Land zahlt mehr als 4,5 Mio. Euro zur Verbesserung der

Land zahlt mehr als 4,5 Mio. Euro zur
Verbesserung der Kindertagesbetreuung
Die Landesregierung zahlt für das Jahr 2016 zusätzlich
4,535 Mio. Euro zur Verbesserung der
Kindertagesbetreuung an die Kommunen aus. 50 Prozent
des Geldes erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte
und 50 Prozent die jeweiligen Wohnsitzgemeinden. Die
Mittel stammen aus dem vom Bund nicht mehr benötigten
Betreuungsgeld.
Schwerin, 23. März 2016
Nummer: 036
„Die Zuweisungen sind zweckgebunden für die
Verbesserung der Kindertagesbetreuung“, sagte der
Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und
Soziales, Nikolaus Voss, am Mittwoch. „Das Land macht
bewusst keine Vorgaben, wie die Mittel konkret eingesetzt
werden. Das kann und soll vor Ort in den Landkreisen und
kreisfreien Städten entschieden werden.“ Voss kündigte an,
dass im Jahr 2017 den Kommunen 10,356 Mio. Euro und
2018 dann 11,64 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Juli 2015, dass
das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstoße.
Bundesfamilienministerin Schwesig hatte daraufhin
durchgesetzt, dass die Mittel den Ländern zur
Verbesserung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung
gestellt werden.
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung
und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124
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Telefon: 0385/588-9003
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V. i. S. d. P.: Christian Moeller
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Die Mittel werden in Mecklenburg-Vorpommern wie folgt
den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung
gestellt:
Landkreis/kreisfreie
Stadt
Zusätzliche
Mittel für
örtliche Träger
der öffentlichen
Jugendhilfe
Zusätzliche Mittel
an die Landkreise
für die
Wohnsitzgemeinde
Insgesamte
Zuweisung an
den Landkreis
bzw. kreisfreie
Stadt
Schwerin
Hansestadt Rostock
Ludwigslust-Parchim
Nordwestmecklenburg
Vorpommern-Rügen
VorpommernGreifswald
Meckl. Seenplatte
LK Rostock
MV insgesamt
138.546,22 €
309.561,08 €
282.878,58 €
221.569,57 €
303.529,04 €
318.860,05 €
258.481,10 €
695.304,90 €
209.378,96 €
128.777,32 €
204.283,45 €
395.596,53 €
397.027,32 €
1.004.865,98 €
492.257,54 €
350.346,90 €
507.812,49 €
714.456,58 €
362.569,76 €
329.985,70 €
2.267.500,00 €
125.997,96 €
249.679,78 €
2.267.500,00 €
488.567,72 €
579.665,48 €
4.535.000,00 €