Futter- und Nährstoffbilanz berechnen

st.galler bauer 9 – 2015
kut
Kontrolldienst KUT informiert: Kontrolle GMF
Futter- und Nährstoffbilanz berechnen
Betriebe, die sich 2014 für die
graslandbasierte Milch- und
Fleischproduktion (GMF)
angemeldet haben, werden
mit der Grundkontrolle
Pflanzenbau auf die Einhaltung
der Anforderungen überprüft.
Gemäss der Direktzahlungsverordnung müssen die Nährstoffbilanz und Futterbilanz jährlich
berechnet werden.
Geprüft wird dabei die abgeschlossene Futterbilanz 2014 im Rahmen
der Kontrolle der abgeschlossenen
Suisse-Bilanz 2014. Zu überprüfen
ist insbesondere, ob die Angaben
der Futterbilanz mit den Angaben
der Suisse-Bilanz übereinstimmen.
Betriebe, die aufgrund der Nährstoffbelastung keine Bilanz rechnen
müssen, können den Nachweis mit
dem offiziellen GMF Tool (www.
focus-ap-pa.ch/tools) erbringen.
Zur Überprüfung des Kraftfuttereinsatzes muss jeder Betrieb eine
Liste mit den Kraftfutterliefe­rungen
sowie dem Anfangs- und Schlussbestand des entsprechenden Jahres erstellen. Die Lieferscheine oder
Rechnungen der entsprechenden
Lieferung sind im ÖLN-Ordner abzulegen.
Der Beitrag wird ausgerichtet,
wenn die Jahresration aller auf
dem Betrieb gehaltenen raufutterverzehrenden Nutztieren zu mindestens 90 Prozent der Trockensubstanz (TS) aus Grundfutter geZugelassene Programme
Folgende Programme sind für
die Berechnung der Nährstoffbilanz 2014 und der GMF-Futterbilanz 2014 zugelassen:
–
Agridea Futterbilanz (Excel)
Version 1.2 (nur Futterbilanz)
–
Agridea Futterbilanz (Excel)
Version 1.1 (nur Futterbilanz)
– Agridea AGRO-TECH ab Ver­
sion 3.4.359
– Agridea Betvor/Nachweis ab
Version 8.9
– Agridea PER 2014
– Agroplus ab Version 14.03
–
Agridea Lindau Nachweis.
Plus/Agri.PER Version 4.3.x.
kut.
mäss folgender Auflistung besteht
(DZV Anhang 5, Ziffer 1):
–
Dauer- und Kunstwiesen/-weiden (frisch/siliert/getrocknet)
– Ganzpflanzenmais (frisch/siliert/
getrocknet)
– Mischung aus Spindel und Körnern des Maiskolbens, Mais­
kolbenschrot und -silage ohne
Lieschblätter (CornCobMix CCM
nur für die Rindviehmast, ansonsten wird CCM als Kraftfutter
gewertet)
– Getreide-Ganzpflanzensilage
– Futterrüben
– Zuckerrüben
– Zuckerrübenschnitzel (frisch/siliert/getrocknet)
– Rübenblätter
– Chicorée-Wurzeln
– Kartoffeln
– Abgang aus Obst- und Gemüseverwertung
– Biertreber
– verfüttertes Stroh.
Zudem muss die Jahresration zu folgenden Mindestanteilen aus frischem, siliertem oder getrockneten
Wiesen- und Weidefutter bestehen:
– im Talgebiet: 75 Prozent der Trockensubstanz
– im Berggebiet: 85 Prozent der
Trockensubstanz.
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