PRESSEMELDUNG GCI plant Übernahmeangebot für AIXTRON SE • • • • • • • • • • 1 Chinesischer Investor Fujian Grand Chip Investment Fund LP (FGC) plant freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot durch deutsche Tochter Grand Chip Investment GmbH (GCI) für AIXTRON1 SE Angebot gilt für sich im Umlauf befindliche Aktien und der durch American Depositary Shares (ADS) repräsentierten Stammaktien von AIXTRON Barangebot in Höhe von 6,00 Euro pro AIXTRON-Aktie entspricht einer Bewertung von AIXTRON von rund 670 Millionen Euro Angebot entspricht einer Prämie von 50,7% gegenüber dem gewichteten durchschnittlichen dreimonatigen Aktienkurs vor Bekanntgabe der geplanten Transaktion AIXTRON und FGC sehen die Vereinbarung als große Chancezu wachsen und das Unternehmen und die Belegschaft von AIXTRON zu vergrößern - Vereinbarung zielt nicht auf Kostensenkungen oder Stellenabbau ab Forschung- & Entwicklungskompetenz sowie -technologien verbleiben in bestehenden Technologiezentren von AIXTRON AIXTRON wird das Technologie- und Patente-Portfolio, das bei AIXTRON verbleibt, weiter stärken Rechts- und Firmensitz von AIXTRON verbleiben in Herzogenrath, Deutschland Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen die Transaktion AIXTRON’s Kunden werden von der Weiterentwicklung des Produktportfolios und dem erweiterten Service profitieren In diesem Dokument, es sei denn explizit anders angemerkt, beziehen sich die Begriffe „AIXTRON“, „die AIXTRON Gruppe“, die „Gruppe“ oder „das Unternehmen“ auf die AIXTRON SE und ihre Tochtergesellschaften. Referenzen zum „Vorstand“ oder „Management“ beziehen sich auf den Vorstand der AIXTRON SE. PRESSEMELDUNG Herzogenrath, 23. Mai, 2016 – AIXTRON SE (FSE: AIXA; NASDAQ: AIXG) und der Fujian Grand Chip Investment Fund LP (FGC) haben heute bekannt gegeben, dass die AIXTRON SE (AIXTRON) und die Grand Chip Investment GmbH (GCI) als 100%ige Tochtergesellschaft des FGC eine Vereinbarung über einen Zusammenschluss getroffen haben. Der FGC ist ein chinesischer Investmentfonds, der von Zhendong Liu, Managing Partner des FGC, geleitet und mehrheitlich kontrolliert wird. Liu ist ein chinesischer Geschäftsmann und privater Investor. Gemäß der Vereinbarung wird GCI ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot unterbreiten, um alle ausstehenden Aktien von AIXTRON inklusive der durch American Depositary Shares (ADS) repräsentierten Stammaktien zu erwerben. Den Aktionären von AIXTRON werden dazu 6,00 Euro pro Aktie in bar angeboten. Das entspricht einer Unternehmensbewertung von AIXTRON inklusive Cash in Höhe von rund 670 Millionen Euro und einer Prämie von 50,7% gegenüber dem gewichteten durchschnittlichen dreimonatigen Börsenkurs vor der Bekanntgabe der Transaktion. Diese Transaktion wird die langfristige Zukunft von AIXTRON sichern. In einem sich rasch verändernden Marktumfeld eröffnet die Transaktion für AIXTRON zudem die Möglichkeit, Investitionen in das F&E-Portfolio fortzuführen, um so langfristiges Wachstum in allen Technologiefeldern von AIXTRON zu ermöglichen. Die Transaktion fördert langfristig ausgerichtete F&E-Aktivitäten von AIXTRON, um neue Produkte und Technologien in den Markt zu bringen. Sie unterstützt zudem die Umsetzung von Strategie- und Technologiezielen und verbessert die Wettbewerbsfähigkeit und den Marktzugang von AIXTRON in China. Vorstand und Aufsichtsrat von AIXTRON befürworten das Angebot. „Wir befürworten die Transaktion vollumfänglich, da sie unmittelbaren Mehrwert für unsere Aktionäre schafft und es AIXTRON ermöglicht, die neuen Produkte in den Markt zu bringen. Mit dem FGC haben wir einen Partner gefunden, der uns einen lokalen Marktzugang bietet und damit unsere Geschäftsziele in Asien unterstützt“, erklärte Kim Schindelhauer, Aufsichtsratsvorsitzender von AIXTRON. „Die Transaktion ermöglicht es uns, unsere kurzfristigen Herausforderungen zu adressieren. Sie gibt uns eine langfristige Perspektive, unsere Ziele auf allen unseren Technologiefeldern zu erreichen“, sagte Martin Goetzeler, Vorstandsvorsitzender von AIXTRON. „Auch für unsere Mitarbeiter ist diese Geschäftsvereinbarung eine wirklich gute Nachricht. Sie gibt uns eine langfristige Perspektive die Entwicklung neuer Produkte voranzutreiben. Dabei setzen wir auf die besten Köpfe. Auch unsere Kunden werden davon profitieren. Denn wir können sie besser und stärker bei der Umsetzung ihrer Ziele unterstützen.“ Sowohl AIXTRON als auch FGC sehen diese Vereinbarung als große Chance, das Unternehmen und damit die PRESSEMELDUNG Belegschaft von AIXTRON zu vergrößern. Es ist nicht Ziel der Vereinbarung, Kosten zu senken oder Stellen abzubauen. FGC unterstützt die Strategie von AIXTRON “Im Rahmen dieser Zusammenarbeit können wir AIXTRON dabei unterstützen, den Zugang zum chinesischen Markt zu verbessern und AIXTRON als lokalen Anbieter für chinesische Partner zu etablieren. Wir werden die notwendigen Investitionen unterstützen, die AIXTRON benötigt, um sein Portfolio zu verbessern. Wir haben das gemeinsame Ziel, AIXTRON zu einem der führenden Anbieter in der Halbleiterindustrie zu machen. AIXTRON ist einer der Eckpfeiler unser Investitionsstrategie“, erklärte Zhendong Liu, Managing Partner des FGC. „Diese Transaktion ist gut für alle Beteiligten. Nachhaltiges Wachstum wird zu einem Ausbau der Belegschaft bei AIXTRON führen. Die Kunden profitieren weiterhin von der hohen Qualität, für die AIXTRON bekannt ist, und erhalten Zugang zu neuesten Technologien und Produkten“, fügte er hinzu. FGC beabsichtigt, AIXTRON‘s Strategie auch weiterhin zu unterstützen. Der Rechts- und Firmensitz von AIXTRON werden in Herzogenrath verbleiben. Auch die F&E-Kompetenz und bestehende Technologien von AIXTRON werden in den vorhandenen Technologiezentren verbleiben. FGC hat außerdem zugestimmt, dass AIXTRON seine Technologie und sein IPPortfolio stärken wird, das bei AIXTRON, auch in Deutschland verbleibt. Die globale Struktur von AIXTRON – mit drei Technologiezentren in Herzogenrath (Deutschland), Cambridge (Großbritannien) und Sunnyvale (USA) – bleibt unverändert. Sie werden weiterhin von ihrer geografischen Nähe zu wichtigen Technologie-Zentren in den Kernmärkten für AIXTRON‘s Technologie profitieren. Weitere Technologie-Zentren können künftig hinzukommen. Management bleibt - Kontinuität der Governance wird sichergestellt Martin Goetzeler bleibt Vorstandsvorsitzender von AIXTRON und Dr. Bernd Schulte Chief Operating Officer (COO). Der Vorstand hat bei der weiteren Umsetzung der Strategie und des Geschäftsplans den vollen Rückhalt des FGC. Der Aufsichtsrat von AIXTRON wird auch weiterhin aus sechs Mitgliedern bestehen. Struktur der Transaktion Die Transaktion erfolgt durch ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von GCI für alle im Umlauf befindlichen AIXTRON-Aktien, inklusive der durch die American Depositary Shares repräsentierten Stammaktien von AIXTRON. GCI geht davon aus, dass die Angebotsfrist voraussichtlich im Juli 2016 beginnen kann, nach Genehmigung der Angebotsunterlagen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / BaFin. Das Closing der Transaktion unterliegt bestimmten Bedingungen. Dazu gehört die Zustimmung durch die Aufsichtsbehörden sowie eine Mindestannahmeschwelle PRESSEMELDUNG von 60% aller ausgegebenen AIXTRON-Aktien, inkl. der Aktien die durch ADS repräsentiert werden. Die Transaktion wird voraussichtlich n der zweiten Jahreshälfte 2016 abgeschlossen sein. Finanzierung der Transaktion Rund 1,7 Mrd. chinesische Renminbi (RMB), die etwa 231 Millionen Euro entsprechen2, werden als Eigenkapitalfinanzierung durch den FGC bereitgestellt. Der Rest der Transaktion ist durch Kreditlinien besichert. Berater J.P. Morgan fungiert als Finanzberater von AIXTRON, White & Case LLP steht der AIXTRON als Rechtsberater zur Verfügung. Buttonwood Finance Ltd. fungiert als Anlageberater und die Deutsche Bank als Finanzberater für den Fujian Grand Chip Investment Fund, Paul Hastings LLP und Glade Michel Wirtz stehen dem Fujian Grand Chip Investment Fund als Rechtsberater zur Verfügung. Informationen für Privatanleger Privatanleger können sich unter der Nummer 00 800 3917 3917 oder +49 89 30 90 3290 über die Details der Transaktion informieren. Weitere Information gibt es unter www.grandchip-aixtron.com. Telefonkonferenz für die Presse AIXTRON wird die geplante Transaktion in einer Telefonkonferenz für die Presse erläutern, die heute um 10:00 Uhr CEST in deutscher Sprache stattfinden wird. Die Präsentation sowie die Einwahldaten finden Sie auf der Website www.aixtron.com. Die Telefonkonferenz wird ca. eine Stunde dauern. Teilnehmer sollten sich 10 Minuten vor Beginn des Gesprächs einwählen. Einwahldaten für Pressevertreter: +49 69 247471831 Germany +1 212 4440297 United States Telefonkonferenz für Analysten und Investoren AIXTRON wird eine Telefonkonferenz für Analysten und Investoren anbieten, die heute um 15:00 Uhr CEST stattfindet. Präsentation und Zugangsdaten für die Konferenz werden auf 2 Gemäß der folgenden Forex-Rate, der durch EZB am 20. Mai 2016 um 15:00 MEZ veröffentlicht wurde: EUR 1 = RMB 7,3456. PRESSEMELDUNG AIXTRON‘s Website veröffentlicht www.aixtron.com. Die Telefonkonferenz wird ca. eine Stunde dauern. Teilnehmer sollten sich 10 Minuten vor Beginn des Gesprächs einwählen. Einwahldaten für Analysten und Investoren: +49 69 247501899 Germany +1 212 4440297 United States PRESSEMELDUNG AIXTRON KONTAKTE Investor Relations Guido Pickert +49 2407 9030 444 [email protected] Presse Dr. Marc Langendorf, Brunswick Group +49 89 80 99 025 17 [email protected] Über AIXTRON Die AIXTRON ist ein führender Anbieter von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. AIXTRON wurde 1983 gegründet und hat seinen Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie Niederlassungen und Repräsentanzen in Asien, den USA und Europa. Die Produkte der Gesellschaft werden weltweit von einem breiten Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen für elektronische und opto-elektronische Anwendungen auf Basis von Verbindungs-, Silizium- oder organischen Halbleitermaterialien genutzt. Diese Bauelemente werden in einer Vielzahl innovativer Anwendungen, Technologien und Industrien eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise LED- und Displaytechnologie, Datenspeicherung und -übertragung, Energiemanagement und -umwandlung, Kommunikation, Signal- und Lichttechnik sowie viele weitere anspruchsvolle HighTech-Anwendungen. Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter www.aixtron.com verfügbar. Über Fujian Grand Chip Investment Fund LP Der Fujian Grand Chip Investment Fund LP ist ein chinesischer Investmentfond, der von dem Geschäftsmann und privaten Investor Zhendong Liu geleitet und mehrheitlich kontrolliert wird. Der Fujian Grand Chip Investment Fund LP gehört zu 51% dem Zhendong Liu und zu 49% Xiamen Bohao Investment Ltd., einem Investmentfonds, der indirekt durch die Privatinvestoren Zhongyao Wang und Wanming Huang kontrolliert wird. PRESSEMELDUNG Zusätzliche Informationen Dieses Dokument dient lediglich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren dar. Das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Stammaktien und die American Depositary Shares der AIXTRON SE ist noch nicht veröffentlicht worden. Die Bedingungen des Übernahmeangebots werden in der von der Grand Chip Investment GmbH zu erstellenden und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) zu gestattenden Angebotsunterlage veröffentlicht. Das Angebot zum Kauf von Stammaktien und American Depositary Shares der AIXTRON SE wird ausschließlich unter diesen Bedingungen abgegeben werden. Sobald Grand Chip Investment GmbH die erforderliche Gestattung von der BaFin erhalten hat, werden die Angebotsunterlage und die damit zusammenhängenden Angebotsmaterialien in Deutschland veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt wird Grand Chip Investment GmbH auch ein sog. Tender Offer Statement bei der U.S. Securities and Exchange Commission („SEC”) einreichen. AXITRON SE beabsichtigt, ein sog. Solicitation/Recommendation Statement mit Bezug auf das Übernahmeangebot bei der SEC einzureichen; der Vorstand und Aufsichtsrat der AIXTRON SE werden darüber hinaus gemäß § 27 WpÜG eine Stellungnahme zum Angebot abgeben. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher und englischer Sprache), einschließlich einer detaillierten Beschreibung der Bedingungen für das Übernahmeangebot und sonstiger diesbezüglicher Informationen, wird u.a. im Internet unter www.grandchip-aixtron.com veröffentlicht. Die Annahme des Übernahmeangebots kann außerhalb von Deutschland und den USA rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb von Deutschland und den USA nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Das sog. Tender Offer Statement (einschließlich der Angebotsunterlage, eines Übermittlungsschreibens (letter of transmittal) und sonstiger damit zusammenhängender Angebotsmaterialien) und das sog. Solicitation/Recommendation Statement, in der jeweils gültigen Fassung, sowie die Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG werden wichtige Informationen enthalten, die sorgfältig gelesen werden sollten bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das Übernahmeangebot getroffen wird, da diese – und nicht das vorliegende Dokument – die für das Übernahmeangebot geltenden Bedingungen enthalten werden. Diese Materialien und sonstigen Dokumente, die von Grand Chip Investment GmbH oder AIXTRON SE bei der SEC eingereicht werden, stehen kostenlos auf der Internetseite der SEC unter www.sec.gov. zur Verfügung. Zusätzlich werden das Tender PRESSEMELDUNG Offer Statement der Grand Chip Investment GmbH und sonstige von ihr eingereichte Unterlagen unter www.grandchip-aixtron.com abrufbar sein. In diesem Dokument, es sei denn explizit anders angemerkt, beziehen sich die Begriffe „AIXTRON“, „die AIXTRON Gruppe“, die „Gruppe“ oder „das Unternehmen“ auf die AIXTRON SE und ihre Tochtergesellschaften. Referenzen zum „Vorstand“ oder „Management“ beziehen sich auf den Vorstand der AIXTRON SE. Hinweis zu in die Zukunft gerichteten Aussagen Dieses Dokument enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, einschließlich Aussagen betreffend den erwarteten Vollzug der beabsichtigen Transaktion und das künftige Geschäft der AIXTRON SE, was mit einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten verbunden ist, einschließlich der Erfüllung der Angebotsbedingungen, der Möglichkeit, dass die Transaktion nicht durchgeführt wird, dem Verlust von Schlüsselmitarbeitern und wichtigen Kunden und Geschäftspartnern der AIXTRON SE, Unsicherheiten betreffend die erwarteten Vorteile der Transaktion und das Nichterreichen der von den Parteien antizipierten Ziele der Transaktion, sowie sonstige Risiken und Unsicherheiten, die in den durch die AIXTRON SE bei der SEC eingereichten Unterlagen, einschließlich des Abschnitts Risikofaktoren (Risk Factors) in der von AIXTRON SE am 23. Februar 2016 eingereichten sog. Form 20-F, dargestellt sind, sowie in der von Grand Chip Investment GmbH einzureichen Angebotsunterlage, dem Solicitation/Recommendation Statement, das von AIXTRON SE einzureichen ist, und der gemäß § 27 WpÜG zu veröffentlichenden Stellungnahme des AIXTRON SE Vorstands und Aufsichtsrats. Diese Dokumente und die darin enthaltenden Aussagen basieren auf gegenwärtigen Erwartungen, Annahmen, Schätzungen und Prognosen und betreffen bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und sonstige Faktoren, von denen viele außerhalb der Kontrolle der AIXTRON SE und der Grand Chip Investment GmbH liegen, und die dazu führen können, dass die Ergebnisse, Geschäftstätigkeit, Leistungen oder Erfolge wesentlich von zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die entsprechenden Aussagen sind generell durch Wörter oder Formulierungen wie „glauben“, „anstreben“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „planen“, „werden“, „kann“, „sollten“, „schätzen“, „voraussagen“, „potenziell“, „fortsetzen“, auch in verneinter Form, oder ähnliche Ausdrücke identifizierbar. Sofern zugrundeliegende Annahmen sich als unrichtig herausstellen sollten oder unbekannte Risiken oder Unsicherheiten entstehen, können die tatsächlichen Ergebnisse und die jeweilige zeitliche Abfolge von Ereignissen wesentlich von den Ergebnissen und/oder der zeitlichen Planung abweichen, wie sie in den in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten ist und Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in diese Aussagen setzen. AIXTRON SE übernimmt keine Verpflichtung zur Überarbeitung oder Aktualisierung von PRESSEMELDUNG zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder anderen Faktoren, sofern AIXTRON SE dazu nicht ausdrücklich gesetzlich verpflichtet ist. Die Leser dieses Dokuments sind gehalten, kein unangemessenes Vertrauen in diese Aussagen zu setzen, die nur zum jeweiligen Datum gelten.
© Copyright 2024 ExpyDoc