1 von 2 Visum für einen Deutschsprachkurs GRUNDLEGENDES Grundsätzlich kann die deutsche Sprache auch in Mexiko erlernt werden. Ein Visum zum Erlernen der deutschen Sprache in Deutschland wird nur dann erteilt, wenn die Botschaft zu der Auffassung kommt, dass der Sprachkurs in die wirtschaftliche, berufliche und familiäre Situation des Antragstellers passt. Der Antragsteller sollte bereits Deutschkenntnisse vorweisen. EINZUREICHENDE UNTERLAGEN Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages zu gewährleisten: Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unvollständige Anträge nicht angenommen werden können. Antragsformulare finden Sie kostenlos auf unserer Website. Bitte achten Sie darauf, pünktlich zu Ihrem Termin zu kommen. Ihr Termin verfällt, wenn Sie auch nur eine Minute zu spät kommen. Sie müssen in diesem Fall einen neuen Termin über unsere Website vereinbaren. Wenn Sie nicht aus Mexiko-Stadt kommen, raten wir Ihnen dringend, Ihre Unterlagen beim nächstgelegenen Honorarkonsulat vorprüfen zu lassen. Es gibt zwei verschiedene Arten von Visa für Sprachkurse. Die Grundlage hierfür ist die Unterscheidung im deutschen Aufenthaltsgesetz. Es wird unterschieden zwischen studienvorbereitenden Sprachkursen und Sprachkursen, die nicht für ein späteres Studium an einer deutschen Universität benötigt werden. 1. Visum für einen studienvorbereitenden Sprachkurs für ein späteres Studium in einer deutschen Universität (oder Hochschule oder Studienkolleg): - ausführliches Motivationsschreiben auf deutsch, in dem die Gründe für das Erlernen der deutschen Sprache dargelegt werden und 2 einfache Kopien - Bestätigung der Sprachschule über die Art des Kurses und dessen Dauer, der besucht werden soll (Original oder per E-Mail übersandter Scan und 2 einfache Kopien) - Nachweis darüber, dass bereits Kontakt mit der deutschen Universität aufgenommen wurde (z.B. E-Mailverkehr) oder, bevorzugt, eine Zulassung für eine deutsche Universität ________________________________________________________________________________ Bitte lesen Sie sorgfältig das Merkblatt „Allgemeine Informationen zum Nationalen Visum“! 2 von 2 2. Visum für einen Deutsch-Intensivkurs: - ausführliches Motivationsschreiben auf deutsch, in dem die Gründe für das Erlernen der deutschen Sprache dargelegt werden und 2 einfache Kopien - Bestätigung der Sprachschule über die Art des Kurses und dessen Dauer, der besucht werden soll (Original oder per E-Mail übersandter Scan und 2 einfache Kopien) Außerdem werden die folgenden Dokumente benötigt: o 2 vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare o 2 aktuelle biometrische Passfotos. Bitte beachten Sie die Mustertafel für Passfotos auf unserer Homepage o Original-Reisepass und 2 einfache A4-Kopien. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig und nicht älter als 10 Jahre sein. Er muss mindestens zwei vollkommen freie Seiten (ohne Visa oder Stempel) haben. o zusätzlich für nicht-mexikanische Staatsangehörige: gültiger mexikanischer Aufenthaltstitel (FM 2 oder FM 3) und zwei einfache A4-Kopien o Nachweis der Unterkunft in Deutschland (Mietvertrag, Hotel oder Einladungsschreiben) in deutscher Sprache und 2 einfache A4-Kopien o ggf. Nachweis über bereits besuchte Sprachkurse mit offizieller deutscher Übersetzung und 2 einfachen A4-Kopien o 2 einfache A4-Kopien des Krankenversicherungsnachweises (Mindestdeckung 30.000 Euro für Schengener Staaten) Hinweis: o Die Mindestanzahl an Unterrichtsstunden pro Woche beträgt 18 Stunden zu 45 Minuten Nachweis ausreichender finanzieller Mittel: Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Visumantragsteller monatlich ________________________________________________________________________________ Bitte lesen Sie sorgfältig das Merkblatt „Allgemeine Informationen zum Nationalen Visum“! 3 von 2 mindestens 670,00 Euro zur Verfügung stehen. Der Nachweis über diese Mittel ist für ein Jahr im Voraus zu erbringen. Bei Antragstellung müssen daher finanzielle Mitteilung in Höhe von mindestens 8.040,00 Euro (ca. 150.000 mexikanische Pesos) nachgewiesen werden. Die Höhe eines Stipendiums wird auf den Betrag angerechnet. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: 1. Finanzierung erfolgt durch den Visumantragsteller: o Nachweis der ausreichenden finanziellen Mittel durch Vorlage der letzten drei Kontoauszüge, Nachweis von Anlagevermögen oder Ersparnissen (und 2 einfache A4-Kopien) ODER 2. Finanzierung erfolgt durch die Eltern oder eine dritte Person: o o Durch eine formelle Verpflichtungserklärung. Am besten wird eine formelle Verpflichtungserklärung direkt in Deutschland bei der Ausländerbehörde abgegeben. Bei Wohnsitz des Verpflichtungsgebers in Mexiko kann sie auch bei einem der in Mexiko ansässigen deutschen Honorarkonsuln oder bei der Botschaft abgegeben werden. Hierfür ist die persönliche Anwesenheit des Verpflichtungsgebers erforderlich. Folgende Unterlagen sind zur Abgabe der Verpflichtungserklärung vorzulegen: o gültiger Identitätsnachweis o Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (bei 12 Monaten Aufenthalt in Deutschland 150.000,00 mexikanische Pesos) durch Vorlage der letzten drei Kontoauszüge, Nachweis von Anlagevermögen oder Ersparnissen Die Gebühren für die formelle Verpflichtungserklärung beträgt 25,00 Euro und für das Visum 60,00 Euro, zahlbar in bar in mexikanischen Pesos ________________________________________________________________________________ Bitte lesen Sie sorgfältig das Merkblatt „Allgemeine Informationen zum Nationalen Visum“!
© Copyright 2024 ExpyDoc