260816-2 St Gesellenfreisprechung der Schornsteinfeger

Ministerium für Wirtschaft,
Bau und Tourismus
Gesellenfreisprechung der Schornsteinfeger in Mecklenburg-Vorpommern
Rudolph: Handwerklich anspruchsvoll und
mit hoher Verantwortung versehen – Beruf
des Schornsteinfegers fordert stetiges Weiterbilden
Schwerin, 26.08.2016
Nummer: 381/16
Am Freitag haben zwölf Auszubildende des Schornsteinfegerhandwerks nach bestandener Prüfung ihre Gesellenbriefe erhalten. „Der Beruf des Schornsteinfegers ist handwerklich anspruchsvoll, erfordert stetiges Weiterbilden und ist mit hoher
Verantwortung für die Sicherheit unserer Menschen versehen.
Die Absolventen haben sich für einen modernen, vielfältigen
Beruf entschieden, der zukunftsträchtig ist. Gerade im Hinblick
auf den stetigen Wandel im Schornsteinfegerwesen ist es elementar, dass die jungen Fachkräfte ihr fachliches Wissen immer aktuell halten, um zukünftigen Anforderungen gerecht zu
bleiben“, betonte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Dr. Stefan Rudolph anlässlich der
Übergabe der Gesellenbriefe der Schornsteinfegerinnung
Mecklenburg Vorpommern in Klein Schwaß (Landkreis
Rostock).
Neuerungen im Schornsteinfegerwesen: Richtlinie zur Beurteilung gilt ab 01. September 2016
Kehrbezirke werden nicht mehr nach Listen vergeben, sondern
im Rahmen von Ausschreibungsverfahren befristet für sieben
Jahre besetzt. Das landesweit einheitliche Auswahlverfahren
obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Neu ist, dass
der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister auch eine
Leistungsbeurteilung erhält. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift tritt zum 01. September 2016 in Kraft. Zum 01. Juli
2017 wird eine weitere Änderung des Bezirksvergabeverfahrens erfolgen, die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung
des Einzelnen stärker berücksichtigt. Beide neuen Verwaltungsvorschriften sind bereits jetzt auf den Internetseiten des
Wirtschaftsministeriums eingestellt (www.wm.mv-regierung.de
→ Handwerk → Schornsteinfegerwesen → Verwaltungsvor-
Ministerium für Wirtschaft, Bau
und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Telefon: 0385 / 588-5065
Telefax: 0385 / 588-5067
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wm.mv-regierung.de
V. i. S. d. P.: Gunnar Bauer
2
schriften). „Mit der Leistungsbeurteilung haben wir ein ausgewogenes Beurteilungsinstrument definiert. Einerseits wird die
Lebensleistung erfahrener und älterer Handwerker angemessen berücksichtigt. Gleichzeitig wird jungen Schornsteinfegern
gleichberechtigt der Zugang zu einem Kehrbezirk eröffnet“, betonte Rudolph.
Einführung eines Kehrbezirksausweises für die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister (bBSF) in
Mecklenburg-Vorpommern
Zukünftig erhalten die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister einen landesweit einheitlichen Kehrbezirksausweis.
Die Ausweise werden von den sechs Landkreisen und den zwei
kreisfreien Städten Mecklenburg-Vorpommerns ausgestellt.
„Mit dem Ausweis als Legitimation erhöhen wir die Sicherheit
unserer Bürger im Land und beugen möglichem Missbrauch
von potentiellen Betrügern vor“, sagte Rudolph.
Informationen zum Schornsteinfegerwesen in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern sind 167 Kehrbezirke ausgewiesen, die von den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern
betreut werden. Davon sind 146 in der Innung organisiert. Gegenwärtig befinden sich 38 Lehrlinge in der Ausbildung. „Besonders hervorzuheben ist die kontinuierlich hohe Ausbildungsleistung bei den Schornsteinfegern. So wird von den Unternehmern gemeinsam mit der Landesinnung dafür Sorge getragen, dass stetig Fachkräftenachwuchs vorhanden ist“, sagte
Rudolph.
Informationen zum Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern
Derzeit sind über 20.200 Betriebe bei den Handwerkskammern
im Land verzeichnet. Diese beschäftigen über 112.000 Menschen und 5.061 Lehrlinge und erwirtschaften einen jährlichen
Umsatz von neun Milliarden Euro.