Stand: Dezember 2016 Visum zum Freiwilligenaufenthalt I. Allgemeine Informationen Die Auslandsvertretung stellt zum Ausübung eines Freiwilligendienstes ein sogenanntes nationales Visum aus, das max. 12 Monate gültig ist. Sollte Ihr Aufenthalt länger als 12 Monate dauern, wird das Visum in der Regel für 90 Tage ausgestellt. Innerhalb des im Visumetikett aufgeführten Zeitraumes können Sie dann nach Deutschland reisen (Durchreise durch die Schengener Staaten ist möglich) und müssen sich unmittelbar nach der Einreise bei der für Ihren neuen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anmelden. Dort erhalten Sie dann Ihre Aufenthaltserlaubnis. Ausländische Staatsangehörige können unter folgenden Voraussetzungen Freiwilligendienst in Deutschland leisten: - Alter: Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) bis Vollendung des 27. Lebensjahres; Bundesfreiwilligendienst (BFD) ohne Altersbeschränkung - Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse der deutschen Sprache, sofern die Institution in Deutschland nicht darauf verzichtet oder einen Sprachkurs in Deutschland vorsieht - Reisezweck: Kompetenzerwerb, Engagement, kulturelle Offenheit - Dauer: zwischen 6 und 24 Monaten, in der Regel ein Jahr - Lebensunterhalt: Vertrag/Vereinbarung mit Angaben zu Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung, Sozialversicherung Hintergrundinformationen zu Freiwilligendiensten finden Sie u.a. auf folgenden Webseiten: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/freiwilliges-engagement.html http://www.bafza.de/ http://www.bundesfreiwilligendienst.de/ http://www.pro-fsj.de/ http://www.foej.de/ Bitte beachten Sie, dass es keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums zur Aufnahme eines Freiwilligendienstes in Deutschland gibt. Die Auslandsvertretungen und ggf. die involvierten Behörden in Deutschland prüfen in jedem Einzelfall anhand der vorgelegten Unterlagen, ob die Erteilung des beantragten Visums in Frage kommt. II. Bearbeitungsdauer Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung von Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumsantrags in der Regel acht Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung). III. Antragsunterlagen !! Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze in der unten genannten Reihenfolge. Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen: im Original mit zwei einfachen Kopien Reisepass, der noch mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig ist Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“ Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG zwei aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund) Lebenslauf Motivationsschreiben mit Angaben zu Ihrer beruflichen Perspektive nach dem Freiwilligendienst Vertrag/Vereinbarung über Ihren Freiwilligendienst in Deutschland: o Hinweis zum Bundesfreiwilligendienst: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger) unterzeichnet sein. o Hinweis zu den Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)): Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein. o Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung vor. o Sofern Sie nicht über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, haben Sie durch eine Bestätigung der Einsatzstelle/des Trägers nachzuweisen, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und Sie die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können. falls vorhanden: Sprachnachweise Wenn Sie dieses Zertifikat nicht vorlegen können, aber Sprachkenntnisse für Ihren Einsatz erforderlich sind, findet ein entsprechender Einstufungstest in Form eines Gesprächs in deutscher Sprache bei Antragstellung statt. Krankenversicherungsnachweis (Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 EUR oder 50.000 USD). Die Krankenversicherung muss ab dem ersten Tag der geplanten Einreise gültig sein und die Gültigkeitsdauer des Visums (in der Regel 90 Tage) abdecken. Ausnahmen sind möglich: Über die tatsächlich erforderliche Dauer der Krankenversicherung werden Sie im Rahmen des Visumsverfahrens nach Ihrer erfolgten Vorsprache informiert. Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können. IV. Gebühren Die Gebühr beträgt für ein nationales Visum 60,00 Euro und ist bei der Antragstellung in brasilianischen Reais in bar zu entrichten. Euro-Bargeld, Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert. ************************************************************************* Haftungsausschluss Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.
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