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TERMIN, ORT, DAUER
PLZ/Ort
BY170914
Dienstag, 24. Januar 2017
NH Hotel Deutscher Kaiser
Arnulfstraße 2
80335 München
Telefon: 089/ 54 53 0
BW172528
Mittwoch, 25. Januar 2017
AkademieHotel
Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V.
Am Rüppurrer Schloß 40
76199 Karlsruhe
Telefon: 0721 9898-0
HE173705
Donnerstag, 26. Januar 2017
InterCityHotel Frankfurt Airport
Am Luftbrückendenkmal 1
60549 Frankfurt am Main
Telefon: 069 69 709-606
Beginn: 09:30 Uhr
Ende: 16:00 Uhr
Straße
Institution
Name
Absender:
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt
der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der
Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59 3705
0198 0001 2098 16, BIC: COLSDE33XXX
unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen
enthalten.
Seminar
Aufhebungs- und
Erstattungsbescheide
im SGB II
ANMELDUNG / ABMELDUNG
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Geschäftsstelle Bayern
Rosenbuschstr. 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30
Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0
Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Hessen
Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-1
Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Dienstag
24. Januar 2017
München
Mittwoch
25. Januar 2017
Karlsruhe
Donnerstag
26. Januar 2017
Frankfurt am Main
Titelmotiv: © Harald07 - Fotolia.com
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/­28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den
vhw e.V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030
390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreise­beschreibung sowie eine
Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu
zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn
in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier
Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch
Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall
sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Ver­anstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weiter­gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Aufhebungs- und Erstattungsbescheide in der Grundsicherung erweisen sich
häufig als in besonderem Maße fehleranfällig und haben daher meist vor den
Sozialgerichten selbst dann keinen Bestand, wenn an sich feststeht, dass es
– durch das Verhalten des Grundsicherungsempfängers – zu erheblichen
Überzahlungen gekommen ist. Besondere Probleme bereiten der Bestimmtheitsgrundgrundsatz (§ 33 SGB X) sowie der korrekte Erlass von Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden gegenüber Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft.
Im Seminar werden die wichtigsten Probleme erörtert, die sich bei dem Erlass von Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden ergeben. Hierbei wird
auch auf die Veränderungen eingegangen, die sich durch das SGB II-Rechtsvereinfachungsgesetz vom 26.7.2016 ergeben haben. Insbesondere werden
erörtert:
•• Die allgemeinen und besonderen Rücknahmevoraussetzungen nach den
§ 45 und § 48 SGB X, einschließlich der wichtigen Verweisung in § 40
Abs. 2 Nr. 3 SGB II
•• Die Anforderungen nach dem Bestimmtheitsgebot des § 33 SGB X an
Aufhebungs- und Erstattungsbescheide
•• Die vorläufige Leistungsbewilligung nunmehr nach § 41a SGB II
•• Heilungsmöglichkeiten nach § 41 SGB X
•• Anforderungen an Erstattungsbescheide
•• Der Fortfall des sog. Wohngeldausgleichs nach § 40 Abs. 9 SGB II zum
1.1.2017.
Zusätzlich wird auf die Erlassmöglichkeiten nach § 44 SGB II, die Realisierung des Erstattungsanspruchs durch Aufrechnung (§ 43 SGB II) – einschließlich der dortigen Änderungen durch das Rechtsvereinfachungsgesetz
– und die Besonderheiten bei Privatinsolvenz des Erstattungspflichtigen eingegangen.
Im Rahmen des Seminars wird auch eine ‚Checkliste’ für den Erlass (korrekter) Aufhebungs- und Erstattungsbescheide vorgestellt.
24.1.2017 / 25.1.2017 / 26.1.2017
Aufhebungs- und Erstattungsbescheide im SGB II
09:30 Uhr Beginn des Seminars
1.Aufhebungsbescheid
• Rücknahme nach § 45 SGB X oder Aufhebung nach
§ 48 SGB X
– Rücknahme nach § 45 SGB X
(Rücknahmevoraussetzungen/Beweislast/Anhörung/Fristen)
– Aufhebung nach § 48 SGB X
(Aufhebungsvoraussetzungen/Sonderfälle nach
§ 48 Abs. 2 u. 3 SGB X)
• Saldierungsverbot
• Bestimmtheit, auch in der Bedarfsgemeinschaft (§ 33 SGB X)
• Umdeutung (§ 43 SGB X)/Heilung (§ 41 SGB X)
• vorläufige Leistungsbewilligung nach § 41a SGB II
2.Erstattungsbescheid (§ 50 SGB X)
• Verbindungsgebot (§ 50 Abs. 3 Satz 2 SGB X)
• Individualisierung des Erstattungsanspruchs auch in der Bedarfs­
gemeinschaft
• Erstattung von Gutscheinen (§ 40 Abs. 6 SGB X)
• Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB analog
3.Erlassmöglichkeit (§ 44 SGB II)
4. Aufrechnung (§ 43 SGB II)
(Aufrechnungsvoraussetzungen/Höhe/Form/Dauer der Aufrechnung)
5.Privatinsolvenz/Pfändungsschutzkonto
IHR REFERENT
Prof. Dr. Volkert Petersen
Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen a. D. Seit 2002 ist er zum Honorarprofessor bestellt worden.
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Aufhebungs- und Erstattungsbescheide im SGB II
…… BY170914, Dienstag, 24. Januar 2017, München
…… BW172528, Mittwoch, 25. Januar 2017, Karlsruhe
…… HE173705, Donnerstag, 26. Januar 2017, Frankfurt
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
TelefonE-Mail
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Dienstbezeichnung
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6.Wirkung von Rechtsbehelfen
16:00 Uhr Ende des Seminars
10:45 bis 11:00 Uhr Kaffepause
12:30 bis 13:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen
14:45 bis 15:00 Uhr Kaffepause
Rechnungsadresse
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Leitende Mitarbeiter/innen und Sachbearbeiter(innen) aus den Leistungsbereichen der Jobcenter (gemeinsamen Einrichtungen und optierende
Leistungsträger)
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Datum
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Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de