GEW Betriebsräte-Tage

Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft
Hauptvorstand
// Vorstandsbereich Tarif- und Beamtenpolitik //
GEW Betriebsräte-Tage
„Betriebsräte in Bildungseinrichtungen – Mit- und voneinander lernen“
Bundesweite Betriebsräteschulung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Vorläufiges
Seminarprogramm
(Stand: Februar 2015)
// Montag, 04.05.2015 //
Bis 13:30
Anreise und Mittagessen
13:30
Begrüßung und Programmvorstellung
14:00
Vortrag:
Das deutsche Bildungssystem und seine Finanzierung
15:30
16:00
Kaffeepause
18:00
Ab 19:00
Abendessen
Abendprogramm
Vortrag:
Aktuelles aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
// Dienstag, 05.05.2015 //
09:00
Seminarbeginn
09:00 –
18:00
Schulung zu folgenden Wahlthemen in Arbeitsgruppen:
Forum 1: „Mitbestimmung des Betriebsrates bei Arbeitszeit“
Forum 2: „Mitbestimmung des Betriebsrates bei prekärer
Beschäftigung und Befristung“
Forum 3: „Betriebsrat im Tendenzbetrieb“
Forum 4: „Betriebsrat im Kleinbetrieb“
 Inhalten der Foren auf Seite 3 und 4 des Seminarprogramms
18:00
Ab 19:00
Abendessen
Abendprogramm
// Mittwoch, 06.05.2015 //
09:00
Seminarbeginn
09:00
Vortrag:
Auswirkungen Europas auf die Mitbestimmung in Deutschland –
Wirkung des Europarechts
10:30
Kaffeepause
11:00
Vorstellung der Arbeitsgruppenergebnisse und Seminarauswertung
12:30
Mittagessen und Ende der Veranstaltung
Veranstalter
Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft
Hauptvorstand
Reifenberger Straße 21
60489 Frankfurt am Main
Internet: www.gew.de
Ansprechpartnerin:
Katharina Bockelmann
Referentin für Tarif- und Beamtenpolitik
Tel.: 069 789 73 204
Fax: 069 789 73 102
E-Mail: [email protected],
Foren
Liebe Kollegin,
Lieber Kollege,
wie du aus dem Programmablauf erkennen kannst, wird während unserer dreitägigen Schulungsveranstaltung
am zweiten Tag eine Schulung zu einem Thema deiner Wahl stattfinden. Die Schulungen werden alle von
qualifizierten Anwälten durchgeführt. Folgende Themen stehen zur Auswahl:
Forum 1: „Mitbestimmung des Betriebsrates bei Arbeitszeit“
Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG bestimmt der Betriebsrat bei der Arbeitszeit mit. Doch wie sieht die
Mitbestimmung in der Praxis aus und welche Einschränkungen gibt es? Ziel des Forum 1ist es, auf diese
und weitere Fragen Antworten zu geben. Folgende Inhalte sollen u.a. behandelt werden:
Inhalt und Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrates, Gesetzliche Grundlagen, wie
Arbeitszeitobergrenzen, Pausen- und Ruhezeiten, Reisezeit, Bereitschaftsdienst, Erreichbarkeit,
Arbeitszeitverkürzung und -verlängerung , Überstunden und Mehrarbeit, Arbeitszeitmodelle
(Vertrauensarbeitszeit, Gleitzeit etc.), Inhalte von Betriebsvereinbarungen.
Forum 2: „Mitbestimmung des Betriebsrates bei prekärer Beschäftigung und Befristung“
Vollzeitbeschäftigte und festangestellte Arbeitnehmer sind in vielen Betrieben immer häufiger nicht mehr
die Regel. Befristung, Teilzeitbeschäftigung, Leiharbeitnehmer, Geringfügig Beschäftigte, Honorarkräfte
und Werkverträge sind immer öfter Teil der Betriebsrealität. Doch wie geht der Betriebsrat als Vertreter
der Beschäftigten mit den neuen Arbeitsverhältnissen um? Diese Frage soll in Forum 2 beleuchtet werden.
Folgende Inhalte sollen u.a. behandelt werden:
Folgen der prekären Beschäftigung und Befristung für die Mitbestimmung, echte und unechte Leiharbeit,
unwirksame Arbeitnehmerüberlassung, Mitbestimmung bei Werk- und Honorarverträgen, sachgrundlose
Befristungen und Befristungen mit Sachgrund, Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Forum 3: „Betriebsrat im Tendenzbetrieb“
Betriebsräte in Tendenzbetrieben sehen sich in ihrer täglichen Arbeit häufig mit Einschränkungen ihrer
Mitbestimmung konfrontiert. Doch was ist eigentlich ein Tendenzbetrieb? Fällt mein Betrieb überhaupt
darunter? Und falls ja, welche Mitbestimmungsrechte sind wirklich eingeschränkt? Wie sieht eine
effektive Mitbestimmung in einem Tendenzbetrieb aus? Diese und weitere Fragen sollen in Forum drei
beantwortet werden. Folgende Inhalte sollen u.a. behandelt werden:
Tendenzbetrieb, Tendenzträger , Begründung für Tendenzbetriebe, Konsequenzen im Arbeitsrecht,
beschränkter und absoluter Ausschluss von Beteiligungsrechten, Anwendbarkeit §§ 111 – 113, Bedeutung
der Einschränkungen für die BR-Arbeit
Forum 4: „Betriebsrat im Kleinbetrieb“
Manchmal kommt es eben doch auf die Größe an: Für Betriebsräte in Betrieben zwischen fünf und fünfzig
Beschäftigten gilt nicht nur, dass viel Arbeit auf wenige Mitglieder verteilt werden oder sogar alleine
bewältigt werden muss. Auch sind gelten für sie einige Sonderregelungen im Betriebsverfassungsrecht. In
Forum 4 soll speziell auf die Bedürfnisse von Betriebsräten in diesen so genannten „Kleinbetrieben“
eingegangen werden. Folge Inhalte sollen u.a. behandelt werden:
Aufgaben und Stellung des einköpfigen Betriebsrates im Kleinbetrieb, Sonderregelungen für ein köpfige
Betriebsratsgremien, Problem der Stellvertretung, Geschäftsführung und Organisation der BR-Arbeit.
Tagungsort
// Anreise //
WICHTIG: Sollte deine Anreise am Freitag nach 19:30 Uhr erfolgen, teile dieses bitte
rechtzeitig dem Team der Bildungsstätte Walsrode mit, damit sie dir den Türcode
mitteilen und einen Schlüssel bereitlegen können.
Kontakt
Anreise mit dem PKW
ver.di Bildungs- und Tagungszentrum
Walsrode
Sunderstr. 77
29664 Walsrode
Walsrode liegt zwischen Hannover und Hamburg an der A7.
Tel.: 05161-979-0
Fax: 05161-979-520
[email protected]
Wenn du mit dem PKW aus dem Süden anreist, fährst du

am Walsroder Dreieck auf die A27 in Richtung Bremen.

Verlässt die Autobahn an der Abfahrt Walsrode Süd.

Dann fährst du links in Richtung Walsrode, also auch im Kreisel links ab nach
Walsrode.

In Walsrode dann an der 2. Ampel (Kreissparkasse) links abbiegen.

Gleich an der nächsten Ampel wieder rechts (in die Poststraße, die in die
Sunderstraße übergeht) abbiegen und bis zum Ende der Straße durchfahren.
Wenn du mit dem PKW aus dem Norden anreist, verlässt du

die A7 an der Ausfahrt Bad Fallingbostel und folgst den Hinweisschildern
Richtung Walsrode.

Automatisch bringt dich die Straßenführung in die Moorstraße in Walsrode.

An der 2. Ampel biegst du rechts ab (in die Poststraße, die in die Sundertraße
übergeht) und fährst die Straße bis zum Ende durch.
Anreise mit der Bahn
Walsrode lieg an der Bahnstrecke Hannover – Soltau – Hamburg.
Ab Bahnhof Walsrode sind es ca. 20 Min. Fußweg durch die Ostdeutsche Allee und
rechts in die Sunderstraße.
Sonstige Informationen
// Kinderbetreuung //
Das Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode kann auf Anfrage eine Betreuung für
Kinder von 4 bis 12 Jahren organisieren. Jüngere Kinder mit Betreuungserfahrung und
ältere Kinder ohne Betreuungsanforderung können nach vorheriger Rücksprache
mitgebracht werden. Wird eine Kinderbetreuung gewünscht, bitte schnellstmöglich bei
Gabi Rotsch ([email protected]) melden und dies auf dem Anmeldebogen
vermerken.
Bei nur einer kleinen Anzahl von Kindern, findet die Betreuung im nahegelegenen
Kindergarten statt. Ein Transport wird organisiert. Bei einer größeren Anzahl von
Kindern kann die Betreuung auch durch eine erfahrene Betreuungskraft im
hauseigenen Kindergarten erfolgen.
Ist eine Kinderbetreuung notwendig, sind die Kosten für Unterbringung und Betreuung
der Kinder von Betriebsratsmitgliedern vom Arbeitgeber zu tragen. Bei der Deutschen
Bahn fahren Kinder bis 15 Jahre, die auf der Fahrkarte des Elternteils eingetragen sind,
kostenlos mit. Voraussetzung hierfür ist, dass ein ordnungsgemäßer Entsendebeschluss
gefasst wird, der ausdrücklich die Notwendigkeit der Kinderbetreuung umfasst und
ohne Widerspruch akzeptiert wurde. Sollte es bei der Übernahme der
Betreuungskosten Probleme geben, sprecht uns gerne an – es gilt: an der
Kinderbetreuung soll dein Seminarbesuch nicht scheitern!
// Kosten //
Die Kosten für die Seminarteilnahme betragen insgesamt pro Person maximal 650,00
Euro (zzgl. Fahrtkosten). Die genauen Kosten pro Person werden nach Seminarende
berechnet. Die Schulungskosten für das Betriebsräteseminar hat gemäß §40 BetrVG der
Arbeitgeber zu tragen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein ordnungsgemäßer
Entsendungsbeschluss des Betriebsrates vorliegt. Die Freistellung erfolgt auf Grundlage
von §37 Abs. 6 BetrVG .Einen Musterentsendungsbeschluss findest du auf unserer
Homepage. Der Entsendungsbeschluss sollte spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn
beim Arbeitgeber vorgelegt, unterschrieben und an uns zurückgeschickt werden. Sollte
es Probleme mit der Freistellung geben, sprecht uns gerne an.