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GCI plant Übernahmeangebot für AIXTRON SE
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Chinesischer Investor Fujian Grand Chip Investment Fund LP (FGC)
plant freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot durch deutsche
Tochter Grand Chip Investment GmbH (GCI) für AIXTRON1 SE
Angebot gilt für sich im Umlauf befindliche Aktien und der durch
American Depositary Shares (ADS) repräsentierten Stammaktien
von AIXTRON
Barangebot in Höhe von 6,00 Euro pro AIXTRON-Aktie entspricht
einer Bewertung von AIXTRON von rund 670 Millionen Euro
Angebot entspricht einer Prämie von 50,7% gegenüber dem
gewichteten durchschnittlichen dreimonatigen Aktienkurs vor
Bekanntgabe der geplanten Transaktion
AIXTRON und FGC sehen die Vereinbarung als große Chancezu
wachsen und das Unternehmen und die Belegschaft von AIXTRON
zu vergrößern - Vereinbarung zielt nicht auf Kostensenkungen oder
Stellenabbau ab
Forschung- & Entwicklungskompetenz sowie -technologien
verbleiben in bestehenden Technologiezentren von AIXTRON
AIXTRON wird das Technologie- und Patente-Portfolio, das bei
AIXTRON verbleibt, weiter stärken
Rechts- und Firmensitz von AIXTRON verbleiben in Herzogenrath,
Deutschland
Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen die Transaktion
AIXTRON’s Kunden werden von der Weiterentwicklung des
Produktportfolios und dem erweiterten Service profitieren
In diesem Dokument, es sei denn explizit anders angemerkt, beziehen sich die Begriffe „AIXTRON“, „die
AIXTRON Gruppe“, die „Gruppe“ oder „das Unternehmen“ auf die AIXTRON SE und ihre Tochtergesellschaften.
Referenzen zum „Vorstand“ oder „Management“ beziehen sich auf den Vorstand der AIXTRON SE.
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Herzogenrath, 23. Mai, 2016 – AIXTRON SE (FSE: AIXA; NASDAQ: AIXG) und der Fujian
Grand Chip Investment Fund LP (FGC) haben heute bekannt gegeben, dass die AIXTRON SE
(AIXTRON) und die Grand Chip Investment GmbH (GCI) als 100%ige Tochtergesellschaft des
FGC eine Vereinbarung über einen Zusammenschluss getroffen haben. Der FGC ist ein
chinesischer Investmentfonds, der von Zhendong Liu, Managing Partner des FGC, geleitet
und mehrheitlich kontrolliert wird. Liu ist ein chinesischer Geschäftsmann und privater
Investor.
Gemäß der Vereinbarung wird GCI ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot
unterbreiten, um alle ausstehenden Aktien von AIXTRON inklusive der durch American
Depositary Shares (ADS) repräsentierten Stammaktien zu erwerben. Den Aktionären von
AIXTRON werden dazu 6,00 Euro pro Aktie in bar angeboten. Das entspricht einer
Unternehmensbewertung von AIXTRON inklusive Cash in Höhe von rund 670 Millionen Euro
und einer Prämie von 50,7% gegenüber dem gewichteten durchschnittlichen dreimonatigen
Börsenkurs vor der Bekanntgabe der Transaktion.
Diese Transaktion wird die langfristige Zukunft von AIXTRON sichern. In einem sich rasch
verändernden Marktumfeld eröffnet die Transaktion für AIXTRON zudem die Möglichkeit,
Investitionen in das F&E-Portfolio fortzuführen, um so langfristiges Wachstum in allen
Technologiefeldern von AIXTRON zu ermöglichen.
Die Transaktion fördert langfristig ausgerichtete F&E-Aktivitäten von AIXTRON, um neue
Produkte und Technologien in den Markt zu bringen. Sie unterstützt zudem die Umsetzung
von Strategie- und Technologiezielen und verbessert die Wettbewerbsfähigkeit und den
Marktzugang von AIXTRON in China.
Vorstand und Aufsichtsrat von AIXTRON befürworten das Angebot. „Wir befürworten die
Transaktion vollumfänglich, da sie unmittelbaren Mehrwert für unsere Aktionäre schafft und
es AIXTRON ermöglicht, die neuen Produkte in den Markt zu bringen. Mit dem FGC haben
wir einen Partner gefunden, der uns einen lokalen Marktzugang bietet und damit unsere
Geschäftsziele in Asien unterstützt“, erklärte Kim Schindelhauer, Aufsichtsratsvorsitzender
von AIXTRON.
„Die Transaktion ermöglicht es uns, unsere kurzfristigen Herausforderungen zu adressieren.
Sie gibt uns eine langfristige Perspektive, unsere Ziele auf allen unseren Technologiefeldern
zu erreichen“, sagte Martin Goetzeler, Vorstandsvorsitzender von AIXTRON. „Auch für unsere
Mitarbeiter ist diese Geschäftsvereinbarung eine wirklich gute Nachricht. Sie gibt uns eine
langfristige Perspektive die Entwicklung neuer Produkte voranzutreiben. Dabei setzen wir auf
die besten Köpfe. Auch unsere Kunden werden davon profitieren. Denn wir können sie
besser und stärker bei der Umsetzung ihrer Ziele unterstützen.“ Sowohl AIXTRON als auch
FGC sehen diese Vereinbarung als große Chance, das Unternehmen und damit die
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Belegschaft von AIXTRON zu vergrößern. Es ist nicht Ziel der Vereinbarung, Kosten zu
senken oder Stellen abzubauen.
FGC unterstützt die Strategie von AIXTRON
“Im Rahmen dieser Zusammenarbeit können wir AIXTRON dabei unterstützen, den Zugang
zum chinesischen Markt zu verbessern und AIXTRON als lokalen Anbieter für chinesische
Partner zu etablieren. Wir werden die notwendigen Investitionen unterstützen, die AIXTRON
benötigt, um sein Portfolio zu verbessern. Wir haben das gemeinsame Ziel, AIXTRON zu
einem der führenden Anbieter in der Halbleiterindustrie zu machen. AIXTRON ist einer der
Eckpfeiler unser Investitionsstrategie“, erklärte Zhendong Liu, Managing Partner des FGC.
„Diese Transaktion ist gut für alle Beteiligten. Nachhaltiges Wachstum wird zu einem Ausbau
der Belegschaft bei AIXTRON führen. Die Kunden profitieren weiterhin von der hohen
Qualität, für die AIXTRON bekannt ist, und erhalten Zugang zu neuesten Technologien und
Produkten“, fügte er hinzu.
FGC beabsichtigt, AIXTRON‘s Strategie auch weiterhin zu unterstützen. Der Rechts- und
Firmensitz von AIXTRON werden in Herzogenrath verbleiben. Auch die F&E-Kompetenz und
bestehende Technologien von AIXTRON werden in den vorhandenen Technologiezentren
verbleiben. FGC hat außerdem zugestimmt, dass AIXTRON seine Technologie und sein IPPortfolio stärken wird, das bei AIXTRON, auch in Deutschland verbleibt. Die globale Struktur
von AIXTRON – mit drei Technologiezentren in Herzogenrath (Deutschland), Cambridge
(Großbritannien) und Sunnyvale (USA) – bleibt unverändert. Sie werden weiterhin von ihrer
geografischen Nähe zu wichtigen Technologie-Zentren in den Kernmärkten für AIXTRON‘s
Technologie profitieren. Weitere Technologie-Zentren können künftig hinzukommen.
Management bleibt - Kontinuität der Governance wird sichergestellt
Martin Goetzeler bleibt Vorstandsvorsitzender von AIXTRON und Dr. Bernd Schulte Chief
Operating Officer (COO). Der Vorstand hat bei der weiteren Umsetzung der Strategie und
des Geschäftsplans den vollen Rückhalt des FGC.
Der Aufsichtsrat von AIXTRON wird auch weiterhin aus sechs Mitgliedern bestehen.
Struktur der Transaktion
Die Transaktion erfolgt durch ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von GCI für alle
im Umlauf befindlichen AIXTRON-Aktien, inklusive der durch die American Depositary Shares
repräsentierten Stammaktien von AIXTRON.
GCI geht davon aus, dass die Angebotsfrist voraussichtlich im Juli 2016 beginnen kann, nach
Genehmigung der Angebotsunterlagen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / BaFin. Das Closing der Transaktion unterliegt bestimmten Bedingungen. Dazu
gehört die Zustimmung durch die Aufsichtsbehörden sowie eine Mindestannahmeschwelle
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von 60% aller ausgegebenen AIXTRON-Aktien, inkl. der Aktien die durch ADS repräsentiert
werden.
Die Transaktion wird voraussichtlich n der zweiten Jahreshälfte 2016 abgeschlossen sein.
Finanzierung der Transaktion
Rund 1,7 Mrd. chinesische Renminbi (RMB), die etwa 231 Millionen Euro entsprechen2,
werden als Eigenkapitalfinanzierung durch den FGC bereitgestellt. Der Rest der Transaktion
ist durch Kreditlinien besichert.
Berater
J.P. Morgan fungiert als Finanzberater von AIXTRON, White & Case LLP steht der AIXTRON
als Rechtsberater zur Verfügung. Buttonwood Finance Ltd. fungiert als Anlageberater und die
Deutsche Bank als Finanzberater für den Fujian Grand Chip Investment Fund, Paul Hastings
LLP und Glade Michel Wirtz stehen dem Fujian Grand Chip Investment Fund als
Rechtsberater zur Verfügung.
Informationen für Privatanleger
Privatanleger können sich unter der Nummer 00 800 3917 3917 oder +49 89 30 90 3290
über die Details der Transaktion informieren. Weitere Information gibt es unter
www.grandchip-aixtron.com.
Telefonkonferenz für die Presse
AIXTRON wird die geplante Transaktion in einer Telefonkonferenz für die Presse erläutern,
die heute um 10:00 Uhr CEST in deutscher Sprache stattfinden wird. Die Präsentation sowie
die Einwahldaten finden Sie auf der Website www.aixtron.com. Die Telefonkonferenz wird
ca. eine Stunde dauern. Teilnehmer sollten sich 10 Minuten vor Beginn des Gesprächs
einwählen.
Einwahldaten für Pressevertreter:
+49 69 247471831
Germany
+1 212 4440297
United States
Telefonkonferenz für Analysten und Investoren
AIXTRON wird eine Telefonkonferenz für Analysten und Investoren anbieten, die heute um
15:00 Uhr CEST stattfindet. Präsentation und Zugangsdaten für die Konferenz werden auf
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Gemäß der folgenden Forex-Rate, der durch EZB am 20. Mai 2016 um 15:00 MEZ veröffentlicht wurde: EUR 1
= RMB 7,3456.
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AIXTRON‘s Website veröffentlicht www.aixtron.com. Die Telefonkonferenz wird ca. eine
Stunde dauern. Teilnehmer sollten sich 10 Minuten vor Beginn des Gesprächs einwählen.
Einwahldaten für Analysten und Investoren:
+49 69 247501899
Germany
+1 212 4440297
United States
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AIXTRON KONTAKTE
Investor Relations
Guido Pickert
+49 2407 9030 444
[email protected]
Presse
Dr. Marc Langendorf, Brunswick Group
+49 89 80 99 025 17
[email protected]
Über AIXTRON
Die AIXTRON ist ein führender Anbieter von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. AIXTRON wurde 1983 gegründet
und hat seinen Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie Niederlassungen und Repräsentanzen in Asien, den USA und
Europa. Die Produkte der Gesellschaft werden weltweit von einem breiten Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken
Bauelementen für elektronische und opto-elektronische Anwendungen auf Basis von Verbindungs-, Silizium- oder organischen
Halbleitermaterialien genutzt. Diese Bauelemente werden in einer Vielzahl innovativer Anwendungen, Technologien und
Industrien eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise LED- und Displaytechnologie, Datenspeicherung und -übertragung,
Energiemanagement und -umwandlung, Kommunikation, Signal- und Lichttechnik sowie viele weitere anspruchsvolle HighTech-Anwendungen.
Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im
Internet unter www.aixtron.com verfügbar.
Über Fujian Grand Chip Investment Fund LP
Der Fujian Grand Chip Investment Fund LP ist ein chinesischer Investmentfond, der von dem Geschäftsmann und privaten
Investor Zhendong Liu geleitet und mehrheitlich kontrolliert wird. Der Fujian Grand Chip Investment Fund LP gehört zu 51%
dem Zhendong Liu und zu 49% Xiamen Bohao Investment Ltd., einem Investmentfonds, der indirekt durch die Privatinvestoren
Zhongyao Wang und Wanming Huang kontrolliert wird.
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Zusätzliche Informationen
Dieses Dokument dient lediglich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum
Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren dar. Das Übernahmeangebot
für die ausgegebenen Stammaktien und die American Depositary Shares der AIXTRON SE ist
noch nicht veröffentlicht worden. Die Bedingungen des Übernahmeangebots werden in der
von der Grand Chip Investment GmbH zu erstellenden und der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) zu gestattenden Angebotsunterlage veröffentlicht.
Das Angebot zum Kauf von Stammaktien und American Depositary Shares der AIXTRON SE
wird ausschließlich unter diesen Bedingungen abgegeben werden. Sobald Grand Chip
Investment GmbH die erforderliche Gestattung von der BaFin erhalten hat, werden die
Angebotsunterlage und die damit zusammenhängenden Angebotsmaterialien in Deutschland
veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt wird Grand Chip Investment GmbH auch ein sog. Tender
Offer Statement bei der U.S. Securities and Exchange Commission („SEC”) einreichen.
AXITRON SE beabsichtigt, ein sog. Solicitation/Recommendation Statement mit Bezug auf
das Übernahmeangebot bei der SEC einzureichen; der Vorstand und Aufsichtsrat der
AIXTRON SE werden darüber hinaus gemäß § 27 WpÜG eine Stellungnahme zum Angebot
abgeben. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher und englischer
Sprache), einschließlich einer detaillierten Beschreibung der Bedingungen für das
Übernahmeangebot und sonstiger diesbezüglicher Informationen, wird u.a. im Internet unter
www.grandchip-aixtron.com veröffentlicht.
Die Annahme des Übernahmeangebots kann außerhalb von Deutschland und den USA
rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die
Annahme des Übernahmeangebots außerhalb von Deutschland und den USA nach den
jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist.
Das sog. Tender Offer Statement (einschließlich der Angebotsunterlage, eines
Übermittlungsschreibens (letter of transmittal) und sonstiger damit zusammenhängender
Angebotsmaterialien) und das sog. Solicitation/Recommendation Statement, in der jeweils
gültigen Fassung, sowie die Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats gemäß § 27
WpÜG werden wichtige Informationen enthalten, die sorgfältig gelesen werden sollten bevor
eine Entscheidung mit Bezug auf das Übernahmeangebot getroffen wird, da diese – und
nicht das vorliegende Dokument – die für das Übernahmeangebot geltenden Bedingungen
enthalten werden. Diese Materialien und sonstigen Dokumente, die von Grand Chip
Investment GmbH oder AIXTRON SE bei der SEC eingereicht werden, stehen kostenlos auf
der Internetseite der SEC unter www.sec.gov. zur Verfügung. Zusätzlich werden das Tender
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Offer Statement der Grand Chip Investment GmbH und sonstige von ihr eingereichte
Unterlagen unter www.grandchip-aixtron.com abrufbar sein.
In diesem Dokument, es sei denn explizit anders angemerkt, beziehen sich die Begriffe
„AIXTRON“, „die AIXTRON Gruppe“, die „Gruppe“ oder „das Unternehmen“ auf die AIXTRON
SE und ihre Tochtergesellschaften. Referenzen zum „Vorstand“ oder „Management“ beziehen
sich auf den Vorstand der AIXTRON SE.
Hinweis zu in die Zukunft gerichteten Aussagen
Dieses Dokument enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, einschließlich Aussagen
betreffend den erwarteten Vollzug der beabsichtigen Transaktion und das künftige Geschäft
der AIXTRON SE, was mit einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten verbunden ist,
einschließlich der Erfüllung der Angebotsbedingungen, der Möglichkeit, dass die Transaktion
nicht durchgeführt wird, dem Verlust von Schlüsselmitarbeitern und wichtigen Kunden und
Geschäftspartnern der AIXTRON SE, Unsicherheiten betreffend die erwarteten Vorteile der
Transaktion und das Nichterreichen der von den Parteien antizipierten Ziele der Transaktion,
sowie sonstige Risiken und Unsicherheiten, die in den durch die AIXTRON SE bei der SEC
eingereichten Unterlagen, einschließlich des Abschnitts Risikofaktoren (Risk Factors) in der
von AIXTRON SE am 23. Februar 2016 eingereichten sog. Form 20-F, dargestellt sind, sowie
in der von Grand Chip Investment GmbH einzureichen Angebotsunterlage, dem
Solicitation/Recommendation Statement, das von AIXTRON SE einzureichen ist, und der
gemäß § 27 WpÜG zu veröffentlichenden Stellungnahme des AIXTRON SE Vorstands und
Aufsichtsrats. Diese Dokumente und die darin enthaltenden Aussagen basieren auf
gegenwärtigen Erwartungen, Annahmen, Schätzungen und Prognosen und betreffen
bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und sonstige Faktoren, von denen viele
außerhalb der Kontrolle der AIXTRON SE und der Grand Chip Investment GmbH liegen, und
die dazu führen können, dass die Ergebnisse, Geschäftstätigkeit, Leistungen oder Erfolge
wesentlich von zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die entsprechenden Aussagen sind
generell durch Wörter oder Formulierungen wie „glauben“, „anstreben“, „erwarten“,
„beabsichtigen“, „planen“, „werden“, „kann“, „sollten“, „schätzen“, „voraussagen“,
„potenziell“, „fortsetzen“, auch in verneinter Form, oder ähnliche Ausdrücke identifizierbar.
Sofern zugrundeliegende Annahmen sich als unrichtig herausstellen sollten oder unbekannte
Risiken oder Unsicherheiten entstehen, können die tatsächlichen Ergebnisse und die
jeweilige zeitliche Abfolge von Ereignissen wesentlich von den Ergebnissen und/oder der
zeitlichen Planung abweichen, wie sie in den in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten ist
und Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in diese Aussagen setzen. AIXTRON SE
übernimmt
keine
Verpflichtung
zur
Überarbeitung
oder
Aktualisierung
von
PRESSEMELDUNG
zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder
anderen Faktoren, sofern AIXTRON SE dazu nicht ausdrücklich gesetzlich verpflichtet ist. Die
Leser dieses Dokuments sind gehalten, kein unangemessenes Vertrauen in diese Aussagen
zu setzen, die nur zum jeweiligen Datum gelten.