Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand // Vorstandsbereich Tarif- und Beamtenpolitik // GEW Betriebsräte-Tage „Betriebsräte in Bildungseinrichtungen – Mit- und voneinander lernen“ Bundesweite Betriebsräteschulung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Vorläufiges Seminarprogramm (Stand: Februar 2015) // Montag, 04.05.2015 // Bis 13:30 Anreise und Mittagessen 13:30 Begrüßung und Programmvorstellung 14:00 Vortrag: Das deutsche Bildungssystem und seine Finanzierung 15:30 16:00 Kaffeepause 18:00 Ab 19:00 Abendessen Abendprogramm Vortrag: Aktuelles aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht // Dienstag, 05.05.2015 // 09:00 Seminarbeginn 09:00 – 18:00 Schulung zu folgenden Wahlthemen in Arbeitsgruppen: Forum 1: „Mitbestimmung des Betriebsrates bei Arbeitszeit“ Forum 2: „Mitbestimmung des Betriebsrates bei prekärer Beschäftigung und Befristung“ Forum 3: „Betriebsrat im Tendenzbetrieb“ Forum 4: „Betriebsrat im Kleinbetrieb“ Inhalten der Foren auf Seite 3 und 4 des Seminarprogramms 18:00 Ab 19:00 Abendessen Abendprogramm // Mittwoch, 06.05.2015 // 09:00 Seminarbeginn 09:00 Vortrag: Auswirkungen Europas auf die Mitbestimmung in Deutschland – Wirkung des Europarechts 10:30 Kaffeepause 11:00 Vorstellung der Arbeitsgruppenergebnisse und Seminarauswertung 12:30 Mittagessen und Ende der Veranstaltung Veranstalter Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand Reifenberger Straße 21 60489 Frankfurt am Main Internet: www.gew.de Ansprechpartnerin: Katharina Bockelmann Referentin für Tarif- und Beamtenpolitik Tel.: 069 789 73 204 Fax: 069 789 73 102 E-Mail: [email protected], Foren Liebe Kollegin, Lieber Kollege, wie du aus dem Programmablauf erkennen kannst, wird während unserer dreitägigen Schulungsveranstaltung am zweiten Tag eine Schulung zu einem Thema deiner Wahl stattfinden. Die Schulungen werden alle von qualifizierten Anwälten durchgeführt. Folgende Themen stehen zur Auswahl: Forum 1: „Mitbestimmung des Betriebsrates bei Arbeitszeit“ Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG bestimmt der Betriebsrat bei der Arbeitszeit mit. Doch wie sieht die Mitbestimmung in der Praxis aus und welche Einschränkungen gibt es? Ziel des Forum 1ist es, auf diese und weitere Fragen Antworten zu geben. Folgende Inhalte sollen u.a. behandelt werden: Inhalt und Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrates, Gesetzliche Grundlagen, wie Arbeitszeitobergrenzen, Pausen- und Ruhezeiten, Reisezeit, Bereitschaftsdienst, Erreichbarkeit, Arbeitszeitverkürzung und -verlängerung , Überstunden und Mehrarbeit, Arbeitszeitmodelle (Vertrauensarbeitszeit, Gleitzeit etc.), Inhalte von Betriebsvereinbarungen. Forum 2: „Mitbestimmung des Betriebsrates bei prekärer Beschäftigung und Befristung“ Vollzeitbeschäftigte und festangestellte Arbeitnehmer sind in vielen Betrieben immer häufiger nicht mehr die Regel. Befristung, Teilzeitbeschäftigung, Leiharbeitnehmer, Geringfügig Beschäftigte, Honorarkräfte und Werkverträge sind immer öfter Teil der Betriebsrealität. Doch wie geht der Betriebsrat als Vertreter der Beschäftigten mit den neuen Arbeitsverhältnissen um? Diese Frage soll in Forum 2 beleuchtet werden. Folgende Inhalte sollen u.a. behandelt werden: Folgen der prekären Beschäftigung und Befristung für die Mitbestimmung, echte und unechte Leiharbeit, unwirksame Arbeitnehmerüberlassung, Mitbestimmung bei Werk- und Honorarverträgen, sachgrundlose Befristungen und Befristungen mit Sachgrund, Teilzeit- und Befristungsgesetz. Forum 3: „Betriebsrat im Tendenzbetrieb“ Betriebsräte in Tendenzbetrieben sehen sich in ihrer täglichen Arbeit häufig mit Einschränkungen ihrer Mitbestimmung konfrontiert. Doch was ist eigentlich ein Tendenzbetrieb? Fällt mein Betrieb überhaupt darunter? Und falls ja, welche Mitbestimmungsrechte sind wirklich eingeschränkt? Wie sieht eine effektive Mitbestimmung in einem Tendenzbetrieb aus? Diese und weitere Fragen sollen in Forum drei beantwortet werden. Folgende Inhalte sollen u.a. behandelt werden: Tendenzbetrieb, Tendenzträger , Begründung für Tendenzbetriebe, Konsequenzen im Arbeitsrecht, beschränkter und absoluter Ausschluss von Beteiligungsrechten, Anwendbarkeit §§ 111 – 113, Bedeutung der Einschränkungen für die BR-Arbeit Forum 4: „Betriebsrat im Kleinbetrieb“ Manchmal kommt es eben doch auf die Größe an: Für Betriebsräte in Betrieben zwischen fünf und fünfzig Beschäftigten gilt nicht nur, dass viel Arbeit auf wenige Mitglieder verteilt werden oder sogar alleine bewältigt werden muss. Auch sind gelten für sie einige Sonderregelungen im Betriebsverfassungsrecht. In Forum 4 soll speziell auf die Bedürfnisse von Betriebsräten in diesen so genannten „Kleinbetrieben“ eingegangen werden. Folge Inhalte sollen u.a. behandelt werden: Aufgaben und Stellung des einköpfigen Betriebsrates im Kleinbetrieb, Sonderregelungen für ein köpfige Betriebsratsgremien, Problem der Stellvertretung, Geschäftsführung und Organisation der BR-Arbeit. Tagungsort // Anreise // WICHTIG: Sollte deine Anreise am Freitag nach 19:30 Uhr erfolgen, teile dieses bitte rechtzeitig dem Team der Bildungsstätte Walsrode mit, damit sie dir den Türcode mitteilen und einen Schlüssel bereitlegen können. Kontakt Anreise mit dem PKW ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode Sunderstr. 77 29664 Walsrode Walsrode liegt zwischen Hannover und Hamburg an der A7. Tel.: 05161-979-0 Fax: 05161-979-520 [email protected] Wenn du mit dem PKW aus dem Süden anreist, fährst du am Walsroder Dreieck auf die A27 in Richtung Bremen. Verlässt die Autobahn an der Abfahrt Walsrode Süd. Dann fährst du links in Richtung Walsrode, also auch im Kreisel links ab nach Walsrode. In Walsrode dann an der 2. Ampel (Kreissparkasse) links abbiegen. Gleich an der nächsten Ampel wieder rechts (in die Poststraße, die in die Sunderstraße übergeht) abbiegen und bis zum Ende der Straße durchfahren. Wenn du mit dem PKW aus dem Norden anreist, verlässt du die A7 an der Ausfahrt Bad Fallingbostel und folgst den Hinweisschildern Richtung Walsrode. Automatisch bringt dich die Straßenführung in die Moorstraße in Walsrode. An der 2. Ampel biegst du rechts ab (in die Poststraße, die in die Sundertraße übergeht) und fährst die Straße bis zum Ende durch. Anreise mit der Bahn Walsrode lieg an der Bahnstrecke Hannover – Soltau – Hamburg. Ab Bahnhof Walsrode sind es ca. 20 Min. Fußweg durch die Ostdeutsche Allee und rechts in die Sunderstraße. Sonstige Informationen // Kinderbetreuung // Das Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode kann auf Anfrage eine Betreuung für Kinder von 4 bis 12 Jahren organisieren. Jüngere Kinder mit Betreuungserfahrung und ältere Kinder ohne Betreuungsanforderung können nach vorheriger Rücksprache mitgebracht werden. Wird eine Kinderbetreuung gewünscht, bitte schnellstmöglich bei Gabi Rotsch ([email protected]) melden und dies auf dem Anmeldebogen vermerken. Bei nur einer kleinen Anzahl von Kindern, findet die Betreuung im nahegelegenen Kindergarten statt. Ein Transport wird organisiert. Bei einer größeren Anzahl von Kindern kann die Betreuung auch durch eine erfahrene Betreuungskraft im hauseigenen Kindergarten erfolgen. Ist eine Kinderbetreuung notwendig, sind die Kosten für Unterbringung und Betreuung der Kinder von Betriebsratsmitgliedern vom Arbeitgeber zu tragen. Bei der Deutschen Bahn fahren Kinder bis 15 Jahre, die auf der Fahrkarte des Elternteils eingetragen sind, kostenlos mit. Voraussetzung hierfür ist, dass ein ordnungsgemäßer Entsendebeschluss gefasst wird, der ausdrücklich die Notwendigkeit der Kinderbetreuung umfasst und ohne Widerspruch akzeptiert wurde. Sollte es bei der Übernahme der Betreuungskosten Probleme geben, sprecht uns gerne an – es gilt: an der Kinderbetreuung soll dein Seminarbesuch nicht scheitern! // Kosten // Die Kosten für die Seminarteilnahme betragen insgesamt pro Person maximal 650,00 Euro (zzgl. Fahrtkosten). Die genauen Kosten pro Person werden nach Seminarende berechnet. Die Schulungskosten für das Betriebsräteseminar hat gemäß §40 BetrVG der Arbeitgeber zu tragen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein ordnungsgemäßer Entsendungsbeschluss des Betriebsrates vorliegt. Die Freistellung erfolgt auf Grundlage von §37 Abs. 6 BetrVG .Einen Musterentsendungsbeschluss findest du auf unserer Homepage. Der Entsendungsbeschluss sollte spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber vorgelegt, unterschrieben und an uns zurückgeschickt werden. Sollte es Probleme mit der Freistellung geben, sprecht uns gerne an.
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