Stand: Juli 2016 Au-pair-Visum I. Allgemeine Informationen Ausländische Staatsangehörige können unter folgenden Beschäftigung als Au-pair in Deutschland aufnehmen: Voraussetzungen eine - Alter: bei Beginn der Beschäftigung mindestens 18 Jahre (17 Jahre für EU/EWR-und schweizerischeStaatsangehörige), max. 27 Jahre bei Antragstellung - Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse auf dem Niveau A1 - Gastfamilie: Deutsch als Muttersprache und ein Erwachsener mit deutscher oder EU/EWR-Staatsangehörigkeit; ersatzweise Deutsch als Familiensprache, wenn Au-pair nicht aus dem Heimatland der Gasteltern stammt; keine Verwandtschaft mit Au-pair; mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt - Reisezweck: Verbesserung der Sprachkenntnisse; Vervollständigung der Allgemeinbildung durch bessere Kenntnis des Gastlandes - Dauer: mind. 6 Monate, max. 12 Monate Hierüber sowie über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Au-pairs, praktische Fragen wie Dauer, Arbeit, Freizeit, Urlaub, Sprachkurs, Unterkunft und Verpflegung, Kosten, Versicherung, Vermittlung sowie die Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung informiert das Merkblatt „Au-pair bei deutschen Familien“. Bitte beachten Sie in jedem Fall, dass es keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums zum Zweck des Au-pair-Aufenthaltes in Deutschland gibt. Die Auslandsvertretungen und ggfs. die zuständige Ausländerbehörde prüfen in jedem Einzelfall anhand der vorgelegten Unterlagen, ob die Erteilung des beantragten Visums in Frage kommt. II. Bearbeitungsdauer Da die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Ihrem Antrag zustimmen muss, sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumsantrags ca. sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen). Die Auslandsvertretung stellt für Au-pairs ein sogenanntes nationales Visum aus, das sechs Monate gültig ist. Innerhalb des im Visumetikett aufgeführten Zeitraumes können Sie nach Deutschland reisen (Durchreise durch die Schengener Staaten ist möglich) und müssen sich unmittelbar nach der Einreise bei der für Ihren neuen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anmelden. Dort erhalten Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis. Bitte beachten Sie, dass es keinen Anspruch auf Erteilung eines Au-pair-Visums gibt. Die Auslandsvertretungen und ggfs. die zuständige Ausländerbehörde prüfen in jedem Einzelfall anhand der vorgelegten Unterlagen, ob die Erteilung des beantragten Visums in Frage kommt. III. Antragsunterlagen Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit zwei Kopien: • Reisepass, der noch mindestens ein Jahr ab Einreise in Deutschland gültig sein muss, im Original mit zwei Kopien der Seite mit den Daten zur Person • Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“ • Erklärung gem. § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG • zwei aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund) • Motivationsschreiben in deutscher Sprache • falls vorhanden: Zertifikat „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts oder TestDaf (zweifach). Wenn Sie dieses Zertifikat nicht vorlegen können, findet ein entsprechender Einstufungstest in Form eines Gesprächs in deutscher Sprache bei Antragstellung statt. • Schriftlicher Au-pair Vertrag zwischen der Gastfamilie Der Vertrag sollte zumindest die folgenden Angaben enthalten: und dem Au-pair o Genaue Bezeichnung der Vertragsparteien (Gastfamilie und Au-pair) o Beginn und Dauer des Vertrags o Allgemeine Pflichten der Gasteltern und des Au-pairs o Vereinbarung über Taschengeld (derzeit monatlich mindestens 260 Euro) o Verpflichtung der Gasteltern, das Au-pair ab dem Zeitpunkt der Einreise auf ihre Kosten für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie des Unfalls zu versichern o Vereinbarung über Arbeitszeit (max. 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich, mindestens 2 Werktage Erholungsurlaub pro Monat) o Unterschrift der Gasteltern sowie des Au-pairs Ein (unverbindlicher) Mustervertrag findet sich unter http://www.arbeitsagentur.de/nn_566334/Dienststellen/besondere-Dst/ZAV/arbeitenin-deutschland/DE/amz/arbeitnehmer/amz-aupair.html Wird dieses Muster verwendet, sind keine weiteren Angaben zur Lebensunterhaltssicherung erforderlich. Wenn das Au-pair-Verhältnis auf Vermittlung einer Agentur mit RAL-Gütezeichen zustande kam (www.guetegemeinschaft-aupair.de), reicht eine Fax- oder PDF-Kopie. • Au-pair-Fragebogen ausgefüllt von der Gastfamilie • Krankenversicherungsnachweis über eine in Deutschland abgeschlossene Krankenversicherung durch die Gastfamilie oder, falls diese noch nicht vorliegt, Reisekrankenversicherung für die ersten sechs Monate nach Einreise mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 EUR oder 50.000 USD Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Um die Bearbeitungs- und Wartezeiten zu verkürzen, bitten wir Sie, die Unterlagen in drei Sätzen vorzulegen: ein Satz Originale und zwei Sätze Kopien. Wir bitten, die einzelnen Sätze in der oben genannten Reihenfolge zu sortieren. Wir danken für Ihre Mitarbeit! Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können. IV. Gebühren Die Gebühr beträgt für ein nationales Visum 60,00 Euro Die Gebühr ist bei der Antragstellung in brasilianischen Reais in bar zu entrichten. Euro-Bargeld oder Schecks können nicht entgegengenommen bzw. akzeptiert werden. ************************************************************************* Haftungsausschluss Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.
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