PRESSEMITTEILUNG 17. November 2016 Nr. 139/2016 Geflügelpest erreicht den Starnberger See Bei einer toten Wildente, die in Feldafing am Starnberger See aufgefunden wurde, konnte die hochansteckende Form der Vogelgrippe mit Subtyp H5 festgestellt werden. Damit ist der Starnberger See neben dem Ammersee in unserem Landkreis das zweite Gewässer, das von der Wildgeflügelpest betroffen ist, wobei in unserem Landkreis bisher kein Fall von Vogelgrippe nachgewiesen wurde. Aus Gründen der Seuchenprophylaxe richtet das Landratsamt Weilheim Schongau deshalb für seinen Zuständigkeitsbereich neben dem Ammersee nun auch am Starnberger See im Uferbereich bis 3km eine Schutzzone ein und ordnet mit einer Allgemeinverfügung eine Stallpflicht für alle dort betroffenen Geflügelhalter an. Betroffen sind Teile von Bernried, Starnberg und Iffeldorf. In dieser Zone befinden sich 28 bekannte Geflügelbetriebe, die zudem schriftlich durch das Veterinäramt unterrichtet werden. Aus Vorsorgegründen wird deshalb eine Stallhaltung für den gesamten Landkreis dringend empfohlen. Ob es zu einer weiteren Ausdehnung der Stallpflicht kommt, kann im Moment nicht gesagt werden, da die Seuchenlage anhand der Fallzahlen immer wieder neu bewertet werden muss. Das Landratsamt rät deshalb weiterhin, keine toten Tiere zu berühren. Ebenso gilt die Empfehlung weiterhin, Hunde und Katzen im Uferbereich nicht frei laufen zu lassen, um einer weiteren Seuchenverschleppung vorzubeugen. Das Merkblatt zur Geflügelpest finden Sie unter: http://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et merkblatt_gefluegelhalter.htm Weitere Informationen erhalten sie in ihrem zuständigen Veterinäramt. Martina Huber Pressestelle
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