Merkblatt - Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat

Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat
Prinzenstraße 13, 80639 München
Tel.: 089/1689788, Fax: 089/13071-381
Bürozeiten: Montag – Freitag
9.oo – 12.oo Uhr
MERKBLATT
zur Beantragung eines Visums nach Thailand
Ein Aufenthalt in Thailand ist bis zu 30 Tagen ohne Visum möglich für Touristen, deren Länder
diplomatische Beziehungen zu Thailand pflegen.
Ihr Visumsantrag kann frühestens 90 Tage vor Abflug erfolgen und nur dann bearbeitet werden, wenn
folgende Unterlagen komplett eingereicht werden:
1. Original Reisepass mit mindestens 6 Monaten bzw. 18 Monaten Gültigkeit am Tag der Einreise
2. Kopie des Reisepasses (Seite mit Foto und amtlichen Angaben)
3. Antrag vollständig ausgefüllt und persönlich unterschrieben
(genaue Adresse von mind. einer Unterkunft in Thailand)
4. 1 Passbild neueren Datums (keine Kopie)
5. Kopie der Flugbestätigung bzw. des Flugtickets (Hinflug und Rück- bzw. Weiterflug)
6. Antragsteller unter 15 Jahre: Kopie der Geburtsurkunde und der Reisepässe der
Erziehungsberechtigten, Unterschrift beider Erziehungsberechtigten auf dem Antrag
7. bei ausländischen Staatsbürgern: Kopie der Aufenthaltsgenehmigung oder Meldebestätigung
8. zusätzliche Unterlagen bei:

Touristenvisum mit mehrfacher Einreise,
Gültigkeit 6 Monate, Aufenthaltsrecht jeweils 60 Tage
o Nachweis von mindestens einer zwischenzeitlichen Aus- und Wiedereinreise
(Flug-, Bus- oder Zugticket, Hotelbuchung oder Visum für Ausland)
o Hotelbuchung von mindestens einem Aufenthaltsort in Thailand
o Vermögensnachweis in Höhe von mindestens 5.000 € (Kontoauszug o.ä.)
o Kopie Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers/ Immatrikulationsbescheinigung/ finanzielle
Bürgschaftserklärung einer dritten Person (wenn der Antragsteller nicht beschäftigt ist)

Non-Immigrant-Visum: (einfache Einreise)
o Visum - O (Mindestalter 50 Jahre): Kopie vom Einkommensbescheid oder Rentenbescheid
(mind. 1.200 € / Monat) oder Vorlage eines Vermögensnachweises (mind. 5.000 €) z.B.
Kontoauszug der letzten 3 Monate.
Falls mit thailändischen Staatsbürger verheiratet (kein Mindestalter des Antragstellers):
Kopie der Heiratsurkunde (englisch oder deutsch) und Kopie des Reisepasses des
thailändischen Gatten bzw. der Gattin
o Visum - B – förmliches Entsendungsschreiben: Kostenübernahmeerklärung der
deutschen Firma mit Angabe des Aufenthaltszeitraums; Handelsregisterauszug.
Einladungsschreiben (englisch oder deutsch) der thailändischen Firma mit Angabe des
Zeitraums der Tätigkeit und Gewerberegisterauszug, Namensliste der Gesellschafter,
aktuelle Handelsbilanz
o Visum - ED - Eine an die Thailändische Botschaft gerichtete offizielle
Aufnahmebestätigung der Schule / Universität, die mit einem Briefkopf/Zeichen/Stempel
versehen und vom Schul-/Universitätsleiter unterschrieben ist
10. Visagebühr, NUR BARGELD
TOURIST VISA
bis 60 Tage Aufenthalt € 30 eine Einreise
€ 150 mehrfache Einreise
NON IMMIGRANT VISA
bis 90 Tage Aufenthalt € 60 eine Einreise
Visumsgültigkeit: Die Einreisen sind innerhalb von 90 Tagen ab Ausstellungstag des Visums
vorzunehmen; danach verfällt das Visum.
Weiterführende Informationen unter www.thaikonsulatmuenchen.de
Stand 09/2016