Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Gesellenfreisprechung der Schornsteinfeger in Mecklenburg-Vorpommern Rudolph: Handwerklich anspruchsvoll und mit hoher Verantwortung versehen – Beruf des Schornsteinfegers fordert stetiges Weiterbilden Schwerin, 26.08.2016 Nummer: 381/16 Am Freitag haben zwölf Auszubildende des Schornsteinfegerhandwerks nach bestandener Prüfung ihre Gesellenbriefe erhalten. „Der Beruf des Schornsteinfegers ist handwerklich anspruchsvoll, erfordert stetiges Weiterbilden und ist mit hoher Verantwortung für die Sicherheit unserer Menschen versehen. Die Absolventen haben sich für einen modernen, vielfältigen Beruf entschieden, der zukunftsträchtig ist. Gerade im Hinblick auf den stetigen Wandel im Schornsteinfegerwesen ist es elementar, dass die jungen Fachkräfte ihr fachliches Wissen immer aktuell halten, um zukünftigen Anforderungen gerecht zu bleiben“, betonte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Dr. Stefan Rudolph anlässlich der Übergabe der Gesellenbriefe der Schornsteinfegerinnung Mecklenburg Vorpommern in Klein Schwaß (Landkreis Rostock). Neuerungen im Schornsteinfegerwesen: Richtlinie zur Beurteilung gilt ab 01. September 2016 Kehrbezirke werden nicht mehr nach Listen vergeben, sondern im Rahmen von Ausschreibungsverfahren befristet für sieben Jahre besetzt. Das landesweit einheitliche Auswahlverfahren obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Neu ist, dass der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister auch eine Leistungsbeurteilung erhält. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift tritt zum 01. September 2016 in Kraft. Zum 01. Juli 2017 wird eine weitere Änderung des Bezirksvergabeverfahrens erfolgen, die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Einzelnen stärker berücksichtigt. Beide neuen Verwaltungsvorschriften sind bereits jetzt auf den Internetseiten des Wirtschaftsministeriums eingestellt (www.wm.mv-regierung.de → Handwerk → Schornsteinfegerwesen → Verwaltungsvor- Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin Telefon: 0385 / 588-5065 Telefax: 0385 / 588-5067 E-Mail: [email protected] Internet: www.wm.mv-regierung.de V. i. S. d. P.: Gunnar Bauer 2 schriften). „Mit der Leistungsbeurteilung haben wir ein ausgewogenes Beurteilungsinstrument definiert. Einerseits wird die Lebensleistung erfahrener und älterer Handwerker angemessen berücksichtigt. Gleichzeitig wird jungen Schornsteinfegern gleichberechtigt der Zugang zu einem Kehrbezirk eröffnet“, betonte Rudolph. Einführung eines Kehrbezirksausweises für die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister (bBSF) in Mecklenburg-Vorpommern Zukünftig erhalten die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister einen landesweit einheitlichen Kehrbezirksausweis. Die Ausweise werden von den sechs Landkreisen und den zwei kreisfreien Städten Mecklenburg-Vorpommerns ausgestellt. „Mit dem Ausweis als Legitimation erhöhen wir die Sicherheit unserer Bürger im Land und beugen möglichem Missbrauch von potentiellen Betrügern vor“, sagte Rudolph. Informationen zum Schornsteinfegerwesen in Mecklenburg-Vorpommern In Mecklenburg-Vorpommern sind 167 Kehrbezirke ausgewiesen, die von den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern betreut werden. Davon sind 146 in der Innung organisiert. Gegenwärtig befinden sich 38 Lehrlinge in der Ausbildung. „Besonders hervorzuheben ist die kontinuierlich hohe Ausbildungsleistung bei den Schornsteinfegern. So wird von den Unternehmern gemeinsam mit der Landesinnung dafür Sorge getragen, dass stetig Fachkräftenachwuchs vorhanden ist“, sagte Rudolph. Informationen zum Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern Derzeit sind über 20.200 Betriebe bei den Handwerkskammern im Land verzeichnet. Diese beschäftigen über 112.000 Menschen und 5.061 Lehrlinge und erwirtschaften einen jährlichen Umsatz von neun Milliarden Euro.
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