Merkblatt als

1 von 2
Visum für einen Deutschsprachkurs
GRUNDLEGENDES
Grundsätzlich kann die deutsche Sprache auch in Mexiko erlernt werden.
Ein Visum zum Erlernen der deutschen Sprache in Deutschland wird nur dann erteilt, wenn die Botschaft zu der
Auffassung kommt, dass der Sprachkurs in die wirtschaftliche, berufliche und familiäre Situation des Antragstellers
passt. Der Antragsteller sollte bereits Deutschkenntnisse vorweisen.
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages zu
gewährleisten:
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass
unvollständige Anträge nicht angenommen werden können. Antragsformulare finden
Sie kostenlos auf unserer Website.
Bitte achten Sie darauf, pünktlich zu Ihrem Termin zu kommen. Ihr Termin verfällt, wenn
Sie auch nur eine Minute zu spät kommen. Sie müssen in diesem Fall einen neuen Termin
über unsere Website vereinbaren.
Wenn Sie nicht aus Mexiko-Stadt kommen, raten wir Ihnen dringend, Ihre Unterlagen
beim nächstgelegenen Honorarkonsulat vorprüfen zu lassen.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Visa für Sprachkurse. Die Grundlage hierfür ist die
Unterscheidung im deutschen Aufenthaltsgesetz. Es wird unterschieden zwischen
studienvorbereitenden Sprachkursen und Sprachkursen, die nicht für ein späteres
Studium an einer deutschen Universität benötigt werden.
1. Visum für einen studienvorbereitenden Sprachkurs für ein späteres Studium in
einer deutschen Universität (oder Hochschule oder Studienkolleg):
- ausführliches Motivationsschreiben auf deutsch, in dem die Gründe für das Erlernen
der deutschen Sprache dargelegt werden und 2 einfache Kopien
- Bestätigung der Sprachschule über die Art des Kurses und dessen Dauer, der besucht
werden soll (Original oder per E-Mail übersandter Scan und 2 einfache Kopien)
- Nachweis darüber, dass bereits Kontakt mit der deutschen Universität aufgenommen
wurde (z.B. E-Mailverkehr) oder, bevorzugt, eine Zulassung für eine deutsche Universität
________________________________________________________________________________
Bitte lesen Sie sorgfältig das Merkblatt „Allgemeine Informationen zum Nationalen Visum“!
2 von 2
2. Visum für einen Deutsch-Intensivkurs:
- ausführliches Motivationsschreiben auf deutsch, in dem die Gründe für das Erlernen
der deutschen Sprache dargelegt werden und 2 einfache Kopien
- Bestätigung der Sprachschule über die Art des Kurses und dessen Dauer, der besucht
werden soll (Original oder per E-Mail übersandter Scan und 2 einfache Kopien)
Außerdem werden die folgenden Dokumente benötigt:
o
2 vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und unterschriebene
Antragsformulare
o
2 aktuelle biometrische Passfotos. Bitte beachten Sie die Mustertafel für
Passfotos auf unserer Homepage
o
Original-Reisepass und 2 einfache A4-Kopien. Der Reisepass muss zum
Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig und nicht älter
als 10 Jahre sein.
Er muss mindestens zwei vollkommen freie Seiten (ohne Visa oder Stempel)
haben.
o
zusätzlich für nicht-mexikanische Staatsangehörige: gültiger mexikanischer
Aufenthaltstitel (FM 2 oder FM 3) und zwei einfache A4-Kopien
o
Nachweis der Unterkunft in Deutschland (Mietvertrag, Hotel oder
Einladungsschreiben) in deutscher Sprache und 2 einfache A4-Kopien
o
ggf. Nachweis über bereits besuchte Sprachkurse mit offizieller deutscher
Übersetzung und 2 einfachen A4-Kopien
o
2 einfache A4-Kopien des Krankenversicherungsnachweises
(Mindestdeckung 30.000 Euro für Schengener Staaten)
Hinweis:
o
Die Mindestanzahl an Unterrichtsstunden pro Woche beträgt 18 Stunden
zu 45 Minuten
Nachweis ausreichender finanzieller Mittel:
Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Visumantragsteller monatlich
________________________________________________________________________________
Bitte lesen Sie sorgfältig das Merkblatt „Allgemeine Informationen zum Nationalen Visum“!
3 von 2
mindestens 670,00 Euro zur Verfügung stehen. Der Nachweis über diese Mittel
ist für ein Jahr im Voraus zu erbringen. Bei Antragstellung müssen daher
finanzielle Mitteilung in Höhe von mindestens 8.040,00 Euro (ca. 150.000
mexikanische Pesos) nachgewiesen werden.
Die Höhe eines Stipendiums wird auf den Betrag angerechnet. Der Nachweis
kann wie folgt erbracht werden:
1. Finanzierung erfolgt durch den Visumantragsteller:
o
Nachweis der ausreichenden finanziellen Mittel durch Vorlage der
letzten drei Kontoauszüge, Nachweis von Anlagevermögen oder
Ersparnissen (und 2 einfache A4-Kopien)
ODER
2. Finanzierung erfolgt durch die Eltern oder eine dritte Person:
o
o
Durch eine formelle Verpflichtungserklärung. Am besten wird eine
formelle Verpflichtungserklärung direkt in Deutschland bei der
Ausländerbehörde abgegeben. Bei Wohnsitz des Verpflichtungsgebers
in Mexiko kann sie auch bei einem der in Mexiko ansässigen deutschen
Honorarkonsuln oder bei der Botschaft abgegeben werden. Hierfür ist
die persönliche Anwesenheit des Verpflichtungsgebers erforderlich.
Folgende Unterlagen sind zur Abgabe der Verpflichtungserklärung
vorzulegen:
o
gültiger Identitätsnachweis
o
Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (bei 12 Monaten
Aufenthalt in Deutschland 150.000,00 mexikanische Pesos) durch
Vorlage der letzten drei Kontoauszüge, Nachweis von Anlagevermögen
oder Ersparnissen
Die Gebühren für die formelle Verpflichtungserklärung beträgt 25,00 Euro und
für das Visum 60,00 Euro, zahlbar in bar in mexikanischen Pesos
________________________________________________________________________________
Bitte lesen Sie sorgfältig das Merkblatt „Allgemeine Informationen zum Nationalen Visum“!