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PRESSEMITTEILUNG
17. November 2016
Nr. 139/2016
Geflügelpest erreicht den Starnberger See
Bei einer toten Wildente, die in Feldafing am Starnberger See aufgefunden wurde,
konnte die hochansteckende Form der Vogelgrippe mit Subtyp H5 festgestellt werden. Damit ist der Starnberger See neben dem Ammersee in unserem Landkreis das
zweite Gewässer, das von der Wildgeflügelpest betroffen ist, wobei in unserem
Landkreis bisher kein Fall von Vogelgrippe nachgewiesen wurde.
Aus Gründen der Seuchenprophylaxe richtet das Landratsamt Weilheim
Schongau deshalb für seinen Zuständigkeitsbereich neben dem Ammersee
nun auch am Starnberger See im Uferbereich bis 3km eine Schutzzone ein und
ordnet mit einer Allgemeinverfügung eine Stallpflicht für alle dort betroffenen
Geflügelhalter an.
Betroffen sind Teile von Bernried, Starnberg und Iffeldorf. In dieser Zone befinden
sich 28 bekannte Geflügelbetriebe, die zudem schriftlich durch das Veterinäramt unterrichtet werden.
Aus Vorsorgegründen wird deshalb eine Stallhaltung für den gesamten Landkreis dringend empfohlen.
Ob es zu einer weiteren Ausdehnung der Stallpflicht kommt, kann im Moment nicht
gesagt werden, da die Seuchenlage anhand der Fallzahlen immer wieder neu bewertet werden muss.
Das Landratsamt rät deshalb weiterhin, keine toten Tiere zu berühren.
Ebenso gilt die Empfehlung weiterhin, Hunde und Katzen im Uferbereich nicht frei
laufen zu lassen, um einer weiteren Seuchenverschleppung vorzubeugen.
Das Merkblatt zur Geflügelpest finden Sie unter:
http://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et
merkblatt_gefluegelhalter.htm
Weitere Informationen erhalten sie in ihrem zuständigen Veterinäramt.
Martina Huber
Pressestelle