Praxisvereinbarung Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, ich organisiere meine psychotherapeutische Praxis mit einem verbindlichen Bestellsystem. Zu der mit Ihnen verabredeten Zeit wird kein weiterer Patient bestellt. Eine kurzfristige Absage durch Sie führt meist dazu, dass Ihr Termin nicht neu belegt werden kann. Der mir dadurch entstehende finanzielle Ausfall wird weder von gesetzlichen noch privaten Krankenkassen übernommen. Deshalb werden Ausfallsitzungen, die nicht spätestens 24 Stunden zuvor (an Werktagen) abgesagt wurden, Ihnen in Rechnung gestellt. Diese Vereinbarung gilt unabhängig vom Grund Ihrer Verhinderung (Krankheit, andere Verpflichtungen oder sonstiges). Falls Sie unsicher sind, ob Sie einen Termin einhalten können, sagen Sie zu Ihrer finanziellen Entlastung rechtzeitig ab. Das Ausfallhonorar beträgt 80 Euro und wird Ihnen am Monatsende über die privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS Schleswig-Holstein/Hamburg) in Rechnung gestellt. Im Sinne eines reibungslosen Praxisablaufes und damit Sicherstellung Ihrer Behandlung bitte ich um Ihr Verständnis. Bitte senden Sie die Praxisvereinbarung unterschrieben zusammen mit dem ebenfalls ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular zurück. Bettina Hantke Ort Datum Unterschrift des Patienten / der Patientin
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