TERMIN, ORT, DAUER PLZ/Ort BY170914 Dienstag, 24. Januar 2017 NH Hotel Deutscher Kaiser Arnulfstraße 2 80335 München Telefon: 089/ 54 53 0 BW172528 Mittwoch, 25. Januar 2017 AkademieHotel Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V. Am Rüppurrer Schloß 40 76199 Karlsruhe Telefon: 0721 9898-0 HE173705 Donnerstag, 26. Januar 2017 InterCityHotel Frankfurt Airport Am Luftbrückendenkmal 1 60549 Frankfurt am Main Telefon: 069 69 709-606 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 Uhr Straße Institution Name Absender: HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TEILNAHMEGEBÜHREN 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59 3705 0198 0001 2098 16, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Seminar Aufhebungs- und Erstattungsbescheide im SGB II ANMELDUNG / ABMELDUNG vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Geschäftsstelle Bayern Rosenbuschstr. 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30 Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Baden-Württemberg Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0 Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Hessen Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-1 Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Dienstag 24. Januar 2017 München Mittwoch 25. Januar 2017 Karlsruhe Donnerstag 26. Januar 2017 Frankfurt am Main Titelmotiv: © Harald07 - Fotolia.com vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e.V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Aufhebungs- und Erstattungsbescheide in der Grundsicherung erweisen sich häufig als in besonderem Maße fehleranfällig und haben daher meist vor den Sozialgerichten selbst dann keinen Bestand, wenn an sich feststeht, dass es – durch das Verhalten des Grundsicherungsempfängers – zu erheblichen Überzahlungen gekommen ist. Besondere Probleme bereiten der Bestimmtheitsgrundgrundsatz (§ 33 SGB X) sowie der korrekte Erlass von Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden gegenüber Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft. Im Seminar werden die wichtigsten Probleme erörtert, die sich bei dem Erlass von Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden ergeben. Hierbei wird auch auf die Veränderungen eingegangen, die sich durch das SGB II-Rechtsvereinfachungsgesetz vom 26.7.2016 ergeben haben. Insbesondere werden erörtert: •• Die allgemeinen und besonderen Rücknahmevoraussetzungen nach den § 45 und § 48 SGB X, einschließlich der wichtigen Verweisung in § 40 Abs. 2 Nr. 3 SGB II •• Die Anforderungen nach dem Bestimmtheitsgebot des § 33 SGB X an Aufhebungs- und Erstattungsbescheide •• Die vorläufige Leistungsbewilligung nunmehr nach § 41a SGB II •• Heilungsmöglichkeiten nach § 41 SGB X •• Anforderungen an Erstattungsbescheide •• Der Fortfall des sog. Wohngeldausgleichs nach § 40 Abs. 9 SGB II zum 1.1.2017. Zusätzlich wird auf die Erlassmöglichkeiten nach § 44 SGB II, die Realisierung des Erstattungsanspruchs durch Aufrechnung (§ 43 SGB II) – einschließlich der dortigen Änderungen durch das Rechtsvereinfachungsgesetz – und die Besonderheiten bei Privatinsolvenz des Erstattungspflichtigen eingegangen. Im Rahmen des Seminars wird auch eine ‚Checkliste’ für den Erlass (korrekter) Aufhebungs- und Erstattungsbescheide vorgestellt. 24.1.2017 / 25.1.2017 / 26.1.2017 Aufhebungs- und Erstattungsbescheide im SGB II 09:30 Uhr Beginn des Seminars 1.Aufhebungsbescheid • Rücknahme nach § 45 SGB X oder Aufhebung nach § 48 SGB X – Rücknahme nach § 45 SGB X (Rücknahmevoraussetzungen/Beweislast/Anhörung/Fristen) – Aufhebung nach § 48 SGB X (Aufhebungsvoraussetzungen/Sonderfälle nach § 48 Abs. 2 u. 3 SGB X) • Saldierungsverbot • Bestimmtheit, auch in der Bedarfsgemeinschaft (§ 33 SGB X) • Umdeutung (§ 43 SGB X)/Heilung (§ 41 SGB X) • vorläufige Leistungsbewilligung nach § 41a SGB II 2.Erstattungsbescheid (§ 50 SGB X) • Verbindungsgebot (§ 50 Abs. 3 Satz 2 SGB X) • Individualisierung des Erstattungsanspruchs auch in der Bedarfs gemeinschaft • Erstattung von Gutscheinen (§ 40 Abs. 6 SGB X) • Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB analog 3.Erlassmöglichkeit (§ 44 SGB II) 4. Aufrechnung (§ 43 SGB II) (Aufrechnungsvoraussetzungen/Höhe/Form/Dauer der Aufrechnung) 5.Privatinsolvenz/Pfändungsschutzkonto IHR REFERENT Prof. Dr. Volkert Petersen Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen a. D. Seit 2002 ist er zum Honorarprofessor bestellt worden. HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Aufhebungs- und Erstattungsbescheide im SGB II BY170914, Dienstag, 24. Januar 2017, München BW172528, Mittwoch, 25. Januar 2017, Karlsruhe HE173705, Donnerstag, 26. Januar 2017, Frankfurt Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung TelefonE-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung TelefonE-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung TelefonE-Mail 6.Wirkung von Rechtsbehelfen 16:00 Uhr Ende des Seminars 10:45 bis 11:00 Uhr Kaffepause 12:30 bis 13:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen 14:45 bis 15:00 Uhr Kaffepause Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Leitende Mitarbeiter/innen und Sachbearbeiter(innen) aus den Leistungsbereichen der Jobcenter (gemeinsamen Einrichtungen und optierende Leistungsträger) E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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