Öffentliche Kommunalpolitik

Die FWG - Fraktion informiert Nr. 15
Mandelbachtal 08/2016
Öffentliche Kommunalpolitik
Die CDU Völklingen fordert mit ihrem Vorstoß, Ausschüsse nicht mehr hinter verschlossenen
Türen tagen zu lassen, Änderungen im Kommunalen Selbstverwaltungsgesetz KSVG. Denn dort
steht die Nichtöffentlichkeit von Ausschusssitzungen festgeschrieben.
Die FWG-Fraktion im Gemeinderat Mandelbachtal rennt mit ihrer unablässigen Forderung nach
mehr Öffentlichkeit, Transparenz und Bürgerbeteiligung bei Entscheidungsfindungen permanent gegen eine Wand der Ablehnung. Die Forderung der CDU-Völklingen ist also zu begrüßen,
wenngleich sie ohne ein generelles Umdenken in der Kommunalpolitik ohne Wirkung bleiben
wird.
Das Sommerloch nutzend macht sich die FWG-Fraktion Gedanken darüber, die bisher festgefahrenen und nachweislich in die Sackgasse führenden Strukturen auf kommunaler Ebene zu
überwinden.
1. Derzeitiger Modus
Über eine Praxis nachzudenken, die über Jahre hinweg keine Änderung erfuhr, schafft zunächst wenige Freunde.
Rütteln am System dient selten der Steigerung des Beliebtheitgrades. Das gilt insbesondere dann, wenn die
gängige Praxis Teil oder gar die Basis eines Systems ist, das dem Erhalt der Macht dient. Die Fortführung der
gängigen Praxis wird die Schlagseite des Schiffes Mandelbachtal weiter vergrößern. Statt sich mit neuen
Strukturen zu befassen - die Welt dreht sich bekanntlich unablässig - hält man in Mandelbachtal an alten Zöpfen
fest, was mit Stillstand verbunden ist. Und Stillstand ist bekanntlich mit Rückschritt gleich zu setzen.
Ausschüsse sind ein Abbild der Mehrheiten im Gemeinderat. Sie dokumentieren damit zunächst nur die
Machtverhältnisse. Eine besondere Qualifikation ist bei der Zusammensetzung nicht gefragt. Es ist wie in der
„richtigen Politik“. Das Parteibuch ersetzt Kompetenz. Wen wundert es also, dass Ausschüsse nichts anderes sind
als der verlängerte Arm der Fraktionen oder einer Koalition. Wie wenig Ausschüsse mit Demokratie zu tun
haben zeigte die bisherige Situation in Mandelbachtal, wo die inzwischen aufgekündigte CDU-SPD-Koalition 12
von 13 Sitzen inne hielt. Da Entscheidungen auch im Ausschuss stets über Abstimmungen zustande kommen,
waren sie bisher vorprogrammiert.
Was hinter verschlossenen Türen in Fraktions- und Koalitionssitzungen vereinbart wurde, mündete im
Ausschuss zur Empfehlungen für den Gemeinderat und in diesem wurde das längst Beschlossene öffentlich
zementiert. Das geringe Interesse der Bevölkerung an diesem „Spiel“ ist verständlich. Daher ist es an der Zeit, das
Spielsystem zu ändern, attraktiver zu gestalten. So jedenfalls sieht es die Fraktion der FWG im Gemeinderat
Mandelbachtal. Der Vorstoß der CDU Völklingen ist dabei ein erster, allerdings nur kleiner Schritt in die
richtige Richtung. Das haben inzwischen offensichtlich auch die GRÜNEN erkannt.
2. Öffentliche Ausschussitzungen
Ohne weitreichende Änderungen haben öffentliche Ausschusssitzungen zunächst nur den Charme, dass Projekte öffentlich kommunizierbar sind, noch bevor sie im Gemeinderat diskutiert und beschlossen werden. Auch
die Medien könnten frühzeitig darüber berichten. Hingegen wird die Öffnung der Ausschusssitzungen für alle
Bürgerinnen und Bürger vermutlich keinen Zustrom an Besuchern erzeugen, es sei denn, eine ganz bestimmte
Gruppierung hat zu einem ganz bestimmten Tagesordnungspunkt ein ganz bestimmtes Interesse (Windkraft,
Steinbruch Rubenheim, Feuerwehr…….). Doch würde der Bürger auch in öffentlichen Ausschusssitzungen nur
ein stummes Forum bilden können. Wenig erbaulich also, sich am Feierabend oder gar noch vor diesem ins
Auto zu setzen und ins Rathaus zu fahren.
In Rheinland-Pfalz sind Ausschusssitzungen schon öffentlich. Ein Beispiel aus dem Besuch einer solchen zeigt,
dass die Herstellung der Öffentlichkeit wenig bereichernd ist. Die Vergabe einer zweifelhaften Bauleistung
wurde im öffentlich tagenden Ausschuss ohne große Diskussion durch kollektives Stimmverhalten empfohlen.
Der Bürgermeister äußerte sich auf Nachfrage, was denn nun im Gemeinderat noch besprochen werde dahingehend, dass dort die Empfehlung des Ausschusses umgesetzt, der Besuch der Gemeinderatssitzung wenig
interessant werden wird. Genau das kann nicht das Ziel öffentlicher Ausschusssitzungen sein.
3. Weitreichende Reformen sind erforderlich
Gemeinderräte sind keine gesetzgebenden Parlamente. Dennoch wird in ihnen ein ähnliches Spiel gespielt
wie in richtigen Parlamenten. Parteipolitik herrscht vor Sachpolitik. Das interessiert die Bürgerinnen und Bürger
verständlicher Weise wenig, die Presse kaum. So entstand eine Spielwiese für Kirchturm-, Vereins- und
Parteipolitik. Die großen Parteien verstecken sich weiterhin hinter ihren prozentualen Mehrheiten, die nur
zustandekommen, weil der Bezug auf erreichte Prozente stets auf die abgegebenen und nicht die möglichen
Stimmen hergestellt wird. In den vergangenen 25 Jahren hat im Bund die Hälfte der Mitglieder den beiden
großen Parteien den Rücken gekehrt. So eine jüngste Darstellung in der Saarbrücker Zeitung. Leider gibt es nur
Zahlen und keine Gewichtung. So weiß man nicht, ob es die „Intelligenzia“ war, die austrat.
Was für Landtage und den Bundestag gilt, kann nicht auf Kommunalparlamente angewendet werden. Während
andere an der Eingangshürde basteln und Freigeistern den Weg in die kommunalen Gremien erschweren wollen,
plädiert die FWG-Fraktion für den gegenteiligen Weg. So wäre längst über eine Obergrenze für parteibuchorientierte Gruppierungen dergestalt nachzudenken, dass deren Anteil im Rat nicht größer als Zweidrittel
ausmachen dürfte. Ein Drittel müsste parteilosen Bürgerinnen und Bürgern vorbehalten bleiben, die alleine über
ihre Kompetenz wählbar sind. Eine Gemeinde könnte auf diese Weise auf die „Intelligenzia“ der gesamten
Bevölkerung und nicht nur die von Parteien zurückgreifen.
Voraussetzung für eine dringend notwendige Reform auf kommunaler Ebene wäre in erster Linie eine Änderung des kommunalen Wahlgesetzes hin zu einem Verfahren ähnlich dem in Rheinland-Pfalz und BadenWürttemberg. Dort können Stimmen direkt an Personen gegeben werden. So nebenbei wären Änderungen z. B.
bei der Gestaltung von Ausschusssitzungen zu überlegen. Warum diese Sitzungen laut KSVG vom Bürgermeister zu leiten sind, bleibt ein Rätsel.
Die Doppelfunktion als Orts- und Gemeinderat oder gar Ortsvorsteher und Gemeinderat ist aus Sicht der
FWG-Fraktion im Sinne der Entwicklung der Gemeinde ebenfalls einer vertieften Betrachtung zu unterziehen.
Auch die Besetzung der Beigeordneten und Abgesandten in Zweckverbände ist spätestens dann ein Thema,
wenn diese Positionen ausnahmslos von Mitgliedern einer Koalition besetzt werden, die im Vorfeld der ersten
Gemeinderatssitzung alle möglichen Posten verteilte. Was durch eine Koalition zustande kam bedarf einer neuen
Bewertung, wenn diese Koalition öffentlich ihr eigenes Scheitern erklärt. Es gibt aus Sicht der FWG-Franktion
also eine Menge an Vorschlägen, wie man ein nachweislich erfolgsarmes System in ein erfolgreiches wandeln
kann.
P. Hack
Pressesprecher der Freien Wähler Mandelbachtal