Die Tierhaltung wird kontrolliert

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kut
st.galler bauer 6 – 2016
Der Kontrolldienst KUT informiert
Die Tierhaltung wird kontrolliert
Die Kontrolleure des
Kontrolldienstes KUT haben in
diesen Tagen mit der
Grundkontrolle für die
Tierhaltung begonnen.
Text: Roman Steiger, KUT
Bei der Grundkontrolle werden folgende Bereiche kontrolliert: Tierschutz, besonders tierfreundliche
Stallhaltungssysteme (BTS), regelmässiger Auslauf im Freien (RAUS)
und Label wie beispielsweise IPSMastkälber, Mastschweine. Die
Grundkontrolle Tierhaltung wird
vermehrt unangemeldet im Winterhalbjahr durchgeführt.
Das wird kontrolliert
Die Kontrollpunkte werden je Programm vom Bundesamt für Landwirtschaft vorgegeben. Unter anderem werden folgende Punkte
kontrolliert:
Rinder
– Tierschutz: Winterauslauf, keine
Auslaufunterbrüche über 14 Tage.
Für alle Kälber stehen jederzeit
Rohfaser und Wasser zur Verfügung, Einstellung und Funktionalität des Kuhtrainers, Sauberkeit
der jeweiligen Tiere – keine Rollenbildung
– RAUS: während der Winterfütterungsperiode vom 1. November
22
bis 30. April an 13 Tagen Auslauf pro Monat oder permanenter Zugang zu einem Laufhof.
Kälber bis 160 Tage nicht angebunden
– BTS: keine Anbindehaltung von
Tieren bei den angemeldeten Kategorien, Einstreu der Liegeflächen
Schweine
–
Tierschutz: Beschäftigung und
Wasser stehen jederzeit zur Verfügung, Langstroh während Abferkelphase, Einstreue während
der Säugezeit
Notwendige Aufzeichnungen
Folgende Aufzeichnungen benötigen die Kontrolleure des Kontrolldiensts KUT bei der Grundkontrolle Tierhaltung:
Tierschutz und regelmässigen Auslauf ins Freie
– Wiesenjournale seit der letzten
Kontrolle
– Auslaufjournale seit der letzten
Kontrolle
– Laufhofskizze (für angemeldete
RAUS-Kategorien)
Gesamtbetriebliche Anforderungen IP-Suisse und QM-Schweizer
Fleisch
– Tierverzeichnis
– Begleitdokumente
– Inventar für Tierarzneimittel
– Behandlungsjournal
– Besucherjournal (nur für Schwei­
nehaltung)
– Lieferdokumente für Futter- und
Hilfsmittel
– Stallplan für Mastkälber, Mastschweine und bei Laufstallhaltung für Bankvieh
Das Auslaufjournal (gilt für sämtliches angebundenes Rindvieh auch
ohne RAUS) muss auch bei unangemeldeten Kontrollen verfügbar
sein. Die Kontrolle wird vereinfacht, wenn das Auslaufjournal im
Stall aufgehängt wird. Das Auslaufjournal kann auch im Wiesenjournal geführt werden und muss
spätestens drei Tage nach dem
Auslauf nachgeführt werden.
Einsprache innert drei Tagen
Bereits im dritten Jahr werden die Kontrolleure des Kontrolldienstes
KUT die Kontrolldaten mit einem Tablet elektronisch erfassen. Das Kontrollergebnis wird vom Kontrolleur mündlich mitgeteilt. In den darauffolgenden Tagen wird das Kontrollergebnis (Inspektionsbescheinigung) dem Betriebsleiter mit den entsprechenden Rechtsmitteln
per E-Mail zugestellt. Betrieben mit einem Mangel sowie Betrieben
ohne E-Mail-Adressen wird die Inspektionsbescheinigung per Post zugestellt. Nach dem Erhalt der Inspektionsbescheinigung besteht die
Möglichkeit, innerhalb von drei Werktagen gegen das fachliche Kon­
trollergebnis Einsprache einzureichen.
rs.