Merkblatt AuPair Visum

Stand: Juli 2016
Au-pair-Visum
I.
Allgemeine Informationen
Ausländische Staatsangehörige können unter folgenden
Beschäftigung als Au-pair in Deutschland aufnehmen:
Voraussetzungen
eine
-
Alter:
bei Beginn der Beschäftigung mindestens 18 Jahre (17
Jahre
für
EU/EWR-und
schweizerischeStaatsangehörige), max. 27 Jahre bei Antragstellung
-
Sprachkenntnisse:
Grundkenntnisse auf dem Niveau A1
-
Gastfamilie:
Deutsch als Muttersprache und ein Erwachsener mit
deutscher
oder
EU/EWR-Staatsangehörigkeit;
ersatzweise Deutsch als Familiensprache, wenn Au-pair
nicht aus dem Heimatland der Gasteltern stammt; keine
Verwandtschaft
mit
Au-pair;
mindestens
ein
minderjähriges Kind im Haushalt
-
Reisezweck:
Verbesserung der Sprachkenntnisse; Vervollständigung
der Allgemeinbildung durch bessere Kenntnis des
Gastlandes
-
Dauer:
mind. 6 Monate, max. 12 Monate
Hierüber sowie über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Au-pairs, praktische Fragen wie
Dauer, Arbeit, Freizeit, Urlaub, Sprachkurs, Unterkunft und Verpflegung, Kosten,
Versicherung, Vermittlung sowie die Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
informiert das Merkblatt „Au-pair bei deutschen Familien“.
Bitte beachten Sie in jedem Fall, dass es keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums zum
Zweck des Au-pair-Aufenthaltes in Deutschland gibt. Die Auslandsvertretungen und ggfs. die
zuständige Ausländerbehörde prüfen in jedem Einzelfall anhand der vorgelegten Unterlagen,
ob die Erteilung des beantragten Visums in Frage kommt.
II.
Bearbeitungsdauer
Da die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Ihrem Antrag zustimmen muss, sollten
Sie für die Bearbeitung Ihres Visumsantrags ca. sechs Wochen einkalkulieren
(gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen).
Die Auslandsvertretung stellt für Au-pairs ein sogenanntes nationales Visum aus, das sechs
Monate gültig ist. Innerhalb des im Visumetikett aufgeführten Zeitraumes können Sie nach
Deutschland reisen (Durchreise durch die Schengener Staaten ist möglich) und müssen sich
unmittelbar nach der Einreise bei der für Ihren neuen Wohnort zuständigen
Ausländerbehörde anmelden. Dort erhalten Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis.
Bitte beachten Sie, dass es keinen Anspruch auf Erteilung eines Au-pair-Visums gibt. Die
Auslandsvertretungen und ggfs. die zuständige Ausländerbehörde prüfen in jedem Einzelfall
anhand der vorgelegten Unterlagen, ob die Erteilung des beantragten Visums in Frage
kommt.
III.
Antragsunterlagen
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit zwei Kopien:
•
Reisepass, der noch mindestens ein Jahr ab Einreise in Deutschland gültig sein
muss, im Original mit zwei Kopien der Seite mit den Daten zur Person
•
Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“
•
Erklärung gem. § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
•
zwei aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
•
Motivationsschreiben in deutscher Sprache
•
falls vorhanden: Zertifikat „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts oder TestDaf
(zweifach).
Wenn Sie dieses Zertifikat nicht vorlegen können, findet ein entsprechender
Einstufungstest in Form eines Gesprächs in deutscher Sprache bei Antragstellung
statt.
•
Schriftlicher Au-pair Vertrag zwischen der Gastfamilie
Der Vertrag sollte zumindest die folgenden Angaben enthalten:
und
dem
Au-pair
o
Genaue Bezeichnung der Vertragsparteien (Gastfamilie und Au-pair)
o
Beginn und Dauer des Vertrags
o
Allgemeine Pflichten der Gasteltern und des Au-pairs
o
Vereinbarung über Taschengeld (derzeit monatlich mindestens 260 Euro)
o
Verpflichtung der Gasteltern, das Au-pair ab dem Zeitpunkt der Einreise auf
ihre Kosten für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie
des Unfalls zu versichern
o
Vereinbarung über Arbeitszeit (max. 6 Stunden täglich und 30 Stunden
wöchentlich, mindestens 2 Werktage Erholungsurlaub pro Monat)
o
Unterschrift der Gasteltern sowie des Au-pairs
Ein (unverbindlicher) Mustervertrag findet sich unter
http://www.arbeitsagentur.de/nn_566334/Dienststellen/besondere-Dst/ZAV/arbeitenin-deutschland/DE/amz/arbeitnehmer/amz-aupair.html
Wird dieses Muster verwendet, sind keine weiteren Angaben zur
Lebensunterhaltssicherung erforderlich.
Wenn das Au-pair-Verhältnis auf Vermittlung einer Agentur mit RAL-Gütezeichen
zustande kam (www.guetegemeinschaft-aupair.de), reicht eine Fax- oder PDF-Kopie.
•
Au-pair-Fragebogen ausgefüllt von der Gastfamilie
•
Krankenversicherungsnachweis über eine in Deutschland abgeschlossene
Krankenversicherung durch die Gastfamilie oder, falls diese noch nicht vorliegt,
Reisekrankenversicherung für die ersten sechs Monate nach Einreise mit einer
Deckungssumme von mindestens 30.000 EUR oder 50.000 USD
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge
können zur Ablehnung des Visumantrags führen.
Um die Bearbeitungs- und Wartezeiten zu verkürzen, bitten wir Sie, die Unterlagen in
drei Sätzen vorzulegen: ein Satz Originale und zwei Sätze Kopien. Wir bitten, die
einzelnen Sätze in der oben genannten Reihenfolge zu sortieren. Wir danken für Ihre
Mitarbeit!
Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein
können.
IV.
Gebühren
Die Gebühr beträgt für ein
nationales Visum
60,00 Euro
Die Gebühr ist bei der Antragstellung in brasilianischen Reais in bar zu entrichten.
Euro-Bargeld oder Schecks können nicht entgegengenommen bzw. akzeptiert werden.
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Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der
Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und
Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem
Merkblatt nicht hergeleitet werden.