Merkblatt Freiwilligenaufenthalt

Stand: Dezember 2016
Visum zum Freiwilligenaufenthalt
I.
Allgemeine Informationen
Die Auslandsvertretung stellt zum Ausübung eines Freiwilligendienstes ein sogenanntes
nationales Visum aus, das max. 12 Monate gültig ist. Sollte Ihr Aufenthalt länger als 12
Monate dauern, wird das Visum in der Regel für 90 Tage ausgestellt. Innerhalb des im
Visumetikett aufgeführten Zeitraumes können Sie dann nach Deutschland reisen (Durchreise
durch die Schengener Staaten ist möglich) und müssen sich unmittelbar nach der Einreise
bei der für Ihren neuen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anmelden. Dort erhalten Sie
dann Ihre Aufenthaltserlaubnis.
Ausländische Staatsangehörige können unter folgenden Voraussetzungen Freiwilligendienst
in Deutschland leisten:
-
Alter:
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges
Ökologisches Jahr (FÖJ) bis Vollendung des 27.
Lebensjahres; Bundesfreiwilligendienst (BFD) ohne
Altersbeschränkung
-
Sprachkenntnisse:
Grundkenntnisse der deutschen Sprache, sofern die
Institution in Deutschland nicht darauf verzichtet oder
einen Sprachkurs in Deutschland vorsieht
-
Reisezweck:
Kompetenzerwerb, Engagement, kulturelle Offenheit
-
Dauer:
zwischen 6 und 24 Monaten, in der Regel ein Jahr
-
Lebensunterhalt:
Vertrag/Vereinbarung mit Angaben zu Taschengeld,
Unterkunft, Verpflegung, Sozialversicherung
Hintergrundinformationen zu Freiwilligendiensten finden Sie u.a. auf folgenden Webseiten:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/freiwilliges-engagement.html
http://www.bafza.de/
http://www.bundesfreiwilligendienst.de/
http://www.pro-fsj.de/
http://www.foej.de/
Bitte beachten Sie, dass es keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums zur Aufnahme eines
Freiwilligendienstes in Deutschland gibt. Die Auslandsvertretungen und ggf. die involvierten
Behörden in Deutschland prüfen in jedem Einzelfall anhand der vorgelegten Unterlagen, ob
die Erteilung des beantragten Visums in Frage kommt.
II.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung von Behörden in Deutschland sollten Sie für
die Bearbeitung Ihres Visumsantrags in der Regel acht Wochen einkalkulieren (gerechnet
ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
III.
Antragsunterlagen
!!
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Unvollständige
Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Bitte sortieren Sie
die einzelnen Sätze in der unten genannten Reihenfolge.
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
im Original mit zwei einfachen Kopien

Reisepass, der noch mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig ist

Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“

Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG

zwei aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Lebenslauf

Motivationsschreiben mit Angaben zu Ihrer beruflichen Perspektive nach dem
Freiwilligendienst

Vertrag/Vereinbarung über Ihren Freiwilligendienst in Deutschland:

o
Hinweis zum Bundesfreiwilligendienst:
Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der
Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt
(Träger) unterzeichnet sein.
o
Hinweis zu den Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)):
Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf.
der Einsatzstelle unterzeichnet sein.
o
Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine
Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende
Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung vor.
o
Sofern Sie nicht über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen,
haben Sie durch eine Bestätigung der Einsatzstelle/des Trägers
nachzuweisen, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und Sie
die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können.
falls vorhanden: Sprachnachweise
Wenn Sie dieses Zertifikat nicht vorlegen können, aber Sprachkenntnisse für Ihren
Einsatz erforderlich sind, findet ein entsprechender Einstufungstest in Form eines
Gesprächs in deutscher Sprache bei Antragstellung statt.

Krankenversicherungsnachweis
(Reisekrankenversicherung
mit
einer
Deckungssumme von mindestens 30.000 EUR oder 50.000 USD). Die
Krankenversicherung muss ab dem ersten Tag der geplanten Einreise gültig sein und
die Gültigkeitsdauer des Visums (in der Regel 90 Tage) abdecken. Ausnahmen sind
möglich: Über die tatsächlich erforderliche Dauer der Krankenversicherung werden
Sie im Rahmen des Visumsverfahrens nach Ihrer erfolgten Vorsprache informiert.
Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein
können.
IV.
Gebühren
Die Gebühr beträgt für ein nationales Visum 60,00 Euro und ist bei der Antragstellung in
brasilianischen Reais in bar zu entrichten.
Euro-Bargeld, Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
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Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der
Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und
Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem
Merkblatt nicht hergeleitet werden.