ZSB - BERATUNGSSTELLE „STUDIEREN MIT KIND“ BEREICH „STUDIEREN MIT KIND“ Wichtige Infos zur Beurlaubung auf einen Blick Beantragung Ende der Antragsfrist: 30. Oktober (Wintersemester) oder 30. April (Sommersemester) Antragstellung persönlich oder schriftlich in der Studentenkanzlei. Die Beurlaubung muss jedes Semester neu beantragt werden. Vor Antragstellung muss die Rückmeldung fristgerecht erfolgt sein. Der Grundbeitrag und der Sockelbeitrag für das Semesterticket sind auch während der Beurlaubung zu zahlen. Vorteile Fachsemesterzahl bleibt stehen. Problem mit Höchststudiendauer wird entschärft. Teilnahme an Veranstaltungen, Prüfungen und Praktika, sowie das Schreiben der Abschlussarbeit sind möglich. Organisation einer Art "Teilzeitstudium" ist möglich. Urlaubssemester können individuell über die Studienzeit verteilt werden. Auswirkungen Keine Auszahlung von BAföG, Studienkredit, meist auch Stipendien! Es kann unter Umständen Arbeitslosengeld II beantragt werden. Werkstudentenstatus entfällt! Kindergeldanspruch für Studierende entfällt, wenn keine Studienleistungen erbracht werden! Wiederholungsprüfungen müssen abgelegt werden! Mindeststudienzeit bei Studiengängen mit Abschluss "Staatsexamen" beachten!
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