Transport gefährliche Güter (Schreibgeschützt)

 Transport von Gasflaschen Beim Transport von Gasflaschen ist die Gefahr am größten, ungewollt die Vorschri en der ADR zu verletzen. Folgendes ist zu gewährleisten: 
Die Ladung muss gegen Verrutschen gesichert sein. 
Ein 2kg Feuerlöscher muss vorhanden sein. 
Die Flaschenven le müssen geschlossen und die Schutzkappe aufgesetzt sein. 
Eine dauerha e Querbelü ung bei geschlossenen Fahrzeugen oder ein Hinweis auf der Ladetür:“Achtung! Keine Belü ung! Vorsich g öffnen!“ muss vorhanden sein. 
Für den Transport ins eigene Lager gilt: Ein Beförderungspapier (Lieferschein/Rechnung) weist aus, dass die Ladung 1000 ADR-Punkte nicht überschreitet. Falls das doch der Fall ist, darf der Fahrer nur transpor eren, wenn er einen „Basiskurs“ absolviert hat. 
Für den Transport zur Baustelle gilt: Ein Beförderungspapier ist nicht notwendig, wenn nur im Arbeitsprozess benö gte Mengen transpor ert werden. Staatliches
Gewerbeaufsichtsamt
Handwerkskammer Hildesheim‐
Südniedersachsen Anne Schü e Beau ragte für Innova on und Technologie Telefon 05121 162‐129, Zentrale 05121 162‐0 Telefax 05121 33836 E‐Mail: anne.schue e@hwk‐hildesheim.de Internet: h p://www.hwk‐hildesheim.de/ Bußgelder bei Verstößen Bei Straßenkontrollen durch die Polizei werden häufig die folgen‐
den Verstöße festgestellt : 
fehlender oder nicht geprü er Feuerlöscher: 150‐200 € 
mangelnde Ladungssicherung: 300 € 
Schutzkappen der Gasflaschen sind nicht aufgesetzt: 250 € 
1000 ADR Punkte überschri en und kein Basiskurs für Gefahrgu ransport 500 € Das muss nicht sein, wenn die Hinweise dieses Faltbla es beach‐
tet werden.. Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Transport sind 
Verlader (Lieferant), 
der Beförderer (Handwerksbetrieb) 
und der Fahrer zuständig Damit sind auch alle drei bußgeldpflich g.. Detaillierte Informa onen erhalten Sie hier: 
Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen: Tel. 0 51 21/ 162-129 
Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim: 5121/163-0, 
Gewerbeaufsichtsamt Gö ngen 0551/50700 Transport von gefährlichen Gütern Was ist zu beachten ? Was ist Gefahrgut Gefahrgut ist keine Frage der Menge, sondern eine Frage der Qualität. So stellt schon die Beförderung einer Propangasflasche einen Gefahrgu ransport dar. Der Gefahrgu ransport unterliegt schon seit lan‐
gem gesetzlichen Regelungen, die sich 2007 durch novelliertes EU‐Recht teilweise geändert haben. Vor allem ist nun ein Basiskurs für den Fahrer erfor‐
derlich, wenn bes mmte Bagatellgrenzen (1000 ADR Punkte) überschri en werden. Dies lässt sich aber vermeiden, wenn bes mmte Ausnahmeregeln genutzt werden. Einige Mindestanforderungen sind immer zu erfüllen, auch wenn es sich nicht um Gefahrgut handelt: Ladungssicherung Die Ladung ist so zu sichern, dass sie nicht gegen einander oder zu den Ladewänden verrutscht. Feuerlöscher Es muss immer ein Feuerlöscher von 2kg mitgeführt werden. Der Feuerlöscher muss alle zwei Jahre ge‐
prü oder entsprechend ausgetauscht werden. Beschaffungstransporte in das Betriebslager Wenn der Handwerksbetrieb sich die Waren nicht liefern lässt, sondern selber in sein Lager transpor ert, sind fol‐
gende Regelungen zu beachten: 
Die Ladung muss gegen Verrutschen gesichert sein. 
Ein 2 kg Feuerlöscher muss vorhanden sein. 
Die Verpackungen müssen geschlossen, dicht und von außen sauber sein. 
In den Beförderungspapieren des Lieferanten (z.B. auf dem Lieferschein, der Rechnung oder einem gesonderten Formular) muss die Punktezahl nach ADR angegeben sein ( die Punktezahl ergibt sich aus verschiedenen Gefährdungsfaktoren der Waren). Wenn diese höher ist als 1000, darf der Fahrer nur dann den Transport durchführen, wenn er den Basiskurs Gefahrgu ransport absolviert hat. 
Für die Einhaltung der Vorschri en sind Lieferant, Beförderer und Fahrer verantwortlich. Handwerkertransporte Manche Transporte sind von den Forderungen des Ge‐
fahrgutrechtes (ADR Nr. 1.1.3.1, b und c) weitgehend freigestellt. Das gilt für die Beförderung von Maschinen, die Gefahrgut enthalten (z.B. der Diesel im Rü ler). Au‐
ßerdem gilt eine Ausnahme für Transporte, die im Zu‐
sammenhang mit der Haup ä gkeit erfolgen, also für Fahrten von und zur Baustelle. Allerdings sind „Maßnahmen zu treffen, die unter nor‐
malen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhaltes verhindern“. Dazu gehört: 
Die Ladung muss gegen Verrutschen gesichert sein. 
Ein 2kg Feuerlöscher muss vorhanden sein. 
Die Verpackungen müssen geschlossen und dicht sein. 
Ein Beförderungspapier ist nicht notwendig.