Logfile 29: Selbstinspektion - GMP

LOGFILE Nr. 28 / Juli 2016
Maas & Peither AG – GMP-Verlag
Ziele der Selbstinspektion
von Dr. Christian Gausepohl
Bei Inspektionen durch Behörden oder Audits durch Auftraggeber steht vornehmlich der überprüfende Charakter im Vordergrund. Es geht also hauptsächlich darum, festzustellen, ob der
inspizierte bzw. auditierte Betrieb regelkonform arbeitet.
Demgegenüber sollten Selbstinspektionen in erster Linie das Ziel verfolgen, die Qualitätslage
von internen Prozessen und Systemen zu verbessern. Abbildung 1 zeigt verschiedene Ziele von
Selbstinspektionen.
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Neben der reinen Einhaltung von Vorgaben wie Verfahrensanweisungen können auch
die Eignung der Verfahrensanweisungen in Bezug auf bestehende, geänderte oder neue
Anforderungen überprüft werden.
Unter dem Aspekt der Verbesserung sollten auch Abläufe oder Dokumente überprüft
werden, um festzustellen, inwieweit diese zur Fehlervermeidung beitragen.
Auch die Effektivität von CAPA-Maßnahmen, z. B. aus Abweichungen oder Änderungskontrollverfahren (z. B. an Anlagen), kann bewertet werden. Dies ermöglicht wiederum
Rückschlüsse auf die Qualität der Definition von CAPA oder Änderungen.
Durch Befragung von Mitarbeitern zu Qualitätsanforderungen oder Abläufen kann deren fachliches Verständnis eingeschätzt werden. Dies erlaubt eine Bewertung der Effektivität des Schulungssystems.
Ziele von Selbstinspektionen
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Einhaltung von bestehenden Vorgaben (SOPs)
Umsetzung von bestehenden, neuen oder geänderten Regelwerken (z. B. Änderungen
im EU-GMP-Leitfaden)
Identifizierung von Verbesserungsmöglichkeiten (z. B. Schwächen von Dokumenten zur
Fehlervermeidung oder Beschreibungen in SOPs)
Effektivität von CAPA-Maßnahmen und durchgeführten Änderungen
Identifizierung von potentiellen Risiken (z. B. nach Umbauten)
Feststellen des Kompetenzniveaus der Mitarbeiter sowie der Effektivität des Schulungssystems
Vermittlung von Verständnis von Qualitätsanforderungen
Training von Inspektions- und Auditsituationen
Abbildung 1: Ziele von Selbstinspektionen
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Zudem bietet die Selbstinspektion eine gute Möglichkeit, Verständnis zu Qualitätsanforderungen im Gespräch zu vermitteln. Schließlich stellt die Selbstinspektion auch eine wichtige Übung
für die Inspektions- oder Auditsituation dar, um die Vorgehensweise und Erwartungen an das
Verhalten zu simulieren.
Es ist von großer Bedeutung, den Beteiligten (vor allem den Selbstinspizierten) das Ziel der
Verbesserung klar zu machen. In diesem Zusammenhang sollte darauf hingewiesen werden, dass
Behörden im Rahmen von Inspektionen die Ergebnisse der Selbstinspektionen üblicherweise
nicht einsehen, es sei denn, es liegt ein begründeter Verdachtsfall vor.
Das System der Selbstinspektion sollte in einer Verfahrensanweisung beschrieben werden. Die
erforderlichen Inhalte sind in Abbildung 2 angegeben.
Inhalte einer Verfahrensanweisung zur Selbstinspektion
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Festlegung von Inspektionsfeldern
Zeitliche Planung von Inspektionen, inkl. Vorgabe für den Jahresplan
Festlegung von Inspektionsinhalten, z. B. Fragebögen
Definition von Verantwortlichkeiten
Auswahl und Qualifikation der Inspektoren
Vorbereitung und Durchführung der Selbstinspektion
Dokumentation der Selbstinspektion (Form, Inhalt)
Klassifikation der Beobachtungen
Festlegung von Korrekturmaßnahmen
Follow-up der Beobachtungen/Korrekturmaßnahmen
Kommunikation der Ergebnisse / Management Review
Bewertung von Inspektoren und Selbstinspektionen
Bewertung der Effektivität des Selbstinspektionssystems
Abbildung 2: Inhalte einer Verfahrensanweisung zur Selbstinspektion
Der Text ist ein Auszug aus dem GMP-BERATER, Kapitel 18.F Selbstinspektion.
Autor:
Dr. Christian Gausepohl
Rottendorf Pharma, Ennigerloh
E-Mail: [email protected]
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