Die Firma WindmühlenKontor GmbH - Landkreis Hameln

Öffentliche Bekanntmachung gem. § 3a Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Firma WindmühlenKontor GmbH & Co. KG, Schwarze Twete 4, 32657 Lemgo beantragte am
26.10.2016 einen Bescheid gem. § 4 i.V.m. § 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) hinsichtlich
der Errichtung und des Betriebes von 1 Windenergieanlage (WEA). Bei der betr. WEA handelt es sich
um Anlagen des Typs Enercon E-53 mit einer Nabenhöhe von 60 m und einem Rotordurchmesser
von 52,90 m. Die Nennleistung der WEA beträgt 800 kW. Standort der Anlage ist Bad Pyrmont, Gemarkungen Neersen (Flur 18). Im direkten Umfeld der beantragten Anlagen sind zurzeit 10 weitere
Anlagen zu berücksichtigen.
Die Anlage ist genehmigungspflichtig nach dem BImSchG i.V.m. der 4. Verordnung zur Durchführung
des BImSchG (4. BImSchV), Anhang 1, Ziff. 1.6.2. Gemäß § 3c Abs. 1 Satz 1 UVPG i.V.m. Anlage 1
UVPG, Nr. 1.6.2, Spalte 2 („S“) besteht für das Vorhaben die Verpflichtung zu einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen eines Verfahrens auf Erteilung eines Genehmigungsbescheides.
Die Vorprüfung der entscheidungserheblichen Unterlagen und Informationen zu dem Vorhaben hat
ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, weil erhebliche negative
Einwirkungen auf die genannten Standortfaktoren nur in geringem Maße zu erwarten sind.
Dieses Ergebnis wird hiermit gem. § 3a UVPG bekannt gemacht. Die Feststellung ist nicht selbständig
anfechtbar.
Hameln, den 29.11.2016
Landkreis Hameln-Pyrmont
Der Landrat
Dezernat 5 - Umwelt, Erneuerbare Energien, Wirtschaft
- Umweltamt Az. 52.52.44-710/3-08/16/04_41
Im Auftrag
Karl Holweg