Staatliche Beihilfen: Kommission leitet eingehende

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Staatliche Beihilfen: Kommission leitet eingehende Untersuchung zur
Finanzierung der Umstrukturierung von Areva durch den französischen Staat
ein
Brüssel, 19. Juli 2016
Die Europäische Kommission hat ein eingehendes Prüfverfahren eingeleitet, um
festzustellen, ob der Beitrag des französischen Staates zur Finanzierung der
Umstrukturierung der Areva-Gruppe dem Unternehmen einen ungerechtfertigten Vorteil
gegenüber seinen Wettbewerbern im Sinne der EU-Beihilfevorschriften verschafft hat.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu:
„Angesichts des Umfangs und der Bedeutung der Umstrukturierung von Areva muss die Kommission
sorgfältig prüfen, ob der Umstrukturierungsplan des Unternehmens tragfähig ist und ob die staatlichen
Beihilfen den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht übermäßig verfälschen. Unser Ziel ist es, Areva eine
nachhaltige Zukunft ohne weitere staatliche Unterstützung zu sichern."
Die vom französischen Staat kontrollierte Areva-Gruppe ist auf allen Märkten im Bereich der
Kernenergie tätig. Sie befindet sich seit mehr als fünf Jahren in finanziellen Schwierigkeiten. Im April
2016 hat Frankreich einen Umstrukturierungsplan zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit und
zur Sanierung der Finanzierungsstruktur der Gruppe bei der Kommission angemeldet. Dieser Plan
umfasst eine staatliche Beihilfe in Form einer staatlichen Kapitalzuführung in Höhe von 4 Mrd. EUR.
Ferner ist eine Konzentration auf den Kernbrennstoffkreislauf durch verschiedene Veräußerungen und
die Aufgabe bestimmter Tätigkeiten vorgesehen.
Staatliche Beihilfen zugunsten von Unternehmen in Schwierigkeiten können unter bestimmten
Voraussetzungen genehmigt werden, wenn sie einem Ziel von gemeinsamem Interesse dienen, ohne
den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen. Diese Voraussetzungen sind in den EU-Leitlinien für
staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen festgelegt. Sie sollen gewährleisten, dass solche
Beihilfen nur Unternehmen gewährt werden, die eine realistische Aussicht auf Rentabilität haben und
Maßnahmen zur Verringerung der beihilfebedingten Wettbewerbsverzerrungen treffen.
In dieser Phase will die Kommission prüfen, ob die dem Umstrukturierungsplan zugrunde liegenden
Annahmen für die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität realistisch sind, sodass Areva künftig
ohne Zuführungen öffentlicher Mittel wirtschaften kann. Die Kommission muss sich auch vergewissern,
dass die Gruppe tatsächlich und in ausreichendem Maße zu den Kosten ihrer Umstrukturierung
beiträgt. Schließlich muss die Kommission prüfen, ob die von Frankreich geplanten Maßnahmen zur
Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen in einem angemessenen Verhältnis zu den durch die
Beihilfe verursachten Verzerrungen stehen.
Mit der Einleitung eines ergebnisoffen geführten eingehenden Prüfverfahrens wird Beteiligten
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Hintergrund
Areva ist eine börsennotierte Unternehmensgruppe, die zu 86,5 % direkt oder indirekt vom
französischen Staat kontrolliert wird. Die Gruppe übt auf den Kernenergiemärkten Tätigkeiten aus, die
den gesamten Zyklus umfassen.
Nach den Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller
Unternehmen in Schwierigkeiten müssen die Beihilfeempfänger einen tragfähigen
Umstrukturierungsplan ausarbeiten, der es ihnen auf der Grundlage realistischer Annahmen
ermöglicht, langfristig wieder rentabel zu werden. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen
wiederholt um staatliche Unterstützung ersuchen, anstatt aus eigener Kraft im Wettbewerb zu
bestehen. Der Umstrukturierungsplan muss Maßnahmen zur Begrenzung der beihilfebedingten
Wettbewerbsverzerrungen vorsehen. Ferner muss der Beihilfeempfänger einen erheblichen
Eigenbeitrag zu den Umstrukturierungskosten leisten. Außerdem kann ein Unternehmen innerhalb
eines Zeitraums von zehn Jahren nur einmal eine Rettungs- und/oder Umstrukturierungsbeihilfe
erhalten.
Die Kommission überwacht die Erfüllung dieser Voraussetzungen und sorgt damit für die
Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Unternehmen und
Technologien im Binnenmarkt, auch im Energiebereich.
Weitere Informationen finden Sie im öffentlich zugänglichen Beihilfenregister auf der Website der
Generaldirektion Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.44727.
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