Folie 25 (Die Generalklauseln des § 3 UWG)

Die Generalklauseln des § 3 UWG
I.
Allgemeine Generalklausel, § 3 I UWG
1. Umfasst gedanklich
- Unternehmergeneralklausel (B2B)
- Handlungen von Nicht-Unternehmern
- Öffentliche Hand (soweit nicht unternehmerisch tätig)
- Nichtregierungsorganisationen (Kirchen, Gewerkschaften,
Verbraucher- oder Umweltverbände)
- Verbrauchergeneralklausel
Insoweit ist § 3 II UWG lex specialis, sodass sich Absatz 1
hier auf Rechtsfolgenanordnungen beschränkt
2. Fallgruppen der Unlauterkeit (soweit nicht bereits § 4 UWG
zugeordnet)
a) Allgemeine Marktstörung
b) Unmittelbarer Leistungsschutz
c) Vertriebsbindungssysteme
d) Unbegründete Schutzrechtsverwarnung
e) Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten
II. Verbrauchergeneralklausel, § 3 II UWG
1. An Verbraucher gerichtete oder diese erreichende geschäftliche
Handlung
2. Unlauterkeit
a) Sorgfaltsverstoß
aa) Verharmlosung von Gesundheitsgefahren
bb) Gefährdung von Drittinteressen
-2-
b) Wesentliche Beeinflussung des wirtschaftlichen Verhaltens
(Bagatellklausel)
Kriterien
- Art und Schwere des Verstoßes
- Auswirkungen auf Wettbewerb
- Schutzzweck des Gesetzes
- Zahl der Betroffenen
- Nachahmungsgefahr? str.
Merke:
Grenze regelmäßig überschritten (Indizwirkung), Bagatelle ist
seltene Ausnahme
z.B.
- bei geringfügigen Kenntzeichnungsverstößen
- bei Ausreißerfällen (str.)