Europäische Kommission - Pressemitteilung Staatliche Beihilfen: Kommission leitet eingehende Untersuchung zur Finanzierung der Umstrukturierung von Areva durch den französischen Staat ein Brüssel, 19. Juli 2016 Die Europäische Kommission hat ein eingehendes Prüfverfahren eingeleitet, um festzustellen, ob der Beitrag des französischen Staates zur Finanzierung der Umstrukturierung der Areva-Gruppe dem Unternehmen einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern im Sinne der EU-Beihilfevorschriften verschafft hat. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Angesichts des Umfangs und der Bedeutung der Umstrukturierung von Areva muss die Kommission sorgfältig prüfen, ob der Umstrukturierungsplan des Unternehmens tragfähig ist und ob die staatlichen Beihilfen den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht übermäßig verfälschen. Unser Ziel ist es, Areva eine nachhaltige Zukunft ohne weitere staatliche Unterstützung zu sichern." Die vom französischen Staat kontrollierte Areva-Gruppe ist auf allen Märkten im Bereich der Kernenergie tätig. Sie befindet sich seit mehr als fünf Jahren in finanziellen Schwierigkeiten. Im April 2016 hat Frankreich einen Umstrukturierungsplan zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Sanierung der Finanzierungsstruktur der Gruppe bei der Kommission angemeldet. Dieser Plan umfasst eine staatliche Beihilfe in Form einer staatlichen Kapitalzuführung in Höhe von 4 Mrd. EUR. Ferner ist eine Konzentration auf den Kernbrennstoffkreislauf durch verschiedene Veräußerungen und die Aufgabe bestimmter Tätigkeiten vorgesehen. Staatliche Beihilfen zugunsten von Unternehmen in Schwierigkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden, wenn sie einem Ziel von gemeinsamem Interesse dienen, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen. Diese Voraussetzungen sind in den EU-Leitlinien für staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen festgelegt. Sie sollen gewährleisten, dass solche Beihilfen nur Unternehmen gewährt werden, die eine realistische Aussicht auf Rentabilität haben und Maßnahmen zur Verringerung der beihilfebedingten Wettbewerbsverzerrungen treffen. In dieser Phase will die Kommission prüfen, ob die dem Umstrukturierungsplan zugrunde liegenden Annahmen für die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität realistisch sind, sodass Areva künftig ohne Zuführungen öffentlicher Mittel wirtschaften kann. Die Kommission muss sich auch vergewissern, dass die Gruppe tatsächlich und in ausreichendem Maße zu den Kosten ihrer Umstrukturierung beiträgt. Schließlich muss die Kommission prüfen, ob die von Frankreich geplanten Maßnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen in einem angemessenen Verhältnis zu den durch die Beihilfe verursachten Verzerrungen stehen. Mit der Einleitung eines ergebnisoffen geführten eingehenden Prüfverfahrens wird Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hintergrund Areva ist eine börsennotierte Unternehmensgruppe, die zu 86,5 % direkt oder indirekt vom französischen Staat kontrolliert wird. Die Gruppe übt auf den Kernenergiemärkten Tätigkeiten aus, die den gesamten Zyklus umfassen. Nach den Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten müssen die Beihilfeempfänger einen tragfähigen Umstrukturierungsplan ausarbeiten, der es ihnen auf der Grundlage realistischer Annahmen ermöglicht, langfristig wieder rentabel zu werden. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen wiederholt um staatliche Unterstützung ersuchen, anstatt aus eigener Kraft im Wettbewerb zu bestehen. Der Umstrukturierungsplan muss Maßnahmen zur Begrenzung der beihilfebedingten Wettbewerbsverzerrungen vorsehen. Ferner muss der Beihilfeempfänger einen erheblichen Eigenbeitrag zu den Umstrukturierungskosten leisten. Außerdem kann ein Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nur einmal eine Rettungs- und/oder Umstrukturierungsbeihilfe erhalten. Die Kommission überwacht die Erfüllung dieser Voraussetzungen und sorgt damit für die Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Unternehmen und Technologien im Binnenmarkt, auch im Energiebereich. Weitere Informationen finden Sie im öffentlich zugänglichen Beihilfenregister auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.44727. IP/16/2587 Kontakt für die Medien: Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Yizhou REN (+32 2 299 48 89) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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