st.galler bauer 9 – 2015 kut Kontrolldienst KUT informiert: Kontrolle GMF Futter- und Nährstoffbilanz berechnen Betriebe, die sich 2014 für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) angemeldet haben, werden mit der Grundkontrolle Pflanzenbau auf die Einhaltung der Anforderungen überprüft. Gemäss der Direktzahlungsverordnung müssen die Nährstoffbilanz und Futterbilanz jährlich berechnet werden. Geprüft wird dabei die abgeschlossene Futterbilanz 2014 im Rahmen der Kontrolle der abgeschlossenen Suisse-Bilanz 2014. Zu überprüfen ist insbesondere, ob die Angaben der Futterbilanz mit den Angaben der Suisse-Bilanz übereinstimmen. Betriebe, die aufgrund der Nährstoffbelastung keine Bilanz rechnen müssen, können den Nachweis mit dem offiziellen GMF Tool (www. focus-ap-pa.ch/tools) erbringen. Zur Überprüfung des Kraftfuttereinsatzes muss jeder Betrieb eine Liste mit den Kraftfutterlieferungen sowie dem Anfangs- und Schlussbestand des entsprechenden Jahres erstellen. Die Lieferscheine oder Rechnungen der entsprechenden Lieferung sind im ÖLN-Ordner abzulegen. Der Beitrag wird ausgerichtet, wenn die Jahresration aller auf dem Betrieb gehaltenen raufutterverzehrenden Nutztieren zu mindestens 90 Prozent der Trockensubstanz (TS) aus Grundfutter geZugelassene Programme Folgende Programme sind für die Berechnung der Nährstoffbilanz 2014 und der GMF-Futterbilanz 2014 zugelassen: – Agridea Futterbilanz (Excel) Version 1.2 (nur Futterbilanz) – Agridea Futterbilanz (Excel) Version 1.1 (nur Futterbilanz) – Agridea AGRO-TECH ab Ver sion 3.4.359 – Agridea Betvor/Nachweis ab Version 8.9 – Agridea PER 2014 – Agroplus ab Version 14.03 – Agridea Lindau Nachweis. Plus/Agri.PER Version 4.3.x. kut. mäss folgender Auflistung besteht (DZV Anhang 5, Ziffer 1): – Dauer- und Kunstwiesen/-weiden (frisch/siliert/getrocknet) – Ganzpflanzenmais (frisch/siliert/ getrocknet) – Mischung aus Spindel und Körnern des Maiskolbens, Mais kolbenschrot und -silage ohne Lieschblätter (CornCobMix CCM nur für die Rindviehmast, ansonsten wird CCM als Kraftfutter gewertet) – Getreide-Ganzpflanzensilage – Futterrüben – Zuckerrüben – Zuckerrübenschnitzel (frisch/siliert/getrocknet) – Rübenblätter – Chicorée-Wurzeln – Kartoffeln – Abgang aus Obst- und Gemüseverwertung – Biertreber – verfüttertes Stroh. Zudem muss die Jahresration zu folgenden Mindestanteilen aus frischem, siliertem oder getrockneten Wiesen- und Weidefutter bestehen: – im Talgebiet: 75 Prozent der Trockensubstanz – im Berggebiet: 85 Prozent der Trockensubstanz. kut. 19
© Copyright 2024 ExpyDoc