Wichtige Infos zur Beurlaubung auf einen Blick

ZSB - BERATUNGSSTELLE „STUDIEREN MIT KIND“
BEREICH „STUDIEREN MIT KIND“
Wichtige Infos zur Beurlaubung auf einen Blick
Beantragung
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Ende der Antragsfrist: 30. Oktober (Wintersemester) oder 30. April (Sommersemester)
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Antragstellung persönlich oder schriftlich in der Studentenkanzlei.
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Die Beurlaubung muss jedes Semester neu beantragt werden.
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Vor Antragstellung muss die Rückmeldung fristgerecht erfolgt sein.
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Der Grundbeitrag und der Sockelbeitrag für das Semesterticket sind auch während der
Beurlaubung zu zahlen.
Vorteile
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Fachsemesterzahl bleibt stehen.
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Problem mit Höchststudiendauer wird entschärft.
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Teilnahme an Veranstaltungen, Prüfungen und Praktika, sowie das Schreiben der Abschlussarbeit sind möglich.
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Organisation einer Art "Teilzeitstudium" ist möglich.
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Urlaubssemester können individuell über die Studienzeit verteilt werden.
Auswirkungen
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Keine Auszahlung von BAföG, Studienkredit, meist auch Stipendien! Es kann unter Umständen Arbeitslosengeld II beantragt werden.
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Werkstudentenstatus entfällt!
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Kindergeldanspruch für Studierende entfällt, wenn keine Studienleistungen erbracht werden!
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Wiederholungsprüfungen müssen abgelegt werden!
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Mindeststudienzeit bei Studiengängen mit Abschluss "Staatsexamen" beachten!