Versand von chemischen Proben!

Versand von chemischen Proben! Selbsthergestellte Substanzen, die für weitere Untersuchungen in andere Einrichtungen versandt werden, unterliegen den Vorschriften der GGVSEB / ADR. Für den Versand der Probe muss der Stoff nach GGVSEB / ADR klassifiziert und nach diesen Vorschriften verpackt werden. Sollten Sie Proben versenden, informieren Sie vorher den Gefahrgutbeauftragten Herrn Lohbeck oder dessen Vertreter Herrn Bitto. Wir sind Ihnen bei der ordnungsgemäßen Abwicklung behilflich. Für den Postversand gelten zusätzlich noch die Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen der Deutschen Post AG bzw. der DHL. Siehe auch: www.dhl.de/de/express/versenden/versandberatung/gefahrgut.html Für den weltweiten Versand: TNT Hotline Tel.: 01805 900900 FedEx Hotline Tel.: 01803 123800 Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefon‐Nr. 798 29392 oder Email: zwischenlager@uni‐frankfurt.de zur Verfügung. Personen die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen nach Kapitel 1.3 GGVSEB /ADR unterwiesen sein. Wir bieten Ihnen hierzu, alle zwei Jahre eine Gefahrgut‐Schulung an. Den nächsten Termin entnehmen Sie bitte unserer Homepage.