Allgemeine Geschäftsbedingungen Jens Voss / Matrix

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsbedingungen
Jens Voss (nachfolgend Matrix Events genannt) - Stand Januar 2016
§1 Allgemeines
1. Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen Matrix Events und dem Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.
2. Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Fax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für
die Firma Matrix Events erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind und / oder eine Rechnung erteilt wurde.
§2 Lieferung & Leistung
1. Nach Bestätigung des Auftrages, welche ausschließlich schriftlich oder auf dem elektronischen Wege (E-Mail, Fax, etc.) erfolgt, wird
der Auftrag von der Firma Matrix Events ausgeführt. Dem Auftraggeber ist dabei Art, Stil und die Musikrichtung des DJ’s der Firma
Matrix Events bekannt.
2. Bei Open-Air Veranstaltungen muss eine Überdachungsmöglichkeit geschaffen werden, die die Technik und den DJ vor widrigem
Wetter effektiv schützt. Ist dieses nicht gegeben, ist Matrix Events nicht verpflichtet den Auftrag durchzuführen und ist nicht haftbar
zu machen.
§3 Rücktritt / Kündigung des Vertrages
1. Matrix Events setzt eine angemessene Frist fest, je nach Zwischenzeit der Auftragsstellung und des Veranstaltungstermins, in der der
Auftragnehmer ohne jegliche Zahlung vom Vertrag zurücktreten kann. Dieser Rücktrittszeitraum und die Höhe der
Schadensersatzleistungen bei Überschreitung der Frist werden in der schriftlichen Auftragsbestätigung / Vertrag festgelegt. Sollte der
Auftraggeber am Veranstaltungstag den Vertrag kündigen wollen, so kann die Firma Matrix Events auf Einhaltung des Vertrages oder
auf die volle Zahlung der Gage bestehen.
2. Der Vertrag gilt als erfüllt, wenn die in der Auftragsbestätigung angegebene Leistung ausgeführt wurde.
§4 Höhere Gewalt
1. Sollte Matrix Events durch Einfluss höherer Gewalt (schlechtes Wetter, Feuer, Unfall, etc.) eine Veranstaltung nicht durchführen
können, so kann diese nicht haftbar gemacht werden. Bei gesundheitlichem Ausfall wird ein geeigneter Ersatz von Matrix Events
gestellt.
§5 GEMA
1. Die GEMA-Gebühr wird grundsätzlich vom Auftraggeber oder dem Verpächter der Veranstaltungsörtlichkeit getragen.
Bei Nichtanmeldung oder offener Zahlung übernimmt Matrix Events keinerlei Haftung.
2. Ferner arbeitet Jens Voss / Matrix Events teilweise mit gebrannten Tonträgern (Sicherheitskopien von Schallplattenträgern, CD‘s oder
Samplern).
Der Auftraggeber ist hierfür auch verpflichtet dieses der GEMA zu melden und den dementsprechend üblichen Zuschlag zu zahlen.
Jens Voss / Matrix Events übernimmt keinerlei Haftung bei Nichtanmeldung oder Nichtzahlung des hierfür gültigen GEMAZuschlages.
§6 Zahlungsbedingungen
1. Die Höhe der Gage wird in der schriftlichen Auftragsbestätigung / Vertrag bekanntgegeben. Die Zahlung der Gage findet
grundsätzlich nach Beendigung des Auftrages vor Ort durch den Auftraggeber statt, es sei denn die Vertragspartner vereinbaren
schriftlich eine andere Zahlungsvariante wie z. B. per Überweisung, Vorkasse, etc.
2. Bei Überweisung gilt „zahlbar sofort ohne Abzug (Skonto, Rabatte, etc…)“. Die Zahlungsmethode und die Bankverbindung wird
separat auf der jeweiligen Rechnung durch einen Zusatz angegeben.
§7 Haftung
1. Die Firma Jens Voss / Matrix Events übernimmt keine Haftung für die ihr zugewiesene Räumlichkeiten, Bühnen, Tribünen oder
sonstige Veranstaltungsörtlichkeiten, in der / auf der die Veranstaltung stattfinden soll. Ferner hat Jens Voss / Matrix Events das Recht
den Auftrag nicht durchzuführen, wenn offensichtliche Mängel der Art und Beschaffenheit des Veranstaltungsortes bestehen, die die
allg. Sicherheit, das eigene leibliche Wohl / Leben und die Sicherheit der Gäste oder / und des Veranstaltungsortes bedrohen oder
schädigen können.
2. Der Auftraggeber haftet grundsätzlich für Polizei und Feuerwehreinsätze. Matrix Events ist hierfür nicht in Haftung zu nehmen. Jens
Voss / Matrix Events benutzt zur Verfügung gestellte Technik verantwortungsvoll, mit aller Sorgfalt und wendet diese so an, sodass
bleibende Schäden (Hörschäden etc.) nahezu ausgeschlossen werden können. Grundsätzlich übernimmt Jens Voss / Matrix Events
hierfür jedoch keine Haftung.
3. Die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Bedingungen / Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber,
soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche Beziehungen auch zwischen der Firma Jens Voss / Matrix Events und diesen
Personen begründet werden.
§8 Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort
1. Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
2. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.
§9 Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
Falls einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel
möglichst nahe kommt.
§10 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGBs bedürfen der Schriftform und werden in der jeweiligen Auftragsbestätigung angegeben.
§11 Gerichtsstand und Steuernummer
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Hamburg Wandsbek.
Die Steuernummer von Jens Voss / Matrix Events ist 51/257/02343