahr 2017 den Kommunen 10,356 Mio. Euro und 2018 dann 11,64 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Juli 2015, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstoße. Bundesfamilienministerin Schwesig hatte daraufhin durchgesetzt, dass die Mittel den Ländern zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt werden. Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Werderstraße 124 19055 Schwerin Telefon: 0385/588-9003 Telefax: 0385/588-9709 E-Mail: [email protected] Internet: www.mv-regierung.de/sm V. i. S. d. P.: Christian Moeller 2 Die Mittel werden in Mecklenburg-Vorpommern wie folgt den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt: Landkreis/kreisfreie Stadt Zusätzliche Mittel für örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zusätzliche Mittel an die Landkreise für die Wohnsitzgemeinde Insgesamte Zuweisung an den Landkreis bzw. kreisfreie Stadt Schwerin Hansestadt Rostock Ludwigslust-Parchim Nordwestmecklenburg Vorpommern-Rügen VorpommernGreifswald Meckl. Seenplatte LK Rostock MV insgesamt 138.546,22 € 309.561,08 € 282.878,58 € 221.569,57 € 303.529,04 € 318.860,05 € 258.481,10 € 695.304,90 € 209.378,96 € 128.777,32 € 204.283,45 € 395.596,53 € 397.027,32 € 1.004.865,98 € 492.257,54 € 350.346,90 € 507.812,49 € 714.456,58 € 362.569,76 € 329.985,70 € 2.267.500,00 € 125.997,96 € 249.679,78 € 2.267.500,00 € 488.567,72 € 579.665,48 € 4.535.000,00 €
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