V orabfassung - wird durch die lektorierte V ersion ersetzt.

Deutscher Bundestag
Drucksache
18. Wahlperiode
18/11247
20.02.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst,
Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11062 –
Leiharbeit und Werkverträge in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und
Behörden
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Zahl der Leiharbeitsverhältnisse hat sich in den vergangenen zwanzig Jah­
ren deutlich erhöht. Der Bund selbst, seine Bundesministerien, nachgelagerten
Ämter und Behörden spielten dabei eine zentrale Rolle.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage muss auf verschiedene Datenquellen zu­
rückgegriffen werden, da nicht alle gestellten Fragen aus einer einheitlichen Da­
tenquelle heraus beantwortet werden können. Es werden Daten der Personal­
standstatistik des Statistischen Bundesamtes und der Statistik der Bundesagentur
für Arbeit genutzt, sowie Daten, die zur Beantwortung dieser und weiterer Klei­
ner Anfragen in der unmittelbaren Bundesverwaltung erhoben wurden, weil sta­
tistische Angaben über die Beschäftigung in Form von Leiharbeitsverhältnissen
nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von der Bundesregierung nicht zent­
ral erhoben werden. Die im Rahmen der Anfragen in der unmittelbaren Bundes­
verwaltung erhobenen Daten geben die Ergebnisse wieder, die dort in der Kürze
der Zeit ermittelbar waren.
1.
Wie hoch war im Zeitraum von 2007 bis 2016 die Zahl und der Anteil der in
den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden ein­
gesetzten Leiharbeitskräfte, und wie stellen sich jeweils die Anteile im Ver­
gleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben
sowie nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechen­
den Bundesämtern bzw. -behörden und Instituten aufschlüsseln)?
Auf die in der Antwort zu Frage 1 beigefügte Anlage 1 wird verwiesen.
Hinsichtlich der Zahl der in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in
den Bundesbehörden eingesetzten Leiharbeitskräfte gibt die Anlage 1 für die
Jahre 2007 und 2008 die Angaben aus der Antwort der Bundesregierung zu
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. Februar 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/11247
–2–
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksa­
che 16/11327, für das Jahr 2009 die Angaben aus der Antwort der Bundesregie­
rung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestags­
drucksache 17/588, für das Jahr 2010 die Angaben aus der Antwort der Bundes­
regierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundes­
tagsdrucksache 17/4411, für das Jahr 2011 die Angaben aus der Antwort der Bun­
desregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bun­
destagsdrucksache 17/8420, für das Jahr 2012 die Angaben aus der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/12043, für das Jahr 2013 die Angaben aus der Antwort
der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜND­
NIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/14311 und für die Jahre
2014 und 2015 die Angaben aus der Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestags­
drucksache 18/7272 wieder. Für das Jahr 2016 werden Daten verwendet, die im
Rahmen der eigens vorgenommenen Befragung in der unmittelbaren Bundesver­
waltung erhoben wurden.
Der Anteil der eingesetzten Leiharbeitskräfte wird durch diese per Ressortabfra­
gen erhobenen Anzahlen der Leiharbeitskräfte einerseits und die einzelplanba­
sierten Beschäftigtenzahlen der Personalstandstatistik des Statistischen Bundes­
amtes andererseits berechnet. Die aus den verwendeten Datenquellen ermittelten
Daten sind wegen unterschiedlicher Erhebungsmethoden nicht vollständig mitei­
nander vergleichbar, da u. a. unterschiedliche Stichtage verwendet werden. Eine
Anteilsberechnung allein an Hand der in der Bundesverwaltung vorliegenden Da­
ten ist für den kompletten angefragten Zeitraum nicht möglich, weil die in der
Bundesregierung eingesetzten Personal- und Stellenmanagementsysteme aus
Gründen des Datenschutzes Personendaten nur begrenzt vorhalten. Eine Anteils­
berechnung allein an Hand der Personalstandstatistik des Statistischen Bundes­
amtes ist ebenfalls nicht möglich, weil in dieser Statistik Leiharbeitskräfte nicht
erhoben werden. Die Daten zum Stichtag 30. Juni 2015 sind in der Personalstand­
statistik des Statistischen Bundesamtes die aktuellsten Daten. Für die Anteilsbe­
rechnung für das Jahr 2016 wird deshalb auf die im Rahmen der Ressortabfrage
ermittelten Beschäftigtenzahlen zurückgegriffen. Für das Jahr 2016 liegt dem­
nach der Anteil an Leiharbeitskräften bei 0,21 Prozent.
Hinsichtlich der Frage, wie sich jeweils die Anteile im Vergleich zur Gesamtwirt­
schaft darstellen, wird auf Anlage 2 verwiesen. Diese gibt Daten der Statistik der
Bundesagentur für Arbeit wieder. Die Statistik der Arbeitnehmerüberlassung ba­
siert ab Berichtsjahr 2013 auf den Meldungen zur Sozialversicherung. Sie ist da­
mit Bestandteil der Beschäftigungsstatistik. Dies ermöglicht eine kombinierte
Auswertung mit allen Merkmalen der Beschäftigungsstatistik. Vor Berichtsjahr
2013 war eine direkte Auswertung der Leiharbeitnehmer aus der Beschäftigungs­
statistik nicht möglich; näherungsweise wurden die Beschäftigten bei Betrieben
mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in der Arbeitnehmerüberlassung herangezo­
gen. Nachteil dabei war, dass so auch das Stammpersonal mit berücksichtigt
wurde. Die Beantwortung bezieht sich aus Gründen der Vergleichbarkeit nur auf
die direkte Auswertung der Leiharbeitnehmer aus der Beschäftigungsstatistik,
weshalb die Zeitreihe erst ab 2013 beginnt. Zuletzt (Juni 2016) lag der Anteil der
Leiharbeitnehmer an allen (sozialversicherungspflichtig und ausschließlich ge­
ringfügig) Beschäftigten bei 2,8 Prozent und damit deutlich über dem durch die
Ressortabfrage ermittelten Anteil in der unmittelbaren Bundesverwaltung
(0,21 Prozent). Betrachtet man nur die sozialversicherungspflichtig Beschäftig­
ten, so wird für den Anteil der Leiharbeitnehmer in der Gesamtwirtschaft ein Wert
von 3 Prozent ausgewiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2.
Drucksache 18/11247
–3–
Wie setzen sich die Beschäftigten in den Bundesministerien und Bundes­
ämtern bzw. Bundesbehörden insgesamt nach Geschlecht, Alter, Behinde­
rung, Staatsangehörigkeit zusammen, und wie ist die Verteilung der ent­
sprechenden in Leiharbeit Beschäftigten (bitte nach Bundeskanzleramt und
Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden
und Instituten aufschlüsseln)?
Bezüglich der Frage, wie sich die Beschäftigten in den Bundesministerien und
Bundesämtern bzw. Bundesbehörden insgesamt nach Geschlecht, Alter, Behin­
derung, Staatsangehörigkeit zusammensetzen, wird auf die Antwort der Bundes­
regierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundes­
tagsdrucksache 18/11087 vom 6. Februar 2017 verwiesen. Hinsichtlich der
Leiharbeitskräfte wird auf die beigefügte Anlage 3 verwiesen. Hierfür wurden
Daten genutzt, die zur Beantwortung dieser Kleinen Anfragen durch eine Abfrage
der unmittelbaren Bundesverwaltung erhoben wurden.
3.
Wie hoch werden die Zahl und der Anteil der Leiharbeitskräfte nach aktuel­
ler Planung im Jahr 2017 liegen?
Es sind keine signifikanten Veränderungen gegenüber dem Jahr 2016 zu erwar­
ten; das Auswärtige Amt plant, im Jahr 2017 keine Leiharbeitskräfte einzusetzen.
4.
Welche personalwirtschaftlichen Vorgaben gibt es derzeit in den Bundesmi­
nisterien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden für den Einsatz
von Leiharbeitskräften (bitte die Vorgaben nach Bundeskanzleramt und
Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden
und Instituten aufschlüsseln)?
Zur Erstellung der Antwort wurde eine Abfrage der unmittelbaren Bundesverwal­
tung durchgeführt. Demnach gibt es derzeit für den Einsatz von Leiharbeitskräf­
ten folgende personalwirtschaftliche Vorgaben:
Ressort
AA
Beschreibung etwaiger perso­
nalwirtschaftlicher Vorgaben
-
wo gere­
gelt
-
für welchen Be­
reich geregelt
-
Anmerkungen
Einsätze von Leiharbeitskräften
werden nur in seltenen Ausnahme­
fällen nach Prüfung der Notwen­
digkeit und für begrenzte Zeit­
räume in möglichst kleinem Um­
fang gebilligt. Vorübergehender
Personalmehrbedarf, befristeter
Sonderbedarf an speziellen Fach­
kenntnissen sowie außerplanmä­
ßige Vakanzen werden weit über­
wiegend anderweitig mit regulären
Personalmaßnahmen durch den
Einsatz eigenen Personals über­
brückt (Abordnungen, Vertretungs­
regeln, Überstundenanordnungen,
befristet Beschäftigte etc.)
Drucksache 18/11247
Ressort
BMVg
BMAS
BMAS
–4–
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschreibung etwaiger perso­
nalwirtschaftlicher Vorgaben
Über die jährlichen Vorgaben
des BMF zur Buchung der Aus­
gaben aufgrund von Arbeitneh­
merüberlassungsverträgen (Leih­
arbeit) bei den einschlägigen Ti­
teln der Hauptgruppe 4 (siehe
BMF II A 2 - H 1200/16/10027,
DOK 2016/1096798 vom 20. De­
zember 2016) bestehen keine
personalwirtschaftlichen Vorga­
ben.
wo gere­
gelt
-
für welchen Be­
reich geregelt
-
Anmerkungen
- Bezahlung nach Equal Pay
- Einhaltung Arbeitsschutz
- Verschwiegenheitsklausel
AN-Über­
lassungs­
vertrag
gilt für alle Berei­
che
Andere Möglichkeiten zur De­
ckung des Personalbedarfs haben
Vorrang. Leiharbeitnehmer werden
nur ausnahmsweise eingesetzt.
Ein Einsatz von Leiharbeitskräf­
ten käme lediglich für ausge­
wöhnliche Ausnahmesituationen
in Frage, wenn beispielsweise
kurzfristig umfangreiche zusätz­
liche Aufgaben zugewiesen wer­
den würden, ohne dass entspre­
chende eigene Personalkapazitä­
ten zeitnah aufgebaut werden
könnten.
Interne
Festlegung
Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin
(BAuA)
Andere Möglichkeiten zur De­
ckung des Personalbedarfs haben
Vorrang:
- Aufgabenkritik
- Beschäftigung eigenen Personals
- Umschichtung von Personalkapa­
zitäten usw.
In Ausnahmefällen zur Überbrü­
ckung von Vakanzen bis zum
Abschluss von Einstellungsver­
fahren.
Verwal­
tungspra­
xis
BMEL
-
Der Einsatz von Leiharbeitskräf­
ten erfolgt zur Deckung kurzfris­
tiger Personalengpässe bzw. zur
Überbrückung von Vakanzen bei
Nachbesetzungen, die mit haus­
eigenem Personal nicht abge­
deckt werden können. Nach ei­
nem Einsatz von 3 Monaten sind
Leiharbeitskräfte berechtigt, sich
auf interne Stellenausschreibun­
gen zu bewerben.
k.A.
BMG
-
-
-
-
Der Einsatz von Leiharbeitskräften
erfolgt nur im Ausnahmefall. Es
gibt hierzu keine personalwirt­
schaftlichen Vorgaben.
Zur Kompensation in der Regel
kurzzeitiger und kurzfristiger Be­
lastungsspitzen/Personalengpässe
in den Truppenküchen kommt als
ultima ratio Zeitarbeit zum Tragen.
Vorrangig vor der Anforderung
von Zeitarbeit werden interne
Kompensationsmaßnahmen geprüft
und – so-weit möglich – ergriffen.
Von dieser Möglichkeit musste
allerdings noch kein Gebrauch
gemacht werden.
- Bezahlung nach Equal Pay
- Einhaltung Arbeitsschutz
- Verschwiegenheitsklausel
BMEL
BMG
BMWi
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Ressort
BMI
BMI
BMUB
Beschreibung etwaiger perso­
nalwirtschaftlicher Vorgaben
Projektarbeit mit überschauba­
rem Zeitraum, bzw. Überbrü­
ckung einer Zeitspanne mit ho­
hem Arbeitsaufkommen und be­
sonderer Arbeitsbelastung. Kein
Ersatz für unbefristete Arbeits­
verhältnisse.
wo gere­
gelt
Interne
Regelung
für welchen Be­
reich geregelt
BAMF, Operativer
Bereich (Asyl)
Anmerkungen
Leiharbeitskräfte werden nur
dann eingesetzt, wenn die Auf­
gabe keinen Aufschub duldet und
zuvor sämtliche Alternativmög­
lichkeiten (Vertretungsregelung,
Organisationsübergreifende Un­
terstützungen, Einstellung von
Vertretungskräften gem. TVöD)
ausgeschöpft wurden
Interne
Regelung
THW
-
Grundsatz equal-pay
-
-
Alle Leiharbeitnehmer/-innen wer­
den grundsätzlich nach diesem
Grundsatz vergütet
Einsatz von Leiharbeitskräften
nur in dringenden personalwirt­
schaftlichen Ausnahmefällen,
z. B. bei gleichzeitiger krank­
heitsbedingter Abwesenheit
des/der Stammbeschäftigten und
seiner/ihrer Vertretung
5.
Drucksache 18/11247
–5–
-
Für welche Tätigkeiten wurden im Jahr 2016 (oder, falls die Daten für das
vergangene Jahr noch nicht zur Verfügung stehen, für das jüngste verfügbare
Jahr) Leiharbeitskräfte eingesetzt (bitte die zehn häufigsten Tätigkeiten mit
Fallzahlen auflisten und nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit
den entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden und Instituten aufschlüs­
seln)?
Auf die beigefügte Anlage 4 wird verwiesen. Hierfür werden Daten genutzt, die
zur Beantwortung dieser Kleinen Anfragen durch eine Abfrage der unmittelbaren
Bundesverwaltung erhoben wurden.
6.
Aus welchen Gründen wurden Leiharbeitskräfte im vergangenen Jahr (oder,
falls die Daten für das vergangene Jahr noch nicht zur Verfügung stehen, für
das jüngste verfügbare Jahr) eingesetzt (bitte die fünf häufigsten Gründe mit
Fallzahlen auflisten und nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit
den entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden und Instituten aufschlüs­
seln)?
Auf die beigefügte Anlage 5 wird verwiesen. Hierfür werden Daten genutzt, die
zur Beantwortung dieser Kleinen Anfragen durch eine Abfrage der unmittelbaren
Bundesverwaltung erhoben wurden.
Drucksache 18/11247
7.
–6–
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wie ist es zu begründen, dass bei vertraglich oder tarifvertraglich und ge­
setzlich geregeltem Urlaub mit entsprechender Planbarkeit die Vertretung
nicht durch Stammpersonal abgedeckt werden kann, sondern dort Leihar­
beitskräfte eingesetzt werden?
Zur Erstellung der Antwort wurde eine Abfrage der unmittelbaren Bundesverwal­
tung durchgeführt. Danach erfolgen Urlaubsvertretungen durch Leiharbeitskräfte
nur im Ausnahmefall. Dies kann etwa dann erforderlich sein, wenn in Kombina­
tion mit krankheitsbedingten Abwesenheiten ein vorübergehender Bedarf an Spe­
zialkenntnissen erforderlich ist (Sonderaufgaben im Konferenzbereich; Vertre­
tung eines Koches/einer Köchin, wenn in kleinen Einrichtungen die Vakanz in­
tern nicht kompensiert werden kann).
8.
Wie lang war die Einsatzdauer von Leiharbeitskräften in den Bundesmini­
sterien und Bundesämtern bzw. Bundesbehörden jeweils in den Jahren 2007
bis 2016 (bitte jeweils jährlich insgesamt sowie differenziert nach Einsatz­
dauer bis drei Monate, drei bis neun Monate, mehr als neun Monate, aufge­
schlüsselt nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entspre­
chenden Bundesämtern bzw. -behörden und Instituten angeben)?
Zur Erstellung der Antwort wird für Jahre 2007 und 2008 auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 16/11327, für das Jahr 2009 auf die Antwort der Bundes­
regierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundes­
tagsdrucksache 17/588, für das Jahr 2010 auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdruck­
sache 17/4411, für das Jahr 2011 auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
17/8420, für das Jahr 2012 auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/12043
und für die Jahre 2014 und 2015 auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5
der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestags­
drucksache 18/7272 verwiesen. Hinsichtlich der Jahre 2013 und 2016 wird auf
Anlage 6 verwiesen. Hierfür werden Daten genutzt, die zur Beantwortung dieser
Kleinen Anfragen durch eine Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung erho­
ben wurden. Dies gilt für die Jahre 2014 und 2015 entsprechend für Bundeskanz­
leramt (BKAmt), der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
(BKM) und des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung (BPA), die
in der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundes­
tagsdrucksache 18/7272 nicht betroffen waren.
9.
Zu welchem Anteil arbeiteten diese Leiharbeitskräfte in Vollzeit bzw. Teil­
zeit?
Zur Erstellung der Antwort werden Daten genutzt, die zur Beantwortung dieser
Kleinen Anfrage durch eine Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung erho­
ben wurden. Demnach arbeiten 62 Prozent der Leiharbeitskräfte in Vollzeit und
38 Prozent in Teilzeit.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
10.
–7–
Wie viele in Bundesministerien, -ämtern oder -behörden eingesetzte Leihar­
beitskräfte sind im Zeitraum von 2007 bis 2016 jeweils übernommen wor­
den, und wie hoch ist der Anteil der übernommenen Leiharbeitskräfte an der
Anzahl der zum entsprechenden Zeitpunkt eingesetzten Leiharbeitskräfte
(bitte nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechen­
den Bundesämtern bzw. -behörden und Instituten aufschlüsseln)?
Zur Erstellung der Antwort wird für die Jahre 2007 und 2008 auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 16/11327, für das Jahr 2009 auf die Antwort der Bundes­
regierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundes­
tagsdrucksache 17/588, für das Jahr 2010 auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdruck­
sache 17/4411, für das Jahr 2011 auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
17/8420, für das Jahr 2012 auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/12043
und für die Jahre 2014 und 2015 auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5
der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestags­
drucksache 18/7272 verwiesen. Hinsichtlich der Jahre 2013 und 2016 wird auf
Anlage 7 verwiesen. Hierfür werden Daten genutzt, die zur Beantwortung dieser
Kleinen Anfragen durch eine Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung erho­
ben wurden. Dies gilt für die Jahre 2014 und 2015 entsprechend für BKAmt,
BKM und BPA, die in der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/7272 nicht betroffen waren.
11.
Entsprechen die Beschäftigungsbedingungen der Leiharbeitskräfte dem
Grundsatz der Gleichstellung oder wird von den abweichenden Regelungen
nach Tarifvertrag entsprechend § 9 Absatz 2 des Arbeitnehmerüberlassungs­
gesetzes Gebrauch gemacht?
Falls von den abweichenden Regelungen Gebrauch gemacht wird, wie viele
Leiharbeitskräfte betrifft dies, und wie hoch sind die Differenzen beim Brut­
tostundenlohn (aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten wir um kumu­
lierte, nicht individualisierte oder individualisierbare Daten, sofern mög­
lich – auch vor dem Hintergrund von Datenschutzerwägungen – bitte nach
Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundes­
ämtern bzw. -behörden und Instituten aufschlüsseln)?
Zur Erstellung der Antwort wurde eine Abfrage der unmittelbaren Bundesverwal­
tung durchgeführt. Demnach entsprechen die Beschäftigungsbedingungen der
Leiharbeitskräfte in Bundeskanzleramt und den meisten Bundesministerien mit
den entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden und Instituten dem Grundsatz
der Gleichstellung. Bei insgesamt 40 Leiharbeitskräften wurde von abweichen­
den Regelungen gemäß § 9 Nummer 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitneh­
merüberlassung (AÜG) Gebrauch gemacht. Es wurde diesbezüglich bestätigt,
dass die Leiharbeitsfirmen in den Überlassungsvereinbarungen verpflichtet wor­
den sind, sich an gesetzliche und tarifliche Bestimmungen zu halten, bzw. dass
die Branchen-Tarifverträge die Grundlage der Beschäftigung sind. Angaben zu
Differenzen beim Bruttostundenlohn konnten nicht gemacht werden.
Drucksache 18/11247
Drucksache 18/11247
12.
–8–
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Welche regelmäßig in den Bundesministerien, -ämtern und -behörden durch­
geführten Tätigkeiten (etwa Sicherheitsdienstleistungen, Reinigung, Tech­
nik und Gebäudemanagement, Kantinenbewirtschaftung, Catering, Doku­
mentenvernichtung, Fahrdienst etc.) sind an externe Dienstleister vergeben,
und wie hat sich die entsprechende Zahl in den vergangenen zehn Jahren
entwickelt (bitte jährlich nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit
den entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden und Instituten aufschlüs­
seln)?
Auf die in der Antwort zu Frage 12 beigefügte Anlage 8 wird verwiesen. Hierfür
werden Daten genutzt, die zur Beantwortung dieser Kleinen Anfragen durch eine
Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung erhoben wurden. Der Begriff „ex­
terner Dienstleister“ wird im Rahmen der Beantwortung der Frage 12 wie folgt
verstanden: Ein externer Dienstleister im Sinne der Anfrage ist ein mit der Erle­
digung von Dienstleistungen innerhalb einer Behörde (Tätigkeiten bzw. Arbeits­
aufgaben) beauftragtes externes Dienstleistungsunternehmen, wobei die Dienst­
leistungen zuvor von der Behörde mit eigenen Beschäftigten selbst erbracht wur­
den. Nicht umfasst sind mithin externe Beratungsleistungen sowie Leistungen,
die nach Umorganisationen von verwaltungsinternen Dienstleistungsorganisatio­
nen erbracht werden, also von Einrichtungen des Bundes, die Dienstleistungen
für andere Einrichtungen des Bundes anbieten und erbringen (z. B. Bundesamt
für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Bundesanstalt für Immobilien­
aufgaben, Informationstechnikzentrum Bund, Bundesnetzagentur).
13.
Welche Tätigkeiten in den Bundesministerien, -ämtern und -behörden, die
zum zentralen Tätigkeitsbereich der entsprechenden Einrichtung gerechnet
werden können, sind an externe Dienstleister vergeben, und aus welchem
Grund wurden die entsprechenden Tätigkeiten vergeben (bitte jährlich nach
Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundes­
ämtern bzw. -behörden und Instituten aufschlüsseln)?
14.
Wie hoch waren die Kosten für den Einsatz externer Dienstleister nach
Frage 13 (bitte jährlich nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit
den entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden und Instituten sowie ge­
trennt nach hausinternem Vorbereitungsaufwand etwa für Ausschreibungen,
weiteren indirekten Kosten und unmittelbar mit der Vergabe zusammenhän­
genden Kosten aufschlüsseln, sofern diese Angaben auch mit Blick auf Da­
tenschutzbelange in dieser Detailtiefe möglich sind – andernfalls bitten wir
um kumulierte Daten)?
15.
Wie viele Arbeitsplätze konnten durch die in Frage 13 erfragte Vergabe in
den jeweiligen Einrichtungen abgebaut bzw. eingespart werden, wie hoch ist
der zusätzliche Personalbedarf bei einer internen Bearbeitung der vergebe­
nen Tätigkeiten, und wie hoch sind die dafür zu veranschlagenden zusätzli­
chen Personalkosten (bitte jährlich nach Bundeskanzleramt und Bundesmi­
nisterien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden und Institu­
ten aufschlüsseln)?
Die Fragen 13 bis 15 werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs gemein­
sam beantwortet.
Der Begriff „zentraler Tätigkeitsbereich“ wird wie folgt verstanden:
Zum zentralen Tätigkeitsbereich der Einrichtungen der unmittelbaren Bundesver­
waltung zählen die Bereiche, denen für die Einrichtung geltende gesetzliche Vor­
schriften oder politische Entscheidungen und Vorgaben (z. B. Kabinettbeschluss,
Beschluss des Deutschen Bundestages, Erlass) zu Grunde liegen. Dies betrifft
insbesondere die strategische Gestaltung und Koordination von Politikfeldern,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
–9–
die Realisierung von politischen Zielen, Schwerpunkten und Programmen, die
internationale Zusammenarbeit, die Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren, die
Wahrnehmung von Steuerungs- und Aufsichtsfunktionen gegenüber dem nach­
geordneten Geschäftsbereich und den Vollzug von Gesetzen. Nicht zum zentralen
Tätigkeitsbereich der entsprechenden Einrichtungen gehören Service- und Quer­
schnittsaufgaben, wie z. B. Sicherheitsdienstleistungen, Reinigung, Technik und
internes Gebäudemanagement, Kantinenbewirtschaftung, Catering, Dokumen­
tenvernichtung, Fahrdienst. Hinsichtlich des Begriffes „externer Dienstleister“
wird auf die Erläuterungen in der Antwort zu Frage 12 verwiesen.
Im Ergebnis der hierzu erfolgten Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung
wurden von den Bundesministerien und deren unmittelbaren Geschäftsbereichen
keine Tätigkeiten, die zum zentralen Tätigkeitsbereich der entsprechenden Ein­
richtung gerechnet werden können, an externe Dienstleister vergeben. Teile der
Antwort zu den Fragen 13 bis 15 sind als Verschlusssache gemäß der VSA mit
dem VS-Grad „Geheim“ eingestuft, um eventuellen Gefährdungen der Sicherheit
der Bundesrepublik Deutschland durch die Veröffentlichung von Einzelheiten
nachrichtendienstlicher Tätigkeiten vorzubeugen. Die diesbezüglichen Antwor­
ten sind in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und
können dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 18/11247
0,2%
0,0%
0,1%
0,1%
0,3%
0,0%
0,1%
0,0%
0,0%
0,2%
0,0%
0,2%
0,1%
0,6%
0,0%
0,0%
2,3%
Anteil
2007
Leiharbeiter
25
0
60
5
280
0
3
0
1
3
14
5
39
56
0
0
12
0,0%
0,4%
0,0%
0,1%
0,6%
0,0%
0,2%
0,0%
0,0%
0,0%
0,6%
0,0%
0,1%
0,8%
0,0%
0,0%
1,9%
Anteil
2008
Leiharbeiter
3
2
23
3
598
0
5
0
0
0
19
1
38
69
0
0
10
0,1%
0,4%
0,1%
0,0%
1,1%
0,0%
0,2%
0,0%
0,1%
0,1%
0,5%
0,2%
0,1%
1,7%
0,2%
0,1%
1,1%
Anteil
2009
Leiharbeiter
9
2
35
0
1.060
10
6
0
6
2
17
6
18
163
1
2
6
2010
LeiharAnteil
beiter
0
0,0%
2
0,4%
30
0,1%
0
0,0%
1.381
1,5%
17
0,0%
6
0,2%
0
0,0%
11
0,2%
4
0,3%
15
0,4%
3
0,1%
36
0,1%
82
0,9%
0
0,0%
1
0,0%
5
1,0%
0,0%
0,2%
0,1%
0,0%
1,0%
0,0%
0,3%
0,0%
0,0%
0,1%
0,5%
0,0%
0,2%
0,8%
0,0%
0,0%
0,0%
Anteil
2011
Leiharbeiter
0
1
38
0
877
24
7
0
0
1
19
1
40
80
0
1
0
2012
LeiharAnteil
beiter
2
0,0%
2
0,4%
34
0,1%
1
0,0%
1.834
2,1%
34
0,1%
13
0,5%
0
0,0%
3
0,1%
1
0,1%
21
0,6%
4
0,1%
59
0,2%
82
0,9%
0
0,0%
0
0,0%
2
0,4%
2
Daten können aufgrund datenschutzrechtlicher Löschfristen zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr vollständig erhoben werden.
Der Anstieg von 2015 auf 2016 erfolgte für Projektarbeit mit überschaubarem Zeitraum, bzw. Überbrückung einer Zeitspanne
mit hohem Arbeitsaufkommen und besonderer Arbeitsbelastung im Rahmen der hohen Zahl an Asylverfahren (kein Ersatz für
unbefristete Arbeitsverhältnisse).
1
AA
BKAmt
BMF
BMJV1
BMVg
BMI2
BMAS
BMBF
BMEL
BMFSFJ
BMG
BMUB
BMVI
BMWi
BMZ
BKM
BPA
zu Fragen 1
2013
Leiharbeiter
0
1
35
0
78
36
11
0
5
1
14
17
28
18
1
0
0
0,0%
0,2%
0,1%
0,0%
0,1%
0,1%
0,4%
0,0%
0,1%
0,1%
0,4%
0,5%
0,1%
0,2%
0,1%
0,0%
0,0%
Anteil
2014
LeiharAnteil
beiter
0
0,0%
1
0,2%
63
0,1%
2
0,0%
225
0,3%
73
0,1%
5
0,2%
0
0,0%
1
0,0%
2
0,1%
25
0,6%
4
0,1%
26
0,1%
45
0,5%
2
0,2%
4
0,2%
1
0,2%
2015
LeiharAnteil
beiter
8
0,1%
1
0,2%
63
0,1%
1
0,0%
234
0,3%
82
0,1%
4
0,1%
0
0,0%
3
0,0%
2
0,1%
20
0,5%
7
0,1%
20
0,1%
49
0,5%
2
0,2%
5
0,2%
0
0,0%
2016
LeiharAnteil
beiter
5
0,1%
1
0,2%
36
0,1%
0
0,0%
147
0,2%
239
0,4%
24
0,9%
0
0,0%
4
0,1%
2
0,3%
15
0,4%
7
0,1%
24
0,1%
11
0,1%
1
0,1%
5
0,2%
1
0,2%
Anlage 1
Drucksache 18/11247
– 10 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
34.508.319
34.600.806
34.783.877
34.934.262
34.961.270
35.032.265
35.181.189
35.411.503
35.410.212
35.397.677
35.107.850
34.984.385
34.872.855
34.934.989
35.106.459
35.315.317
35.439.190
35.524.356
35.537.307
35.648.367
35.915.951
35.896.357
35.833.546
35.567.867
35.446.879
35.266.718
35.326.471
35.545.344
35.712.707
35.854.506
35.958.887
35.986.645
36.136.585
36.385.821
36.376.023
36.414.776
36.149.674
35.901.938
35.885.310
Februar 2013
März 2013
April 2013
Mai 2013
Juni 2013
Juli 2013
August 2013
September 2013
Oktober 2013
November 2013
Dezember 2013
Jahresdurchschnitt 2013
Januar 2014
Februar 2014
März 2014
April 2014
Mai 2014
Juni 2014
Juli 2014
August 2014
September 2014
Oktober 2014
November 2014
Dezember 2014
Jahresdurchschnitt 2014
Januar 2015
Februar 2015
März 2015
April 2015
Mai 2015
Juni 2015
Juli 2015
August 2015
September 2015
Oktober 2015
November 2015
Dezember 2015
Jahresdurchschnitt 2015
Januar 2016
1
Beschäftigte
34.483.390
Berichtsmonat
Januar 2013
Zeitreihe
Deutschland
30.966.845
30.821.731
31.144.510
31.383.997
31.364.708
31.330.100
30.985.932
30.744.035
30.771.297
30.718.497
30.645.444
30.528.297
30.341.580
darunter
davon
22.625.291
22.646.247
22.770.123
22.983.236
23.011.884
23.014.592
22.740.244
22.539.754
22.577.749
22.567.537
22.538.307
22.472.270
22.352.890
22.332.366
22.217.682
22.478.154
22.669.887
22.731.232
22.726.755
22.347.169
22.043.072
22.090.825
22.073.220
22.045.148
21.964.319
21.860.062
21.837.912
21.936.184
21.967.023
22.203.366
22.265.019
22.279.662
22.036.253
21.820.186
21.841.101
21.878.892
21.839.322
21.734.387
21.682.223
21.686.779
3
Vollzeit
Insgesamt
8.339.666
8.168.628
8.372.129
8.398.249
8.350.023
8.312.413
8.241.596
8.197.937
8.186.415
8.143.083
8.098.594
8.046.746
7.978.357
7.931.665
7.732.285
7.904.788
7.922.587
7.890.393
7.857.151
7.783.870
7.747.533
7.739.729
7.705.398
7.667.045
7.619.053
7.573.305
7.546.809
7.437.281
7.564.301
7.591.242
7.560.400
7.529.471
7.471.429
7.432.943
7.423.906
7.401.824
7.365.049
7.328.233
7.298.946
7.279.627
4
Teilzeit
4.918.465
5.080.206
5.005.164
5.030.779
5.011.315
5.055.721
5.150.653
5.242.610
5.187.590
5.136.009
5.067.263
5.017.047
4.984.891
4.990.963
5.250.160
5.170.108
5.197.599
5.220.640
5.253.449
5.336.392
5.416.034
5.349.851
5.314.114
5.255.221
5.174.050
5.151.383
5.136.391
5.256.505
5.223.480
5.248.482
5.229.402
5.246.618
5.338.048
5.436.526
5.345.590
5.297.651
5.221.651
5.178.003
5.163.353
5.149.258
5
ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
933.243
949.227
950.644
998.532
1.001.045
1.006.827
1.002.697
989.664
961.162
928.566
917.161
909.335
884.068
874.762
898.044
883.165
927.699
937.922
942.923
934.997
939.357
912.519
881.058
876.529
863.126
847.988
844.225
865.428
853.215
903.846
909.395
911.112
902.495
900.254
867.535
851.138
836.785
818.603
816.551
814.212
6
Beschäftigte
866.752
878.936
880.843
927.735
931.359
934.668
925.263
909.660
888.488
860.643
850.643
842.048
818.792
810.269
830.936
814.476
859.493
870.469
874.558
864.559
864.898
844.298
814.918
812.204
799.213
784.357
781.343
799.362
787.357
836.643
843.019
844.251
832.572
828.295
800.912
786.798
773.863
754.945
752.819
750.867
7
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
darunter:
728.673
745.079
739.899
782.566
788.610
793.559
786.082
773.607
754.428
729.752
721.412
713.702
694.213
687.509
710.204
691.107
732.026
744.230
749.285
740.979
741.065
722.748
696.747
694.377
682.988
669.884
667.060
683.935
671.010
715.536
723.314
724.880
714.856
710.855
685.398
672.776
661.543
643.604
642.253
641.194
8
Vollzeit
darunter
davon
Leiharbeitnehmer
138.079
133.857
140.944
145.169
142.749
141.109
139.181
136.053
134.060
130.891
129.231
128.346
124.579
122.760
120.732
123.369
127.467
126.239
125.273
123.580
123.833
121.550
118.171
117.827
116.225
114.473
114.283
115.427
116.347
121.107
119.705
119.371
117.716
117.440
115.514
114.022
112.320
111.341
110.566
109.673
9
Teilzeit
10
66.491
70.291
69.801
70.797
69.686
72.159
77.434
80.004
72.674
67.923
66.518
67.287
65.276
64.493
67.109
68.689
68.206
67.453
68.365
70.438
74.459
68.221
66.140
64.325
63.913
63.631
62.882
66.067
65.858
67.203
66.376
66.861
69.923
71.959
66.623
64.340
62.922
63.658
63.732
63.345
ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
11
2,6
2,6
2,6
2,7
2,8
2,8
2,8
2,8
2,7
2,6
2,6
2,6
2,5
2,5
2,5
2,5
2,6
2,6
2,6
2,6
2,6
2,6
2,5
2,5
2,5
2,4
2,4
2,5
2,4
2,6
2,6
2,6
2,6
2,6
2,5
2,4
2,4
2,4
2,4
2,4
Beschäftigte
12
2,8
2,9
2,8
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
2,9
2,8
2,8
2,8
2,7
2,7
2,8
2,7
2,8
2,8
2,9
2,9
2,9
2,8
2,7
2,7
2,7
2,6
2,6
2,7
2,6
2,8
2,8
2,8
2,8
2,8
2,7
2,7
2,6
2,6
2,6
2,6
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
13
Vollzeit
3,2
3,3
3,2
3,4
3,4
3,4
3,5
3,4
3,3
3,2
3,2
3,2
3,1
3,1
3,2
3,1
3,2
3,3
3,3
3,3
3,4
3,3
3,2
3,1
3,1
3,1
3,1
3,1
3,1
3,2
3,2
3,3
3,2
3,3
3,1
3,1
3,0
3,0
3,0
3,0
darunter
davon
14
Teilzeit
Anteil von Leiharbeitnehmern an Insgesamt (%)
1,7
1,6
1,7
1,7
1,7
1,7
1,7
1,7
1,6
1,6
1,6
1,6
1,6
1,5
1,6
1,6
1,6
1,6
1,6
1,6
1,6
1,6
1,5
1,5
1,5
1,5
1,5
1,6
1,5
1,6
1,6
1,6
1,6
1,6
1,6
1,5
1,5
1,5
1,5
1,5
15
1,4
1,4
1,4
1,4
1,4
1,4
1,5
1,5
1,4
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,4
1,3
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,3
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
Anlage 2
– 11 –
30.275.755
30.196.720
30.397.759
30.635.947
30.675.717
30.662.502
30.311.975
30.121.273
30.174.505
30.125.076
30.060.096
29.932.409
29.783.606
29.736.464
29.727.880
29.884.370
30.149.195
30.180.810
30.164.885
29.843.141
29.595.739
29.615.680
29.636.611
29.562.226
29.422.803
29.344.966
29.334.132
2
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
Bestand an Beschäftigten und Leiharbeitnehmern
Insgesamt
zu Fragen 1
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/11247
36.161.287
36.315.202
36.485.481
36.514.855
März 2016
April 2016
Mai 2016
Juni 2016
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Jahresdurchschnitt 2016
Dezember 2016
November 2016
Oktober 2016
September 2016
August 2016
Juli 2016
35.985.207
1
Beschäftigte
Februar 2016
Berichtsmonat
31.373.691
31.394.514
31.298.655
31.194.562
31.055.113
2
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
darunter
davon
22.825.336
22.870.887
22.822.316
22.763.050
22.675.515
3
Vollzeit
Insgesamt
8.547.630
8.522.715
8.475.207
8.430.151
8.377.980
4
Teilzeit
5.141.164
5.090.967
5.016.547
4.966.725
4.930.094
5
ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
1.005.713
982.035
962.222
956.337
944.040
6
Beschäftigte
931.789
911.776
893.846
887.748
876.574
7
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
darunter:
784.450
767.766
752.244
746.543
737.424
8
Vollzeit
darunter
davon
Leiharbeitnehmer
147.339
144.010
141.602
141.205
139.150
9
Teilzeit
10
73.924
70.259
68.376
68.589
67.466
ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
11
2,8
2,7
2,6
2,6
2,6
Beschäftigte
12
3,0
2,9
2,9
2,8
2,8
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
13
Vollzeit
3,4
3,4
3,3
3,3
3,3
darunter
davon
14
Teilzeit
Anteil von Leiharbeitnehmern an Insgesamt (%)
1,7
1,7
1,7
1,7
1,7
15
1,4
1,4
1,4
1,4
1,4
ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
Drucksache 18/11247
– 12 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
147
239
24
0
4
2
15
7
24
11
1
5
1
0
gesamt
Leiharbeiter
5
1
36
6
unter 30
3
30 - 40
4
3
3
6
19
52
11
38
20
7
2
6
4
12
0
5
22
Daten können aufgrund datenschutzrechtlicher Löschfristen zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr vollständig erhoben werden
Die Fragen 2 kann nicht für alle eingesetzten Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter beantwortet werden, da entsprechende Daten teilweise nicht vorliegen und nicht ermittelt
werden können.
4
Zu Alter, Behinderung und Staatsangehörigkeit der Leiharbeitskräfte konnten nicht alle betroffenen Behörden Angaben machen, da diese Daten vom
Leiharbeitsunternehmen nicht vertraglich festgehalten werden.
– 13 –
3
Es werden nicht in allen Bereichen absoluten Fallzahlen zum Einsatz von Zeitarbeitskräften nachgehalten. Stattdessen erfolgt auf Basis der abgerufenen
Zeitarbeitsstunden eine Erfassung in Vollzeitäquivalenten. Auf diese Weise werden Werte ermittelt, die eine Auswertung auf einer vergleichbaren Basis ermöglichen.
Aufgrund des ausschließlichen Nachhaltens von Abrufstunden stehen keine persönlichen Daten der Zeitarbeitskräfte wie Geschlecht, Nationalität, Alter,
Beschäftigungsumfang oder konkrete Beschäftigungsdauer zur Verfügung.
Für das Jahr 2013 liegen keine vollständigen Angaben vor.
Es wird nicht in allen Bereichen erfasst , ob unter den Einstellungen auch ehemalige Zeitarbeitskräfte sind. Es wird aktiv versucht, bewährte Zeitarbeitskräfte für freie
Dienstposten zu gewinnen.
2
1
Aus Datenschutzgründen erfolgen die folgenden Angaben nur kumuliert: Es haben insgesamt 3 Leiharbeitskräfte die polnische, 2 die türkische, 2 die italienische und
jeweils eine Leiharbeitskraft die kosovarische, vietnamesische, tunesische, albanische, bulgarische und slowakische Staatsangehörigkeit. Angaben zur deutschen
Staatsangehörigkeit wurden aus Datenschutzerwägungen gestrichen, wenn dadurch ein Rückschluss auf die Staatsangehörigkeit möglich gewesen wäre.
***
Aus Datenschutzgründen erfolgen die folgenden Angaben nur kumuliert: Es haben insgesamt 2 Leiharbeitskräfte eine Behinderung.
4
3
66
95
15
5
5
14
13
55
10
2
10
3
74
22
4
24
119
3
42
120
22
12
3
deutsch
20
50 - 60
Staatsangehörigkeit***
5
40 - 50
Männer
Frauen
Behinderung**
60 und mehr
Anlage 3
4
2016*
Alter
Geschlecht
Angaben, die niedriger als drei sind, werden aus Datenschutzerwägungen nicht angegeben.
**
*
BMWi3
BMZ
BKM
BPA
BMVg2
BMI
BMAS
BMBF
BMEL
BMFSFJ
BMG
BMUB
BMVI
BMJV1
BMF4
AA
BKAmt
zu Frage 2
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/11247
Tätigkeiten*
A
Anlage 4
BKAmt BMF BMJV BMVg BMI BMAS BMBF BMEL BMFSFJ BMG BMUB BMVI BMWi BMZ BKM BPA
5
139
10
7
81 20
66
44
5
15
10
5
4
6
22
13
12
4
Angaben, die niedriger als drei sind, werden aus Datenschutzerwägungen nicht angegeben.
*
Datenerfassung
Sekreteriats- und Assistenzdienst
Garderoben- und Servicekräfte
Botendienst
Service
Umzugshelfer
Bürosachbearbeitung Verwaltung
Küchenfach- und Küchenhilfskräfte,
Ausbildung / Lehrtätigkeit
Techniker / Ingenieure
Frage 5
Drucksache 18/11247
– 14 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
A
7
19
BKAmt BMF**
BMJV BMVg***
17
20
20 189
42
9
22
4
7
4
6
6
5
11
4
BMI BMAS BMBF BMEL BMFSFJ BMG BMUB BMVI BMWi BMZ BKM BPA
Anlage 5
*Angaben, die niedriger als drei sind, werden aus Datenschutzerwägungen nicht angegeben.
**Nicht in allen Fällen konnten die Gründe des Einsatzes von Leiharbeitskräften benannt werden.
***Fallzahlen konnten nicht vollständig ermittelt werden, da über die einzelnen Gründe nicht in allen Bereichen eine Statistik geführt wird.
Zwecks Verpflegung von Flüchtlingen und Funktionspersonal (etwa des BAMF) in Erstaufnahmeeinrichtungen, die allein mit dem Stammpersonal nicht zu leisten ist, entfallen
auf die Flüchtlingshilfe 7 VZÄ.
Flüchtlingshilfe, Übungen, Arbeitsspitzen
Migrationslage (Verpflegung Einsatzkräfte)
Überbrückung bei
Nachbesetzungen/Vakanzen
Krankheits- und Urlaubsvertretung
Kurzzeitige Unterstützungskräfte für
gelegentliche Kultur- und
Fachveranstaltungen der Beauftragten der
Bundesregierung für die Belange
behinderter Menschen
Gründe Leiharbeitskräfte*
zu Frage 6
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 15 –
Drucksache 18/11247
5
3
9
7
3
9
16
10
3 Monate
70
26
8
7
5
10
7
7
7
8
Anlage 6
3
4
4
5
6
9
35
126
4
Es werden nicht in allen Bereichen absoluten Fallzahlen zum Einsatz von Zeitarbeitskräften nachgehalten. Stattdessen erfolgt auf Basis der abgerufenen
Zeitarbeitsstunden eine Erfassung in Vollzeitäquivalenten. Auf diese Weise werden Werte ermittelt, die eine Auswertung auf einer vergleichbaren Basis
ermöglichen. Aufgrund des ausschließlichen Nachhaltens von Abrufstunden stehen keine persönlichen Daten der Zeitarbeitskräfte wie Geschlecht, Nationalität,
Alter, Beschäftigungsumfang oder konkrete Beschäftigungsdauer zur Verfügung.
Für das Jahr 2013 liegen keine vollständigen Angaben vor.
Es wird nicht in allen Bereichen erfasst , ob unter den Einstellungen auch ehemalige Zeitarbeitskräfte sind. Es wird aktiv versucht, bewährte Zeitarbeitskräfte für
freie Dienstposten zu gewinnen.
2
7
9
31
70
10
– 16 –
1
Die Frage 8 kann nicht für alle eingesetzten Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter beantwortet werden, da entsprechende Daten teilweise nicht vorliegen und nicht
ermittelt werden können.
3
11
43
24
19
2014
2015
2016
Einsatzdauer*
Einsatzdauer*
Einsatzdauer*
mehr als 9
mehr als 9
mehr als 9
mehr als 9
3 Monate 3-9 Monate
3 Monate 3-9 Monate
3 Monate 3-9 Monate
Monate
Monate
Monate
Monate
3
4
3-9 Monate
2013
Einsatzdauer*
*Angaben, die niedriger als drei sind, werden aus Datenschutzerwägungen nicht angegeben.
BMF1
BMJV
BMVg2
BMI
BMAS
BMBF
BMEL
BMFSFJ
BMG
BMUB
BMVI
BMWi
BMZ
BKM
BPA
AA
BKAmt
zu Frage 8
Drucksache 18/11247
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/11247
– 17 –
zu Frage 10
AA
BKAmt
BMF
BMJV
1
BMVg
BMI
BMAS
BMBF
BMEL
BMFSFJ
BMG
BMUB
BMVI
BMWi
BMZ
BKM
BPA
1
Anlage 7
2013
2014
übernomübernommene
mene
Anteil
Anteil
LeiharbeitsLeiharbeitskräfte
kräfte
0
0
0
0
0
0
4 11,11%
1
9,09%
0
0
1 100,00%
1
7,14%
4 23,53%
4 14,29%
3 16,67%
0
0
0
0
0
2015
übernommene
Anteil
Leiharbeitskräfte
0
0
0
2016
übernommene
Anteil
Leiharbeitskräfte
0
1 100,0%
0
0
8
5,4%
5
2,1%
1
4,2%
0
1
25,0%
0
4
26,7%
0
0
1
9,1%
0
0
0
Es werden nicht in allen Bereichen absoluten Fallzahlen zum Einsatz von Zeitarbeitskräften nachgehalten.
Stattdessen erfolgt auf Basis der abgerufenen Zeitarbeitsstunden eine Erfassung in Vollzeitäquivalenten. Auf
diese Weise werden Werte ermittelt, die eine Auswertung auf einer vergleichbaren Basis ermöglichen.
Aufgrund des ausschließlichen Nachhaltens von Abrufstunden stehen keine persönlichen Daten der
Zeitarbeitskräfte wie Geschlecht, Nationalität, Alter, Beschäftigungsumfang oder konkrete
Beschäftigungsdauer zur Verfügung. Für das Jahr 2013 liegen keine vollständigen Angaben vor.
Es wird nicht in allen Bereichen erfasst , ob unter den Einstellungen auch ehemalige Zeitarbeitskräfte sind.
Es wird aktiv versucht, bewährte Zeitarbeitskräfte für freie Dienstposten zu gewinnen.
AA
Abhol-/Bringservice Briefpost
Post- und Botendienste
Verpflegung Einsatzkräfte
IT-Supportleistungen
Arbeitsmedizinische und
personalärztliche Betreuung der
Beschäftigten
Wäscherei
Ungezieferbekämpfung
Summe
20
0
1
10
2
2
0
0
21
0
1
10
2
2
1
0
22
1
1
10
2
2
1
0
22
1
1
10
2
2
1
0
22
1
1
10
2
2
1
0
22
1
1
10
2
2
1
0
23
1
1
10
2
2
1
0
22
2
1
10
2
2
1
0
1
3
1
1
1
32
3
1
1
1
32
1
1
1
1
1
1
35
3
1
1
1
1
37
3
1
1
1
1
1
33
3
1
1
1
1
1
35
3
1
1
1
1
1
37
3
1
1
1
1
1
33
3
1
1
1
1
1
42
1
3
1
3
1
1
1
38
1
1
1
1
– 18 –
Grünpflege/Gärtnerarbeiten/Pflege von
Außenanlagen
Sicherheitsdienstleistungen
Reinigung
Technik und Gebäudemanagement
Kantinenbewirtschaftung
Catering
Dokumentenvernichtung
Fahrdienst
Druck von Ehrungsurkunden
20
0
1
10
2
2
0
0
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen
3
3
7
8
4
6
8
4
8
9
10
10
10
10
10
10
10
10
10
12
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
5
5
5
5
5
5
5
5
5
6
20
Summe
10
2
2
0
0
0
1
BMI
Anlage 8
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen
3
3
3
3
3
3
3
3
3
2
2
2
2
2
2
2
2
2
3
2
Luftbeutelausgang - Kurierstelle
Druckerei
Sicherheitsdienstleistungen
Reinigung
Technik und Gebäudemanagement
Kantinenbewirtschaftung
Catering
Dokumentenvernichtung
Fahrdienst
weitere Tätigkeiten:
zu Frage 12
Drucksache 18/11247
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6
6
6
2
1
1
6
2
1
1
2
1
8
1
1
1
2
1
8
1
1
1
2
1
8
1
1
1
7
2
1
1
1
7
2
1
1
1
7
2
1
1
1
8
1
4
1
4
28
Botendienst
Reinigung Laborwäsche
Summe
4
56
6
2
4
55
8
1
6
4
57
8
1
6
4
55
8
1
6
4
53
8
1
6
1
4
55
8
1
6
1
4
53
8
2
6
1
4
53
8
2
6
1
4
52
8
2
5
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen
9
16
15
17
15
14
15
13
13
13
8
21
21
21
21
20
20
19
19
19
2
1
1
2
1
1
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Sicherheitsdienstleistungen
Reinigung
Technik und Gebäudemanagement
Kantinenbewirtschaftung
Catering
Dokumentenvernichtung
Fahrdienst
BMEL
Betreuung der Medientechnik im BMFSFJ
am Standort Berlin
Betrieb Rechenzentrum
Medienmonitoring
Summe
Sicherheitsdienstleistungen
Reinigung
Technik und Gebäudemanagement
Kantinenbewirtschaftung
Catering
Dokumentenvernichtung
Fahrdienst
weitere Tätigkeiten:
BMFSFJ
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 19 –
Drucksache 18/11247
Sicherheitsdienstleistungen
Reinigung
Technik und Gebäudemanagement
Kantinenbewirtschaftung
Catering
Dokumentenvernichtung
Fahrdienst
weitere Tätigkeiten:
Winterdienst
Grünpflege
Briefdienstleistungen
Botendienste
Telefonzentrale
Service Desk (IT-Hotline)
Dokumentationsdienste (Erstellung eines
elektronischen Pressespiegels)
Gefahrgutbeauftragter für See- und
Luftfrachten
Übersetzungsarbeiten
Luftfahrttechnischer Betrieb, Gestellung
Pilot
Prüfung ortsfester/ortsveränderlicher elektr.
Anlagen
Summe
BMWI
Sicherheitsdienstleistungen
Reinigung
Technik und Gebäudemanagement
Kantinenbewirtschaftung
Catering
Dokumentenvernichtung
Fahrdienst
weitere Tätigkeiten:
Museumsführer
Transportleistungen
Hausmeistertätigkeiten
Wäschereidienstleistungen
Gärtnerarbeiter
Winterdienst
Summe
BMVg
1
3
120
1
3
114
2
15
137
2
2
10
135
1
1
2
15
140
4
4
3
12
164
1
6
68
1
5
1
3
14
278
36
1
3
13
215
8
8
98
1
5
1
3
16
705
9
45
2
5
1
9
20
669
9
2
4
0
3
1
3
2
1
1
2
1
0
20
1
0
55
2
4
0
3
1
3
2
1
1
2
1
0
10
1
0
45
0
68
1
0
33
0
52
1
1
16
3
2
1
1
2
1
2
4
0
3
1
1
64
0
1
28
3
2
1
1
2
1
2
4
0
3
1
1
76
1
1
71
1
1
33
1
1
1
37
3
2
1
1
2
1
2
4
0
3
1
3
2
1
1
2
1
2
4
0
3
1
1
63
1
1
25
1
3
2
1
1
2
1
2
4
0
3
1
1
69
1
1
31
1
3
2
1
1
2
1
2
4
0
3
1
1
77
1
1
38
1
3
2
1
1
2
1
2
4
0
3
1
– 20 –
3
2
1
1
2
1
2
4
0
3
1
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
8
8
8
8
8
9
8
8
8
9
1
1
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen
22
23
23
23
23
27
28
39
46
56
60
60
60
58
58
72
77
85
346
344
20
22
26
28
28
35
41
46
167
166
7
10
9
9
9
8
8
8
13
12
Drucksache 18/11247
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Sicherheitsdienstleistungen
Reinigung (Wäscherei)
Technik und Gebäudemanagement
Kantinenbewirtschaftung
Catering
Dokumentenvernichtung
Fahrdienst
weitere Tätigkeiten:
Registratur
Botendienste
Pforten
Betreuung des zentralen
Datenbanksystems und Aufgaben
Nutzerbetreuung
Personaldienstleister
Übersetzungsdienst
Schneebeseitigung
Summe
BMG
Sicherheitsdienstleistungen
Reinigung
Technik und Gebäudemanagement
Kantinenbewirtschaftung
Catering
Dokumentenvernichtung
Fahrdienst
weitere Tätigkeiten:
Kinderbetreuung
Übersetzung
Botendienst
Postversand
Datenerfassung
Elektroüberprüfung
Summe
BMF
180
186
161
167
117
109
3
1
146
1
137
3
1
249
241
3
1
187
179
1
225
1
235
3
1
3
1
2421
2
2445
4
2
186
2245
2231
180
3
1
3
1
4
1
2327
3
55
2256
3
1
2
1
3
2
2
1
1
59
1
2
1
1
55
2
2
1
1
60
2
1
3
2
3
1
1
62
2
1
3
2
3
1
1
62
2
1
3
4
3
1
1
63
2
1
3
4
3
1
1
63
2
1
3
3
4
1
1
64
2
2
3
2
4
1
1
66
2
3
3
4
4
1
1
66
2
3
3
– 21 –
2
1
0
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen
14
14
14
14
14
14
14
14
14
14
23
23
23
24
24
24
24
24
24
23
6
6
6
6
6
6
6
6
6
5
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
2
2
2
1
1
1
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
3
0
3
0
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen
3
3
4
4
4
4
4
4
4
4
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/11247
Sicherheitsdienstleistungen
Reinigung
Technik und Gebäudemanagement
Kantinenbewirtschaftung
Catering
Dokumentenvernichtung
Fahrdienst
weitere Tätigkeiten:
Unterstützung der Telefonzentrale und des
Empfangs des BfN (Liegenschaft Bonn)
Druckerei und Vervielfältigung
Werkvertrag: Fachliche Nutzerbegleitung
der weiteren Arbeiten Neubau DGOberschleißheim
Postdienstleistungen (Bringen und
Abholen)
Hausmeisterservice
Kurierdienst
IT-Benutzerservice
IT-Administration
Medientechnik
Summe
BMUB
Sicherheitsdienstleistungen
Reinigung
Technik und Gebäudemanagement
Kantinenbewirtschaftung
Catering
Dokumentenvernichtung
Fahrdienst
weitere Tätigkeiten:
Grünflächenpflege
Winterdienst
Summe
BPA
1
1
8
1
1
8
1
1
8
1
1
8
1
1
8
1
1
8
1
1
8
1
1
8
1
1
8
0
3
1
1
0
13
3
1
1
0
13
1
1
0
13
3
0
1
1
0
12
3
0
1
3
1
1
1
1
0
13
0
1
1
3
1
1
1
1
0
13
0
1
1
3
1
1
1
1
0
13
0
1
1
3
1
1
1
1
0
14
3
2
1
1
1
0
15
0
1
1
1
1
0
1
1
3
2
1
1
1
1
17
1
1
1
1
– 22 –
0
1
1
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
7
7
6
4
3
3
3
3
3
3
1
1
8
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Drucksache 18/11247
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Sicherheitsdienstleistungen
Reinigung
Technik und Gebäudemanagement
Kantinenbewirtschaftung
Catering
Dokumentenvernichtung
Fahrdienst
weitere Tätigkeiten:
Geländepflege
Winterdienst
Telefonvermittlung/Empfang
Botendienst/Poststelle
Brandschutzbeauftragter
Betreuung autom. Wetterstationen
Summe
BMVI
Sicherheitsdienstleistungen
Reinigung
Technik und Gebäudemanagement
Kantinenbewirtschaftung
Catering
Dokumentenvernichtung
Fahrdienst
weitere Tätigkeiten:
IT-Hotline
Botendienst
Hausmeisterdienst
Gartenpflege
Buchbindertätigkeiten
Umzugsdienstleistungen
Winterdienst
Postdienste
Wartung Klimageräte
Summe
BMJV
4
1
1
2
1
1
1
2
25
4
1
1
2
1
1
1
2
25
2
24
1
1
2
1
1
4
2
3
2
26
1
2
1
1
1
1
4
2
3
2
24
1
2
1
1
1
1
4
2
3
2
23
1
1
2
1
1
4
2
3
2
23
1
1
2
1
1
4
2
3
2
23
1
1
2
1
1
4
2
3
2
24
1
1
1
1
1
1
1
3
1
5
1
2
25
1
1
1
1
1
1
1
3
1
5
10
6
12
31
6
135
39
3
5
0
0
535
10
6
8
30
6
94
32
2
4
0
0
492
135
39
6
7
1
0
545
26
6
25
19
7
156
51
7
7
2
0
582
25
6
20
18
6
159
57
8
6
2
6
606
24
6
23
20
8
165
56
7
6
2
11
607
24
6
21
19
9
169
60
7
3
2
15
536
3
6
11
22
8
180
68
6
2
2
18
556
3
5
5
22
9
177
71
10
4
1
48
600
3
5
5
24
9
– 23 –
135
40
6
7
1
0
533
10
6
5
30
6
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen
46
34
37
34
38
36
35
14
15
12
254
254
250
240
246
251
246
216
221
231
2
3
2
3
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
4
4
4
5
3
3
3
3
3
3
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/11247
6
1
6
1
6
1
1
10
2
1
10
2
1
1
1
11
2
1
1
10
2
1
1
1
11
2
1
1
11
1
2
1
7
8
8
8
1
10
12
2
1
1
1
1
1
1
1
2
1
1
1
1
2
2
2
2
2
2
14
7
1
1
2
2
Summe
1
1
2
2
1
1
1
2
2
Betriebsärztlicher Dienst (BAD)
1
1
1
1
1
2
1
2
14
1
2
1
1
1
1
2
2
14
1
2
1
1
1
1
2
2
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen
1
1
1
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
6
1
1
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen
1
1
1
1
2
2
2
2
2
2
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
– 24 –
Außenanlagen + Winterdienst
Sicherheitsdienstleistungen
Reinigung
Techn. Gebäudemanagement
Kantinenbewirtschaftung
Catering
Dokumentenvernichtung
Fahrdienst
weitere Tätigkeiten:
Endentsorgung von VS-Material
Entsorgung von nicht VS - eingestuftem
Papier
gärtnerische Pflege (anteilig)
BKAmt
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Botendienst
Summe
Erstellung barrierefreier Dokumente und
Formulare für das Internetangebot der BKM
Kantinenbewirtschaftung
Catering
Dokumentenvernichtung
Fahrdienst
weitere Tätigkeiten:
Sicherheitsdienstleistungen
Reinigung
Technik und Gebäudemanagement
BKM
Drucksache 18/11247
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Betriebsärztliche Dienstleistungen
Druckdienstleistungen
Vertrieb Versand und Lagerung von
Publikationen
Gestaltung Printmedien und Texten
Medientechnik
Übersetzungsdienstleistungen
Pflanzen Pflegevertrag
Architektenleistung
Bring und Abholservice für Postsendungen
Möbeltransporte
Presseausschnittsdienst/
Medienbeobachtung
Summe
Sicherheitsdienstleistungen
Reinigung
Technik und Gebäudemanagement
Kantinenbewirtschaftung
Catering
Dokumentenvernichtung
Fahrdienst
weitere Tätigkeiten:
Schädlingsbekämpfung
IT-Dienstleistungen
Beschaffungen
BMAS
1
1
2
2
1
1
1
1
1
75
2
2
1
1
1
1
1
82
1
0
0
1
0
0
1
1
1
2
35
5
0
1
2
42
5
0
98
1
1
1
1
1
2
2
1
1
1
0
0
1
2
58
5
0
1
80
1
1
1
1
1
2
2
1
1
1
0
0
1
2
39
5
0
89
3
2
1
1
1
2
1
1
1
1
1
1
0
1
2
45
5
0
1
99
3
3
1
1
1
2
1
1
1
2
1
1
1
1
2
51
5
0
1
94
3
3
1
1
2
2
2
1
1
2
1
1
1
1
2
43
5
0
1
105
3
3
1
1
2
2
2
1
1
2
1
2
0
1
2
53
6
0
116
3
3
1
1
2
2
2
2
1
4
1
2
0
1
2
62
6
0
1
111
3
3
1
1
2
2
2
2
1
4
1
2
2
1
2
58
6
0
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen
7
7
7
7
7
7
7
7
7
7
13
13
13
13
13
13
14
14
14
10
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 25 –
Drucksache 18/11247
Sicherheitsdienstleistungen
Reinigung
Technik und Gebäudemanagement
Kantinenbewirtschaftung
Catering
Dokumentenvernichtung
Fahrdienst
Summe
BMBF
Sicherheitsdienstleistungen
Reinigung
Technik und Gebäudemanagement
Kantinenbewirtschaftung
Catering
Dokumentenvernichtung
Fahrdienst
weitere Tätigkeiten:
Rechenzentrumsbetrieb
Betrieb Arbeitsplatzcomputer
Betrieb IT-Sicherheitsstrukutr
Summe
BMZ
0
1
1
1
3
1
1
1
3
1
1
1
3
1
1
1
3
1
1
1
3
1
1
1
3
1
1
1
3
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
0
1
1
1
3
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen
Drucksache 18/11247
– 26 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333